⚠️ Achtung: Heizgesetz geändert! Am 24.02.2026 wurde das GEG durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzt. Die 65%-Pflicht und das Betriebsverbot für alte Kessel sind abgeschafft. Dieser Artikel wird aktualisiert. Zum aktuellen Artikel →
Bauwissen Kommunale Waermeplanung Berlin
Aktuell 2026

Kommunale Waermeplanung Berlin

Was der Waermeplan fuer Eigentuemer in Berlin bedeutet — und welche Pflichten sich daraus fuer Ihre Heizung ergeben.

12 Min. Lesezeit
Stand: Februar 2026

Was ist kommunale Waermeplanung?

Das Waermeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet alle deutschen Kommunen, einen verbindlichen Plan fuer die kuenftige Waermeversorgung zu erstellen.

Die kommunale Waermeplanung ist das zentrale Instrument der Waermewende in Deutschland. Sie beantwortet fuer jedes Quartier, jede Strasse und jedes Gebaeude eine entscheidende Frage: Woher kommt die Waerme in Zukunft?

Das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Waermeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet alle Kommunen zur Erstellung eines Waermeplans. Grossstaedte mit mehr als 100.000 Einwohnern muessen diesen bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis zum 30. Juni 2028.

Der Waermeplan teilt das Stadtgebiet in verschiedene Versorgungsgebiete ein und legt fest, ob ein Gebiet kuenftig ueber ein Waermenetz (Fernwaerme), ein Wasserstoffnetz oder per dezentraler Einzelversorgung (z. B. Waermepumpe) beheizt werden soll.

Waermeplanungsgesetz (WPG) — Die wichtigsten Fakten

  • In Kraft seit 01.01.2024, gilt fuer alle Bundeslaender
  • Grossstaedte (>100.000 EW): Waermeplan bis 30.06.2026
  • Kleinere Kommunen: Waermeplan bis 30.06.2028
  • Der Waermeplan ist strategisch — er verpflichtet nicht zum sofortigen Heizungstausch
  • Aber: Er aktiviert Pflichten im GEG (Gebaeudeenergiegesetz) fuer Eigentuemer

Waermeplanung in Berlin: Stand und Zeitplan

Berlin als Grossstadt muss bis Mitte 2026 liefern — der Prozess laeuft bereits.

Senatsvorlage eingereicht

Die Senatsverwaltung fuer Mobilitaet, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat den Entwurf zur kommunalen Waermeplanung erarbeitet. Der Berliner Senat hat die Vorlage im Fruehjahr 2025 zur Beratung angenommen.

Frist: 30. Juni 2026

Als Stadt mit ueber 3,6 Millionen Einwohnern gehoert Berlin zur Gruppe der Grossstaedte. Der fertige Waermeplan muss spaetestens am 30.06.2026 veroeffentlicht werden. Ein Verzug ist politisch moeglich, aendert aber nichts an der GEG-Verknuepfung.

Bestandsanalyse abgeschlossen

Die Analyse der bestehenden Waermeversorgungsstruktur ist abgeschlossen. Berlin hat das Fernwaermenetz, Gasnetze und Gebaeudedaten systematisch erfasst und in einem Waermekataster zusammengefuehrt.

Oeffentlichkeitsbeteiligung

Die Buerger- und Traegerbeteiligung ist Teil des Verfahrens. Eigentuemer koennen Stellungnahmen einreichen. Nach Veroeffentlichung des Plans wird es eine Einspruchsfrist geben, die sich an die Vorgaben des WPG haelt.

Was Berlin besonders macht

Berlin verfuegt ueber eines der groessten Fernwaermenetze Europas. Rund 30 % der Berliner Haushalte sind bereits an das Netz angeschlossen — betrieben von Vattenfall (kuenftig: BEW Berliner Energie und Waerme). Das beeinflusst die Waermeplanung massiv: Viele Gebiete in der Innenstadt werden voraussichtlich als Waermenetzgebiet ausgewiesen. In den Aussenbezirken dominiert dagegen die dezentrale Versorgung.

Waermenetz, Wasserstoff oder Einzelversorgung?

Der Waermeplan teilt Berlin in Versorgungsgebiete ein — das hat direkte Auswirkungen auf Ihre Heizungsentscheidung.

Waermenetzgebiet

Ihr Gebiet wird kuenftig durch Fernwaerme versorgt. Der Netzbetreiber baut das Netz aus und bietet Ihnen einen Anschluss an. Sie koennen den Anschluss annehmen oder eine andere erneuerbare Loesung waehlen. Ein Anschlusszwang besteht nicht, aber Fernwaerme ist oft die wirtschaftlichste Option.

