Schadstoffe

Asbest im Altbau: Wo er lauert
und wie man sicher entfernt

Alles was Eigentümer und Sanierer über Asbest wissen müssen — von der Erkennung über gesetzliche Pflichten bis zur fachgerechten Sanierung. Mit interaktiver Gebäudeansicht und Kosten-Übersicht.

17 Min. Lesezeit
Aktualisiert: Februar 2026
Von NEUWEST Bau-Experten

Was ist Asbest?

Eine natürliche Mineralfaser, die jahrzehntelang als "Wunderstoff" der Bauindustrie galt — und heute als hochgefährlicher Schadstoff bekannt ist.

Verboten seit 1993

Am 31. Oktober 1993 trat in Deutschland das umfassende Herstellungs- und Verwendungsverbot für Asbest in Kraft (GefStoffV/ChemVerbotsV). In der EU gilt das Verbot erst seit 2005. In Altbauten vor 1993 muss jedoch weiterhin mit Asbest gerechnet werden.

Gesundheitsgefahr

Eingeatmete Asbestfasern können schwere Erkrankungen auslösen: Asbestose (Lungenfibrose), Mesotheliom (Brustfell-/Bauchfellkrebs) und Lungenkrebs. Die Latenzzeit beträgt 15 bis 40 Jahre — Erkrankungen treten oft erst Jahrzehnte nach der Exposition auf.

Gefährlich nur bei Faserfreisetzung

Asbest ist nicht gefährlich, solange die Fasern fest gebunden sind und das Material intakt bleibt. Erst bei mechanischer Bearbeitung (Bohren, Schleifen, Brechen), starker Verwitterung oder Beschädigung werden die unsichtbaren Fasern freigesetzt.

Wichtig: Asbest ist mit bloßem Auge nicht erkennbar. Eine einzelne Asbestfaser ist ca. 500-mal dünner als ein menschliches Haar. Bereits wenige eingeatmete Fasern können ausreichen, um Jahrzehnte später eine Krebserkrankung auszulösen. Deshalb gilt: Im Zweifel niemals selbst bearbeiten — immer erst untersuchen lassen!

Wo lauert Asbest im Altbau?

Klicken Sie auf die Gebäudebereiche, um typische Asbestprodukte, Gefährdungsgrad und Handlungsempfehlungen zu sehen.

Erdreich Keller / Untergeschoss Innenräume Fassade Fassade Dach Technik ! ! ! ! Hohes Risiko Mittleres Risiko Geringes Risiko (intakt)

Gebäudebereiche (klicken)

DachWellplatten, Schindeln
FassadeFaserzement, Blumenkästen
InnenräumeBöden, Nachtspeicher, Putze
KellerRohre, Isolierungen
TechnikDichtungen, Brandschutz
Dach
Typische ProdukteEternit-Wellplatten, Dachschindeln aus Faserzement
AsbesttypFest gebunden (10-15% Asbest)
GefährdungMittel
HandlungIntakt belassen oder durch Fachfirma entfernen. Niemals brechen, bohren oder mit Hochdruck reinigen!

Fest gebunden vs. schwach gebunden

Der entscheidende Unterschied, der über die Gefährlichkeit und Dringlichkeit der Sanierung bestimmt.

Fest gebunden

Bindemittelanteil über 60% (Asbestanteil 10-15%)

  • Faserzementrohre und -platten (z.B. Eternit)
  • Dachschindeln aus Asbestzement
  • Blumenkästen, Fensterbänke
  • Fassadenverkleidungen

Geringes Risiko, solange intakt und nicht mechanisch bearbeitet.

Schwach gebunden

Bindemittelanteil unter 40% (Asbestanteil über 60%)

  • Spritzasbest (Brand-/Wärmeschutz)
  • Nachtspeicheröfen (Isolierung)
  • Bodenbelagskleber, Cushion-Vinyl
  • Leichtbauplatten, Asbestpappen

HOHES Risiko! Fasern lösen sich bereits durch Luftzirkulation. Sofort handeln!

