Brandschutz

Brandschutz im Bestandsbau:
Pflichten, Massnahmen und Normen

Alles was Sie ueber Brandschutz bei der Sanierung von Bestandsgebaeuden wissen muessen -- von den gesetzlichen Pflichten ueber Baustoffklassen bis zur praktischen Umsetzung. Mit interaktiver Checkliste.

15 Min. Lesezeit
Aktualisiert: Februar 2026
Von NEUWEST Bau-Experten

Brandschutz-Grundlagen

Vorbeugender und abwehrender Brandschutz -- die drei Saeulen des baulichen Brandschutzes und ihre Schutzziele.

Vorbeugender Brandschutz

Massnahmen, die einen Brand verhindern oder seine Ausbreitung begrenzen, bevor die Feuerwehr eintrifft.

  • Baulicher Brandschutz: Feuerwiderstandsfaehige Bauteile, Brandwaende, Brandabschnitte, Rettungswege
  • Anlagentechnischer Brandschutz: Rauchmelder, Brandmeldeanlagen, Sprinkler, Rauch- und Waermeabzugsanlagen
  • Organisatorischer Brandschutz: Flucht- und Rettungsplaene, Brandschutzordnung, Unterweisung, Feuerloescher

Schutzziele

Jede Brandschutzmassnahme dient mindestens einem dieser drei Schutzziele:

  • Personenschutz: Rettung von Menschen, sichere Flucht- und Rettungswege, Rauchfreihaltung
  • Sachschutz: Begrenzung von Brandschaeden, Erhalt der Bausubstanz, Schutz von Sachwerten
  • Umweltschutz: Verhinderung von Schadstofffreisetzung, Schutz von Boden und Grundwasser bei Loeschwassereinsatz

Besondere Herausforderung: Bestandsgebaeude

Bei Bestandsgebaeuden besteht grundsaetzlich Bestandsschutz -- das Gebaeude muss den Vorschriften entsprechen, die zum Zeitpunkt der Errichtung galten. Dieser Bestandsschutz endet jedoch bei wesentlichen Aenderungen wie Nutzungsaenderung, Aufstockung oder umfassender Sanierung. In diesen Faellen muessen die aktuellen Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Besonders kritisch: Viele Altbauten haben nur einen Rettungsweg, unzureichende Brandabschnitte und keine Rauchmelder. Bei der Sanierung muessen diese Defizite erkannt und behoben werden -- ein erfahrener Brandschutzplaner ist dabei unverzichtbar.

Baustoff- und Feuerwiderstandsklassen

Die Einteilung nach DIN 4102 und EN 13501-1 bestimmt, welche Materialien wo eingesetzt werden duerfen.

DIN 4102 EN 13501-1 Bezeichnung Beispiele
A1 A1 Nicht brennbar, kein org. Anteil Beton, Stahl, Mineralwolle, Naturstein, Ziegel
A2 A2 Nicht brennbar, geringer org. Anteil Gipskartonplatten, bestimmte Daemmstoffe
B1 B, C Schwer entflammbar EPS mit Flammschutz, Holzwolle-Leichtbauplatten, PVC-Bodenbelaege
B2 D, E Normal entflammbar Holz, Holzwerkstoffe, viele Kunststoffe
B3 F Leicht entflammbar (verboten!) Papier, Stroh, unbehandeltes Polystyrol -- darf nicht verbaut werden

Feuerwiderstandsklassen (Bauteile)

F30
Feuerhemmend
30 Minuten
F60
Hochfeuerhemmend
60 Minuten
F90
Feuerbestaendig
90 Minuten
F120
Hochfeuerbestaendig
120 Minuten

Die Feuerwiderstandsdauer gibt an, wie lange ein Bauteil im Brandfall seine tragende und/oder raumabschliessende Funktion behielt. Eine F90-Wand haelt dem Feuer mindestens 90 Minuten stand.

Brandschutz bei der Sanierung

Die sechs wichtigsten Bereiche, auf die Sie bei der Sanierung von Bestandsgebaeuden achten muessen.

Rettungswege

Jede Nutzungseinheit braucht zwei unabhaengige Rettungswege. Der erste fuehrt ueber den Treppenraum, der zweite ueber ein Fenster (Anleiterstelle der Feuerwehr) oder einen zweiten Treppenraum. Treppenraeume muessen mindestens 1,00 m breit sein und ueber eine Rauchfreihaltung verfuegen.

