Wohnungssanierung in Berlin — Fachbetrieb für Planung und Ausführung
Eine Wohnungssanierung reicht von der Teilsanierung einzelner Gewerke bis zur vollständigen Kernsanierung mit Rückbau auf Rohbau. Die kostspieligsten Fehler entstehen nicht beim Material, sondern bei der gewerkeübergreifenden Koordination: Estrich vor Abschluss der Rohinstallation, fehlende Revisionsöffnungen vor dem Verkleiden oder Bodenbelag auf nicht ausgetrocknetem Untergrund.
In Berliner Altbaubeständen der Baujahre 1950 bis 1993 erfordert jede Sanierung mit Rückbauarbeiten zwingend eine Schadstoffkartierung nach TRGS 519 (Asbest) und TRGS 521 (KMF), bevor Stemmarbeiten beginnen. PAK-haltige Bitumenklebstoffe unter Parkett und Fliesen sowie KMF-Dämmstoffe sind typische Befunde, die Ablauf und Kosten erheblich beeinflussen.
Was umfasst eine Wohnungssanierung?
- Schadstoffkartierung und kontrollierter Rückbau (TRGS 519/521)
- Rohinstallation Sanitär, Elektro, Heizung — gewerkeübergreifend koordiniert
- Trockenbau, Dämmung und Schallschutz nach DIN 4109
- Estricharbeiten inkl. CM-Feuchtemessung vor Bodenbelagsverlegung
- Wandbekleidungen, Innenputze, Fliesenarbeiten
- Bodenbeläge, Malerarbeiten, Türen und Endmontage
Jede Sanierungsphase baut auf dem Abschluss der vorherigen auf — Rohinstallation vor Schlitzschließung, Estrich vor Belagsarbeiten, CM-Messung vor Fliesen. Ein gewerkeübergreifender Ablaufplan mit Trocknungspuffern und festgelegten Revisionsöffnungen ist die Grundlage für termingerechte Fertigstellung ohne kostspielige Nacharbeiten.

Pflicht-Lüftungskonzept nach DIN 1946-6: Was Sanierer systematisch übersehen
DIN 1946-6 schreibt vor, dass bei luftdichtheitsverbessernden Maßnahmen — insbesondere Fenstererneuerung oder nachträglicher Dämmung der Gebäudehülle — ein Lüftungskonzept erstellt werden muss. Das Konzept gliedert sich in vier Lüftungsstufen: Feuchteschutzlüftung (Mindeststufe), reduzierte Lüftung, Nennlüftung und Intensivlüftung.
Unterschreitet die sanierte Wohnung einen n50-Wert < 1,5 h⁻¹ (Blower-Door-Test nach DIN EN ISO 9972), ist eine mechanische Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung planungspflichtig. Dieser Schwellenwert wird nach vollständiger Fenstersanierung im Gründerzeitaltbau regelmäßig unterschritten — trotzdem wird das Konzept in der Praxis oft erst auf Nachfrage eingeplant.
Fehlt das Lüftungskonzept, liegt ein Planungsmangel vor, der bei späterem Schimmelbefall zu Gewährleistungsansprüchen führt. Die Erstellung durch einen Fachplaner kostet 300–800 EUR — gegenüber dem Schadensrisiko ein vernachlässigbarer Betrag.

Was kostet Wohnungssanierung?
Richtwerte für Berlin (netto, ohne MwSt.). Die Kosten variieren stark nach Bestandszustand, Ausstattungsstandard und Gewerkeumfang.
| Leistung | Preis-Spanne (Richtwert) |
|---|---|
| Schönheitssanierung (Maler, Bodenbelag) | 30–80 EUR/m² Wohnfläche |
| Nassraum-Kernsanierung (Bad/WC) | 600–1.200 EUR/m² Badfläche |
| Elektroinstallation komplett neu | 80–150 EUR/m² Wohnfläche |
| Heizungsanlage erneuern (Wärmepumpe inkl. HV) | 8.000–18.000 EUR je Wohnung |
| Fenster erneuern (Dreifach-ISO, inkl. Einbau) | 600–1.400 EUR je Fenstereinheit |
| Innenputz komplett erneuern (Wand) | 35–70 EUR/m² Wandfläche |
| Vollsanierung Standard (alle Gewerke) | 400–650 EUR/m² Wohnfläche |
| Vollsanierung gehoben / denkmalgerecht | 700–1.500 EUR/m² Wohnfläche |
Richtwerte für Berlin/Brandenburg, projektabhängig — kostenloses Festpreis-Angebot anfragen.