Produkt Typ Risikoklasse Handlungsbedarf
Eternit-Wellplatten (Dach) Fest gebunden Gering Intakt belassen, bei Sanierung Fachfirma
Faserzement-Fassadenplatten Fest gebunden Gering Intakt belassen, bei Sanierung Fachfirma
Asbestzementrohre (Abwasser) Fest gebunden Gering Nur bei Sanierung relevant
Flex-Platten / Floor-Flex (Boden) Fest gebunden Mittel Nicht schleifen! Überdecken oder fachgerecht entfernen
Spritzasbest (Decken, Stahlträger) Schwach gebunden Hoch Sofortige Sanierung durch Fachfirma!
Nachtspeicheröfen (Isolierung) Schwach gebunden Hoch Fachgerechte Entsorgung zwingend!
Bodenbelag-Kleber (Bitumenkleber) Schwach gebunden Hoch Nicht abkratzen! Fachfirma beauftragen
Cushion-Vinyl-Böden Schwach gebunden Hoch Fachgerechte Entfernung erforderlich
Dichtungsschnüre (Heizung) Schwach gebunden Mittel Bei Wartung durch Fachfirma ersetzen
Brandschutzplatten (Leichtbau) Schwach gebunden Hoch Sofortige Bewertung und ggf. Sanierung

Asbest erkennen

Eine sichere Identifikation ist nur im Labor möglich — aber diese Checkliste hilft bei der Ersteinschätzung.

1
Baujahr prüfen: Das höchste Risiko besteht bei Gebäuden aus den Jahren 1960 bis 1993. In diesem Zeitraum wurde Asbest massenhaft verbaut. Vor 1960 ist es möglich, ab 1993 ausgeschlossen (Neubauten).
2
Visuelle Merkmale: Typische Anzeichen sind grau-wellige Faserzementplatten am Dach, großformatige Fassadenplatten (oft 60x30 cm), graue Blumenkästen und Fensterbänke. Verwitterte Oberflächen können weißliche Fasern zeigen.
3
NIEMALS selbst testen! Auf keinen Fall Material brechen, bohren, schleifen oder kratzen, um zu prüfen. Jede mechanische Bearbeitung kann tausende unsichtbare Fasern freisetzen.
4
Laboranalyse beauftragen: Eine zertifizierte Fachfirma entnimmt eine Materialprobe und sendet diese zur REM/EDX-Analyse (Rasterelektronenmikroskopie). Kosten: ca. 50-150 Euro pro Probe, Ergebnis in 3-5 Werktagen.
5
Schadstoffkataster erstellen: Vor jeder umfangreichen Sanierung eines Altbaus (vor 1993) empfehlen wir ein vollständiges Gebäude-Schadstoffkataster. Dieses erfasst systematisch alle Schadstoffe — nicht nur Asbest, auch KMF, PAK und PCB.
Hinweis für Berliner Altbauten: Berlin hat einen besonders hohen Anteil an Gebäuden aus der Asbestzeit (1960-1993). Gründerzeithäuser (vor 1920) können nachträglich asbesthaltige Materialien enthalten, wenn in den 1960er-80er Jahren saniert wurde. Prüfen Sie immer auch spätere Umbaumaßnahmen!

Gesetzliche Pflichten

Diese Vorschriften müssen bei Asbestfunden und -sanierungen zwingend beachtet werden.

TRGS 519

Technische Regel für Gefahrstoffe: Asbest — Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten). Neu gefasst am 28.02.2025. Regelt Sachkundenachweis, Schutzmaßnahmen und Arbeitsverfahren.

Zentrale Vorschrift

GefStoffV §16

Gefahrstoffverordnung: Informations- und Ermittlungspflicht. Arbeitgeber müssen vor Tätigkeiten ermitteln, ob Gefahrstoffe (inkl. Asbest) vorhanden sind. Seit 12/2024 auch bei geringem Risiko behördliche Zulassung nötig.