BauO Bln §33

Brandwaende & Brandabschnitte

Brandwaende muessen mindestens F90 in feuerbestaendiger Ausfuehrung (REI 90) hergestellt werden und aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Alle Durchdringungen (Rohre, Kabel, Lueftung) muessen mit zugelassenen Brandschutzabschottungen verschlossen werden. Brandabschnitte begrenzen die Brandausbreitung auf max. 40 m Laenge.

BauO Bln §30

Rauchwarnmelder

Pflicht in Berlin seit 01.01.2017 (BauO Bln §48 Abs. 4). Rauchwarnmelder muessen in allen Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren installiert sein, die als Rettungsweg dienen. Fuer den Einbau ist der Eigentuemer verantwortlich, fuer die Wartung der unmittelbare Besitzer (Mieter).

BauO Bln §48

WDVS & Brandriegel

Bei Waermedaemmverbundsystemen mit EPS (Styropor, Klasse B1) sind Brandriegel aus Mineralwolle ueber jedem zweiten Geschoss Pflicht. Mineralwolle-WDVS (Klasse A1) benoetigen keine Brandriegel. Ab Gebaeudehoehe > 22 m duerfen nur nichtbrennbare Daemmstoffe (A1/A2) verwendet werden.

DIN 4102 / ETAG 004

Holzbalkendecken

Typisch fuer Berliner Altbauten: Holzbalkendecken erreichen im Urzustand nur ca. F0-F15. Durch Brandschutzverkleidung (z.B. Gipskarton-Feuerschutzplatten GKF 2x 12,5 mm) kann auf F30 ertuechtigt werden. Brandschutzputz auf Rohrmatten ist eine weitere bewaehrte Methode. Hohlraeume muessen mit Daemmmaterial (Mineralwolle) verfuellt werden.

DIN 4102-4

Elektrische Anlagen

Defekte Elektrik ist Brandursache Nr. 1 im Bestandsbau. Bei Sanierung: FI-Schutzschalter (30 mA) fuer alle Stromkreise, Erneuerung alter Aluminium-Leitungen, normgerechte Leitungsabschottung bei Wanddurchfuehrungen und pruefung der Blitzschutzanlage nach DIN EN 62305.

DIN VDE 0100

Berliner Bauordnung (BauO Bln)

Die relevanten Paragraphen und Gebaeudeaklassen fuer den Brandschutz in Berlin.

Brandschutz-relevante Paragraphen

  • §26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten: Baustoffe und Bauteile muessen so beschaffen sein, dass der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird.
  • §27 Tragende Waende, Stuetzen: Muessen in Gebaeueklasse 5 feuerbestaendig (F90-A) und in GK 4 hochfeuerhemmend (F60) sein.
  • §28 Aussenwaende: Nichttragende Aussenwaende und Aussenwandbekleidungen: Ab GK 4 schwerentflammbar, ab GK 5 nichtbrennbar.
  • §29 Trennwaende: Trennwaende zwischen Nutzungseinheiten muessen feuerhemmend (F30) bis feuerbestaendig (F90) sein, je nach Gebaeuedeklasse.
  • §30 Brandwaende: Innere Brandwaende mindestens alle 40 m. Gebaeude-Abschlusswaende an der Grundstuecksgrenze als Brandwand (F90-A, nichtbrennbar).
  • §48 Abs. 4 Rauchwarnmelder: Pflicht in Aufenthalsraeumen (Schlaf-/Kinderzimmer) und Fluren, die als Rettungsweg dienen. Mindestens ein Rauchwarnmelder pro Raum an der Decke.

Gebaeuedeklassen nach BauO Bln §2

1
Freistehend H ≤ 7 m, max. 2 NE, je ≤ 400 m²
2
Nicht freistehend H ≤ 7 m, max. 2 NE, je ≤ 400 m²
3
Sonstige H ≤ 7 m, nicht GK 1 oder 2
4
Mittel H ≤ 13 m, NE je ≤ 400 m²
5
Hoch H ≤ 22 m, sonstige Gebaeude
Sonderbauten (z.B. Versammlungsstaetten, Hochhaeuser > 22 m, Schulen, Krankenhaeuser) unterliegen zusaetzlichen Sonderbauvorschriften mit erhoehten Brandschutzanforderungen. Hier ist immer ein individuelles Brandschutzkonzept durch einen Brandschutzplaner erforderlich.

