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Gebäudeabriss Berlin
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Abbruch & Rückbau

Gebäude abreißen lassen in Berlin — Kosten, Genehmigung & Ablauf

Die Kosten eines Abbruchs hängen weit weniger von der Grundfläche als von drei Faktoren ab, die regelmäßig unterschätzt werden: Konstruktionstyp (Holzständer vs. bewehrter Stahlbeton), Schadstoffbelastung nach Baujahr (Asbest, PCB, KMF) und die Grenzsituation — Grenzwände, die nach Berliner Nachbarrechtsgesetz konstruktiv gesichert und witterungsgeschützt übergeben werden müssen. Alle drei Faktoren können die Gesamtkosten verdrei- bis verfünffachen.

Rechtlich ist jeder Abbruch eines baugenehmigungspflichtigen Gebäudes in Berlin nach §63 BauO Bln genehmigungspflichtig; hinzu kommt die Pflicht zur Schadstoffuntersuchung vor Abbruchbeginn, die Grundlage für Entsorgungsnachweis (NachwV) und Sicherheitsplan nach BaustellV ist. Wer diese Voruntersuchung überspringt, riskiert Baustopp, Bußgelder und unkontrollierte Freisetzung von Gefahrstoffen.

Leistungsumfang

Was umfasst professioneller Gebäudeabriss?

  • Schadstoffuntersuchung & Schadstoffkataster — Deklarationsanalyse aller baujahrtypischen Schadstoffe durch akkreditierten Sachverständigen
  • Abbruchgenehmigung & Abbruchstatik — statischer Nachweis der Standsicherheit während des Abbruchs, Sicherungsplanung für Grenzwände
  • Schadstoffsanierung vor Kernabbruch — Asbest nach TRGS 519, KMF nach TRGS 521, PCB nach TRGS 524 durch zertifizierte Fachfirma
  • Selektiver Rückbau & sortenreine Fraktionierung — Trennung nach GewAbfV und KrWG vor dem maschinellen Kernabbruch
  • Maschineller Kernabbruch mit Erschütterungsmonitoring — Geophone an Grenzwänden, Protokollierung nach DIN 4150-3
  • Entsorgung, Wiegescheine & vollständige Abbruchdokumentation — Entsorgungsnachweise nach NachwV als Grundlage für die Neubau-Baugenehmigung

Abbrucharbeiten sind ein mehrstufiger Prozess, bei dem rechtliche, statische und abfallrechtliche Schritte zwingend ineinandergreifen — fehlt ein Glied wie der Entsorgungsnachweis, verzögert sich die anschließende Baugenehmigung für den Neubau. Die Ausführung reicht von der Schadstoffsanierung über den selektiven Rückbau bis zur lückenlosen Entsorgungsdokumentation.

Abbruchverfahren im Vergleich: Lärm und Erschütterung – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)
Was Kostenvergleichsdaten leisten — und wo sie systematisch versagen

Kostenrichtwerte Abriss Berlin: BKI-Kennwerte und Kalkulationsrisiken

Das BKI (Baukosteninformationszentrum Stuttgart) veröffentlicht jährlich Abbruchkostenspannen auf Basis abgerechneter Projekte. Für einfachen Mauerwerksbau liegen die Kennwerte bei 40–80 EUR/m³ umbautem Raum, für Stahlbetonkonstruktionen bei 100–250 EUR/m³ — jeweils ohne Schadstoffsanierung und ohne Berliner Entsorgungsgebühren, die stets separat ausgewiesen werden müssen.

Der wichtigste Kostentreiber in Berlin ist der Entsorgungsweg für Bauschutt: Unbelasteter Bauschutt (AVV 17 01 07) kostet 18–35 EUR/t auf Deponien der Klasse DK 0; schadstoffhaltiges Material — z. B. PAK-haltiger Teerkleber oder KMF-Dämmung — verursacht Zusatzkosten von 80–300 EUR/t, die in Pauschalangeboten regelmäßig nicht eingepreist sind.

Unterschätztes Kalkulationsrisiko in Berliner Altbaubeständen: Massivdecken als Kappendecken oder Preußische Kappen erfordern Handabbruch statt Baggereinsatz — das verdoppelt bis verdreifacht den Zeitaufwand gegenüber dem BKI-Mittelwert und löst Nachtragsverhandlungen aus, wenn der Deckentyp nicht durch Öffnungsproben vor Angebotsabgabe erkundet wurde.

Querschnitt: Preußische Kappendecke mit Stahltraegern erfordert Handabbruch, getrennte Container fuer unbelasteten Bauschutt und schadstoffhaltigen Abfall.
Preise & Kosten

Was kostet Abriss in Berlin?

Nettopreise, Berliner Markt 2024/25. Abrechnung überwiegend je m² Bruttogeschossfläche (BGF) oder je m² betroffenes Bauteil, soweit nicht anders angegeben.

