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Eigentuemergemeinschaft

WEG-Sanierung: Beschlussfassung
& Foerderung fuer Gemeinschaften

Wie Wohnungseigentuemergemeinschaften Sanierungen beschliessen, finanzieren und umsetzen -- von der WEG-Reform 2020 bis zur KfW-Foerderung 2026.

12 Min. Lesezeit
Aktualisiert: Februar 2026
Von NEUWEST Sanierungs-Experten
Eigentümerversammlung mit abstimmenden Wohnungseigentümern und Verwalter, Abstimmung über Sanierungsmaßnahmen
Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung
Querschnitt eines Mehrfamilienhauses mit laufenden Sanierungsmaßnahmen an Fassade, Dach, Fenstern und Kellerdecke
Energetische Sanierung Gemeinschaftseigentum

WEG-Reform 2020 -- Was sich geaendert hat

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) vom 01.12.2020 hat die Beschlussfassung fuer Sanierungen grundlegend vereinfacht.

Die WEG-Reform 2020 ist das wichtigste Update im Wohnungseigentumsrecht seit Jahrzehnten. Sie beseitigt zentrale Blockaden, die energetische Sanierungen in Eigentuemergemeinschaften bisher verhindert haben. Der Verwalter erhaelt erweiterte Befugnisse, bauliche Veraenderungen koennen mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, und einzelne Eigentuemer koennen Massnahmen auf eigene Kosten durchsetzen.

Fuer Sanierungsvorhaben bedeutet das: Kein Eigentuemer kann mehr durch Verweigerung eine dringend noetige Fassadendaemmung oder Heizungsmodernisierung blockieren. Gleichzeitig schuetzt das Gesetz Minderheitseigentuemer durch klare Kostenverteilungsregeln.

Einfache Mehrheit

Bauliche Veraenderungen leichter beschliessen
Kernreform WEMoG
VorherAllstimmigkeit noetig
Seit 2020Einfache Mehrheit
Gilt fuerBauliche Veraenderungen
KostenregelNur Zustimmende zahlen
Ausnahme2/3 + 50% MEA: alle

Verwalter-Rolle

Erweiterte Befugnisse und Pflichten
VertretungWEG als Verband klagt
VergabeBis Ermaechtigung frei
ZertifizierungSeit 01.12.2023 Pflicht
AbberufungJederzeit ohne Grund
SanierungMuss aktiv informieren

Anspruchsrechte

Individuelle Rechte einzelner Eigentuemer
E-LadestationRechtsanspruch
BarrierefreiheitRechtsanspruch
EinbruchschutzRechtsanspruch
GlasfaserRechtsanspruch
KostenTraegt der Antragsteller
Finanzierungsfluss einer WEG-Sanierung mit KfW-Förderkredit, Tilgungszuschuss und anteiliger Kostenverteilung auf Eigentümer
KfW-Förderung und Kostenverteilung WEG

Beschlussfassung fuer Sanierungen

Welche Mehrheit braucht Ihre Sanierungsmassnahme? Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Art und Umfang.

Einfache Mehrheit

Mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen in der Eigentuemerversammlung. Seit der WEG-Reform 2020 genuegt dies fuer die meisten baulichen Veraenderungen.

  • Fassadendaemmung (WDVS) als modernisierende Instandsetzung
  • Fensteraustausch am Gemeinschaftseigentum
  • Dachdaemmung und Dachsanierung
  • Kellerdeckendaemmung bei Gemeinschaftsflaechen
  • Heizungsmodernisierung der Zentralheizung
Haeufigster Fall bei Sanierung

Qualifizierte Mehrheit (2/3 + 50 % MEA)

Zwei Drittel der abgegebenen Stimmen UND mehr als die Haelfte der Miteigentumsanteile. Damit werden die Kosten auf ALLE Eigentuemer verteilt.

  • Grundlegende Umgestaltung der Anlage
  • Kostenverteilung auf alle statt nur Zustimmende
  • Amortisation unter Wirtschaftlichkeitsgrenze moeglich
  • Energetische Gesamtsanierung mit hohen Kosten
  • Aufstockung / Anbau bei baulichen Erweiterungen
Empfehlung: Alle tragen die Kosten

Allstimmigkeit (100 %)

Nur noch in seltenen Ausnahmefaellen erforderlich. Die WEG-Reform hat diesen Standard fuer bauliche Veraenderungen abgeschafft.

  • Aenderung der Gemeinschaftsordnung
  • Aenderung des Kostenverteilungsschluessels (dauerhaft)
  • Unzumutbare Umgestaltung fuer einzelne Eigentuemer
Seit WEG-Reform selten noetig

Verwalter-Pflichten bei Sanierung

Der WEG-Verwalter spielt eine zentrale Rolle bei der Vorbereitung, Beschlussfassung und Umsetzung von Sanierungsmassnahmen.

