Kurz zusammengefasst: Innenbeschichtungen von Trinkwasserleitungen mit Epoxidharz können Bisphenol A (BPA) ins Warmwasser freisetzen. Seit 12.01.2024 gilt in Deutschland ein BPA-Grenzwert von 2,50 µg/L im Trinkwasser. Gerichtsurteile und Behörden raten zur klassischen Rohrerneuerung als sichere Lösung.