LeistungPreis-Spanne (Richtwert)
LeistungKostenrahmen
Vollabbruch Einfamilienhaus (Mauerwerk)80–140 EUR/m² BGF
Vollabbruch mit Kellerentkernung und Verfüllung120–220 EUR/m² BGF
Teilabbruch / Innenentkernung Altbau60–110 EUR/m² BGF
Asbestsanierung Fassadenplatten (TRGS 519)30–90 EUR/m² Bauteil
PAK-haltiger Klebstoff unter Bodenbelag25–60 EUR/m² Bauteil
Kampfmittelberäumung (Sondierung und Bergung)8–25 EUR/m² Grundstück
Bauschutt unbelastet (Z0, DK 0)18–35 EUR/t
Bauschutt belastet (Z2 überschritten)80–300 EUR/t
Schadstoffgutachten (Beprobung und Bericht)1.500–6.000 EUR

Richtwerte für Berlin/Brandenburg, projektabhängig — kostenloses Festpreis-Angebot anfragen.

Abbruchgenehmigung in Berlin: Pflicht, Unterlagen und Ablehnungsgründe

In Berlin ist der Abbruch von Wohngebäuden und mehrgeschossigen baulichen Anlagen ein Baugenehmigungsverfahren beim zuständigen Bezirksamt (Abteilung Stadtentwicklung und Bauen). Kleinere freistehende Nebenanlagen können unter die Verfahrensfreiheit nach BauO Bln fallen — Gebäude, die Standsicherheit oder Brandschutz der Nachbarbebauung berühren, sind stets genehmigungspflichtig.

Zum vollständigen Antrag gehören zwingend: maßstäblicher Lageplan, Bauzeichnungen, Schadstoffkataster mit AVV-Zuordnung je Bauteil, Abbruchkonzept mit Entsorgungsnachweis sowie bei Gebäuden im Verbund oder Teilabbrüchen ein geprüfter Standsicherheitsnachweis für die verbleibende Konstruktion und die Nachbarbauwerke.

Häufigster Ablehnungsgrund in der Berliner Praxis: fehlende Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDB). Selbst ohne förmlichen Denkmalschutz prüft die UDB bei Gebäuden ab Baujahr ca. 1870 die Schutzwürdigkeit — eine frühzeitige Einbeziehung noch vor Antragstellung vermeidet Bearbeitungsverzögerungen von 4–8 Wochen und verhindert nachträgliche Auflagen zur bauhistorischen Dokumentation.

Interaktiv

Abbruchmasse & Entsorgungskosten kalkulieren

Eingabe: BGF aller Geschosse (Bruttogrundfläche). Basis: Ziegelmauerwerk-Altbau Berlin (Rohdichte ~1,6 t/m³ × Wandanteil × Auflockerungsfaktor 1,5 = ~0,9 t/m² BGF Schüttmasse). EAK 17 01 02 (Ziegel) bzw. 17 01 01 (Beton) — Entsorgungsgebühr inkl. Transportanteil Berlin. Für Stahlbeton-Skelettbau Faktor ~1,3 t/m² BGF ansetzen, für Holzleichtbau ~0,4 t/m² BGF.

Abbruchmasse
Richtkosten inkl. Arbeit

Unverbindlicher Richtwert – der genaue Preis hängt von Untergrund, Aufwand und Ausführung ab.

So gehen wir vor

Ablauf eines Abbruchprojekts in Berlin

1

Bestandsaufnahme und Schadstoffgutachten

Probenahme nach TRGS 519 (Asbest) und TRGS 521 (KMF). Gutachtenbericht mit AVV-Zuordnung und Entsorgungsweg — Basis für Genehmigung, Leistungsverzeichnis und Kalkulation.

2

Altlastenrecherche und Kampfmittelabfrage

BLIS-Abfrage beim Bezirksamt und Anfrage beim Berliner Kampfmittelräumdienst (KMRD). Beide Auskünfte vor Antragstellung einholen — Bearbeitungszeiten jeweils 2–6 Wochen.

3

Genehmigungsantrag beim Bezirksamt

Vollständiger Antrag mit Schadstoffkataster, Abbruchkonzept und Standsicherheitsnachweis (bei Verbundbau). Bearbeitungszeit in Berlin derzeit 6–16 Wochen je nach Bezirk.

4

Schadstoffsanierung vor Abbruchbeginn

Fachfirma mit TRGS-519-Sachkunde entfernt Asbest, teerhaltigen Kleber und KMF getrennt. Begleitscheine nach NachwV dokumentieren lückenlos den Entsorgungsweg.

5

Selektiver Rückbau (GewAbfV §8)

Getrennte Erfassung der Hauptfraktionen: Beton, Mauerwerk, Metall, Holz, Gipskarton, Dämmstoffe. Wiegescheine je Fraktion sind Pflichtdokumentation gegenüber der Behörde.

6

Maschineller Hauptabbruch

Baggerabbruch (Stahlbeton, Mauerwerk) oder Hand-/Maschinenabbruch bei sensiblen Altbaukonstruktionen. Erschütterungsmonitoring nach DIN 4150-3 bei Nachbarbebauung unter 5 m.