  • Zustandsanalyse des Gebaeudes veranlassen
  • Angebote einholen und Eigentuemerversammlung vorbereiten
  • Foerderantraege im Namen der WEG stellen (mit Vollmacht)
  • Beschluesse umsetzen und Handwerker beauftragen
  • Dokumentation aller Massnahmen und Beschluesse
Zertifizierung seit 12/2023 Pflicht

Sonderumlage vs. Instandhaltungsruecklage

Zwei Wege zur Finanzierung von WEG-Sanierungen -- mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen fuer die Gemeinschaft.

Instandhaltungsruecklage

Die WEG bildet laufend Ruecklagen aus dem monatlichen Hausgeld. Empfohlen: 7 -- 15 EUR/m2/Jahr je nach Alter und Zustand des Gebaeudes.

  • Planbar: Monatliche Einzahlung ueber Hausgeld
  • Keine Sonderzahlung: Eigentuemer werden nicht ueberrascht
  • Problem: Oft zu gering fuer grosse Massnahmen
  • Typisch: 50.000 -- 150.000 EUR bei 20-Parteien-WEG
  • Peters'sche Formel: 0,8 -- 1,0 % der Herstellungskosten/Jahr
Praevention -- am besten langfristig planen

Sonderumlage

Einmalzahlung aller Eigentuemer fuer eine konkrete Massnahme. Wird per Beschluss in der Eigentuemerversammlung festgelegt.

  • Sofort verfuegbar: Fuer dringende Sanierungen
  • Verteilung: Nach MEA (Miteigentumsanteile)
  • Belastung: Hohe Einmalkosten fuer Eigentuemer
  • Typisch: 5.000 -- 30.000 EUR pro Wohneinheit
  • WEG-Kredit: Alternative seit WEG-Reform moeglich
Haeufig bei ueberraschenden Schaeden

GEG-Sanierungspflichten fuer WEG

Das Gebaeudeenergiegesetz verpflichtet auch Eigentuemergemeinschaften zu bestimmten Massnahmen -- mit Uebergangsfristen.

Das Gebaeudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung von 2024 setzt klare Pflichten fuer Eigentuemergemeinschaften. Die zentrale Anforderung: Bei einem Heizungstausch muss die neue Anlage mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Fuer WEG gelten dabei laengere Uebergangsfristen als fuer Eigenheime.

Darueber hinaus bestehen bedingte Sanierungspflichten bei Eigentuemerwechsel: Wird eine Wohnung verkauft, muessen innerhalb von 2 Jahren die oberste Geschossdecke gedaemmt und Heizleitungen in unbeheizten Raeumen isoliert werden -- sofern dies nicht bereits geschehen ist.

Heizungstausch

65%-EE-Pflicht mit Uebergangsfristen
Wichtigste GEG-Pflicht
WEG > 6 WEbis 30.06.2028
WEG 2-6 WEbis 30.06.2029
Kom. WaermeplanungVerlaengert Frist
ErfuellungsoptionWP, Fernwaerme, Pellets
HaertefallBefreiung moeglich

Daemmpflichten

Bedingte Pflichten bei Eigentuemerwechsel
GeschossdeckeU-Wert 0,24 W/m2K
HeizleitungenIn unbeheizten Raeumen
Frist2 Jahre nach Kauf
AusloeserEigentuemerwechsel
AusnahmeUnwirtschaftlichkeit

Fristen & Bussgelder

Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Bussgeld GEGbis 50.000 EUR
EnergieausweisPflicht bei Verkauf
KontrolleUntere Bauaufsicht
HaftungVerwalter + WEG
PraxisBisher selten durchgesetzt

BEG-Foerderung fuer Eigentuemergemeinschaften

WEG koennen von attraktiven KfW-Foerderprogrammen profitieren -- mit hoeherem Foerderrahmen als Einzeleigentuemer.

30 %

Grundfoerderung Heizungstausch

Basisfoerderung fuer den Einbau einer klimafreundlichen Heizung (Waermepumpe, Biomasse, Fernwaerme) im Bestand. Antrag ueber KfW 458. WEG stellt den Antrag als Gemeinschaft.

KfW 458 -- fuer die gesamte WEG
+20 %

Klimageschwindigkeitsbonus

Zusaetzlich 20 %, wenn eine funktionierende fossile Heizung (Oel, Gas, Kohle, Nachtspeicher) oder eine ueber 20 Jahre alte Biomasseheizung ausgetauscht wird. Bei WEG: anteilig fuer selbstnutzende Eigentuemer.

Nur fuer Selbstnutzer in der WEG
15 %

BEG EM -- Einzelmassnahmen Gebaeude

Foerderung fuer Daemmung (Fassade, Dach, Kellerdecke), Fensteraustausch, sommerlicher Waermeschutz. Antrag ueber BAFA. Foerderfaehig: 30.000 EUR pro WE (mit iSFP: 60.000 EUR).