Checkliste Brandschutz-Sanierung

15 Punkte, die Sie bei jeder Brandschutz-Sanierung pruefen sollten. Klicken Sie zum Abhaken.

Ihre Brandschutz-Checkliste

Rauchwarnmelder in allen Schlaf- und Kinderzimmern installiert
Rauchwarnmelder in Fluren (Rettungswege) installiert
Zwei unabhaengige Rettungswege pro Nutzungseinheit vorhanden
Flucht- und Rettungsplan erstellt und ausgehaengt
Brandwaende auf Vollstaendigkeit und Risse geprueft
Leitungsdurchfuehrungen durch Brandwaende abgeschottet
Brandschutztueren funktionsfaehig (Schliesser, Dichtungen)
Treppenraum rauchfrei gehalten (keine brennbaren Gegenstaende)
Holzbalkendecken auf Feuerwiderstand geprueft / ertuechtigt
Elektrische Anlage geprueft, FI-Schutzschalter vorhanden
Brandriegel bei WDVS mit EPS-Daemmung eingebaut
Feuerloescher vorhanden und regelmaessig gewartet
Fluchtwegsbeleuchtung / Notbeleuchtung installiert
Brandschutznachweis erstellt (bei genehmigungspflichtigen Massnahmen)
Gebaeudeversicherung ueber Brandschutzmassnahmen informiert
0 / 15 erledigt

Was kostet Brandschutz-Sanierung?

Typische Kosten fuer die wichtigsten Brandschutzmassnahmen im Bestandsbau.

Rauchwarnmelder
20 - 50 €
pro Stueck inkl. Montage
Brandschutztuer
500 - 2.000 €
T30/T90, je nach Groesse
Brandschutzdecke F30
40 - 80 €
pro m² inkl. Montage
Fluchtwegsbeleuchtung
200 - 800 €
pro Leuchte installiert
Brandmeldeanlage
ab 3.000 €
Gesamtanlage, groessenabhaengig

Gut zu wissen

Die Kosten fuer Brandschutzmassnahmen variieren stark je nach Gebaeudealter, Groesse und vorhandenem Zustand. Ein individuelles Brandschutzkonzept durch einen Fachplaner kostet ca. 2.000 - 8.000 Euro, kann aber langfristig erhebliche Kosten sparen, weil nur wirklich notwendige Massnahmen umgesetzt werden. Viele Brandschutzmassnahmen koennen als Modernisierungskosten steuerlich geltend gemacht oder ueber KfW-Programme gefoerdert werden.

FAQ zum Brandschutz im Bestandsbau

Antworten auf die wichtigsten Fragen unserer Kunden.