7

Entsorgungsnachweis und Abschlussprotokoll

Wiegezettels je Fraktion bilden Grundlage für Entsorgungsnachweis und Schlussabrechnung. Abweichung über 15 % vom Voranschlag löst nach VOB/B die Nachtragspflicht aus.

Schadstoffprofil nach Bauepoche (1900–2000) – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Schadstoffuntersuchung: Probenahme-Strategie, TRGS-Anforderungen und die häufigste Fehlannahme

Die Probenahme-Strategie richtet sich nach der Schadstoffklasse: Asbest nach TRGS 519 erfordert eine rasterbezogene Beprobung je homogener Materialgruppe und Bauteil — nicht je Stockwerk oder Gebäudeseite. Eine einzige Sammelprobe pro Etage ist methodisch unzulässig und führt zu statistisch nicht abgesicherten Ergebnissen, die Berliner Bauaufsichten zunehmend zurückweisen.

Die häufigste Fehlannahme in der Praxis: Bodenbeläge in Gebäuden bis Baujahr 1990 werden als asbestfrei eingestuft, weil Vinyl-Fliesen formal ab 1990 verboten waren. Tatsächlich enthält der schwarze bituminöse Streichkleber darunter in Berliner Plattenbau-Beständen regelmäßig Chrysotil-Asbestfasern oder PAK-Anteile, die eine getrennte Entsorgung nach AVV 17 03 01* erzwingen.

PCB-haltige Fugenmassen treten bevorzugt in Berliner Plattenbau-Fassaden der Baujahre 1965–1980 auf. Der Grenzwert für gefährlichen Abfall liegt bei 50 mg/kg Summen-PCB nach §3a ChemVerbotsV — Werte zwischen 1 und 50 mg/kg erfordern eine gesonderte Entsorgungsvereinbarung, gelten jedoch nicht als gefährlicher Abfall und lösen daher keine volle Begleitscheinpflicht nach NachwV aus.

Querschnitt eines Bodenaufbaus mit Vinyl-Fliese, darunterliegendem schwarzem Bitumen-Streichkleber, Estrich und Betonplatte sowie entnommenem Probenahme-Bohrkern.
< 500 F/m³Freigabewert Luft nach Asbestsanierung (TRGS 519 Abschn. 16 — Messung per Rasterelektronenmikroskop REM-EDX)
50 mg/kgPCB-Grenzwert gefährlicher Abfall (Summe 6 PCB-Kongenere nach §3a ChemVerbotsV)
6–16 Wo.Genehmigungsbearbeitungszeit beim Berliner Bezirksamt — häufigster Terminrisikofaktor bei Abbruchprojekten
5 JahreAufbewahrungspflicht für Wiegescheine und Entsorgungsnachweise nach Abschluss der Abbrucharbeiten

Selektiver Rückbau nach GewAbfV: Fraktionspflichten, Nachweis und Kostenfalle Mischfraktion

Die Gewerbeabfallverordnung §8 (GewAbfV, novelliert 2017) verpflichtet Erzeuger von Bau- und Abbruchabfällen zur getrennten Erfassung der Hauptfraktionen: Beton, Ziegel und keramische Erzeugnisse, Bitumengemische, Metalle, Holz, Glas, Kunststoffe sowie Dämmstoffe — jeweils als eigene Fraktion mit gesondertem Entsorgungsnachweis.

Ausnahme: Eine Zusammenführung zur Mischfraktion (AVV 17 09 04) ist zulässig, wenn getrennte Erfassung technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist — doch die Behörden verlangen den schriftlichen Nachweis dieser Unzumutbarkeit vor Baubeginn. Fehlt er, droht Bußgeld bis 10.000 EUR; gravierender ist der Kostenschaden: Mischfraktion kostet auf Berliner Deponien 60–120 EUR/t mehr als sortenrein getrennte Fraktionen.

Für die Dokumentation ist ein Entsorgungskonzept vor Baubeginn und ein Abschlussbericht mit Wiegezetteln je Fraktion erforderlich. Fehlt die Vorher-Dokumentation, wertet die Behörde die Abfallhierarchie als nicht eingehalten — selbst dann, wenn die Entsorgung tatsächlich fraktionsgetrennt erfolgte. Dies ist in Berliner Bußgeldverfahren ein häufig festgestellter formaler Mangel.

Lösungs-Finder

Abbruchverfahren & Schutzmaßnahmen ermitteln

Welches Bauteil soll abgebrochen werden — und liegt Schadstoffverdacht vor?

