Der vollständige Überblick über alle staatlichen Förderprogramme für Ihre Sanierung — mit interaktivem Förderrechner, Antrags-Leitfaden und den aktuellen Fördersätzen von BEG, KfW und BAFA.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt alle staatlichen Zuschüsse für die energetische Sanierung.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das Dachprogramm der Bundesregierung, unter dem alle Förderprogramme für energetische Sanierungen gebündelt sind. Je nach Maßnahme sind entweder das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für die Umsetzung zuständig.
Es gibt drei Hauptbereiche: BEG EM (Einzelmaßnahmen) für einzelne Sanierungsschritte, BEG WG (Wohngebäude) für Komplettsanierungen, und BEG NWG (Nichtwohngebäude) für Gewerbeimmobilien. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter (mit Zustimmung), Contractoren und Unternehmen.
Direkte Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Lüftung. 15–20% der förderfähigen Kosten. Kein Kredit, kein Rückzahlen.
Zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss für Komplettsanierung und Heizungstausch. Bis 150.000 € Kredit pro Wohneinheit.
20% der Sanierungskosten über 3 Jahre von der Steuer absetzen. Max. 40.000 € pro Objekt. Nur für Selbstnutzer.
Direkte Zuschüsse für einzelne Sanierungsschritte — beantragt beim BAFA.
15% Zuschuss auf förderfähige Kosten. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) zusätzlich +5% Bonus = 20%. Förderfähig bis 30.000 € (ohne iSFP) bzw. 60.000 € (mit iSFP) pro Wohneinheit.
15% Zuschuss für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und Gebäudeautomation. Mit iSFP +5% = 20%. Max. förderfähige Kosten: 30.000 € (ohne iSFP) bzw. 60.000 € (mit iSFP) pro WE.
15% Zuschuss für hydraulischen Abgleich, Austausch von Heizungspumpen und Optimierung der Heizungsanlage. Mit iSFP +5% = 20%. Max. förderfähige Kosten: 30.000 € (ohne iSFP) bzw. 60.000 € (mit iSFP) pro WE.
50% Zuschuss für die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten. Max. 5.000 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern, max. 2.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern (max. 20.000 €).
Die KfW fördert den Umstieg auf erneuerbare Energien mit attraktiven Zuschüssen und Boni.
Grundförderung für alle förderfähigen Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien: Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle, Wärmenetze.
Zusätzlich 20% bei Austausch einer fossilen Heizung (Öl, Gas, Kohle, Nachtspeicher) im selbstgenutzten Wohneigentum. Gilt bei Antrag vor 2029, danach sinkt er alle 2 Jahre um 3%.
Zusätzlich 30% für Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 40.000 €/Jahr. Nur für selbstgenutzte Wohneinheit. Nachweis über Einkommensteuerbescheid.
30% Basis + 20% Klima + 30% Einkommen = 80%, aber gedeckelt bei 70%. Maximale Förderung: 21.000 € (bei 30.000 € förderfähigen Kosten).
Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus.
| Effizienzhaus-Stufe | Tilgungszuschuss | Mit EE-Klasse | Mit NH-Klasse | Max. Kredit |
|---|---|---|---|---|
| Effizienzhaus 85 | 5% | 10% | 10% | 120.000 € / 150.000 € |
| Effizienzhaus 70 | 10% | 15% | 15% | 120.000 € / 150.000 € |
| Effizienzhaus 55 | 15% | 20% | 20% | 120.000 € / 150.000 € |
| Effizienzhaus 40 | 20% | 25% | 25% | 120.000 € / 150.000 € |
Worst Performing Building: Zusätzlich 10% für die energetisch schlechtesten 25% des Gebäudebestands (Energieeffizienzklasse H oder vor 1957 ohne energetische Sanierung).
Zusätzlich 15% Tilgungszuschuss bei serieller Sanierung mit vorgefertigten Fassaden- und/oder Dachelementen. Gilt nur für Effizienzhaus 55 und 40.
EE-Klasse: Mind. 65% erneuerbare Energien für Heizung. NH-Klasse: Nachhaltigkeitszertifikat (QNG). Max. Kredit erhöht sich auf 150.000 €.
Berechnen Sie in Echtzeit, wie viel Förderung Sie für Ihre Sanierung erhalten können.
Statt BEG-Zuschuss: 20% der Sanierungskosten über 3 Jahre von der Steuer absetzen.
Der komplette Ablauf von der Planung bis zur Auszahlung — Schritt für Schritt erklärt.
Suchen Sie einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten über die offizielle dena-Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de). Nur dort gelistete Berater sind für BEG-Förderungen zugelassen.
Der Energieberater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für Ihr Gebäude. Das kostet ca. 800–1.800 €, wird aber selbst mit 80% gefördert.
Holen Sie ein detailliertes Angebot von einem qualifizierten Fachbetrieb ein. Achten Sie darauf, dass alle förderfähigen Positionen separat aufgeführt sind.
Stellen Sie den Förderantrag zwingend vor Baubeginn im BAFA-Portal (Einzelmaßnahmen) oder KfW-Zuschussportal (Heizungstausch/Komplettsanierung). Erst nach Erhalt der Bewilligung darf mit der Maßnahme begonnen werden.
Die Bearbeitungszeit variiert: BAFA ca. 6–12 Wochen, KfW Heizungstausch ca. 4–8 Wochen. Planen Sie diese Zeit in Ihren Bauzeitenplan ein.
Nach Erhalt der Bewilligung können Sie den Auftrag erteilen und die Sanierungsmaßnahme durchführen lassen. Dokumentieren Sie alles sorgfältig.
Nach Abschluss: Rechnungen, Energieberater-Bestätigung und technische Nachweise einreichen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung innerhalb weniger Wochen.
So verteilen sich Eigenanteil und Förderung bei typischen Sanierungsmaßnahmen.
Diese Fehler kosten Bauherren jedes Jahr Tausende Euro an verlorener Förderung.
Der häufigste und teuerste Fehler: Der Förderantrag muss zwingend vor Baubeginn gestellt und bewilligt sein. Bereits ein unterschriebener Werkvertrag kann als Baubeginn gelten. Ausnahme: Bei KfW 458 darf nach Antragstellung mit Lieferungs-/Leistungsvertrag begonnen werden.
Ohne zertifizierten Energieeffizienz-Experten (dena-Liste) gibt es keinen iSFP-Bonus (+5%) und die förderfähigen Kosten halbieren sich von 60.000 € auf 30.000 € pro WE. Das kann schnell 5.000–10.000 € Förderung kosten.
Die Rechnungen müssen auf den Antragsteller ausgestellt sein und die förderfähigen Kosten separat ausweisen. Pauschale Rechnungen ohne Aufschlüsselung führen häufig zu Kürzungen oder Ablehnung.
BEG-Zuschüsse (BAFA/KfW) und die Steuerermäßigung nach §35c EStG sind für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar. Wer beides beantragt, riskiert Rückforderungen. Entscheiden Sie sich vorher für einen Weg.
Nicht alle Kosten sind förderfähig. Eigenleistungen, Grundstückskosten und rein optische Maßnahmen werden nicht gefördert. Nur Kosten, die direkt mit der energetischen Verbesserung zusammenhängen, zählen.
Antworten auf die wichtigsten Fragen unserer Kunden.
Wir beraten Sie kostenlos zu Fördermöglichkeiten und übernehmen die Antragsbegleitung.