Ermittlungspflicht

LAGA-Merkblatt

Länderarbeitsgemeinschaft Abfall: Richtlinien zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle. Regelt Verpackung (Big Bags), Transport und Ablagerung auf Sonderdeponien. Abfallschlüssel: 17 06 01* (gefährlicher Abfall).

Entsorgung

Anzeigepflicht Berlin

ASI-Arbeiten müssen mindestens 7 Tage vor Beginn beim LAGetSi Berlin (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit) angezeigt werden. Nur zugelassene Fachfirmen mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 dürfen arbeiten.

Berlin
Seit Dezember 2024 verschärft: Die neue GefStoffV verlangt nun auch bei Arbeiten mit geringem Risiko (<10.000 Fasern/m³) eine behördliche Zulassung des Unternehmens. Arbeiten ohne Zulassung und Anzeige sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet werden.

Ablauf einer Asbestsanierung

Von der ersten Verdachtsmeldung bis zur Freimessung — so läuft eine professionelle Asbestsanierung ab.

1

Verdacht: Probenahme durch Sachverständigen

Ein zertifizierter Schadstoffgutachter entnimmt Materialproben an verdächtigen Stellen. Die Probenahme erfolgt unter Schutzmaßnahmen (Atemschutz, Befeuchtung, staubdichtes Verpacken).

1 Tag
2

Laboranalyse (REM/EDX)

Die Proben werden mittels Rasterelektronenmikroskopie (REM) und energiedispersiver Röntgenspektroskopie (EDX) analysiert. Das Labor bestimmt Asbestart und -gehalt.

3–5 Werktage
3

Gefährdungsbeurteilung erstellen

Auf Basis der Laborergebnisse erstellt der Sachverständige eine Gefährdungsbeurteilung: Welcher Asbesttyp liegt vor? Wie dringend ist die Sanierung? Welche Schutzmaßnahmen sind nötig?

2–3 Werktage
4

Sanierungskonzept durch Fachplaner

Ein Fachplaner erstellt das detaillierte Sanierungskonzept: Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen, Zeitplan, Abfallentsorgungsweg und Kostenaufstellung.

3–5 Werktage
5

Anzeige bei Behörde

Die Asbestarbeiten werden mindestens 7 Tage vor Beginn beim LAGetSi Berlin angezeigt. Die behördliche Zulassung der Fachfirma wird nachgewiesen.

Mind. 7 Tage Vorlauf
6

Durchführung durch Fachfirma

Die Sanierung erfolgt im abgeschotteten Schwarzbereich: Unterdruckhaltung (Absauganlage), Einhausung mit Folien, PSA (Schutzanzüge, P3-Atemschutz). Material wird nass demontiert und sofort in Big Bags verpackt.

Je nach Umfang 1–14 Tage
7

Freimessung

Nach Abschluss der Arbeiten wird eine Raumluftmessung durchgeführt. Der Grenzwert liegt bei 500 Fasern/m³ Luft. Erst nach Unterschreitung wird der Bereich freigegeben.

1–2 Tage

Fachgerechte Entsorgung

Asbestabfälle werden in gekennzeichneten Big Bags auf eine zugelassene Sonderdeponie transportiert. Der Entsorgungsnachweis (Begleitschein für gefährlichen Abfall, Abfallschlüssel 17 06 01* bzw. 17 06 05*) wird dokumentiert.

1–3 Tage

Was kostet eine Asbestsanierung?

Typische Kosten für Berlin 2025/2026 — abhängig von Asbesttyp, Menge und Zugänglichkeit.

Probenahme + Analyse
150–300 €
pro Probe (REM/EDX)
Eternit-Dachplatten
30–60 €/m²
Demontage + Entsorgung
Fassadenplatten
40–80 €/m²
inkl. Gerüst + Entsorgung
Bodenbelag (Flex-Platten)
25–50 €/m²
Entfernung + Entsorgung
Nachtspeicherofen
500–1.500 €
pro Gerät komplett
Spritzasbest
80–200 €/m²
Sehr aufwändig (Schwarzbereich)

Kostenvergleich nach Sanierungsmaßnahme

Durchschnittliche Kosten pro m² bzw. pro Einheit in Euro (Berlin 2025/2026)

Was darf ich selbst, was nicht?