Verbundabdichtung Nassbereich: Wassereinwirkungsklassen W0–W3 nach DIN 18534
DIN 18534 'Abdichtung von Innenräumen' (Ausgabe 2017) löste die innenraumseitige Nassbereichsabdichtung aus DIN 18195 heraus und gliedert Anwendungsbereiche in vier Wassereinwirkungsklassen W0–W3: W0 (kein direkter Wasserkontakt), W1 (mäßige Beanspruchung, Spritzwasser neben Badewanne), W2 (mittlere Beanspruchung, Privatdusche) und W3 (hohe, dauerhafte Beanspruchung, öffentliche Duschen).
Für Duschen im Wohnungsbau gilt in der Regel Klasse W2: Abdichtungsstoff mindestens 1 mm Trockenfilmdicke, systemzugehörige Gewebeverstärkung an Wandecken, Boden-Wand-Anschlüssen und Bewegungsfugen. Der Untergrund muss egalisiert, saugfähig reguliert und rissfrei sein.
Typischer Fehler: Fliesen ohne systemzugehörige Verbundabdichtung verlegen und nur die Fugenmasse als Abdichtungsebene betrachten. Dies entspricht keiner der Klassen W1–W3 und führt mittelfristig zu Hinterfeuchtung, Schimmel und Schäden an der Rohbaukonstruktion.
Kostenschätzer: Was kostet Ihre Wohnungssanierung?
Basis: Teilsanierung (Bad 25 %, Böden 15 %, Wände/Decken 20 %, Elektro 15 %, Heizung 25 %). Schönheitssanierung (nur Malerarbeiten, Böden): Gesamtbetrag × 0,3. Vollsanierung inkl. kompletter Haustechnik-Erneuerung: Gesamtbetrag × 1,8. Preisbasis: Berlin, mittlerer Ausstattungsstandard, Bestandsbau.
Unverbindlicher Richtwert – der genaue Preis hängt von Untergrund, Aufwand und Ausführung ab.
Ablauf einer Wohnungssanierung
Bestandsaufnahme & Schadenskartierung
Technischer Bericht zu Putz, Feuchte, Tragwerk, Haustechnik. Schadstoffe-Screening (Asbest, PAK, PCB) bei Baujahr vor 1993 — vor Abbrucharbeiten zwingend erforderlich.
Fachplanung & Konzepte
Lüftungskonzept (DIN 1946-6), Brandschutznachweis bei Grundrissänderung, statischer Nachweis bei Wanddurchbrüchen, ggf. Denkmalschutzabstimmung (§ 11 DSchG Bln).
Leistungsverzeichnis & Vergabe
LV nach VOB/C je Gewerk oder Pauschalvergabe an GU. Schnittstellenregelungen (Abnahmeprotokoll Vorunternehmer vor Beginn Nachfolgegewerk) vertraglich festlegen.
Baugenehmigung einholen
Genehmigungspflichtig nach BauO Bln: Eingriffe in Tragstruktur, Grundrissänderungen im Denkmal. Vorlaufzeit 4–12 Wochen je nach Verfahrensart einkalkulieren.
Abbruch & Entkernungsarbeiten
Demontage Haustechnik, Abbruch nichttragender Wände, Entfernung Bodenbeläge. Entsorgungsnachweis nach LAGA-Einstufung (Bauschutt, schadstoffhaltige Materialien).