Muss ich bei meinem Altbau den Brandschutz nachrüsten?
+
Grundsaetzlich gilt Bestandsschutz -- Ihr Gebaeude muss die Vorschriften erfuellen, die bei der Errichtung galten. Der Bestandsschutz entfaellt jedoch bei wesentlichen Aenderungen: Nutzungsaenderung (z.B. Wohnung zu Buero), Aufstockung, Anbau oder umfassender Sanierung. Die Rauchwarnmelderpflicht gilt in Berlin seit 2017 fuer alle Wohnungen, auch Bestandsbauten. Bei konkreter Gefahr kann die Bauaufsicht auch ohne Bauantrag Nachruestungen anordnen.
Sind Rauchmelder in Berlin Pflicht?
+
Ja, seit dem 01.01.2017 muessen in allen Berliner Wohnungen Rauchwarnmelder installiert sein (BauO Bln §48 Abs. 4). Pflicht-Raeume: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungsweg dienen. Der Eigentuemer ist fuer den Einbau verantwortlich, die Betriebsbereitschaft obliegt dem unmittelbaren Besitzer (Mieter), sofern der Eigentuemer diese Pflicht nicht selbst uebernimmt. Empfohlen wird ein Rauchwarnmelder nach DIN 14676 mit Q-Label (10-Jahres-Batterie).
Welche Feuerlöscher brauche ich?
+
Fuer Wohngebaeude besteht keine gesetzliche Feuerloescherpflicht (anders als bei Arbeitstaetten). Dennoch empfehlen wir: ABC-Pulverloescher (6 kg) oder besser Schaumloescher (6 l) pro Geschoss. Schaumloescher verursachen weniger Folgeschaeden. Fuer Kuechen eignen sich Fettbrandloescher (Klasse F). Wichtig: Feuerloescher alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen pruefen lassen (DIN 14406).
Ist WDVS mit Styropor (EPS) ein Brandrisiko?
+
EPS-Daemmstoffe sind als B1 (schwer entflammbar) eingestuft und enthalten Flammschutzmittel. Zugelassene WDVS-Systeme sind brandschutztechnisch geprueft. Ab Gebaeuedeklasse 4 (> 7 m Hoehe) muessen Brandriegel aus Mineralwolle (A1) ueber jedem zweiten Geschoss eingebaut werden, um eine vertikale Brandausbreitung zu verhindern. Wer auf Nummer sicher gehen will, waehlt Mineralwolle-WDVS (Brandklasse A1) -- komplett nichtbrennbar.
Können Holzbalkendecken brandschutztechnisch ertüchtigt werden?
+
Ja, das ist eine gaengige Massnahme im Berliner Altbau. Holzbalkendecken erreichen im Urzustand meist nur F0 bis F15. Durch Verkleidung der Unterseite mit Gipskarton-Feuerschutzplatten (GKF) -- in der Regel 2 Lagen a 12,5 mm -- kann F30 erreicht werden. Alternativ: Brandschutzputz auf Putztraeger oder Unterdecke mit Mineralfaserplatten. Hohlraeume muessen mit Mineralwolle verfuellt werden, um die Brandausbreitung im Deckenhohlraum zu verhindern.
Brauche ich einen Brandschutznachweis?
+
Ein Brandschutznachweis ist bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben erforderlich -- also bei Neubauten, wesentlichen Aenderungen und Nutzungsaenderungen. Bei Gebaeudeklasse 1-3 kann der Entwurfsverfasser (Architekt) den Nachweis erstellen. Ab Gebaeuedeklasse 4 und 5 sowie bei Sonderbauten muss der Nachweis von einem Pruefingenieur fuer Brandschutz geprueft werden. NEUWEST arbeitet mit erfahrenen Brandschutzplanern zusammen.
Was passiert mit meiner Versicherung bei mangelhaftem Brandschutz?
+
Gebaeudeversicherungen koennen bei grober Fahrlaessigkeit die Leistung kuerzen oder verweigern. Fehlende Rauchwarnmelder, zugestellte Fluchtwege oder nicht gewartete Brandschutzeinrichtungen koennen als fahrlaessig gewertet werden. Umgekehrt belohnen viele Versicherer nachweisbare Brandschutzmassnahmen mit Praemienrabatten. Informieren Sie Ihre Versicherung ueber durchgefuehrte Brandschutzsanierungen.
Was kostet ein Brandschutzkonzept?
+
Ein Brandschutzkonzept fuer ein Mehrfamilienhaus kostet in der Regel zwischen 2.000 und 8.000 Euro, je nach Gebaeudegroesse und Komplexitaet. Fuer Sonderbauten kann es deutlich teurer werden. Das Konzept umfasst eine Bestandsaufnahme, Bewertung der vorhandenen Brandschutzmassnahmen, Ermittlung der Defizite und konkrete Massnahmenvorschlaege. Die Investition lohnt sich, da nur wirklich notwendige Massnahmen umgesetzt werden.
Wie ist Brandschutz bei denkmalgeschützten Gebäuden geregelt?
+
Bei denkmalgeschuetzten Gebaeuden muessen Brandschutz und Denkmalschutz in Einklang gebracht werden. Das Denkmalschutzgesetz befreit nicht von Brandschutzpflichten, erlaubt aber Kompensationsmassnahmen: Statt einer vorgeschriebenen Brandwand kann z.B. eine Brandmeldeanlage mit automatischer Alarmierung installiert werden. Statt Brandschutzverkleidungen an historischen Decken koennen Sprinkleranlagen eine Alternative sein. Ein Brandschutzplaner mit Denkmalschutz-Erfahrung ist hier unverzichtbar.
Gibt es Berliner Besonderheiten beim Brandschutz?
+
Berlin hat einige Besonderheiten: Die Berliner Bauordnung (BauO Bln) weicht in Details von der Musterbauordnung ab. Die Rauchwarnmelderpflicht gilt seit 2017. Der typische Berliner Altbau (Gruenderzeitbau mit Holzbalkendecken, Seitenfluegle, Hinterhaeuser) stellt besondere Herausforderungen: oft nur ein Treppenhaus als Rettungsweg, Holzbalkendecken mit geringem Feuerwiderstand und enge Hofzufahrten fuer die Feuerwehr. Das Bauamt Berlin prueft bei Sanierungsantraegen den Brandschutz besonders genau.

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