Eine klare Orientierung: Was Eigentümer selbst tun können und wann eine Fachfirma zwingend erforderlich ist.

Erlaubt

  • Intakte Faserzementplatten in Ruhe lassen und beobachten
  • Schadstoffkataster bei Fachfirma beauftragen
  • Asbestverdächtige Materialien dokumentieren (fotografieren, nicht anfassen)
  • Sachverständigen mit Probenahme beauftragen

Eingeschränkt

  • Kleine fest gebundene Teile (z.B. einzelne Dachplatte) mit Sachkunde entfernen
  • Nur ASI-Arbeiten geringen Umfangs (TRGS 519, Anlage 1.7)
  • Maximale Arbeitsdauer: 1 Stunde
  • Sachkundenachweis erforderlich!
  • Befeuchtung und P2-Atemschutz Pflicht

Verboten (nur Fachfirma!)

  • Jegliche Arbeiten an schwach gebundenem Asbest
  • Spritzasbest entfernen
  • Nachtspeicheröfen demontieren
  • Asbesthaltige Böden schleifen oder abkratzen
  • Größere Mengen Faserzement demontieren
  • Asbest im normalen Hausmüll/Bauschutt entsorgen

FAQ zu Asbest im Altbau

Antworten auf die wichtigsten Fragen unserer Kunden.