Rohbau-Eingriffe
Wanddurchbrüche mit geprüfter Abfangkonstruktion, Kernbohrungen für Leitungen, Schachtöffnungen — ausschließlich nach freigegebenen Ausführungszeichnungen des Tragwerksplaners.
Haustechnik Rohinstallation
Alle Leitungsführungen (FBH, Sanitär-Entwässerung, Elektro-Leerrohre) vollständig koordiniert verlegen und abnehmen, bevor der Estrich eingebracht wird.
Ausbau & Feinausbau
Reihenfolge nach Trocknungszeiten: Putz → Estrich (Belegreife: CM-Messung) → Trockenbau → Fliesen → Parkett → Innentüren → Malerarbeiten.

Tragende Wände entfernen: Statikpflicht, Baugenehmigung und Abfangkonstruktionen
Jeder Eingriff in tragende oder aussteifende Wände erfordert eine statische Berechnung durch einen eingetragenen Tragwerksplaner — nach Eurocode 6 (Mauerwerk, DIN EN 1996) oder Eurocode 2 (Stahlbeton, DIN EN 1992) je nach Konstruktionsart. In Berlin ist dieser Eingriff nach BauO Bln genehmigungspflichtig; bei Mehrfamilienhäusern ist häufig zusätzlich ein Prüfingenieur für Standsicherheit einzuschalten.
In der Praxis werden zur Abfangung meist IPE- oder HEB-Stahlprofile eingesetzt, beidseitig auf Stützen oder in Auflagermauerwerk eingespannt. Kritischer Detailpunkt: Die Lasteinleitung muss innerhalb der zulässigen Druckspannung des Mauerwerks bleiben — bei altem Vollziegel oft nur 1,5–2,5 N/mm² (EC 6), was breite Auflagerplatten oder Stahlbeton-Auflagerbänke erfordert.
Wird ohne Nachweis ausgeführt, haftet der Ausführende nach §§ 633 ff. BGB für Sach- und Personenschäden; zudem droht eine behördliche Nutzungsuntersagung. Baugenehmigungen rückwirkend zu legalisieren ist aufwändig und scheitert bei ungünstiger Statik vollständig.

Generalunternehmer vs. Einzelgewerke: Entscheidungsmatrix
| Kriterium | Generalunternehmer | Einzelgewerke |
|---|---|---|
| Mängelhaftung | Einheitlich beim GU (§ 278 BGB) | Je Gewerk separat, Abgrenzung nötig |
| Schnittstellenrisiko | Trägt GU intern | Liegt beim Bauherrn |
| Kostentransparenz | Pauschalpreis möglich, 10–20 % Aufschlag | Einzelpreise transparent, Gesamtsumme schwer kalkulierbar |
| Änderungsflexibilität | Nachtrag über GU läuft | Direktabstimmung mit Gewerk, schneller |
| Bauzeitsteuerung | GU koordiniert Subunternehmer-Terminplan | Bauherr trägt Terminrisiko |
| Empfehlung | Vollsanierung, knappe Zeit, wenig Eigenressourcen | Einzelmaßnahmen, hohes Eigenengagement |
Modernisierungsmietrecht §§ 555b–559 BGB: Ankündigungspflicht und Mieterhöhungsgrenzen
§ 555b BGB definiert Modernisierungsmaßnahmen (energetische Verbesserung, altersgerechter Umbau, Schaffung neuen Wohnraums). Nach § 555c BGB ist mindestens 3 Monate vor Maßnahmenbeginn schriftlich anzukündigen: Art, Umfang, voraussichtlicher Beginn, Dauer und erwartete Mieterhöhung. Fehlt die Ankündigung, verliert der Vermieter temporär das Recht auf Mieterhöhung.
Nach Abschluss darf der Vermieter gemäß § 559 BGB maximal 8 % der aufgewendeten Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen. Seit der Mietrechtsanpassung 2019 gilt eine zusätzliche Kappungsgrenze: Die Miete darf sich durch Modernisierung innerhalb von 6 Jahren um höchstens 3 EUR/m²/Monat erhöhen (§ 559 Abs. 3a BGB).
