Baurecht

Baugenehmigung Berlin:
Wann ist sie bei Sanierung nötig?

Wann Sie in Berlin eine Baugenehmigung brauchen, was genehmigungsfrei ist und wie das Antragsverfahren abläuft — mit interaktivem Entscheidungsbaum und Praxis-Checkliste.

14 Min. Lesezeit
Aktualisiert: Februar 2026
Von NEUWEST Bau-Experten

Berliner Bauordnung im Überblick

Drei Verfahrensarten regeln in Berlin, ob und wie Sie bauen dürfen. Die gute Nachricht: Die meisten energetischen Sanierungen sind genehmigungsfrei.

Genehmigungsfrei

Instandhaltung, Modernisierung und die meisten energetischen Sanierungen. Kein Antrag, kein Warten — Sie können sofort loslegen. Geregelt in § 62 BauO Bln.

Bauanzeigeverfahren

Vereinfachtes Verfahren für bestimmte Vorhaben in Gebäudeklasse 1-3. Sie zeigen der Behörde Ihr Vorhaben an und können nach 1 Monat starten, wenn kein Widerspruch kommt. § 63 BauO Bln.

Baugenehmigung

Vollständiges Genehmigungsverfahren für größere Vorhaben: Nutzungsänderungen, Aufstockungen, Anbauten. Bearbeitungszeit in Berlin: 3–6 Monate. § 64 BauO Bln.

Praxis-Tipp: Als Faustregel gilt: Solange Sie das Gebäude in seiner Substanz, Form und Nutzung nicht verändern, ist die Sanierung in der Regel genehmigungsfrei. Erst wenn Tragwerk, Gebäudeform, Nutzung oder die äußere Gestalt wesentlich verändert werden, greift die Genehmigungspflicht.

Brauche ich eine Baugenehmigung?

Beantworten Sie drei kurze Fragen und erfahren Sie sofort, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfrei ist.

Was planen Sie?
Wählen Sie die Art der Sanierungsmaßnahme.
🧱
Fassadendämmung (WDVS)
🪟
Fenstertausch
🔥
Heizungstausch
🏠
Dachdämmung / Dachsanierung
📐
Dachgeschossausbau
🏗️
Anbau / Aufstockung
🔄
Nutzungsänderung
🛠️
Innenausbau / Grundriss
Wie umfangreich ist die Maßnahme?
Wird die Gebäudesubstanz wesentlich verändert?
Kein Eingriff ins Tragwerk, keine Formänderung
⚠️
Tragwerk wird verändert (Wände entfernen etc.)
📏
Gebäudeform ändert sich (Gauben, Erker etc.)
🏛️
Gebäude steht unter Denkmalschutz
← Zurück
Trifft einer dieser Punkte zu?
Zusatzprüfung für Ihr Vorhaben.
🏢
Gebäudeklasse ändert sich
🔄
Nutzung ändert sich (z.B. Gewerbe → Wohnen)
📋
Gebäudeklasse 1–3, keine Sonderbau
🏗️
Gebäudeklasse 4–5 oder Sonderbau
← Zurück

Was ist genehmigungsfrei?

Diese Sanierungsmaßnahmen können Sie ohne Baugenehmigung durchführen.

🧱

Fassadendämmung (WDVS bis 25 cm)

Die Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems gilt als Instandsetzung und Modernisierung. In Berlin darf die Dämmung sogar bis zu 25 cm über die Grundstücksgrenze hinausragen (§ 16a NachbarG Bln).

Genehmigungsfrei
🪟

Fenstertausch (gleiche Größe)

Der Austausch vorhandener Fenster gegen neue Fenster in gleicher Größe und am gleichen Ort ist genehmigungsfrei. Auch der Einbau von Dreifachverglasung ändert daran nichts.

Genehmigungsfrei
🔥

Heizungstausch

Der Austausch der Heizungsanlage (Gasbrennwert, Wärmepumpe, Pelletheizung) ist als technische Gebäudeausrüstung genehmigungsfrei — einschließlich der notwendigen Leitungsverlegung.

Genehmigungsfrei
🏠

Dachdämmung (ohne Formänderung)

Die Dämmung des Daches von innen (Zwischensparren- oder Untersparrendämmung) sowie eine Aufsparrendämmung ohne Veränderung der Dachform sind genehmigungsfrei.