BAFA -- je Wohneinheit
+5 %

iSFP-Bonus

Zusaetzlicher Bonus, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt und die Massnahme daraus umgesetzt wird. Erhoet auch den foerderfaehigen Hoechstbetrag auf 60.000 EUR/WE.

Sanierungsfahrplan empfohlen
WEG-Vorteil: Der foerderfaehige Hoechstbetrag gilt PRO Wohneinheit. Eine WEG mit 20 Einheiten kann bei Einzelmassnahmen bis zu 1.200.000 EUR foerderfaehige Kosten ansetzen (mit iSFP). Der Verwalter stellt den Antrag mit Vollmacht der Eigentuemerversammlung.

MEA vs. Sonderregelungen

Wer zahlt wie viel? Die Kostenverteilung bei WEG-Sanierungen folgt klaren Regeln -- mit Gestaltungsspielraum.

Standard: Miteigentumsanteile (MEA)

Die gesetzliche Standardverteilung: Jeder Eigentuemer traegt die Kosten entsprechend seines Miteigentumsanteils laut Teilungserklaerung.

  • Beispiel: 80/1000 MEA = 8 % der Kosten
  • Grundlage: Teilungserklaerung / Grundbuch
  • Gilt fuer: Instandhaltung, Instandsetzung
  • Aenderung: Nur durch Vereinbarung (alle)
Gesetzlicher Standard

Seit WEG-Reform: Flexible Verteilung

Die WEG-Reform ermoeglicht neue Verteilungsschluesse per Mehrheitsbeschluss -- angepasst an den tatsaechlichen Nutzen.

  • Bauliche Veraenderung: Nur Zustimmende zahlen
  • 2/3 + 50% MEA: Alle zahlen nach MEA
  • Verbrauchsabhaengig: Z. B. Heizkosten nach Verbrauch
  • Nutzungsabhaengig: Z. B. Aufzug nach Stockwerk
Mehr Flexibilitaet seit 2020

WEG-Sanierungskosten Rechner

Schaetzen Sie die Kosten pro Wohneinheit fuer typische Sanierungsmassnahmen Ihrer Eigentuemergemeinschaft.

Gesamtkosten (brutto) --
Foerderung --
Abzgl. Ruecklage --
Sonderumlage gesamt --
Sonderumlage pro Wohneinheit --

Ruecklage vs. Sanierungskosten

Wie sich die Instandhaltungsruecklage entwickelt und wann typische Sanierungsmassnahmen anfallen -- Beispiel: 12-Parteien-WEG.

Ruecklagenentwicklung und Sanierungsbedarf

12-Parteien-WEG, 900 m2 Wohnflaeche, Einzahlung 10 EUR/m2/Jahr, Bestand Baujahr 1975 -- Stand 2026

Berliner WEG-Besonderheiten

Eigentuemergemeinschaften in Berlin stehen vor speziellen Herausforderungen -- von Milieuschutz bis Fernwaerme.

Milieuschutzgebiete & Umwandlungsverbot

In Berliner Milieuschutzgebieten gelten besondere Regeln fuer WEG-Sanierungen und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen.

  • Genehmigungspflicht: Modernisierungen benoetigen Bezirksgenehmigung
  • Luxussanierung: Ueberzogene Standards koennen untersagt werden
  • Umwandlungsverbot: Gilt in ganz Berlin bis 2025 (Verlaengerung moeglich)
  • Vorkaufsrecht: Bezirk kann bei Verkauf eintreten
68 Milieuschutzgebiete in Berlin

Berliner Fernwaerme & Waermeplanung

Berlin hat eines der groessten Fernwaermenetze Europas. Fuer WEG kann der Anschluss eine wirtschaftliche Alternative zur eigenen Heizungsanlage sein.

  • Vattenfall-Netz: Groesstes Fernwaermenetz Deutschlands
  • Waermeplanung: Berlin muss bis 2026 kommunale Planung vorlegen
  • GEG-Frist: Verlaengerung bei Fernwaerme-Anschlussgebiet
  • IBB-Foerderung: Landesfoerderung ergaenzt Bundesfoerderung
Berliner Energiewende-Gesetz

FAQ zur WEG-Sanierung

Antworten auf die wichtigsten Fragen von Eigentuemern und Verwaltern zur Sanierung in der Gemeinschaft.

