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Gartenplanung Berlin
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Video: Gartenplanungvon Neuwest Bauleitern empfohlen
Planung & Ausführung

Gartenplanung in Berlin professionell planen lassen

Eine fundierte Gartenplanung beginnt lange vor dem ersten Spatenstich: mit Bodengutachten, Entwässerungskonzept und einem Freiflächenplan nach HOAI §39. Wer diesen Schritt überspringt, riskiert kostspielige Nacharbeiten an Drainage, Bepflanzung oder Wegebelägen — erfahrungsgemäß das Zwei- bis Dreifache der ursprünglichen Planungskosten.

Berlins überwiegend sandige Böden, zunehmende Hitzetrockenheit und eine strenge Baumschutzverordnung erfordern ein auf diese Region zugeschnittenes Konzept. Wer diese Rahmenbedingungen nicht kennt, plant Anlagen, die nach wenigen Jahren Sanierungsbedarf zeigen.

Leistungsumfang

Was umfasst professionelle Gartenplanung?

  • Bestandsaufnahme & Bodengutachten (Bodenart, pH-Wert, kf-Wert nach DIN 18130-1)
  • Freiflächenentwurf nach HOAI §39, Leistungsphasen 1–4
  • Entwässerungs- & Versickerungsplanung (DWA-A 138 / DIN 1986-100)
  • Bepflanzungskonzept mit Standort-, Klima- und Wurzelraumanalyse
  • Leistungsverzeichnis & Ausschreibung nach VOB/C ATV DIN 18320
  • Bauleitung, Qualitätsprüfung & Abnahme nach FLL-Richtlinien

Planungsgrundlage sind die FLL-Richtlinien (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau) sowie die DIN-Normen 18915–18920, die Bodenarbeiten, Pflanzungen, Rasenherstellung und den Schutz vorhandener Vegetationsbestände bei Baumaßnahmen verbindlich regeln. Bei VOB-Verträgen gelten diese Regelwerke automatisch als anerkannte Regeln der Technik.

50 %Max. GRZ-Überschreitung durch Nebenanlagen (Terrassen, Stellplätze) nach § 19 Abs. 4 BauNVO
≥ 80 cmFrostgründungstiefe für Stützmauern und Fundamente in Berlin (bindiger Boden: ≥ 100 cm)
1,50 mMindest-Wegbreite für Begegnung zweier Rollstühle nach DIN 18040-3
8–15 %Typisches Planungshonorar Freianlage (HOAI LPH 1–8, bezogen auf KG 500 nach DIN 276)
Schichtaufbau Pflasterfläche: Frostfester Querschnitt nach DIN 18318 – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)
Was DIN 18196 für Beläge und Bepflanzung bedeutet

Bodenanalyse als Planungsgrundlage

DIN 18196 klassifiziert Böden nach Bodengruppen (GW, GU*, OU, OH u. a.) — für Gartenanlagen legt die Bodengruppe fest, ob der anstehende Untergrund als Tragschicht geeignet ist oder ein Bodenaustausch vor jeder flächigen Befestigung zwingend erforderlich wird.

Ein Humusanteil über 10 % (Bodengruppen OH, OA) schließt den Einsatz als Tragschicht grundsätzlich aus; ein Austausch durch mineralisches Schüttmaterial der Gruppen GW oder GI ist Voraussetzung für dauerhaft setzungsfreie Beläge und Wegebefestigungen.

Berliner Böden wechseln auf kurzen Strecken häufig zwischen lockerem Auffüllsand (SE) und wasserempfindlichem Geschiebemergel (GU*) — ohne geotechnische Sondierung bleibt jede Traglastprognose Spekulation und birgt erhöhtes Nachbesserungsrisiko auf Kosten des Ausführenden.

Geotechnischer Bodenquerschnitt mit Sondierbohrung: Humusoberboden über wechselndem Auffüllsand und Geschiebemergel als Planungsgrundlage.
Preise & Kosten

Was kostet Gartenplanung in Berlin?

Honorare richten sich nach anrechenbaren Kosten (DIN 276, KG 500) und beauftragten Leistungsphasen. Die Angaben gelten für Wohngrundstücke von 200–800 m² in Berlin mit mittlerem Ausstattungsstandard.