Genehmigungsfrei
🛠️

Innenausbau (ohne Tragwerk)

Neue Böden, Bäder, Elektrik, Wandverkleidungen oder der Austausch nicht tragender Wände — solange das Tragwerk unangetastet bleibt, ist kein Antrag nötig.

Genehmigungsfrei
⬇️

Kellerdeckendämmung

Die Dämmung der Kellerdecke von unten ist eine typische energetische Maßnahme, die ohne Baugenehmigung durchgeführt werden kann. Ebenso die Perimeterdämmung von Kelleraußenwänden.

Genehmigungsfrei

Was braucht eine Genehmigung?

Bei diesen Maßnahmen müssen Sie einen Bauantrag stellen.

📐

Dachgeschossausbau mit Gauben

Sobald Dachgauben, Dachterrassen oder zusätzliche Dachfenster die Dachform verändern und neuer Wohnraum entsteht, ist eine Baugenehmigung erforderlich. In Berlin ein häufiges Vorhaben mit hohem Nachfragepotenzial.

Baugenehmigung
🔄

Nutzungsänderung

Die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnfläche (oder umgekehrt) erfordert immer eine Genehmigung. Dies betrifft auch die Umnutzung von Keller- oder Dachräumen zu Wohnzwecken.

Baugenehmigung
🏗️

Anbau / Aufstockung

Jede Erweiterung des Gebäudevolumens — ob seitlicher Anbau, Wintergarten (ab einer bestimmten Größe) oder Aufstockung um ein Geschoss — ist genehmigungspflichtig.

Baugenehmigung
⚙️

Tragwerksänderung

Das Entfernen oder Verändern tragender Wände, Stützen oder Decken erfordert einen Standsicherheitsnachweis und eine Baugenehmigung — auch bei reiner Innensanierung.

Baugenehmigung
🏛️

Fassadenänderung bei Denkmal

Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist jede äußere Veränderung genehmigungspflichtig — auch eine Fassadendämmung oder ein Fenstertausch. Zusätzlich ist eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich.

Baugenehmigung + Denkmalschutz
📏

Grundrissänderung mit Statik

Wenn die Grundrissänderung tragende Bauteile betrifft oder die Gebäudeklasse verändert (z.B. durch Zusammenlegung von Wohnungen), ist ein Bauantrag zwingend notwendig.

Baugenehmigung

Das Bauanzeigeverfahren

Der schnellere Weg für bestimmte Vorhaben — die Bauanzeige als vereinfachtes Verfahren.

📋

Wann kommt die Bauanzeige in Frage?

Für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1–3 (freistehend bis 7 m Höhe oder Gebäude mit max. 2 Nutzungseinheiten) sowie bestimmte sonstige bauliche Anlagen. Das Vorhaben muss im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen.

Vereinfachtes Verfahren
⏱️

Ablauf & Fristen

Sie reichen die Bauanzeige mit allen Unterlagen beim zuständigen Bezirksamt ein. Die Behörde hat 1 Monat Zeit zur Prüfung. Erfolgt in dieser Frist kein Widerspruch (Untersagung), dürfen Sie mit dem Bau beginnen.

1 Monat Frist
📂

Benötigte Unterlagen

Bauanzeige-Formular, Lageplan (1:500), Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), Baubeschreibung, Berechnung der Grundflächen und des umbauten Raums. Bei Bedarf: Standsicherheits- und Brandschutznachweis.

Wie Bauantrag, aber schneller
💡

Vorteile gegenüber Baugenehmigung

Deutlich kürzere Bearbeitungszeit (1 Monat statt 3–6 Monate), geringere Gebühren und weniger Verwaltungsaufwand. Der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften.

Schneller & günstiger
Achtung: Auch beim Bauanzeigeverfahren sind Sie für die Einhaltung aller Vorschriften (Abstandsflächen, Brandschutz, Standsicherheit) verantwortlich. Die Behörde prüft nur stichprobenartig. Ein Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur ist Pflicht.

Antragsablauf in Berlin

So läuft das Baugenehmigungsverfahren beim Bezirksamt ab.

1

Vorentwurf & Bestandsanalyse

Ihr Architekt erstellt einen Vorentwurf auf Basis der Bestandsaufnahme. Dabei werden Bebauungsplan, Abstandsflächen und baurechtliche Vorgaben geprüft.

2–4 Wochen
2

Bauvoranfrage (optional)

Bei komplexen Vorhaben kann eine Bauvoranfrage beim Bezirksamt klären, ob das Projekt grundsätzlich genehmigungsfähig ist — bevor Sie in die teure Detailplanung investieren.