Verfahren: Hydraulischer Abbruch mit Universalzange oder Meißelausrüstung. Bei Bebauungsabstand < 2 m ist Handabbruch zwingend — kein Maschineneinsatz. Staubschutz: Befeuchtung der Bruchstellen, Staubschutzwand aus Bauzaun + PE-Folie. Erschütterungsmonitoring nach DIN 45669-1 empfohlen bei Nachbarbebauung im Abstand < 10 m.
Verfahren: Trennschleifen mit Diamantseil oder Wandsäge in Segmente, dann Baggerabbruch. Bei Spannbetondecken: statischer Nachweis zur kontrollierten Spannkraftfreisetzung durch Tragwerksplaner vor Abbruchbeginn zwingend erforderlich. Absturzsicherung nach DIN EN 13374, Erschütterungsmonitoring Pflicht bei Nachbarbebauung im Abstand < 15 m.
Verfahren: Hydraulikmeißel nach Erdaushub; Gründungstiefe > 3 m erfordert Stufenabgrabung mit Böschungssicherung nach DIN 4124. Berlin: hoher Grundwasserspiegel — Erlaubnis nach WHG § 9 bei Grundwasserhaltung rechtzeitig beantragen. Stahlbewehrung getrennt als EAK 17 04 05 deklarieren, nicht mit Betonbauschutt EAK 17 01 01 vermischen.
Verfahren: Handabbruch von oben mit Standgerüst (ab 5 m Absturzhöhe nach DGUV Vorschrift 38) oder kontrolliertes Fällen nach statischer Freigabe. Keramikinnenrohre separat als EAK 17 01 03 entsorgen. Fabrikschornsteine > 20 m oder enge Bebauung: Sprengung nach § 20 SprengG mit behördlicher Genehmigung und anzeigepflichtiger Erschütterungsprognose.
Schadstoffabbruch muss dem Bauteilabbruch vorausgehen: Probenahme nach PN 98 (Rasterverfahren), Deklarationsanalyse vor Ausschreibung. Regelwerke: Asbest TRGS 519, Künstliche Mineralfasern (KMF) TRGS 521, PAK-haltige Stoffe (Teerkleber, Anstriche) TRGS 524. Entsorgung als gefährlicher Abfall nach AVV Kapitel 17 06* — Vermischungsverbot mit Bauschutt gilt nach § 9 KrWG.
Im Überblick

Abbruchverfahren: Eigenschaften und Einsatzbereiche

Baggerabbruch (Hydraulikabbruch)

Einsatz von Abbruchzangen, Pulverisatoren und Betonscheren am Langstielbagger. Wirtschaftlich ab ca. 400 m³ Abbruchvolumen; geeignet für Stahlbeton- und Mauerwerksbau. Erschütterungsintensität hoch — Monitoring nach DIN 4150-3 bei Nachbarbebauung unter 5 m zwingend. Flächenleistung: 8–20 m³/h.

Handabbruch

Pressluft-Meißel, Winkelschleifer und Abbruchhammer. Pflicht bei schadstoffbelasteten Bauteilen (TRGS-519-konforme Asbesttrennung), bei statisch kritischen Teilabbrüchen und in beengten Berliner Hinterhöfen ohne Baggerzugang. Flächenleistung 0,3–0,8 m³/h — fünf- bis zwanzigmal langsamer als Maschinenabbruch.

Diamantsäge und Kernbohrung

Präzisionstrennung für Stahlbetondecken, tragende Wände im Bestand oder Öffnungen in Brandwänden. Erschütterungsarm — einsetzbar auch bei laufendem Betrieb im Nachbargebäude. Einziges Verfahren, das bei Nachweispflicht nach DIN 4150-3 sicher unterhalb der Anhaltswerte für schutzbedürftige Gebäude bleibt.

Sprengung

In Berlin genehmigungspflichtig nach SprengG; Einsatz auf Sonderprojekte beschränkt (Hochhäuser, Silos, Industrieschornsteine). Vorteil: minimale Personalkosten für den eigentlichen Abbruchvorgang. Nachteile: hohe Gutachterkosten, Evakuierungsaufwand, erhebliche Staubschutzanforderungen im Umkreis.

Auflockerungsfaktoren nach Bauteiltyp – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Kampfmittelberäumung Berlin: KRD-Pflicht, Belastungskarte und Terminrisiken

In Berlin besteht vor Erdarbeiten ab ca. 1 m Tiefe eine faktische Hinweis- und Abstimmungspflicht gegenüber dem Kampfmittelräumdienst Berlin (KMRD), der beim Senat für Inneres angesiedelt ist. Die Kampfmittelverdachtsflächen-Karte des Landes Berlin — abrufbar über das Geoportal Berlin oder beim Bezirksamt — kennzeichnet belastete Gebiete; dort ist eine Sondierung Pflicht und wird im Baugenehmigungsverfahren zunehmend als Auflage erteilt.

Terminrisiko: Wird bei der Sondierung ein Blindgänger gefunden, suspendiert der KMRD die Baustelle unverzüglich. Die Bergung inklusive Evakuierungsradius — bei Fliegerbomben bis zu 1.000 m — dauert 1–5 Tage; bei mehrstufiger Räumung sind mehrere Wochen möglich. Dieses Risiko ist nicht durch DIN-Normen abgedeckt und muss im Bauvertrag explizit als Behinderungsrisiko nach VOB/B §6 vereinbart werden.