LeistungPreis-Spanne (Richtwert)
Konzeptplanung / Vorentwurf (HOAI LPH 1–2)800 – 2.500 EUR pauschal
Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPH 3–4)2.500 – 9.000 EUR
Ausführungsplanung (LPH 5)1.500 – 5.000 EUR
Bauleitung und Abnahme (LPH 6–8)2.000 – 7.000 EUR
Bodengutachten nach DIN 18196600 – 1.800 EUR
Vermessung / Bestandsaufnahme400 – 1.200 EUR
Gesamtplanung LPH 1–8 (KG 500 ca. 60.000 EUR)7.000 – 16.000 EUR

Richtwerte für Berlin/Brandenburg, projektabhängig — kostenloses Festpreis-Angebot anfragen.

BWG § 41a, Versickerungsnachweis und Fördermittel

Niederschlagswasser-Pflichten in Berlin

Das Berliner Wassergesetz (BWG) verpflichtet in § 41a Grundstückseigentümer, Niederschlagswasser vorrangig auf dem eigenen Grundstück zu versickern oder zurückzuhalten — eine Einleitung in den Mischwasserkanal ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht mehr zulässig.

Der Nachweis der Versickerungsfähigkeit orientiert sich am DWA-Arbeitsblatt A 138: der Durchlässigkeitsbeiwert kf muss mindestens 5 × 10⁻⁶ m/s betragen. Berliner Sandböden erfüllen dies häufig; lehmige oder verdichtete Böden erfordern technische Rückhaltesysteme wie Rigole oder Zisterne.

Das Berliner Regenwasserprogramm fördert Entsiegelungs- und Versickerungsmaßnahmen mit Zuschüssen. Eine Rigolen-Versickerungsanlage amortisiert sich bei 200 m² Terrassenfläche durch die eingesparte Niederschlagswassergebühr (ca. 1,84 EUR/m²/Jahr, Stand 2024) rechnerisch in etwa 8–14 Jahren — ohne Förderansatz.

Interaktiv

Niederschlagswassergebühr Berlin berechnen

Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) erheben auf versiegelte Grundstücksflächen, die in die öffentliche Kanalisation entwässern, eine Niederschlagswassergebühr (Tarif 2024: ca. 1,84 EUR/m²·a — bitte aktuell mit BWB prüfen). Nach der NWFreiV Bln (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung Berlin) entfällt die Gebühr vollständig für Flächen, deren Abfluss einer anerkannten Versickerungsanlage (kf ≥ 1×10⁻⁶ m/s nachgewiesen) oder einer extensiven Dachbegrünung (≥ 10 cm Substrat) zugeführt wird. Die Freistellung muss schriftlich bei den BWB beantragt werden — der Planungsgewinn über die Gebäudelebensdauer ist erheblich.

Niederschlagswassergebühr (1,84 EUR/m²·a)
Richtkosten inkl. Arbeit

Unverbindlicher Richtwert – der genaue Preis hängt von Untergrund, Aufwand und Ausführung ab.

Zeitlicher Ablauf

Planungsphasen einer Gartenanlage (HOAI LPH 1–8)

  • Bestandsaufnahme und Bodengutachten (DIN 18196)1 – 2 Wochen
  • Vorentwurf / Konzeptidee (LPH 1–2)1 – 3 Wochen
  • Entwurfsplanung inkl. Flächenbilanz und GRZ-Prüfung (LPH 3–4)2 – 6 Wochen
  • Genehmigungsplanung (bei Stützmauern, Einfriedungen über Freigrenze)4 – 16 Wochen (Behördenverfahren)
  • Ausführungsplanung und Leistungsverzeichnis (LPH 5–6)2 – 4 Wochen
  • Vergabe und Bauausführung mit Bauleitung (LPH 7–8)6 – 20 Wochen (saisonal abhängig)
Versickerungsanlagen: 4 Systemtypen nach DWA-A 138 – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)
FLL-Regelwerk, Rhizomsperren und DVGW GW 125

Wurzelbarrieren und Leitungsschutz

Für invasive Rhizombildner wie Bambus oder Japanischen Staudenknöterich empfiehlt die FLL eine HDPE-Rhizomsperre mit mindestens 2 mm Wanddicke und 60–70 cm Einbautiefe; bei geneigtem Gelände muss die Sperre zusätzlich 5–8 cm über die Geländeoberkante geführt werden, um seitliches Ausweichen zu verhindern.

