Alles was Eigentümer und Sanierer über Asbest wissen müssen — von der Erkennung über gesetzliche Pflichten bis zur fachgerechten Sanierung. Mit interaktiver Gebäudeansicht und Kosten-Übersicht.
Eine natürliche Mineralfaser, die jahrzehntelang als "Wunderstoff" der Bauindustrie galt — und heute als hochgefährlicher Schadstoff bekannt ist.
Am 31. Oktober 1993 trat in Deutschland das umfassende Herstellungs- und Verwendungsverbot für Asbest in Kraft (GefStoffV/ChemVerbotsV). In der EU gilt das Verbot erst seit 2005. In Altbauten vor 1993 muss jedoch weiterhin mit Asbest gerechnet werden.
Eingeatmete Asbestfasern können schwere Erkrankungen auslösen: Asbestose (Lungenfibrose), Mesotheliom (Brustfell-/Bauchfellkrebs) und Lungenkrebs. Die Latenzzeit beträgt 15 bis 40 Jahre — Erkrankungen treten oft erst Jahrzehnte nach der Exposition auf.
Asbest ist nicht gefährlich, solange die Fasern fest gebunden sind und das Material intakt bleibt. Erst bei mechanischer Bearbeitung (Bohren, Schleifen, Brechen), starker Verwitterung oder Beschädigung werden die unsichtbaren Fasern freigesetzt.
Klicken Sie auf die Gebäudebereiche, um typische Asbestprodukte, Gefährdungsgrad und Handlungsempfehlungen zu sehen.
| Typische Produkte | Eternit-Wellplatten, Dachschindeln aus Faserzement |
| Asbesttyp | Fest gebunden (10-15% Asbest) |
| Gefährdung | Mittel |
| Handlung | Intakt belassen oder durch Fachfirma entfernen. Niemals brechen, bohren oder mit Hochdruck reinigen! |
Der entscheidende Unterschied, der über die Gefährlichkeit und Dringlichkeit der Sanierung bestimmt.
Bindemittelanteil über 60% (Asbestanteil 10-15%)
Geringes Risiko, solange intakt und nicht mechanisch bearbeitet.
Bindemittelanteil unter 40% (Asbestanteil über 60%)
HOHES Risiko! Fasern lösen sich bereits durch Luftzirkulation. Sofort handeln!
| Produkt | Typ | Risikoklasse | Handlungsbedarf |
|---|---|---|---|
| Eternit-Wellplatten (Dach) | Fest gebunden | Gering | Intakt belassen, bei Sanierung Fachfirma |
| Faserzement-Fassadenplatten | Fest gebunden | Gering | Intakt belassen, bei Sanierung Fachfirma |
| Asbestzementrohre (Abwasser) | Fest gebunden | Gering | Nur bei Sanierung relevant |
| Flex-Platten / Floor-Flex (Boden) | Fest gebunden | Mittel | Nicht schleifen! Überdecken oder fachgerecht entfernen |
| Spritzasbest (Decken, Stahlträger) | Schwach gebunden | Hoch | Sofortige Sanierung durch Fachfirma! |
| Nachtspeicheröfen (Isolierung) | Schwach gebunden | Hoch | Fachgerechte Entsorgung zwingend! |
| Bodenbelag-Kleber (Bitumenkleber) | Schwach gebunden | Hoch | Nicht abkratzen! Fachfirma beauftragen |
| Cushion-Vinyl-Böden | Schwach gebunden | Hoch | Fachgerechte Entfernung erforderlich |
| Dichtungsschnüre (Heizung) | Schwach gebunden | Mittel | Bei Wartung durch Fachfirma ersetzen |
| Brandschutzplatten (Leichtbau) | Schwach gebunden | Hoch | Sofortige Bewertung und ggf. Sanierung |
Eine sichere Identifikation ist nur im Labor möglich — aber diese Checkliste hilft bei der Ersteinschätzung.
Diese Vorschriften müssen bei Asbestfunden und -sanierungen zwingend beachtet werden.
Technische Regel für Gefahrstoffe: Asbest — Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten). Neu gefasst am 28.02.2025. Regelt Sachkundenachweis, Schutzmaßnahmen und Arbeitsverfahren.
Gefahrstoffverordnung: Informations- und Ermittlungspflicht. Arbeitgeber müssen vor Tätigkeiten ermitteln, ob Gefahrstoffe (inkl. Asbest) vorhanden sind. Seit 12/2024 auch bei geringem Risiko behördliche Zulassung nötig.
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall: Richtlinien zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle. Regelt Verpackung (Big Bags), Transport und Ablagerung auf Sonderdeponien. Abfallschlüssel: 17 06 01* (gefährlicher Abfall).
ASI-Arbeiten müssen mindestens 7 Tage vor Beginn beim LAGetSi Berlin (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit) angezeigt werden. Nur zugelassene Fachfirmen mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 dürfen arbeiten.
Von der ersten Verdachtsmeldung bis zur Freimessung — so läuft eine professionelle Asbestsanierung ab.
Ein zertifizierter Schadstoffgutachter entnimmt Materialproben an verdächtigen Stellen. Die Probenahme erfolgt unter Schutzmaßnahmen (Atemschutz, Befeuchtung, staubdichtes Verpacken).
Die Proben werden mittels Rasterelektronenmikroskopie (REM) und energiedispersiver Röntgenspektroskopie (EDX) analysiert. Das Labor bestimmt Asbestart und -gehalt.
Auf Basis der Laborergebnisse erstellt der Sachverständige eine Gefährdungsbeurteilung: Welcher Asbesttyp liegt vor? Wie dringend ist die Sanierung? Welche Schutzmaßnahmen sind nötig?
Ein Fachplaner erstellt das detaillierte Sanierungskonzept: Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen, Zeitplan, Abfallentsorgungsweg und Kostenaufstellung.
Die Asbestarbeiten werden mindestens 7 Tage vor Beginn beim LAGetSi Berlin angezeigt. Die behördliche Zulassung der Fachfirma wird nachgewiesen.
Die Sanierung erfolgt im abgeschotteten Schwarzbereich: Unterdruckhaltung (Absauganlage), Einhausung mit Folien, PSA (Schutzanzüge, P3-Atemschutz). Material wird nass demontiert und sofort in Big Bags verpackt.
Nach Abschluss der Arbeiten wird eine Raumluftmessung durchgeführt. Der Grenzwert liegt bei 500 Fasern/m³ Luft. Erst nach Unterschreitung wird der Bereich freigegeben.
Asbestabfälle werden in gekennzeichneten Big Bags auf eine zugelassene Sonderdeponie transportiert. Der Entsorgungsnachweis (Begleitschein für gefährlichen Abfall, Abfallschlüssel 17 06 01* bzw. 17 06 05*) wird dokumentiert.
Typische Kosten für Berlin 2025/2026 — abhängig von Asbesttyp, Menge und Zugänglichkeit.
Eine klare Orientierung: Was Eigentümer selbst tun können und wann eine Fachfirma zwingend erforderlich ist.
Antworten auf die wichtigsten Fragen unserer Kunden.
Kostenlose Erstberatung — mit Schadstoffgutachten und Sanierungsfahrplan aus einer Hand.