Reiner Instandhaltungsaufwand ist vor der Umlage herauszurechnen — z.B. der anteilige Restwert einer ohnehin erneuerungsbedürftigen Heizanlage. Die Rechtsprechung des BGH verlangt eine nachvollziehbare, dokumentierte Abgrenzung zwischen Modernisierungs- und Instandhaltungskosten — ein häufig unterschätzter Rechenposten bei Mischmaßnahmen.
Sanierungsumfang-Empfehler: Welche Gewerke haben Priorität?
Baujahr, Zustand und Nutzungsziel — welches Profil beschreibt Ihre Wohnung?
Sanierungsumfang: Von der Schönheitssanierung zur Kernsanierung
Schönheitssanierung
Malerarbeiten, Bodenbelag, Innentüren. Kein Eingriff in Haustechnik oder Tragwerk; kein Lüftungskonzept erforderlich, solange keine Fenster gewechselt werden. 30–80 EUR/m² Wohnfläche.
Nassraum-Sanierung
Bad/WC komplett neu: Verbundabdichtung nach DIN 18534 (Klasse W2), Fliesen, Sanitärinstallation, ggf. mechanische Lüftung. 600–1.200 EUR/m² Badfläche.
Haustechnik-Paket
Heizung, Elektro und Sanitär als koordiniertes Gewerkepaket. Planungsaufwand für Schachtführung und Installationsebene vor Estricheinbau ist erheblich und oft unterschätzt.
Energetische Sanierung
Neue Fenster, kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL), Dämmung von Decken/Kellerdecken. Pflicht-Lüftungskonzept nach DIN 1946-6. Förderung über BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA) oder KfW 261 möglich.
Kernsanierung
Entkernung bis auf Rohbau, alle Gewerke komplett neu. Lüftungsplanung, Statik, Brandschutznachweis und Schadstoff-Screening sind vollumfänglich zu bearbeiten. 400–800 EUR/m² Wohnfläche.
Denkmalgerechte Sanierung
Erhalt schutzwürdiger Substanz (Stuck, Holzdielen, Kastenfenster) unter Erlaubnisvorbehalt (§ 11 DSchG Bln). GEG-Befreiung nach § 105 GEG möglich. 700–1.500 EUR/m² Wohnfläche.

Brandschutz bei Wohnungssanierung: Wann REI- und EI-Anforderungen steigen
Wohnungstrennwände und -decken müssen nach BauO Bln und den Technischen Baubestimmungen definierte Feuerwiderstandsklassen erfüllen: REI 90 für tragende, raumabschließende Bauteile und EI 90 für nicht tragende Trennbauteile. Die Nomenklatur nach DIN EN 13501-2: R = tragfähig, E = raumabschließend, I = wärmedämmend — Zahl = Mindestdauer in Minuten.
Kritischer Sanierungsfall: Jede Öffnung durch eine Wohnungstrennwand — für Leitungen, Kabel oder Lüftungskanäle — muss mit systemzugehörigen Brandschutzmanschetten, Schottungen (EI 90) oder Brandschutzklappen (EI 90 S) dauerhaft geschlossen werden. Fehlt dieser Abschluss, erlischt der Feuerwiderstandsnachweis für das gesamte Bauteil.
Neue Wohnungstrennwände in Trockenbauweise erfüllen EI 90 nur mit klassifizierten Systemaufbauten nach Herstellernachweis (DIN EN 13501-2). Eine einfache Doppelbeplankung ohne Mineralwoll-Dämmeinlage und ohne systemzugehörige Fugenausbildung genügt nicht — ein Fehler, der bei Bestandssanierungen häufig auftritt.