Schwerpunkt-Verdachtsgebiete sind in Berlin flächendeckend vorhanden: besonders betroffen sind Mitte, Tiergarten, Tempelhof, Wedding und Lichtenberg sowie Standorte ehemaliger Militäranlagen. Eine Sondierung kostet 5–15 EUR/m² Grundstück — erheblich weniger als eine ungeplante Baustilllegung von 2–5 Wochen.

Querschnitt einer Berliner Baustelle mit Sondierungsbohrung, unterirdischer Fliegerbombe, Evakuierungsradius und gesperrter Baustelle.
Zeitlicher Ablauf

Projektphasen und typische Laufzeiten Abriss Berlin

  • Schadstoffgutachten und BLIS-Altlastenrecherche2–4 Wochen
  • Kampfmittelabfrage und ggf. Sondierung (parallel möglich)2–6 Wochen
  • Genehmigungsverfahren beim Bezirksamt6–16 Wochen
  • Schadstoffsanierung (Asbest, PAK, PCB)1–4 Wochen
  • Selektiver Rückbau und Innenentkernung1–3 Wochen
  • Maschineller Hauptabbruch1–3 Wochen
  • Entsorgungsnachweis und Geländeabnahme1–2 Wochen

Statische Sicherung beim Teilabbruch: Nachweispflichten und Brandwand-Problematik

Beim Teilabbruch im Gebäudeverbund — z. B. Abriss eines Hinterhauses bei Erhalt des Vorderhauses — ist ein separater Standsicherheitsnachweis für das verbleibende Gebäude durch einen bauaufsichtlich anerkannten Prüfingenieur erforderlich. Wird eine bisher aussteifende Wand abgebrochen, muss eine temporäre Ersatzaussteifung statisch nachgewiesen und physisch hergestellt sein, bevor die Abbrucharbeiten beginnen.

Die Brandwand-Problematik ist in der Berliner Altbaulandschaft ein systematisch unterschätztes Risiko: Nach BauO Bln muss eine Brandwand (F90-A; entsprechend REI 90 nach DIN EN 13501-2) auch ohne seitliche Abstützung durch das abgerissene Nachbargebäude standsicher und feuerwiderstandsfähig bleiben. In der Praxis fehlt dieser Nachweis in den meisten Altbau-Bestandsplänen — die Brandwand muss dann ertüchtigt oder abgetragen und neu errichtet werden.

Temporäre Aussteifungen durch Stahlrahmenkonstruktionen oder Diagonalverbände sind bei Berliner Altbauten bis 5 Geschossen der Regelfall. Die Kosten liegen bei 150–400 EUR/m² abzufangender Wandfläche — eine Kostenposition, die in pauschalen Abbruchangeboten häufig fehlt und erst als Nachtrag erscheint, wenn der Standsicherheitsprüfer den Nachweis einfordert.

Interaktiv

Erschütterungs-Prognose nach DIN 4150-3

DIN 4150-3 (2016) gibt Anhaltswerte für die Schwinggeschwindigkeit v an der Fundamentoberkante vor: Wohngebäude (Zeile 2) 5–20 mm/s kurzzeitig (frequenzabhängig 10–50 Hz), Denkmäler und empfindliche Bauten (Zeile 3) 2,5–10 mm/s. Prognose gilt für Hydraulikbagger-Abbruch auf Berliner Sandboden (Lockergestein, mittlere Bodendämpfung).

Abstand zum schutzbedürftigen Nachbargebäude
Technische Daten

Technische Grenzwerte und Normen beim Gebäudeabbruch

ParameterGrenzwert / Norm
Erschütterungen Wohngebäude (1–10 Hz)≤ 5 mm/s vmax
Erschütterungen besonders schutzbedürftige Gebäude≤ 3 mm/s vmax
Lärm-Richtwert reines Wohngebiet (WR) tags55 dB(A)
Lärm-Richtwert allg. Wohngebiet (WA) tags65 dB(A)
Freigabemessung nach Asbestsanierung (Luft)< 500 F/m³
Brandwand (freistehend nach Teilabbruch)REI 90 / F90-A
Mindesttrennung Abbruchfraktionenmind. 5 Fraktionen
Rückbautiefen-Stufen und Kostenniveaus – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Altlasten vor dem Abriss: BLIS-Recherche, BBodSchG-Einstufung und Haftungsrisiken beim Kauf

Das BLIS (Berliner Informationssystem Altlasten und schädliche Bodenveränderungen) enthält alle dem Land Berlin bekannten Altstandorte, Altablagerungen und Verdachtsflächen. Eine BLIS-Abfrage ist kostenfrei beim Bezirksamt oder der Senatsverwaltung für Umwelt möglich und sollte vor jedem Abbruchprojekt und jedem Grundstückserwerb zur Standardroutine gehören — eingetragene Flächen lösen behördliche Mitteilungspflichten aus.