Der DVGW-Hinweis GW 125 'Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle' legt Mindestabstände fest: Tiefwurzler (Eiche, Buche) benötigen mindestens 2,5 m Abstand zu Gas- und Wasserleitungen; Herzwurzler sind ab 1,0 m tolerierbar, ggf. mit wurzelfester Rohrummantelung der betroffenen Leitungsstrecke.

Berliner Altbaugebiete weisen häufig unvollständige digitale Leitungskataster auf. Vor Erdarbeiten mit mehr als 30 cm Eingriffstiefe empfiehlt sich eine Anfrage bei den zuständigen Netzbetreibern (Stromnetz Berlin, Berliner Wasserbetriebe, BVG) — bei Leitungsschäden durch ungeklärte Trassen haftet der Bauherr für Folgekosten und Wiederherstellung.

Erklär-Querschnitt: Baum mit Tiefwurzel, vertikale Wurzelbarriere und ummantelte Gas- und Wasserleitung mit Mindestabstand im Erdreich.
Im Vergleich

Planungsszenarien im Vergleich

KriteriumEigenplanungFreianlageplanung HOAIGU-Komplettpaket
Normkonformität (DIN, FLL, DVGW)Risiko unerkannter Lückenvollständig prüfbarabhängig von GU-Qualität
Kostentransparenzschwer kalkulierbarLV-basiert, vollständig prüfbaroft Pauschalpreis ohne LV
Genehmigungssicherheitoft unterschätztPlaner koordiniert Behördeselten Planungsleistung inklusive
Qualitätskontrolle Ausführungbauherrenseitigunabhängige Bauleitung LPH 8intern, nicht unabhängig
Flexibilität bei Planungsänderungenhochmittel (Nachtragshonorar)gering (Pauschaländerungen kostspielig)
Kostensicherheit bei Abweichungenoft deutlich höher als geplantNachträge transparent ausgewiesenoft versteckt in Pauschalpreis
Genehmigungspflicht nach BauO Bln, Frosttiefe und DIN 4095

Stützmauern: Statikpflicht, Frostgründung und Drainage

Stützmauern, die die verfahrensfreie Höhengrenze nach § 61 BauO Bln überschreiten (in Berliner Wohngebieten typischerweise ab 1,0–1,20 m über Gelände), sind genehmigungspflichtig; der Standsicherheitsnachweis ist durch einen eingetragenen Tragwerksplaner zu führen und der Baubehörde vorzulegen.

Frostgründung für Berliner Verhältnisse: bei bindigen, wasserempfindlichen Böden (GU*, GT) ist eine Gründungstiefe von mindestens 1,0 m unter fertigem Gelände anzusetzen; bei nicht bindigen Böden (GW, SE) genügen in der Regel 0,80 m — Orientierungsgröße nach DIN EN 1997-1/NA in Verbindung mit regionalen Frosttiefenkarten.

Die Hinterfüllung nach DIN 4095 mit Filterkies (Körnung 8/16 mm) und Dränrohr DN 100 mit Sohlgefälle ist normativ vorgeschrieben — ohne diese Maßnahme entstehen hydrostatische Erddrücke, die unvermörtelte Mauerwerksverbände schon im ersten Frostzyklus heben und dauerhaft versetzen.

Lösungs-Finder

Belagsempfehlung nach Belastungsklasse

Welcher Belastungsklasse entspricht der geplante Außenflächenbereich?

