Kurz zusammengefasst: Asbest wurde in Deutschland 1995 verboten, ist aber noch in vielen Bestandsgebäuden vorhanden. Bei Sanierungs-, Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten gelten strenge Vorschriften nach TRGS 519. Unternehmen benötigen einen Sachkundenachweis, müssen Behörden 7 Tage vorher informieren und strikte Schutzmaßnahmen einhalten.
Wo wurde Asbest verbaut?
Asbest wurde bis 1995 in Deutschland in über 3.000 verschiedenen Produkten verwendet. Die häufigsten Fundorte in Gebäuden sind:
- Dacheindeckungen: Wellasbestplatten, Asbestzement-Dachplatten
- Fassadenverkleidungen: Asbestzement-Fassadenplatten
- Bodenbeläge: Floor-Flex-Platten, Cushion-Vinyl-Beläge
- Nachtspeicheröfen: Dämmungen und Dichtungen
- Rohrisolierungen: Ummantelungen von Heizungsrohren
- Brandschutz: Spritzasbest, Brandschutzklappen
- Kleber und Spachtelmassen: Fliesenkleber, Putze, Fugenmassen
- Elektroinstallationen: Unterputzkästen, Sicherungskästen
Gesundheitsgefahren durch Asbest
Asbestfasern sind 100-mal dünner als ein menschliches Haar und können beim Einatmen tief in die Lunge eindringen. Die Gesundheitsrisiken sind gravierend:
- Asbestose: Vernarbung des Lungengewebes (Lungenfibrose)
- Lungenkrebs: Erhöhtes Risiko, besonders in Kombination mit Rauchen
- Mesotheliom: Aggressiver Krebs des Brust- oder Bauchfells
- Kehlkopfkrebs: Erhöhtes Risiko bei Asbestexposition
TRGS 519: Die wichtigsten Vorschriften
Anforderung | Details |
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Sachkundenachweis | Pflicht für alle Arbeiten mit Asbest (Gültigkeit: 6 Jahre) |
Anzeigepflicht | Mindestens 7 Tage vor Arbeitsbeginn bei Behörde und BG |
Grenzwerte | Akzeptanzkonzentration: 10.000 Fasern/m³ |
Maximale Exposition | 100.000 Fasern/m³ (darf nie überschritten werden) |
Kleinere Arbeiten | Max. 2 Mitarbeiter, max. 4 Personenstunden |
Kosten der Asbestsanierung
Maßnahme | Kosten pro m²/Einheit |
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Asbestdach entsorgen | 30-60 €/m² |
Fassadenplatten entfernen | 25-50 €/m² |
Bodenbeläge sanieren | 20-40 €/m² |
Nachtspeicherofen entsorgen | 100-300 €/Stück |
Laboranalyse (Materialprobe) | 50-150 €/Probe |
Raumluftmessung | 300-500 € |
So erkennen Sie Asbest
✅ Verdachtsmomente für Asbest:
- Baujahr: Gebäude vor 1995 (besonders kritisch: 1960-1980)
- Optik: Graue, faserige Struktur bei Bruchstellen
- Wellige Dachplatten: Typisch für Asbestzement
- Graue Fassadenplatten: Oft 30×30 oder 40×40 cm
- Floor-Flex-Platten: Meist 25×25 oder 30×30 cm
Handlungsempfehlungen für Eigentümer
1. Bestandsaufnahme
- Gebäudealter und Bauunterlagen prüfen
- Verdächtige Materialien identifizieren
- Fachgutachter für Asbestuntersuchung beauftragen
2. Bei bestätigtem Asbestverdacht
- Nicht berühren oder bearbeiten!
- Bereich absperren und kennzeichnen
- Zertifizierte Fachfirma kontaktieren
- Sanierungskonzept erstellen lassen
Förderungen und finanzielle Unterstützung
- KfW-Förderung: Im Rahmen energetischer Sanierungen
- BAFA-Zuschüsse: Bei Heizungserneuerung (Nachtspeicheröfen)
- Landesförderprogramme: Je nach Bundesland unterschiedlich
- Steuerliche Absetzbarkeit: Als außergewöhnliche Belastung oder Handwerkerleistung
Häufige Fragen zur Asbestsanierung
Muss intakter Asbest sofort entfernt werden?
Nein, fest gebundener Asbest in gutem Zustand muss nicht zwingend sofort entfernt werden. Eine Sanierung ist erforderlich bei: Beschädigungen des Materials, geplanten Umbau- oder Renovierungsarbeiten oder schwach gebundenem Asbest.
Darf ich kleine Mengen selbst entsorgen?
Nein! Auch kleine Mengen dürfen nur von Fachfirmen mit Sachkundenachweis entfernt werden.
Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
- Bußgelder bis zu 50.000 €
- Strafrechtliche Verfolgung bei Gefährdung Dritter
- Haftung für Gesundheitsschäden
- Verweigerung der Versicherungsleistung
Stand: Januar 2025 | © Neuwest GmbH – Ihr Partner für sichere Asbestsanierung in Berlin und Brandenburg