Asbest in Gebäuden: Gefahr erkennen, richtig sanieren (TRGS 519)

Asbest wurde 1995 verboten, ist aber noch in vielen Gebäuden vorhanden.

Asbest in Gebäuden: Gefahr erkennen, richtig sanieren (TRGS 519) Übersicht

Kurz zusammengefasst: Asbest wurde in Deutschland 1995 verboten, ist aber noch in vielen Bestandsgebäuden vorhanden. Bei Sanierungs-, Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten gelten strenge Vorschriften nach TRGS 519. Unternehmen benötigen einen Sachkundenachweis, müssen Behörden 7 Tage vorher informieren und strikte Schutzmaßnahmen einhalten.

⚠️ Wichtige Warnung: Niemals selbst Asbest entfernen! Asbestfasern sind krebserregend und dürfen nur von zertifizierten Fachfirmen mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 entfernt werden.

Wo wurde Asbest verbaut?

Asbest wurde bis 1995 in Deutschland in über 3.000 verschiedenen Produkten verwendet. Die häufigsten Fundorte in Gebäuden sind:

  • Dacheindeckungen: Wellasbestplatten, Asbestzement-Dachplatten
  • Fassadenverkleidungen: Asbestzement-Fassadenplatten
  • Bodenbeläge: Floor-Flex-Platten, Cushion-Vinyl-Beläge
  • Nachtspeicheröfen: Dämmungen und Dichtungen
  • Rohrisolierungen: Ummantelungen von Heizungsrohren
  • Brandschutz: Spritzasbest, Brandschutzklappen
  • Kleber und Spachtelmassen: Fliesenkleber, Putze, Fugenmassen
  • Elektroinstallationen: Unterputzkästen, Sicherungskästen

Gesundheitsgefahren durch Asbest

Asbestfasern sind 100-mal dünner als ein menschliches Haar und können beim Einatmen tief in die Lunge eindringen. Die Gesundheitsrisiken sind gravierend:

  • Asbestose: Vernarbung des Lungengewebes (Lungenfibrose)
  • Lungenkrebs: Erhöhtes Risiko, besonders in Kombination mit Rauchen
  • Mesotheliom: Aggressiver Krebs des Brust- oder Bauchfells
  • Kehlkopfkrebs: Erhöhtes Risiko bei Asbestexposition
Wichtig: Wichtig zu wissen: Die Latenzzeit zwischen Asbestexposition und Erkrankung kann 10 bis 40 Jahre betragen. Deshalb werden auch heute noch jährlich etwa 1.500 Todesfälle durch Asbest in Deutschland registriert.

TRGS 519: Die wichtigsten Vorschriften

AnforderungDetails
SachkundenachweisPflicht für alle Arbeiten mit Asbest (Gültigkeit: 6 Jahre)
AnzeigepflichtMindestens 7 Tage vor Arbeitsbeginn bei Behörde und BG
GrenzwerteAkzeptanzkonzentration: 10.000 Fasern/m³
Maximale Exposition100.000 Fasern/m³ (darf nie überschritten werden)
Kleinere ArbeitenMax. 2 Mitarbeiter, max. 4 Personenstunden

Kosten der Asbestsanierung

MaßnahmeKosten pro m²/Einheit
Asbestdach entsorgen30-60 €/m²
Fassadenplatten entfernen25-50 €/m²
Bodenbeläge sanieren20-40 €/m²
Nachtspeicherofen entsorgen100-300 €/Stück
Laboranalyse (Materialprobe)50-150 €/Probe
Raumluftmessung300-500 €

So erkennen Sie Asbest

✅ Verdachtsmomente für Asbest:

  • Baujahr: Gebäude vor 1995 (besonders kritisch: 1960-1980)
  • Optik: Graue, faserige Struktur bei Bruchstellen
  • Wellige Dachplatten: Typisch für Asbestzement
  • Graue Fassadenplatten: Oft 30×30 oder 40×40 cm
  • Floor-Flex-Platten: Meist 25×25 oder 30×30 cm

Handlungsempfehlungen für Eigentümer

1. Bestandsaufnahme

  • Gebäudealter und Bauunterlagen prüfen
  • Verdächtige Materialien identifizieren
  • Fachgutachter für Asbestuntersuchung beauftragen

2. Bei bestätigtem Asbestverdacht

  • Nicht berühren oder bearbeiten!
  • Bereich absperren und kennzeichnen
  • Zertifizierte Fachfirma kontaktieren
  • Sanierungskonzept erstellen lassen

Förderungen und finanzielle Unterstützung

  • KfW-Förderung: Im Rahmen energetischer Sanierungen
  • BAFA-Zuschüsse: Bei Heizungserneuerung (Nachtspeicheröfen)
  • Landesförderprogramme: Je nach Bundesland unterschiedlich
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Als außergewöhnliche Belastung oder Handwerkerleistung

Häufige Fragen zur Asbestsanierung

Muss intakter Asbest sofort entfernt werden?

Nein, fest gebundener Asbest in gutem Zustand muss nicht zwingend sofort entfernt werden. Eine Sanierung ist erforderlich bei: Beschädigungen des Materials, geplanten Umbau- oder Renovierungsarbeiten oder schwach gebundenem Asbest.

Darf ich kleine Mengen selbst entsorgen?

Nein! Auch kleine Mengen dürfen nur von Fachfirmen mit Sachkundenachweis entfernt werden.

Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

⚖️ Achtung: Verstöße gegen die TRGS 519 können schwerwiegende Folgen haben:
  • Bußgelder bis zu 50.000 €
  • Strafrechtliche Verfolgung bei Gefährdung Dritter
  • Haftung für Gesundheitsschäden
  • Verweigerung der Versicherungsleistung

Stand: Januar 2025 | © Neuwest GmbH – Ihr Partner für sichere Asbestsanierung in Berlin und Brandenburg

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