Natursteinpflaster (Granit, Porphyr) oder Betonstein ≥ 6 cm: Rutschhemmung mind. R11 für nassbelastete Gehflächen (DGUV Information 207-006). Frostbeständigkeit nach DIN EN 1338 Klasse 3 (Masseverlust < 1,0 kg/m² nach Frost-Tauwechsel-Prüfung). Bettung 3–4 cm Splitt 2/5, Tragschicht 20–25 cm. Mindestgefälle 2,0 % zur Entwässerung zwingend. Richtkosten: 55–120 EUR/m² (Lieferung + Verlegung, ohne Erdarbeiten).
Betonpflaster ≥ 8 cm oder Klinker auf Schottertragschicht 15–20 cm + Frostschutzschicht 25 cm (Berliner Frosttiefe ~80 cm, Gesamtaufbau nach RStO 12 Tafel 1). Bettungsdicke 3–5 cm nach ZTV Pflaster-StB. R-Klasse ≥ R10. Versickerungsfähige Systeme (Rasenfugenpflaster, Sickerpflaster) möglich bei nachgewiesenem kf ≥ 5×10⁻⁵ m/s im Unterbau. Richtkosten: 80–160 EUR/m².
Betonpflaster ≥ 10 cm, Bettung 4 cm, Gesamtaufbau 55–65 cm nach RStO 12 Tafel 1 Bauklasse IV. Fugenanteil mindestens 6 %, Fugenfüllung Brechsplitt 2/5 oder Regensand. Randsteinverankerung mit statischem Nachweis (ggf. Fundamentbalken C20/25 erforderlich). Belastungsnachweis gemäß RStO 12 Abschnitt 3. Richtkosten: 120–200 EUR/m².
Pflasterdecke nach RStO 12 Bauklasse III (Bk3,2) oder Asphaltbefestigung; Betonpflaster ≥ 14 cm oder hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT) zwingend. Bodenuntersuchung (Ev2-Wert, CBR) und statischer Nachweis erforderlich. Bei dynamischer Belastung durch Gabelstapler Schwingungsnachweis nach DIN 1045 prüfen. Richtkosten: 180–350 EUR/m² je Aufbauklasse.

GRZ-Überschreitung durch Beläge: Rückbaupflicht droht

Befestigte Terrassen, Einfahrten und Stellplätze zählen nach § 19 Abs. 4 BauNVO zur GRZ. Die Überschreitung ist auf maximal 50 % über dem Grundmaß begrenzt — in einem WA-Gebiet mit GRZ 0,40 auf einem 500-m²-Grundstück wären damit insgesamt nur 300 m² befestigte Fläche zulässig. Wer darüber plant, riskiert Nutzungsuntersagung und Rückbau auf eigene Kosten.

Altlasten-FIS Berlin vor Planungsbeginn prüfen

Das Berliner Fachinformationssystem Umwelt (FIS-Broker, öffentlich zugänglich) listet Altlastenverdachtsflächen und Kampfmittelbelastungsgebiete. Berliner Grundstücke in ehemaligen Industrielagen oder Kriegsschadensgebieten können kontaminierten Boden aufweisen — eine nachträgliche Entsorgung oberhalb LAGA-Klasse Z 1.2 kostet erfahrungsgemäß 5.000–50.000 EUR zusätzlich.

Niederschlagswassergebühr: Entsiegelung rechnet sich

Die Berliner Wasserbetriebe erheben ca. 1,84 EUR/m² versiegelter Fläche/Jahr (Stand 2024). Bei 200 m² Terrassenbelag sind das 368 EUR jährlich. Eine Rigolen-Versickerungsanlage (Kosten ca. 3.000–5.500 EUR) amortisiert sich durch die entfallende Gebühr in 8–15 Jahren — bei Kombination mit dem Berliner Regenwasserprogramm deutlich früher.

Rutschfestigkeit Außenbelag: Bewertungsgruppen R9–R13 nach DIN 51130 – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)
Gefälle, Wegbreiten und rutschhemmende Beläge

Barrierefreiheit im Garten nach DIN 18040-3

DIN 18040-3 (2014-12) legt für barrierefreie Außenanlagen Hauptwegbreiten von mindestens 1,50 m (Begegnungsbreite zweier Rollstuhlnutzer), Längsneigungen von max. 3 % und Querneigungen von max. 2 % fest — Rampen über 6 % Neigung benötigen beidseitige Handläufe in zwei Griffhöhen.

Bodenbeläge müssen rutschhemmend und vibrations­arm sein: nach DIN 51130 ist Bewertungsgruppe R 11 als Mindestwert für regennasse Außenflächen einzuhalten; Fugenbreiten über 5 mm gelten als Stolper- und Einzwickgefahr für Gehhilfen und Rollstuhlräder und sind zu vermeiden.