Wasserstoffnetzgebiet

In diesen Gebieten plant der Netzbetreiber die Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff. Fuer Eigentuemer bedeutet das: Die Gasheizung koennte auf eine H2-ready-Heizung umgeruestet werden. Achtung: Die Umsetzung ist unsicher, es gibt Uebergangsfris­ten. Das WPG sieht strenge Prueffristen vor.

Dezentrale Versorgung

Kein Waermenetz geplant — Sie versorgen Ihr Gebaeude eigenstaendig. Die gaengigsten Optionen: Waermepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie oder Hybridloesungen. Die 65-%-EE-Pflicht aus dem GEG greift hier direkt, sobald der Waermeplan veroeffentlicht ist.

Kein Anschlusszwang — aber wirtschaftliche Realitaet

Das WPG sieht keinen Anschlusszwang an Fernwaerme vor. Eigentuemer duerfen auch in Waermenetzgebieten eine andere Loesung waehlen (z. B. Waermepumpe). Allerdings: Wenn der Netzbetreiber Ihnen ein Angebot macht und die Konditionen marktgerecht sind, ist Fernwaerme in dicht bebauten Berliner Quartieren haeufig die guenstigste und einfachste Loesung.

Waermeplan und GEG §71: So haengt alles zusammen

Der Waermeplan ist der Ausloeser fuer die 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht bei neuen Heizungen.

Das Gebaeudeenergiegesetz (GEG) schreibt seit dem 01.01.2024 vor, dass jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen muss. Fuer Bestandsgebaeude gilt diese Pflicht jedoch erst, wenn die Kommune einen Waermeplan veroeffentlicht hat — oder spaetestens ab den gesetzlichen Stichtagen.

Konkret fuer Berlin bedeutet das:

Situation 65-%-Pflicht ab Status
Neubau (Bauantrag ab 01.01.2024) Sofort Gilt bereits
Bestand — Waermeplan vor 30.06.2026 veroeffentlicht Ab Veroeffentlichung (bei Heizungstausch) Erwartet 2026
Bestand — kein Waermeplan bis 30.06.2026 Spaetestens 01.07.2026 (Grossstaedte) Automatisch
Bestand — Heizung funktioniert noch Keine Pflicht zum sofortigen Tausch Kein Handlungsbedarf

Wichtig: Keine Austauschpflicht fuer funktionierende Heizungen

Der Waermeplan loest keine sofortige Austauschpflicht aus. Die 65-%-Regel greift nur, wenn Sie Ihre Heizung ohnehin tauschen — weil sie defekt ist, weil Sie es freiwillig tun oder weil die GEG-Altersgrenze (30 Jahre fuer Konstanttemperaturkessel) erreicht ist. Eine funktionierende Heizung darf weiter betrieben werden.

Uebergangsfristen beachten

Auch nach Aktivierung der 65-%-Pflicht gibt es Uebergangsfristen: Wenn Ihre Heizung irreparabel defekt ist, haben Sie bis zu 5 Jahre Zeit fuer eine ueberbrueckende Loesung. In Waermenetzgebieten koennen Sie bis zu 10 Jahre warten, wenn der Netzanschluss zugesagt ist.

Wasserstoff-Sonderregel

Liegt Ihr Gebaeude in einem ausgewiesenen Wasserstoffnetzgebiet, duerfen Sie eine H2-ready-Gasheizung einbauen. Aber: Wenn der Netzbetreiber die Umstellung nicht bis 2035 verbindlich umsetzt, erlischt diese Option. Sie muessen dann innerhalb von 3 Jahren auf eine andere 65-%-Loesung umruesten.

Entscheidungsbaum: Was tun bei Heizungstausch?

Je nach Gebietsausweisung in Ihrem Waermeplan ergeben sich unterschiedliche Handlungsoptionen.

Liegt Ihr Gebaeude in einem ausgewiesenen Waermenetzgebiet?

Pruefen Sie den Waermeplan Ihrer Kommune oder fragen Sie bei Ihrem Bezirksamt nach.

Ja

Fernwaerme-Anschluss moeglich?

Netzbetreiber (in Berlin: BEW) muss innerhalb von 10 Jahren einen Anschluss anbieten.

Empfehlung: Fernwaerme nutzen

Warten Sie auf das Angebot des Netzbetreibers. Ueberbruecken Sie mit der bestehenden Heizung oder einer Uebergangsloesung. Foerderung fuer den Anschluss pruefen.

Nein

Wasserstoffnetzgebiet ausgewiesen?

Pruefen Sie, ob der Gasnetzbetreiber eine H2-Umstellung verbindlich plant.

