
Kurz zusammengefasst: Asbest wurde in Deutschland 1995 verboten, ist aber noch in vielen Bestandsgebäuden vorhanden. Bei Sanierungs-, Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten gelten strenge Vorschriften nach TRGS 519. Unternehmen benötigen einen Sachkundenachweis, müssen Behörden 7 Tage vorher informieren und strikte Schutzmaßnahmen einhalten.
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