Nach BBodSchG §4 Abs. 3 ist der aktuelle Grundstückseigentümer Sanierungspflichtiger — auch wenn die Altlast von einem Vorbesitzer verursacht wurde. Wer ein Grundstück mit BLIS-Eintrag erwirbt, ohne eine orientierte Untersuchung (Phase II nach BBodSchG) durchgeführt zu haben, übernimmt die vollständige Sanierungsverantwortung ohne gesicherte Regressmöglichkeit, sofern die Altlastproblematik im Kaufvertrag nicht explizit geregelt ist.

Beim Abbruch selbst werden Bodenbewegungen regelmäßig unterschätzt: Schon die Fundamententfernung kann kontaminierte Schichten freilegen, die vorher nicht zugänglich waren. Trifft das Abbruchteam auf unerwartete Kontamination, greift die Anzeigepflicht gegenüber der Behörde nach BBodSchG — die Arbeiten sind sofort zu unterbrechen, was bei ungesicherter Vertragsgestaltung erhebliche Stillstandskosten auslöst.

Querschnitt einer Abbruchgrube: Bagger entfernt Fundament und legt kontaminierte Bodenschicht ueber dem Grundwasser frei, mit Erkundungsbohrung.

Bituminöser Klebstoff unter Bodenbelägen: Pflichtprüfung vor Fräsarbeiten

Schwarzer oder dunkelgrauer bituminöser Kleber unter Vinyl-, PVC- und Linoleum-Böden enthält in Berliner Gebäuden bis Baujahr 1990 regelmäßig Chrysotil-Asbestfasern. Einfaches maschinelles Fräsen ohne TRGS-519-Schutzmaßnahmen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann zu einem sofortigen behördlichen Tätigkeitsverbot für die gesamte Baustelle führen.

Versorgungsleitungen: physisch trennen — nicht nur absperren

Gas, Wasser, Strom und Fernwärme müssen vor Abbruchbeginn vom Netzbetreiber physisch getrennt sein. Berliner Netzbetreiber (Berliner Wasserbetriebe, Stromnetz Berlin, GASAG) haben derzeit Vorlaufzeiten von 4–10 Wochen — eine der häufigsten Ursachen für Terminverzögerungen beim Abriss.

Nachbarwand-Protokoll vor Baubeginn schützt vor Regressansprüchen

Bei Gebäuden im Verbund: Zustandsdokumentation der Nachbargebäude (datiertes Rissprotokoll mit Foto und Sachverständigenunterschrift) vor Abbruchbeginn schützt vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen. Fehlt die Vorher-Dokumentation, kehrt sich die Beweislast faktisch um.

Betonbruch als RC-Material: Deponiekosten bis 60 % reduzieren

Sauber getrennter Betonbruch (AVV 17 01 01) kann als RC-Beton-Granulat nach DIN EN 12620 wiederverwertet werden — auf Berliner Baustellen als Tragschicht-Material (Z1.1-Qualität nach LAGA M20) oder als Betonzuschlag in RC-Beton nach DIN EN 206. Das reduziert Deponiekosten gegenüber ungetrenntem Mischbauschutt erheblich.

Abbruchabfall-Klassifizierung: AVV-Codes, LAGA-M20-Z-Werte und Haftung bei Fehldeklaration

Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ordnet Abbruchabfälle in Kapitel 17 ein. Zentrale Codes: 17 01 01 (Beton), 17 01 02 (Ziegel), 17 01 03 (Fliesen und Keramik), 17 02 01 (Holz), 17 04 05 (Eisen und Stahl). Gefährliche Abfälle tragen ein Sternchen (*) — z. B. 17 01 06* (Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen mit gefährlichen Stoffen) oder 17 05 03* (kontaminierter Boden). Diese Zuordnung bestimmt Entsorgungsweg und Deponiegebühren.

DIN 4150-3: Schwinggeschwindigkeits-Richtwerte je Gebäudetyp – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)
Prozessgrafik der Abbruchabfall-Klassifizierung von der Beprobung über Laboranalyse der LAGA-M20-Z-Werte bis zu Verwertung im Erdbau oder Deponierung.

Für die Verwertbarkeit von Mineralabfällen im Erdbau gibt die LAGA M20 (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, Mitteilung 20) Zuordnungswerte vor: Z0 = Einbau ohne Einschränkung, Z1.1/Z1.2 = Einbau mit geringen Restriktionen, Z2 = Einbau nur in technischen Bauwerken unter definierten Anforderungen. Wird Z2 überschritten, ist Deponierung oder thermische Behandlung der einzige Weg — zu Kosten von 100–400 EUR/t.

Fehldeklaration von Abbruchabfällen — z. B. gefährlicher Abfall als nicht-gefährlich deklariert — trifft nach KrWG den Abfallerzeuger (= Bauherr) persönlich, nicht nur das ausführende Unternehmen. Schadstoffgutachten, Wiegescheine und Begleitscheine sollten mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden; bei gefährlichen Abfällen empfiehlt sich die elektronische Nachweisführung über das eANV-Register als zusätzliche Absicherung.