Barrierefreie Gartenanlagen können über die IBB (Investitionsbank Berlin) im Programm 'Wohngebäude Modernisieren' mitgefördert werden — Außenanlagen werden berücksichtigt, wenn sie Bestandteil einer übergreifenden barrierefreien Wohnraumsanierung sind und funktional mit dem Gebäudezugang verknüpft bleiben.

Querschnitt eines barrierefreien Gartenwegs mit enger Fuge unter 5 mm, rutschhemmendem Belag und schwellenlosem Übergang zum Hauseingang.
Im Überblick

Planungsarten im Freianlagenbereich

Freianlagenplanung nach HOAI §§ 38–47

Vollständige Ingenieurplanung aller Außenanlagen von Grundlagenermittlung bis Bauleitung (LPH 1–8). Honorar nach anrechenbaren Kosten (DIN 276, KG 500) und Honorarzone I–IV. Normativ erforderlich bei öffentlichen Aufträgen; empfehlenswert bei anrechenbaren Kosten KG 500 über 50.000 EUR.

Gartenarchitektur / Privatgarten-Planung

Gestalterisch-konzeptionelle Planung für private Wohngrundstücke, meist als Pauschalhonorar vereinbart. Umfasst Bepflanzungskonzept, Belagsgestaltung, Beleuchtung und ggf. Wasserelement. Normkonformität bei der Ausführung liegt vollständig beim beauftragten Landschaftsbaubetrieb.

Ökologische Freiraumplanung / Naturgarten

Schwerpunkt auf Biodiversität, Regenwassermanagement und standortgerechter Gehölzauswahl nach Berliner Artenschutzempfehlungen. Häufig kombiniert mit Förderanträgen (Berliner Regenwasserprogramm, KfW). Besonders geeignet für Grundstücke in ökologisch sensiblen Lagen oder mit hoher Bodenversiegelung im Bestand.

Ausführungsplanung ohne Entwurf (LPH 5–6)

Nur Ausführungsplanung und Leistungsverzeichnis auf Basis eines vorliegenden Vorentwurfs — sinnvoll, wenn Entwurfsplanung durch Architekten oder Bauherrn bereits vorliegt. Ermöglicht VOB-konforme Ausschreibung und belastbaren Preisvergleich zwischen Landschaftsbaufirmen.

Ursachen, Schadensbilder und Vermeidung

Kostspielige Planungsfehler bei Gartenanlagen

Häufigster Fehler: fehlende oder unterschrittene Entwässerungsneigung auf Terrassen. Die FLL-Richtlinie für Plattenbeläge fordert mindestens 2 % Gefälle vom Gebäude weg — fehlt dieses, entstehen Stehwasser, Frostrisse im Fugenbett und Algenbewuchs mit Rutschgefahr, typischerweise bereits nach dem zweiten Winter.

Pflanzfehler mit Langzeitfolgen: DIN 18916 'Pflanzen und Pflanzarbeiten' legt Mindest-Oberbodenmächtigkeiten fest — für Sträucher mindestens 50 cm, für Großsträucher mindestens 60 cm humosen Oberboden. Weniger führt zu Wurzelkonkurrenz mit dem mineralischen Untergrund und Totalausfall in Trockensommern trotz Bewässerung.

Planungsrechtlicher Folgeschaden: Erweiterung befestigter Flächen ohne GRZ-Prüfung. Da § 19 Abs. 4 BauNVO Nebenanlagen nur bis 50 % über dem GRZ-Grundmaß erlaubt, ist bei Überschreitung die Baubehörde zur Nutzungsuntersagung und Rückbauverfügung verpflichtet — Kostentragung vollständig durch den Bauherrn.

Interaktiv

Rigolenvolumen nach DWA-A 138 abschätzen

Richtwert-Abschätzung für Versickerungsrigolen auf Berliner Grundstücken. Berechnungsbasis: <strong>Bemessungsregen Berlin r(15,1a) = 90 l/(s·ha)</strong> nach KOSTRA-DWD 2020, Abflussbeiwert ψ = 0,90 (vollversiegelt), Standardrigole B×H = 0,60×0,40 m mit Hohlraumanteil 35 % (Mineralisches Dränmaterial oder Kunststoff-Rigolenkörper) → Nutzvolumen 0,084 m³/lfm. Geotechnische Untersuchung (kf-Wert), Grundwasserabstand ≥ 1,0 m und Abstandsflächen nach DWA-A 138 (≥ 2 m zu Kellerwand, ≥ 1 m zu Grundstücksgrenze) sind stets Planungspflicht.