Wie gefährlich ist Asbest wirklich?
+
Asbest ist nachweislich krebserregend (Kategorie 1A nach CLP-Verordnung). Eingeatmete Fasern können Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom verursachen. Die Gefahr besteht jedoch nur bei Faserfreisetzung — intakte, fest gebundene Materialien sind im Normalzustand ungefährlich. Laut BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz) gibt es keine sichere Untergrenze: Bereits wenige Fasern können theoretisch eine Erkrankung auslösen, wobei das Risiko mit der Dosis steigt.
Woran erkenne ich Asbest?
+
Eine sichere Erkennung ist nur durch Laboranalyse möglich. Optische Hinweise: graue, wellige Dachplatten (typisch Eternit), großformatige Fassadenplatten, graue Blumenkästen und Fensterbänke, bestimmte Bodenbeläge (Floor-Flex-Platten 25x25 cm). Das Baujahr ist der wichtigste Indikator: Gebäude von 1960-1993 haben die höchste Wahrscheinlichkeit. Lassen Sie im Zweifel eine Materialprobe durch einen Sachverständigen entnehmen (Kosten: 50-150 Euro/Probe).
Darf ich Asbestplatten selbst entfernen?
+
Grundsätzlich nicht empfohlen. Laut TRGS 519 dürfen nur Personen mit Sachkundenachweis Asbestarbeiten durchführen. Für Privatpersonen gibt es eine sehr eingeschränkte Ausnahme: ASI-Arbeiten geringen Umfangs nach TRGS 519 Anlage 1.7 — das betrifft nur kleine Mengen fest gebundener Materialien (z.B. eine einzelne Dachplatte), maximal 1 Stunde Arbeitszeit, mit Befeuchtung und Atemschutz. Schwach gebundener Asbest darf ausnahmslos nur von zugelassenen Fachfirmen entfernt werden.
Was kostet eine Asbestanalyse?
+
Eine einzelne Materialprobe im Labor kostet zwischen 50 und 150 Euro (REM/EDX-Analyse). Hinzu kommen die Kosten für die fachgerechte Probenahme durch einen Sachverständigen (ca. 100-200 Euro Anfahrt + Probenahme). Für ein vollständiges Schadstoffkataster eines Einfamilienhauses sollten Sie mit 500-1.500 Euro rechnen — eine Investition, die sich vor jeder Sanierung lohnt.
Mein Dach hat Eternit-Platten — muss ich sofort handeln?
+
Nicht unbedingt. Eternit-Platten bestehen aus fest gebundenem Asbest. Solange sie intakt und nicht stark verwittert sind, geht von ihnen keine akute Gefahr aus. Sie sollten jedoch: die Platten regelmäßig auf Beschädigungen prüfen, niemals mit Hochdruckreiniger behandeln, nicht bohren oder bearbeiten. Bei geplanter Dachsanierung oder starker Verwitterung (weißliche Fasern sichtbar) sollten Sie eine Fachfirma mit der Entfernung beauftragen. Kosten: ca. 30-60 Euro/m² für Demontage und Entsorgung.
Wer zahlt die Asbestsanierung?
+
Die Kosten trägt grundsätzlich der Eigentümer. Bei Mietwohnungen ist der Vermieter in der Pflicht, für einen gefahrlosen Zustand zu sorgen. Die Kosten können nicht als Modernisierungsumlage auf Mieter umgelegt werden, da es sich um Instandhaltung handelt. Eine Kombination mit energetischer Sanierung kann jedoch zu Fördermitteln führen (BEG-Zuschuss bis 20%). Zudem können 20% der Sanierungskosten über 3 Jahre steuerlich abgesetzt werden (§35c EStG).
Wie finde ich eine zugelassene Fachfirma?
+
Zugelassene Fachfirmen müssen einen Sachkundenachweis nach TRGS 519 vorweisen und eine behördliche Zulassung für ASI-Arbeiten besitzen. In Berlin können Sie beim LAGetSi (Landesamt für Arbeitsschutz) nach zugelassenen Firmen fragen. Achten Sie auf: gültigen Sachkundenachweis (max. 6 Jahre alt), Erfahrung mit dem spezifischen Asbesttyp, transparente Angebote mit Entsorgungsnachweis. NEUWEST arbeitet mit zertifizierten Partnerfirmen zusammen und koordiniert die gesamte Schadstoffsanierung.
Wo entsorge ich Asbest in Berlin?
+
Asbest ist gefährlicher Abfall (Abfallschlüssel 17 06 01* bzw. 17 06 05*) und darf nur auf zugelassenen Sonderdeponien entsorgt werden. In Berlin nimmt die BSR Kleinmengen (bis 1 m³) an ausgewählten Schadstoffsammelstellen an — das Material muss dabei staubdicht in Big Bags oder Folie verpackt und als Asbest gekennzeichnet sein. Größere Mengen müssen über zertifizierte Entsorgungsunternehmen mit Begleitschein auf Sonderdeponien gebracht werden. Illegale Entsorgung wird mit hohen Bußgeldern bestraft.
Gibt es Förderung für Asbestentfernung?
+
Eine reine Asbestsanierung wird nicht direkt gefördert. Fördermittel gibt es jedoch, wenn die Asbestentfernung Teil einer energetischen Sanierung ist. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind 15-20% Zuschuss möglich, z.B. wenn asbesthaltige Dachplatten durch gedämmte Eindeckung ersetzt werden. Mit iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan) sogar bis 25%. Alternativ: Steuerliche Förderung nach §35c EStG (20% über 3 Jahre, max. 40.000 Euro). Tipp: Kombinieren Sie Asbestentfernung immer mit energetischer Verbesserung!
Was passiert bei illegaler Entsorgung?
+
Illegale Asbestentsorgung ist kein Kavaliersdelikt. Es drohen: Bußgelder bis 100.000 Euro nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, strafrechtliche Konsequenzen bei Gefährdung der Allgemeinheit (bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe nach §326 StGB), Kosten für die fachgerechte Nachsanierung kontaminierter Bereiche, zivilrechtliche Haftung bei Gesundheitsschäden Dritter. Auch das "Entsorgen" auf dem eigenen Grundstück (z.B. Vergraben) ist verboten und wird verfolgt. NEUWEST dokumentiert jeden Entsorgungsweg lückenlos mit Begleitschein.

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