Kurz erklärt

Wichtige Begriffe rund um Abriss

AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung)
Ordnet jeden Abfall einem 6-stelligen Europäischen Abfallcode zu. Sternchen (*) = gefährlicher Abfall mit strengeren Nachweis- und Entsorgungspflichten nach NachwV.
BLIS Berlin
Berliner Informationssystem Altlasten: Kataster bekannter kontaminierter Flächen und Altstandorte — kostenlos abrufbar beim Bezirksamt; eingetragene Flächen lösen Mitteilungspflichten nach BBodSchG aus.
GewAbfV §8
Gewerbeabfallverordnung: Pflicht zur getrennten Erfassung von mindestens fünf Bau- und Abbruchfraktionen (Novellierung 2017). Mischfraktion (AVV 17 09 04) nur mit schriftlichem Unzumutbarkeitsnachweis vor Baubeginn zulässig.
KMRD Berlin (Kampfmittelräumdienst)
Behörde beim Berliner Senat für Inneres; Pflichtansprechpartner vor Erdarbeiten in Verdachtsgebieten. Positiver Befund führt zu sofortiger Baustilllegung; Blindgänger-Bergung kann 1–5 Tage dauern.
LAGA M20
Zuordnungswerte (Z0 bis Z2) der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall für die Verwertung mineralischer Abfälle im Erdbau. Bestimmt, ob Bauschutt direkt eingebaut oder deponiert werden muss.
TRGS 519
Technische Regel für Gefahrstoffe — Asbest. Regelt Probenahme-Strategie, Schutzmaßnahmen und Freigabemessung (< 500 F/m³ Luft per REM-EDX) nach abgeschlossener Asbestsanierung.
Selektiver Rückbau
Fraktionsgetrenntes Abbrechen nach GewAbfV §8; Gegensatz zum Gemischabbruch, der die teure Mischfraktion-Entsorgung (AVV 17 09 04) mit Mehrkosten von 60–120 EUR/t auslöst.
DIN 4150-3
Norm für Erschütterungseinwirkungen auf Bauwerke; definiert Anhaltswerte für Schwinggeschwindigkeiten (vmax in mm/s) je Gebäudekategorie — maßgeblich bei Bagger- und Rammarbeiten in dichter Nachbarschaft.