Technische Kennwerte und Normgrenzwerte im Überblick
| Kennwert | Grenzwert / Norm |
|---|---|
| Altputz Haftzug (Mindest-Substrateignung) | ≥ 0,25 N/mm² (WTA-Merkblatt 2-9; Prüfmethode: DIN EN 1015-12) |
| n50-Schwellenwert für Lüftungskonzeptpflicht | < 1,5 h⁻¹ (DIN 1946-6; Blower-Door: DIN EN ISO 9972) |
| Feuerwiderstand Wohnungstrennwand (tragend) | REI 90 (BauO Bln; Klassifizierung: DIN EN 13501-2) |
| Feuerwiderstand Wohnungstrennwand (nicht tragend) | EI 90 (BauO Bln; Klassifizierung: DIN EN 13501-2) |
| Badabdichtung Privatdusche (Klasse W2, Trockenfilm) | ≥ 1 mm (DIN 18534) |
| Max. Modernisierungsumlage (jährlich) | 8 % der Modernisierungskosten (§ 559 BGB) |
| Kappungsgrenze Mieterhöhung (6-Jahres-Fenster) | ≤ 3 EUR/m²/Monat (§ 559 Abs. 3a BGB) |
| Ankündigungsfrist Modernisierungsmaßnahmen | ≥ 3 Monate vor Beginn (§ 555c BGB) |
| Zul. Druckspannung Vollziegel-Mauerwerk | ca. 1,5–2,5 N/mm² (Eurocode 6, DIN EN 1996) |
Neuer Putz auf Altputz: WTA-Merkblatt 2-9, Haftzugprüfung und Schadensursachen
Das WTA-Merkblatt 2-9 'Beurteilung und Instandsetzung von Putzsystemen' fordert vor dem Aufbringen eines neuen Putzes eine Haftzugprüfung des vorhandenen Untergrunds nach DIN EN 1015-12. Als Mindestwert für die Substrateignung gilt ≥ 0,25 N/mm²; bei Unterschreitung ist der Altputz vollflächig zu entfernen.
Wird dieser Schritt übersprungen, entstehen Schichtenspannungen durch unterschiedliche Elastizitätsmodule: Kalkputz (E-Modul ca. 2.000–4.000 N/mm²) auf Zementputz (E-Modul ca. 10.000–15.000 N/mm²) erzeugt bei Temperatur- und Feuchtewechsel Schubspannungen in der Grenzschicht und führt zu systematischen Rissen im neuen Putz.
Besonders kritischer Schadensfall: Sulfatangriff auf Zementputz-Untergrund (Ettringit-Bildung, erkennbar an weißlichen Ausblühungen und Ablöseblasen). Eine neue Putzschicht überdeckt das Problem temporär — WTA 2-9 fordert Ursachenanalyse und Substratbehandlung als Voraussetzung jedes Instandsetzungsputzes.
Asbest-Screening vor Abbrucharbeiten (Baujahr vor 1993)
Bodenbeläge (Vinyl-Fliesen), Spritzputz, Rohrisolierungen und Bitumenpappen können Asbest enthalten. Vor Abbruch ist eine Probenahme und Laboranalyse erforderlich. Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen ausschließlich zugelassene Fachbetriebe mit behördlicher Anzeige durchführen (TRGS 519).
Installationsebene vor Estricheinbau abschließend koordinieren
Alle Leitungsführungen (Fußbodenheizung, Sanitär-Entwässerung, Elektro-Leerrohre) müssen vollständig verlegt, geprüft und abgenommen sein, bevor der Estrich eingebracht wird. Nachträgliche Korrekturen erfordern Stemmarbeiten und Neueinbau — vielfach teurer als der Koordinationsaufwand vorab.
BEG-Einzelmaßnahmen und KfW 261 kombinierbar
BAFA-Förderung (BEG Einzelmaßnahmen) und KfW-Programm 261 sind für energetische Maßnahmen kombinierbar, sofern kein Doppelförderungsverbot greift. Voraussetzung: Bestätigung durch einen nach GEG § 88 zugelassenen Energieberater (BEA). Antragstellung zwingend vor Vergabe der Leistungen — nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.