4–8 Wochen (optional)
3

Bauantrag einreichen

Der vollständige Bauantrag wird mit allen Unterlagen beim zuständigen Bezirksamt eingereicht. In Berlin erfolgt dies seit 2024 auch digital über das Bauportal Berlin.

1–2 Wochen (Vorbereitung)
4

Behördliche Prüfung

Das Bezirksamt prüft die Vollständigkeit, holt Stellungnahmen ein (Stadtplanung, Brandschutz, ggf. Denkmalschutz) und fordert eventuell Nachbesserungen an. In Berlin dauert dieser Schritt 3–6 Monate.

3–6 Monate (Berlin-typisch)
5

Baugenehmigung erhalten

Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Genehmigungsbescheid mit eventuellen Auflagen und Bedingungen. Die Genehmigung ist in der Regel 3 Jahre gültig.

3 Jahre Gültigkeit
6

Baubeginn-Anzeige

Vor Baubeginn müssen Sie das Bezirksamt mindestens 1 Woche vorher schriftlich über den geplanten Baubeginn informieren (Baubeginnanzeige).

Mind. 1 Woche vorher

Fertigstellungsanzeige

Nach Abschluss der Arbeiten informieren Sie das Bezirksamt über die Fertigstellung. Je nach Vorhaben kann eine behördliche Abnahme (Schlussabnahme) erforderlich sein.

Nach Abschluss

Benötigte Unterlagen

Diese Dokumente müssen Sie für einen vollständigen Bauantrag in Berlin einreichen.

1

Bauantragsformular

Amtliches Formular des Bezirksamts, vollständig ausgefüllt und vom bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben.

2

Amtlicher Lageplan (1:500)

Vom öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt. Zeigt Grundstücksgrenzen, Nachbarbebauung, Abstandsflächen und Erschließung.

3

Bauzeichnungen

Grundrisse aller Geschosse (1:100), mindestens 2 Schnitte und alle Ansichten. Bei Sanierung: Bestand (schwarz) und Neubau (rot) unterscheiden.

4

Baubeschreibung

Detaillierte Beschreibung des Vorhabens: Konstruktion, Materialien, technische Ausstattung, geplante Nutzung.

5

Standsicherheitsnachweis (Statik)

Erstellt von einem Prüfingenieur für Standsicherheit. Erforderlich bei Eingriffen ins Tragwerk, Aufstockungen und Anbauten.

6

Wärmeschutznachweis (GEG)

Nachweis der Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes. Bei Sanierung: Bauteilbezogene Anforderungen gemäß GEG-Anlage 7.

7

Brandschutznachweis

Brandschutzkonzept mit Fluchtwegeplanung, Feuerwiderstandsklassen und Rettungswegen. Ab Gebäudeklasse 4 durch Prüfingenieur.

8

Entwässerungsplan

Darstellung der Schmutz- und Regenwasserentwässerung. Bei Sanierung nur erforderlich, wenn sich die Entwässerungssituation ändert.

Kosten & Dauer in Berlin

Typische Kosten für Baugenehmigungsverfahren und die realistische Bearbeitungsdauer in Berlin.

Bauaufsichtsgebühren (Bezirksamt Berlin)

Berechnung nach Baugebührenordnung Berlin — ca. 0,5 % der Bausumme

BausummeGebühr (ca.)Verfahren
20.000 €150 – 250 €Bauanzeige
50.000 €300 – 500 €Bauanzeige / Baugenehmigung
100.000 €500 – 800 €Baugenehmigung
250.000 €1.200 – 1.800 €Baugenehmigung
500.000 €2.500 – 3.500 €Baugenehmigung
Architekt (Bauantrag)
3–8 %
der Bausumme (HOAI LPh 4)
Statiker
1.500–5.000 €
je nach Umfang
Bearbeitungsdauer Berlin
3–6 Mon.
Bezirksamt (realistisch)
Berlin-Besonderheit: Die Bearbeitungsdauer variiert stark nach Bezirk. Pankow und Mitte gelten als besonders ausgelastet (bis zu 6 Monate). Steglitz-Zehlendorf und Reinickendorf sind tendenziell schneller. NEUWEST kennt die lokalen Gegebenheiten und berät Sie zum optimalen Vorgehen.

FAQ zur Baugenehmigung in Berlin

Antworten auf die wichtigsten Fragen unserer Kunden.