Versiegelte Zulauffläche
Technische Daten

Technische Kennwerte Gartenplanung Berlin

Frostgründungstiefe, nicht bindiger Boden (DIN EN 1997-1/NA)≥ 0,80 m unter GOK
Frostgründungstiefe, bindiger Boden GU*, GT≥ 1,00 m unter GOK
Stützmauer-Genehmigungspflicht (BauO Bln § 61)typisch ab 1,0–1,20 m Höhe über Gelände
Rhizomsperre Einbautiefe (FLL)≥ 60–70 cm, HDPE min. 2 mm Wanddicke
Überkante Rhizomsperre über GOK (FLL)5–8 cm bei ebenem Gelände
Baumabstand Tiefwurzler zu Leitungen (DVGW GW 125)≥ 2,5 m
Baumabstand Herzwurzler zu Leitungen (DVGW GW 125)≥ 1,0 m (ggf. mit Rohrschutz)
Wegneigung Längs barrierefrei (DIN 18040-3)max. 3 %
Wegneigung Quer barrierefrei (DIN 18040-3)max. 2 %
Wegbreite Begegnung barrierefrei (DIN 18040-3)≥ 1,50 m
Fugenbreite für Rollstühle und Gehhilfen≤ 5 mm
Terrassenneigung Mindestgefälle (FLL Plattenbelag)≥ 2 % vom Gebäude weg
Oberbodenmächtigkeit Sträucher (DIN 18916)≥ 50 cm humoser Oberboden
Oberbodenmächtigkeit Großsträucher (DIN 18916)≥ 60 cm humoser Oberboden
GRZ-Überschreitung Nebenanlagen max. (§ 19 Abs. 4 BauNVO)50 % über GRZ-Grundmaß
Versickerungsfähigkeit kf-Mindestwert (DWA-A 138)≥ 5 × 10⁻⁶ m/s
Niederschlagswassergebühr Berlin 2024ca. 1,84 EUR/m² versiegelter Fläche/Jahr
HOAI Freianlagen 2021: Honoraranteil je Leistungsphasen-Gruppe (Anlage 11) – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)
§ 19 BauNVO, BauO Bln § 61 und Milieuschutz nach § 172 BauGB

Planungsrecht: GRZ, Baugenehmigung und Bebauungsplan

Die Grundflächenzahl (GRZ) nach § 19 BauNVO begrenzt den bebaubaren Grundstücksanteil. Befestigte Terrassen, Stellplätze und Garagen zählen als Nebenanlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO und dürfen die festgesetzte GRZ um höchstens 50 % überschreiten — eine Überschreitung darüber hinaus ist auch durch Befreiung nicht ohne Weiteres genehmigungsfähig.

Einfriedungen und Stützmauern innerhalb der verfahrensfreien Maße nach § 61 BauO Bln benötigen keine Baugenehmigung. Darüber ist ein formelles Genehmigungsverfahren einzuleiten — für Stützmauern über der Freigrenze ist ein Standsicherheitsnachweis durch einen eingetragenen Tragwerksplaner obligatorisch.

In Berliner Milieuschutzgebieten (§ 172 BauGB) können Bebauungspläne Gestaltungsvorgaben für Einfriedungen und Vorgärten verbindlich regeln. Ein frühes Abstimmungsgespräch mit dem Bezirksstadtbauamt klärt die Zulässigkeit, bevor Planung abgeschlossen und Material beschafft wird.

Querschnitt einer Stützmauer mit Höhen-Freigrenze und angrenzender Einfriedung auf Fundamentstreifen an einer Grundstücksgrenze.

Das häufigste Kostenproblem bei Gartenanlagen ist nicht die falsche Materialwahl, sondern das fehlende Bodengutachten. Wer mit einem Humusanteil von über 12 % in der geplanten Tragschicht baut, hat keine Terrasse geplant — sondern einen Setzungsschaden mit Zeitverzögerung.