Sanierung unter Denkmalschutz: Erlaubnispflichtige Eingriffe und Abstimmungsprozess
In Berlin unterliegen eingetragene Baudenkmäler dem Berliner Denkmalschutzgesetz (DSchG Bln). Nach § 11 DSchG Bln ist eine Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDB) beim Bezirksamt erforderlich für jeden Eingriff in das äußere Erscheinungsbild, die historische Substanz oder raumbildende Ausstattungsmerkmale — etwa Stuckdecken, historische Holzdielen, Kastenfenster und Kachelkamine.
Typische Genehmigungspunkte: Fensterersatz (Originalprofile, Holzrahmen, Sprossenmuster), Fassadenputz (Farb- und Kornstruktur nach Befunduntersuchung), Grundrissänderungen im denkmalwürdigen Raumgefüge. Die Abstimmung mit der UDB sollte 6–12 Wochen vor Planungsabschluss beginnen — Auflagen nach fertiggestellter Ausführungsplanung erzwingen kostspielige Überarbeitungen.
Energetische Anforderungen nach GEG können bei Baudenkmälern vollständig oder teilweise entfallen (§ 105 GEG: Ausnahme für Baudenkmäler). Dies betrifft besonders Außenwanddämmung und Fenster-U-Werte. Die Inanspruchnahme muss im Energieausweis und in den Bauunterlagen ausdrücklich dokumentiert werden.

Wer bei der Wohnungssanierung das Lüftungskonzept als Letztes plant, zahlt es zweimal — als Planungsnachtrag und als Schimmelschaden. DIN 1946-6 ist keine Empfehlung, sondern ein Planungsbestandteil, der vor der Fenstervergabe stehen muss.
Aus der bauphysikalischen Praxis
Generalunternehmer vs. Einzelgewerke: Haftung, Schnittstellenrisiken und Koordinationsaufwand
Beim Generalunternehmer haftet dieser dem Bauherrn für alle Mängel seiner Nachunternehmer — unabhängig davon, welches Subgewerk den Schaden verursacht hat (Erfüllungsgehilfenhaftung nach § 278 BGB). Der GU regressiert intern beim Verursacher; für den Bauherrn entsteht ein einheitlicher Ansprechpartner für Mängelrügen, Abnahmen und Gewährleistung.


Bei Einzelvergabe trägt der Bauherr das Schnittstellenrisiko vollständig selbst: Beschädigt der Installateur den fertig verlegten Estrich des Vorunternehmers, streiten beide Gewerke über Verursachung. Ohne schriftliche Abnahme des Vorunternehmers vor Beginn des Nachfolgegewerks — geregelt im LV oder Schnittstellenprotokoll — verbleibt das Kostenrisiko beim Bauherrn.
GU-Aufschläge liegen typisch bei 10–20 % auf die Netto-Gewerkekosten. Bei Vollsanierungen mit acht und mehr Gewerken und engem Terminrahmen ist dieser Aufschlag durch das übertragene Koordinations- und Terminrisiko wirtschaftlich begründet. Bei Einzelmaßnahmen (nur Bad, nur Elektro) ist Direktvergabe an das Gewerk fast immer günstiger.
Typischer Zeitplan einer Wohnungssanierung
- Bestandsaufnahme & Schadenskartierung1–2 Wochen
- Fachplanung (Statik, Lüftung, Brandschutz, LV)3–6 Wochen
- Behördliche Genehmigungen (wenn erforderlich)4–12 Wochen
- Abbruch & Entkernungsarbeiten1–2 Wochen
- Rohbau-Eingriffe (Wände, Durchbrüche, Schächte)1–3 Wochen
- Haustechnik Rohinstallation (Heizung, Sanitär, Elektro)2–4 Wochen
- Ausbau (Putz, Estrich, Trockenbau)2–4 Wochen
- Feinausbau (Fliesen, Böden, Türen, Maler)2–4 Wochen
- Abnahme & Mängelbeseitigung1–2 Wochen