Ist eine Fassadendämmung (WDVS) genehmigungspflichtig?
+
In der Regel nein. Die Anbringung einer Fassadendämmung gilt als Instandsetzung und Modernisierung und ist nach § 62 BauO Bln genehmigungsfrei. Ausnahme: Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich. In Berlin darf die Dämmung bis zu 25 cm über die Grundstücksgrenze ragen.
Brauche ich für den Dachausbau eine Genehmigung?
+
Ja, in den meisten Fällen. Sobald neuer Wohnraum im Dachgeschoss entsteht (Nutzungsänderung) oder die Dachform verändert wird (Gauben, Dachterrasse), ist eine Baugenehmigung erforderlich. Eine reine Dachdämmung ohne Nutzungsänderung ist dagegen genehmigungsfrei.
Ist eine Garage oder ein Carport genehmigungspflichtig?
+
In Berlin sind Garagen und überdachte Stellplätze bis 30 m² Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe bis 3 m genehmigungsfrei (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 BauO Bln). Größere Garagen erfordern mindestens eine Bauanzeige. Beachten Sie aber immer die Abstandsflächenregelungen und den Bebauungsplan.
Brauche ich für eine Solaranlage eine Baugenehmigung?
+
Nein. Solaranlagen (Photovoltaik und Solarthermie) auf Dächern und an Fassaden sind in Berlin genehmigungsfrei, sofern sie gebäudegebunden sind. Auch Freiflächenanlagen bis 9 m Höhe und 100 m² Grundfläche sind verfahrensfrei. Bei Denkmalschutz ist jedoch eine gesonderte Genehmigung nötig.
Ist das Außengerät einer Wärmepumpe genehmigungspflichtig?
+
Nein. Die Aufstellung von Wärmepumpen-Außengeräten ist als technische Gebäudeausrüstung genehmigungsfrei. Beachten Sie jedoch die Lärmschutzvorschriften (TA Lärm) und den Abstand zur Grundstücksgrenze. Empfohlen wird mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze.
Was muss ich bei Denkmalschutz beachten?
+
Bei denkmalgeschützten Gebäuden benötigen Sie zusätzlich zur Baugenehmigung eine denkmalrechtliche Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde. Selbst Maßnahmen, die normalerweise genehmigungsfrei sind (Fenstertausch, Fassadendämmung), erfordern bei Denkmalen eine Genehmigung. Das Landesdenkmalamt Berlin berät vorab kostenlos.
Was ist ein Schwarzbau und welche Strafen drohen?
+
Ein Schwarzbau ist eine bauliche Anlage, die ohne erforderliche Baugenehmigung errichtet wurde. In Berlin drohen: Bußgelder bis zu 500.000 €, eine Baueinstellungsverfügung (sofortiger Baustopp) und im schlimmsten Fall eine Rückbauverfügung (Abrissanordnung). Zudem können Probleme beim Verkauf der Immobilie entstehen.
Kann ich einen Schwarzbau nachträglich genehmigen lassen?
+
Grundsätzlich ja, wenn der Bau den aktuellen Bauvorschriften entspricht. Sie müssen einen regulären Bauantrag stellen und alle erforderlichen Nachweise liefern. Zusätzlich wird ein erhöhtes Bußgeld fällig. Ist der Bau jedoch nicht genehmigungsfähig (z.B. Verstoß gegen Abstandsflächen), droht der Rückbau.
Brauche ich die Zustimmung meiner Nachbarn?
+
Eine formelle Nachbar-Zustimmung ist nur erforderlich, wenn Ihr Vorhaben Abstandsflächen unterschreitet oder Ausnahmen/Befreiungen vom Bebauungsplan benötigt werden. Im Genehmigungsverfahren werden die Nachbarn dann beteiligt. Bei Fassadendämmung, die über die Grundstücksgrenze ragt, ist eine Duldungspflicht gesetzlich geregelt (§ 16a NachbarG Bln).
Welches Bezirksamt ist für mich zuständig?
+
Zuständig ist immer das Bezirksamt des Bezirks, in dem sich das Grundstück befindet — genauer: die Abteilung Stadtentwicklung und Bauen, Fachbereich Bauaufsicht. Berlin hat 12 Bezirke mit jeweils eigener Bauaufsichtsbehörde. Anträge können über das zentrale Bauportal Berlin (online) oder persönlich beim jeweiligen Bezirksamt eingereicht werden.

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