Abriss Fragen & Antworten

Wann ist in Berlin eine Abbruchgenehmigung erforderlich — und wann nicht?
Nach §63 BauO Bln ist eine Abbruchgenehmigung erforderlich, wenn das Gebäude seinerzeit baugenehmigungspflichtig war. Verfahrensfreie Anlagen nach §62 BauO Bln (z. B. Nebengebäude unter bestimmten Maßschwellen) sind ausgenommen — aber nicht schrankenlos: Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder steht das Gebäude unter Denkmalschutz, ist zusätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach §11 DSchG Bln einzuholen. Ein typischer Fehler: Eigentümer reißen eine Garage oder ein Nebengebäude ohne jede behördliche Prüfung ab und stellen erst nachträglich fest, dass ein Denkmalverdacht oder ein B-Plan-Erhaltungsgebot vorlag.
Was ist ein Schadstoffkataster, und warum ist es vor dem Abbruch rechtlich zwingend?
Das Schadstoffkataster ist eine systematische Bestandsaufnahme aller gefährlichen Baustoffe, erstellt durch akkreditierte Sachverständige mit Probenahme und Laboranalyse. Es ist Pflichtgrundlage für den Entsorgungsnachweis nach NachwV, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) nach BaustellV sowie die Ausschreibung der Schadstoffsanierung. Baujahrtypische Schadstoffe: Asbest in Wellplatten, Bodenbelägen und Spritzasbest (bis ca. 1993), KMF in Dämmstoffen (bis ca. 2000), PCB in Fugenmassen und Anstrichen (v. a. 1955–1980), PAK/Teer in Klebstoffen und Dachpappen. Fehlt das Kataster, kann die Behörde den Abbruch stoppen; bei unkontrollierter Asbestfreisetzung drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Was kostet Abriss pro Kubikmeter umbautem Raum — und was treibt die Kosten tatsächlich?
Orientierungswerte (Berlin, ohne Schadstoffsanierung): Holzständer-/Fachwerkbauten 15–30 €/m³ umbautem Raum (UR nach DIN 277), Mauerwerksbau mit Holzbalkendecken 35–65 €/m³ UR, Stahlbetonbau mit hohem Bewehrungsgrad 70–130 €/m³ UR. Hinzu kommen Schadstoffsanierung (Asbest je nach Verbauungsgrad 40–200 €/m² Bauteil), mineralische Deponiekosten (ca. 30–70 €/t), Erschütterungsmonitoring bei Grenzbebauung sowie Sicherungsmaßnahmen an Nachbarwänden. Entscheidend: Der mit Abstand größte Kostentreiber ist fast immer die Schadstofflage — nicht der eigentliche Abbruchvorgang. Projekte mit unbekannter Schadstoffhistorie sollten daher stets mit einem Puffer von 20–40 % auf die Schadstoffposition kalkulieren.
Wann ist selektiver Rückbau Pflicht, und was bedeutet das für den Bauablauf?
Selektiver Rückbau (fraktionierter Abbruch) bezeichnet die sortenreine Trennung von Abbruchmaterialien vor dem maschinellen Kernabbruch: Metalle, Holz, Dämmstoffe, Glas, Beton und Mauerwerk werden separat erfasst. Die Pflicht ergibt sich aus der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) — wer nicht trennt, muss dies dokumentiert begründen und bleibt trotzdem zur sortengerechten Entsorgung verpflichtet. Schadstoffbelastete Bauteile (Asbest, PCB, KMF) müssen grundsätzlich vor dem maschinellen Abbruch manuell entnommen werden — das ist keine Kür, sondern technisch-rechtliche Mindestanforderung nach TRGS 519 und TRGS 521. Bauablauftechnisch bedeutet das: Schadstoffsanierung und selektiver Rückbau können 20–40 % der Gesamtabbruchzeit ausmachen.
Welche Erschütterungsgrenzwerte gelten beim Abbruch, und wie wird Monitoring durchgeführt?
DIN 4150-3 'Erschütterungen im Bauwesen — Einwirkungen auf bauliche Anlagen' definiert Anhaltswerte für die Schwinggeschwindigkeit an benachbarten Gebäuden. Für Wohngebäude gilt im Frequenzbereich 1–10 Hz ein Anhaltswert von 5 mm/s (kurzzeitige Einwirkungen); im Bereich 10–50 Hz steigt er auf 15 mm/s. Hydraulikhammer erzeugen im Nahbereich Spitzenwerte von 20–60 mm/s und können damit Rissschäden an angrenzenden Gebäuden verursachen. Professionelle Abbruchbetriebe setzen Geophone direkt an der Grenzwand ein, protokollieren Schwinggeschwindigkeiten kontinuierlich und wechseln bei Annäherung an Grenzwerte auf schadstoffarme Verfahren — Abbruchzange, Diamantseilsäge oder Kernbohrung. Das Protokoll dient zugleich als Beweis bei späteren Schadensforderungen des Nachbarn.
Was ist bei Abbruch an der Grundstücksgrenze zu beachten — Grenzwände, Brandwände, Nachbarrecht?
Grenz- und Brandwände, die für das Nachbargebäude statische oder brandschutztechnische Funktion übernehmen, sind nach §§921 f. BGB und dem Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln) als gemeinschaftliche Anlage einzustufen — sie dürfen nicht ohne weiteres entfernt werden. Vor Abbruch ist die Standsicherheit der freigelegten Wand statisch nachzuweisen (Abbruchstatik), eine dauerhafte Wetterschutzbeschichtung oder -verkleidung herzustellen und der Nachbar förmlich zu informieren. Typischer Schadensfall: Der Abbruch legt die Rohwand des Nachbargebäudes ohne Feuchteschutz frei — innerhalb weniger Wintermonate entsteht Durchfeuchtung und Schimmelbefall, für den der Abbruchherr nach §823 BGB haftet.
Was ist eine Abbruchstatik, und in welchen Fällen ist sie zwingend?
Die Abbruchstatik ist eine statische Berechnung, die nachweist, dass das Tragwerk während und nach dem Abbruch standsicher bleibt — mit besonderer Relevanz bei Teilabbrüchen, wo Lasten umgeleitet werden, und bei temporären Abstützmaßnahmen. Nach BauO Bln ist sie bei genehmigungspflichtigen Abbrüchen vom verantwortlichen Tragwerksplaner zu erstellen und Teil der Genehmigungsunterlagen. Besonders kritisch ist der Abbruch von Treppenhauskernen oder Aufzugsschächten, die als aussteifende Scheiben wirken: Der Verlust dieser Aussteifungselemente kann das Resttragwerk in einen Zustand versetzten, der rechnerisch als progressiver Kollaps zu behandeln ist. Dieses Risiko wird in der Praxis deutlich häufiger unterschätzt als Erschütterungsprobleme.
Welche Unterlagen muss der Abbruchunternehmer nach Abschluss übergeben?
Zur vollständigen Abbruchdokumentation gehören: Wiegescheine und Entsorgungsnachweise für alle Abfallfraktionen (Pflicht nach NachwV §3 ff.), Deklarationsanalysen für schadstoffbelastete Materialien, Fotodokumentation des Abbruchfortschritts (Zustand vor, während, nach), Erschütterungsprotokoll bei aktivem Monitoring, behördliches Abnahmeprotokoll bei genehmigungspflichtigen Abbrüchen sowie der Lageplan des geräumten Grundstücks. Für den Bauherrn sind die Entsorgungsnachweise häufig die kritischste Unterlage: Ohne sie kann die Baugenehmigung für den Neubau nicht erteilt werden, da ordnungsgemäße Entsorgung und das Fehlen von Bodenverunreinigungen durch den Abbruch nachgewiesen sein müssen.
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Die folgenden Fragen beziehen sich auf BauO Bln, DIN 4150-3, TRGS 519/521, GewAbfV, KrWG, NachwV, BaustellV und das Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln).

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