Von der Definition bis zur Umsetzung: Alle Maßnahmen, aktuelle Kosten, Förderungen 2025/2026 und ein interaktiver Sanierungsrechner. Mit Praxisbeispielen aus Berlin.
Definition, gesetzliche Grundlage und Abgrenzung zu verwandten Begriffen.
Eine energetische Sanierung umfasst alle baulichen Maßnahmen an einem bestehenden Gebäude, die den Energieverbrauch für Heizung, Kühlung und Warmwasser dauerhaft senken. Ziel ist es, den Primärenergiebedarf zu reduzieren, den Wohnkomfort zu erhöhen und den CO2-Ausstoß zu minimieren.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 01.01.2024 in novellierter Fassung gilt. Es legt Mindestanforderungen an die energetische Qualität bei Änderungen von Bauteilen fest (insbesondere §48 GEG) und regelt die Austauschpflicht für alte Heizungen (§72 GEG: Heizkessel älter als 30 Jahre müssen getauscht werden).
Zu den Kernanforderungen des GEG bei Sanierungen zählen U-Wert-Grenzwerte: Außenwand max. 0,24 W/(m²K), Dach max. 0,24 W/(m²K), Fenster max. 1,3 W/(m²K), Kellerdecke max. 0,30 W/(m²K) und Flachdach max. 0,20 W/(m²K). Diese gelten, sobald mehr als 10% eines Bauteils erneuert werden.
Wer Bauteile neu errichtet, bestehende ersetzt oder mehr als 10% davon wesentlich verändert, muss die U-Wert-Anforderungen der Anlage 7 GEG einhalten.
Öl- und Gasheizungen mit Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden (4-400 kW Nennleistung).
Neue Heizungen müssen ab 2024 (Neubau in Neubaugebieten) bzw. spätestens nach kommunaler Wärmeplanung mind. 65% erneuerbare Energien nutzen.
| Begriff | Was ist gemeint? | Energetisch relevant? |
|---|---|---|
| Energetische Sanierung | Gezielte Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs (Dämmung, Heizung, Fenster, Lüftung) | Ja - Kernziel |
| Modernisierung | Umfassende Erneuerung zur Wertsteigerung (inkl. Bad, Küche, Grundriss) | Teilweise |
| Renovierung | Optische/kosmetische Auffrischung (Streichen, Tapezieren, Bodenbelaege) | Nein |
| Instandhaltung | Reparatur und Erhalt des bestehenden Zustands | Nein |
Die sechs Sauelen einer energetischen Sanierung im Überblick - mit Kosten und U-Wert-Anforderungen.
Wärmedämmverbundsystem (WDVS) oder hinterlueftete Vorhangfassade. Größtes Einsparpotenzial bei Altbauten, da über die Fassade bis zu 35% der Wärme verloren geht.
Aufsparrendämmung (beste Wirkung, teuerste), Zwischensparrendämmung (Standard bei Sanierung) oder Untersparrendämmung (Ergänzung). Warme Luft steigt auf - das Dach ist Wärmeverlustquelle Nr. 2.
Günstigste Maßnahme mit schneller Amortisation. Unterseitige Dämmung der Kellerdecke mit Hartschaumplatten oder Mineralwolle. Verhindert kalte Füße im Erdgeschoss.
Alte Einfach- oder Doppelverglasung durch moderne 2-fach (Ug 1,1) oder 3-fach Verglasung (Ug 0,5-0,7) ersetzen. Neben Wärmedämmung auch besserer Schallschutz und Einbruchsicherheit.
Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien. Wärmepumpen (Luft/Wasser, Sole/Wasser) sind der Standard. Alternativ: Pelletheizung, Fernwärme oder Hybridlösungen.
Kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) mit Wärmerückgewinnung (WRG). Zentrale Systeme mit Kanalverteilung oder dezentrale Geräte in einzelnen Räumen. Verhindert Schimmel und spart Lüftungswärmeverluste.
Schätzen Sie Kosten, Förderung und Einsparung Ihrer geplanten energetischen Sanierung.
Von der Erstberatung bis zur Abnahme - so läuft ein Sanierungsprojekt bei NEUWEST ab.
Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung durch unseren Bausachverständigen. Bestandsaufnahme, Schwachstellenanalyse und erste Empfehlungen. Ein zertifizierter Energieberater (dena-gelistet) analysiert den energetischen Ist-Zustand Ihres Gebäudes.
Der Energieberater erstellt einen iSFP mit priorisierten Maßnahmen, Kosten-Nutzen-Analyse und Fahrplan für die Umsetzung. Der iSFP bringt einen zusaetzlichen Förderbonus von 5%. Kosten: ca. 1.500-2.500 € (davon 50% BAFA-Zuschuss).
Vor Auftragsvergabe müssen alle Förderanträge gestellt und bestätigt werden (BAFA BEG EM für Gebäudehülle, KfW 458 für Heizung). NEUWEST unterstützt Sie bei der kompletten Antragstellung. Wichtig: Kein Auftrag vor Förderzusage!
Detailplanung der Maßnahmen, Erstellung des Leistungsverzeichnisses, Koordination der Gewerke. Bei NEUWEST aus einer Hand: Dämmung, Fenster, Dach und Anstriche. Festpreisangebot ohne versteckte Kosten.
Geruest, Dämmarbeiten, Fenstertausch, Dachsanierung und Heizungsinstallation. In der Regel können Sie waehrend der Sanierung im Haus wohnen bleiben. NEUWEST koordiniert alle Gewerke und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
Gemeinsame Abnahme aller Leistungen, Erstellung des Verwendungsnachweises für die Förderung, neuer Energieausweis. Übergabe der Herstellergarantien und Pflegeanleitungen.
Wo steht Ihr Gebäude? Und welche Klasse können Sie durch Sanierung erreichen?
Diese staatlichen Förderprogramme können Sie für Ihre energetische Sanierung nutzen.
Zuschuss von 15% der förderfähigen Kosten für Dämmung, Fenster und Lüftung. Mit iSFP-Bonus +5%, ergibt bis zu 20%. Max. förderfähig: 30.000 €/WE (ohne iSFP) bzw. 60.000 €/WE (mit iSFP). Voraussetzung: U-Werte gemaess BEG und Einbindung eines Energieberaters.
Grundförderung 30% für klimafreundliche Heizung. Dazu kombinierbar: Klimageschwindigkeitsbonus +20% (Tausch fossiler Heizung bis 2028), Einkommensbonus +30% (≤40.000 € Haushaltseinkommen), Effizienzbonus +5%. Max. 70% bzw. 21.000 € + 2.500 € Emissionsminderung.
Alternativ zur BAFA/KfW: 20% der Kosten über 3 Jahre von der Steuer absetzen. Max. 40.000 € pro Wohnobjekt. Kein Energieberater nötig. Nur für selbstgenutztes Wohneigentum, Gebäude >10 Jahre. Nicht mit BEG kombinierbar!
Ziehen Sie den Regler, um den Unterschied zwischen unsaniert und energetisch saniert zu sehen.
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