Bausanierung in Berlin — Bestandssanierung vom Fachbetrieb
Eine Bausanierung umfasst alle Maßnahmen, die beschädigte oder veraltete Bausubstanz technisch und bauphysikalisch wieder instand setzen — von der Feuchtesanierung bis zur statischen Ertüchtigung. Entscheidend für die Sanierungsstrategie ist die exakte Schadensdiagnose: Die Verwechslung von kapillarer Feuchte mit Kondensationsfeuchte führt zu unwirksamen Maßnahmen und kostspieligen Folgeschäden.
In Berlin prägen Gründerzeit- und Nachkriegsbauten das Bestandsbild — mit spezifischen Schadensmustern: carbonatisierter Beton, sulfathaltige Putze, teerhaltige Klebstoffe (PAK) und fehlende Mauerwerk-Sperrschichten. Hinzu kommt ein häufig unterschätzter Planungsaspekt: Nach GEG §48 ist der U-Wert-Grenzwert des gesamten Bauteils einzuhalten, sobald mehr als 10 % seiner Fläche erneuert werden.
Was umfasst Bausanierung?
- Bestandsaufnahme & Schadensdiagnose (CM-Messung, Thermografie, Bauteilöffnung, Schadenskartierung)
- Tragwerksanalyse & statische Beurteilung (Rissklassifizierung, Setzungsprüfung, Gründungsdiagnose)
- Abdichtung & Feuchtesanierung nach DIN 18531–18535 (erdberührte Bauteile, Sockel, Flachdach)
- Schadstoffsanierung: Asbest nach TRGS 519, PAK-haltige Klebstoffe, PCB gemäß GefStoffV
- Energetische Ertüchtigung & Fassadenarbeiten (GEG-konforme U-Werte, WDVS, Wärmebrückenoptimierung)
- Gewerkekoordination, Bauleitung & Abnahmedokumentation nach VOB/B
Der Leistungsumfang einer Bausanierung variiert stark nach Baujahr, Nutzung und Schadensgrad. Eine seriöse Kostenschätzung setzt eine vollständige Bestandsaufnahme voraus — pauschal genannte Quadratmeterpreise ohne Schadenskartierung sind nicht belastbar und führen regelmäßig zu Nachtragsrisiken.
Sanierungskosten berechnen
Kostenkennwerte nach BKI-Baukosten 2024 (Wohngebäude, Berlin/Brandenburg): Teilsanierung ~350 €/m² BGF, Vollsanierung ~650 €/m² BGF, Kernsanierung ~1.000 €/m² BGF. Rechner: Vollsanierung als Referenzwert (Material ~350 €/m² + Lohn ~300 €/m²). KfW-BEG-Förderpotenzial: 15–20 % auf förderfähige Kosten (max. 60.000 €/WE bei Einzelmaßnahmen). Individuelle Kostenermittlung nach DIN 276.
Unverbindlicher Richtwert – der genaue Preis hängt von Untergrund, Aufwand und Ausführung ab.
Feuchteursache diagnostizieren
Welche Befundmerkmale zeigt das Bauteil?

WTA-Sanierputzsystem: Schichtaufbau mit Mindestdicken
Das WTA-Merkblatt 2-9 (Sanierputzsysteme) schreibt einen Luftporengehalt von mindestens 25 Vol.-% in der Sanierputzlage vor — dieser Porenraum nimmt hygroskopisch gelöste Salze auf, ohne dass sie an der Oberfläche auskristallisieren. Die Mindestschichtdicke von 20 mm ist dabei keine Empfehlung, sondern Bedingung für die Systemzulassung.
Rissbreiten-Klassifikation Stahlbeton nach Eurocode 2 / RL SIB
Eurocode 2 (DIN EN 1992) und die Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (RL SIB) klassifizieren Risse nach Breite: Bis 0,2 mm gilt die Bewehrung unter XC3/XC4-Exposition als noch ausreichend geschützt; über 0,4 mm besteht zwingender Instandsetzungsbedarf — unabhängig vom optischen Eindruck oder der Tragwerksreserve.


Betoninstandsetzungs-Prinzipien nach RL SIB: W / R / C / K
Die RL SIB unterscheidet vier kombinierbare Instandsetzungsprinzipien: Wasserhaushaltsregelung (W), Rissbehandlung (R), Betonersatz und Reprofilierung (C) sowie Kathodischer Korrosionsschutz (K). Die Prinzipienauswahl bestimmt das gesamte Instandsetzungssystem und ist Grundlage für die Ausschreibung nach VOB/C ATV DIN 18349 sowie für die CE-konforme Produktauswahl.
Schadstoff-Baujahr-Matrix: Einbauorte nach Bauteil
TRGS 519 und GefStoffV verpflichten Auftraggeber und ausführende Betriebe zur Schadstoffuntersuchung vor jedem Abriss- oder Sanierungseingriff an Gebäuden bis Baujahr 1998. Asbest findet sich typisch in Fassadenplatten und Bodenbelägen, PCB in Fugenmassen und Korrosionsschutzanstrichen, KMF-Altfasern (Kategorien der alten Klassifikation) in Dämmstoffen und Brandschutzverkleidungen.


Sanierungsreihenfolge: 4 Pflichtphasen nach Gewerken
Die normgerechte Instandsetzungsreihenfolge ist zwingend: Schadstoffsanierung muss vor Arbeiten an tragenden Bauteilen abgeschlossen sein, die Gebäudehülle vor TGA und Innenausbau. Abweichungen von dieser Phasenfolge führen erfahrungsgemäß zu Folgeschäden — etwa Feuchteeinträge in bereits fertiggestelltem Innenausbau — und zu Gewährleistungsstreitigkeiten zwischen Gewerken.