Praxishinweis aus der Freianlageplanung (HOAI LPH 2, Vorplanung)
Honorarzonen, DIN 276 Kostengruppe 500 und Berliner Kostenkennwerte

Planungshonorar Freianlagen: HOAI und KG 500

Die HOAI regelt in Teil 3 (§§ 38–47) das Honorar für Freianlagenplanung auf Basis anrechenbarer Kosten nach DIN 276, Kostengruppe 500 (Außenanlagen). Für private Wohngrundstücke ist typischerweise Honorarzone II oder III anzusetzen; das Gesamthonorar über alle Leistungsphasen 1–8 liegt erfahrungsgemäß bei 8–15 % der anrechenbaren Baukosten.

Pflanzabstand nach NachbG Bln: Grenzabstand nach Wuchshöhe – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)
Querschnitt-Vergleich dreier Gartenstandards: einfache Anlage, gehobener Standard mit Naturstein und Wasserbecken, Dachterrasse mit Systemsubstrat und Extensivbegruenung.

Berliner Kostenkennwerte KG 500: einfache Anlage mit Rasen, Wegen und Standardpflanzung ca. 60–120 EUR/m²; gehobener Standard mit Naturstein, Beleuchtung und Wasserfläche ca. 200–350 EUR/m²; Dachterrasse mit Systemsubstrat und Extensivbegrünung 350–600 EUR/m².

Unterhalb von ca. 25.000 EUR anrechenbaren Kosten ist eine Pauschalhonorar-Vereinbarung nach § 7 Abs. 3 HOAI üblich und zulässig. Für einen typischen Berliner Privatgarten (300 m², mittlerer Standard) liegt das Gesamthonorar LPH 1–5 realistisch zwischen 3.500 und 8.000 EUR — bei zusätzlicher Bauleitung (LPH 6–8) kommen weitere 2.000–5.500 EUR hinzu.