Kann ein einzelner Eigentuemer eine Sanierung blockieren?
+
Seit der WEG-Reform 2020 nicht mehr. Bauliche Veraenderungen -- auch energetische Sanierungen -- koennen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen beschlossen werden. Ein einzelner Eigentuemer kann den Beschluss anfechten, wenn er dadurch unbillig benachteiligt wird. Allerdings muss er die Anfechtungsklage innerhalb eines Monats nach Beschluss einreichen. Die Gerichte legen den Massstab bei energetischen Sanierungen sehr grosszuegig aus.
Wie hoch sollte die Instandhaltungsruecklage sein?
+
Die Peters'sche Formel empfiehlt 0,8 -- 1,0 % der Herstellungskosten pro Jahr. Fuer einen Altbau (Baujahr vor 1980) sollten Sie mit 10 -- 15 EUR pro m2 Wohnflaeche pro Jahr rechnen. Eine 12-Parteien-WEG mit 900 m2 Wohnflaeche sollte also jaehrlich 9.000 -- 13.500 EUR in die Ruecklage einzahlen. Viele WEG haben zu geringe Ruecklagen, weil das Hausgeld niedrig gehalten wurde -- eine haeufige Ursache fuer Sanierungsstau.
Kann die WEG einen Kredit aufnehmen?
+
Ja, seit der WEG-Reform 2020 ist das explizit moeglich. Die WEG kann als Verband einen Kredit aufnehmen, z. B. einen KfW-Ergaenzungskredit (KfW 358/359) zu verguestigten Konditionen. Der Beschluss erfordert eine einfache Mehrheit. Jeder Eigentuemer haftet nur mit seinem MEA-Anteil. Alternativ kann jeder Eigentuemer einen individuellen Kredit aufnehmen. Der WEG-Kredit ist oft guenstiger, da die KfW Sonderkonditionen fuer Gemeinschaften bietet.
Wer stellt den Foerderantrag -- Verwalter oder Eigentuemer?
+
Bei Heizungsfoerderung (KfW 458) stellt der Verwalter den Antrag im Namen der WEG. Er benoetigt eine Vollmacht der Eigentuemerversammlung (im Sanierungsbeschluss enthalten). Bei Einzelmassnahmen am Gebaeude (BAFA) kann entweder die WEG als Gemeinschaft oder jeder Eigentuemer einzeln fuer seinen Anteil beantragen. Der WEG-Antrag ist einfacher und sichert den hoeheren foerderfaehigen Betrag pro Wohneinheit. Wichtig: Antrag immer VOR Auftragsvergabe stellen!
Was passiert, wenn ein Eigentuemer die Sonderumlage nicht zahlt?
+
Der Verwalter muss den Betrag einfordern und notfalls einklagen. Seit der WEG-Reform hat der Verwalter die Pflicht, Rueckstaende zeitnah geltend zu machen. Das Verfahren: MahnungKlageverfahrenZwangsvollstreckung. Als letztes Mittel kann ein Pfandrecht auf die Wohnung eingetragen werden. In der Praxis vereinbaren viele WEG eine Ratenzahlung ueber 12 -- 24 Monate, um die Belastung zu verteilen.
Muessen Mieter in der WEG die Sanierungskosten mittragen?
+
Indirekt ja. Der vermietetende Eigentuemer kann nach der Sanierung eine Modernisierungsumlage von bis zu 8 % der Kosten pro Jahr auf die Miete umlegen (abzgl. Foerderung und Instandhaltungsanteil). In Berlin gilt zusaetzlich die Kappungsgrenze: Die Miete darf innerhalb von 6 Jahren durch Modernisierung um maximal 3 EUR/m2 steigen (2 EUR/m2 bei Mieten unter 7 EUR/m2). Die Sonderumlage traegt jedoch immer der Eigentuemer.
Brauchen wir einen Energieberater fuer die WEG-Sanierung?
+
Dringend empfohlen -- und fuer Foerderung Pflicht. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kostet fuer ein MFH ca. 2.000 -- 4.000 EUR (selbst gefoerdert mit 80 %). Er bringt: 5 % hoeheren Foerdersatz auf jede Massnahme, hoehere foerderfaehige Kosten (60.000 statt 30.000 EUR/WE), klare Priorisierung der Massnahmen und eine bessere Entscheidungsgrundlage fuer die Eigentuemerversammlung. Die Kosten fuer den iSFP amortisieren sich durch die hoehere Foerderung schnell.
Wie lange dauert eine WEG-Sanierung von Beschluss bis Fertigstellung?
+
Rechnen Sie mit 12 -- 24 Monaten Gesamtdauer. Typischer Ablauf: Vorbereitung (3 -- 6 Monate: Energieberater, Angebote, Foerderantrag) → Beschlussfassung (1 -- 2 Monate: Eigentuemerversammlung, ggf. Umlaufbeschluss) → Auftragsvergabe (1 -- 2 Monate) → Bauphase (3 -- 12 Monate je nach Umfang) → Abnahme & Foerderabrechnung (1 -- 2 Monate). Die laengste Phase ist oft die Vorbereitung, da Angebote eingeholt und Foerderantraege gestellt werden muessen.

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