Gartenplanung Fragen & Antworten

Welche Leistungsphasen nach HOAI sind bei einer vollständigen Gartenplanung relevant?
Gartenplanung fällt unter Freianlagen nach §39 HOAI 2021 mit neun Leistungsphasen (LPH). Für private Gärten werden typisch LPH 1 (Grundlagenermittlung), LPH 2 (Vorplanung), LPH 3 (Entwurfsplanung) und LPH 5 (Ausführungsplanung) beauftragt. LPH 6–8 (Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung) kommen bei komplexeren Anlagen oder wenn die Handwerkerkoordination abgegeben werden soll hinzu. Das Honorar bemisst sich an den anrechenbaren Kosten der Außenanlage (Kostengruppe 500 nach DIN 276) sowie der Honorarzone I–V.
Warum ist der Berliner Sandboden eine besondere Herausforderung für die Gartenplanung?
Berlin liegt geologisch überwiegend auf pleistozänem Sandboden (Bodenart S bis Su nach DIN 18196) mit sehr geringer Feldkapazität und niedrigem Humusgehalt. Bei Starkregen versickert Wasser schnell, aber in Trockenphasen — für Berlin seit 2018 strukturell häufiger — herrscht rascher Wassermangel bis in tiefere Wurzelbereiche. Gute Planung sieht deshalb beides vor: eine Retentionslösung (Mulde, Zisterne) und ein Bewässerungssystem. Bodenverbesserung mit Kompost auf einen Ziel-pH von 5,5–7,0 sowie die Einarbeitung von Retentionssubstraten sind in der Regel Teil des Leistungsverzeichnisses.
Wann ist in Berlin für Gartenarbeiten eine Genehmigung erforderlich?
Die Berliner Bauordnung (BauO Bln §61) stuft viele Gartenarbeiten als genehmigungsfrei ein — aber mit klar definierten Ausnahmen: Stützmauern über 1,20 m Höhe, überdachte Terrassenanlagen und Nebenanlagen über den gesetzlichen Grenzwerten sind anzeige- oder genehmigungspflichtig. Unabhängig davon greift die Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO Bln) ab einem Stammumfang von 60 cm (gemessen 1,30 m über Gelände): Fällungen, Rückschnitte ins mehrjährige Holz und Bodeneingriffe im Wurzelbereich erfordern eine separate Genehmigung beim zuständigen Bezirksamt.
Was regeln die FLL-Richtlinien und warum sind sie für die Gartenplanung verbindlich?
Die FLL gibt technische Regelwerke heraus, die im Landschaftsbau als anerkannte Regeln der Technik gelten — und damit bei VOB-Verträgen automatisch Vertragsbestandteil werden. Praxisrelevant sind u.a. die Dachbegrünungsrichtlinie, die Gütebestimmungen für Fertigrasen und die allgemeinen Gütebestimmungen für Baumschulware. Bei der Abnahme einer Gartenanlage definieren FLL-Richtlinien konkrete Toleranzen: Rasenflächen müssen eine Ebenheit von ≤ ±2 cm unter der 4-m-Latte einhalten; für Pflanzungen gelten Mindestanwuchskriterien, die der Auftragnehmer nachweisen muss.
Wie wird die Entwässerung bei der Gartenplanung technisch geplant?
Grundlage ist die DIN 1986-100 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke); bei Versickerungslösungen zusätzlich die DWA-A 138 (Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser). Für Mulden und Rigolen ist der kf-Wert aus einem Feldversuch nach DIN 18130-1 Pflicht. Relevant für Berlin: versiegelte Flächen über 300 m² sind in der Regel abgabepflichtig nach dem Berliner Wassergesetz — ein ordentliches Versickerungskonzept kann die Niederschlagswasserabgabe direkt reduzieren und ist daher auch wirtschaftlich interessant.
Was kostet Gartenplanung in Berlin, und wovon hängt der Preis ab?
Ein einfacher Freiflächenentwurf (LPH 3) für einen Hausgarten bis ca. 300 m² kostet in Berlin typisch 800–2.500 €. Die Gesamtplanung inkl. Ausschreibung und Bauleitung (LPH 1–8) liegt erfahrungsgemäß bei 15–25 % der Baukosten für die Außenanlage — bei 40.000 € Baukosten entspricht das 6.000–10.000 € Planerhonorar nach HOAI. Maßgeblich sind Grundstücksgröße, Komplexität (Hanglage, Teich, Dachgarten), Anzahl beauftragter Leistungsphasen und ob ein separates Bodengutachten erforderlich ist.
Welche Planungsfehler führen im Berliner Kontext am häufigsten zu Folgekosten?
Häufigster Fehler ist ein fehlendes oder unzureichendes Entwässerungskonzept: Terrassenbeläge mit zu geringem Gefälle (FLL-Mindest-Richtgefälle: 2,0 %, empfohlen 2,5 %) versacken oder bilden Pfützen. Zweithäufig: Pflanzenwahl ohne Rücksicht auf den Berliner Sandboden — Arten mit hohem Wasserbedarf gehen in Trockensommern ohne Bewässerungssystem ein. Dritter Klassiker: Bodeneingriffe im Kronentraufbereich geschützter Bäume ohne Genehmigung, was Bußgelder bis 50.000 € nach BaumSchVO Bln auslösen kann. Viertens: das Vergessen von Leerrohren für Bewässerung, Beleuchtung und Datenleitungen unter Wegen — Nachrüstung kostet ein Vielfaches der Vorsorgemaßnahme.
Ab wann lohnt sich ein Bewässerungssystem als Teil der Gartenplanung?
Ab ca. 150–200 m² bepflanzter Fläche ist ein Bewässerungssystem angesichts der Berliner Klimaentwicklung wirtschaftlich sinnvoll. Planungsseitig müssen Leitungstrassen, Druckzoneneinteilung und der Zisternenstandort bereits im Entwurf festgelegt werden — denn Leerrohre lassen sich unter fertigen Wegen kaum nachrüsten. Als Faustregel gilt ca. 1 m³ Zisternenvolumen je 25–30 m² Gartenfläche. Gartenbewässerungsanlagen werden nach Anlagentyp, Leistung und Automatisierungsgrad ausgelegt; zum Schutz des Trinkwassernetzes ist ein Systemtrenner nach DIN EN 1717 am Hausanschluss zwingend vorgeschrieben.
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