Ja

Option: H2-ready-Heizung

Moeglich, aber riskant. Prueffrist 2035: Wenn kein H2 fliesst, Umruestungspflicht in 3 Jahren. Besser: Waermepumpe als sichere Alternative pruefen.

Nein

Empfehlung: Dezentrale Loesung

Waermepumpe, Biomasseheizung oder Hybridheizung. Die 65-%-EE-Pflicht greift sofort bei Heizungstausch. Foerderung: bis zu 70 % ueber BEG (BAFA/KfW).

Berlins Waermeversorgung im Ueberblick

Wie Berlin heute heizt — und warum die Waermeplanung so dringend ist.

Erdgas (38 %)
Fernwaerme (30 %)
Heizoel (18 %)
Waermepumpe (5 %)
Sonstige (9 %)

Was die Zahlen bedeuten

68 % der Berliner Gebaeude heizen noch mit fossilen Energietraegern (Gas + Oel). Diese Heizungen muessen mittelfristig ersetzt werden. Berlins grosser Vorteil: Das bestehende Fernwaermenetz deckt bereits 30 % ab und soll massiv ausgebaut werden. BEW plant die Dekarbonisierung des Netzes bis 2045 — mit Grosswaermepumpen, Geothermie und industrieller Abwaerme.

Uebergangsfristen und wichtige Termine

Diese Fristen sollten Berliner Eigentuemer im Blick behalten.

Termin Ereignis Auswirkung
30.06.2026 Frist fuer Berliner Waermeplan 65-%-Pflicht aktiviert
Ab 2026 Neue Heizung im Bestand = 65 % EE-Pflicht Bei Heizungstausch
5 Jahre Uebergangsfrist bei Heizungshavarie Ueberbrueckung erlaubt
10 Jahre Anschlussfrist in Waermenetzgebieten Warten moeglich
2035 Prueffrist Wasserstoffnetze H2-Entscheidung faellig
2045 Klimaneutralitaet Deutschland Ende fossiler Heizungen

5 konkrete Schritte fuer Eigentuemer jetzt

Was Sie als Berliner Haus- oder Wohnungseigentuemer heute schon tun koennen.

1

Waermeplan verfolgen

Informieren Sie sich auf der Website des Berliner Senats, sobald der Waermeplan veroeffentlicht wird. Pruefen Sie, in welchem Versorgungsgebiet Ihr Gebaeude liegt: Waermenetz, Wasserstoffnetz oder dezentrale Versorgung. Der Waermeplan wird voraussichtlich als Online-Karte verfuegbar sein.

2

Heizung pruefen lassen

Lassen Sie den Zustand Ihrer Heizung von einem Fachbetrieb einschaetzen. Wie alt ist sie? Wie effizient arbeitet sie? Ist eine Reparatur im Havariefall noch wirtschaftlich? Wer den Zustand kennt, kann besser planen und wird nicht von einem ploetzlichen Ausfall ueberrascht.

3

Energieberatung nutzen

Eine gefoeerderte Energieberatung (BAFA, max. 80 % Zuschuss) zeigt Ihnen die besten Optionen fuer Ihr Gebaeude. Der Berater beruecksichtigt den Waermeplan, Foerdermoeglichkeiten und den baulichen Zustand. Fuer die maximale BEG-Foerderung ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ohnehin Voraussetzung.

4

Gebaeudehuelle optimieren

Bevor Sie eine neue Heizung einbauen: Daemmung pruefen. Eine gut gedaemmte Gebaeudehuelle (Fassade, Dach, Fenster) senkt den Waermebedarf drastisch und ermoeglicht den Einsatz einer kleineren, guenstigeren Waermepumpe. Das spart langfristig Betriebskosten und erhoet die Foerderung.

5

Foerderung sichern und handeln

Die BEG-Foerderung (Bundesfoerderung fuer effiziente Gebaeude) bietet bis zu 70 % Zuschuss fuer den Heizungstausch: 30 % Grundfoerderung + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus (bis 2028) + 20 % Einkommensbonus (bis 40.000 EUR Haushaltseinkommen). Antraege laufen ueber die KfW. Wer jetzt plant, profitiert von den hoechsten Foerdersaetzen.

FAQ zur kommunalen Waermeplanung

Antworten auf die wichtigsten Fragen von Berliner Eigentuemern.

Muss ich meine funktionierende Gasheizung jetzt austauschen?
+
Nein. Der Waermeplan loest keine sofortige Austauschpflicht aus. Ihre bestehende Heizung darf weiter betrieben werden, solange sie funktioniert und nicht unter die 30-Jahre-Regel fuer Konstanttemperaturkessel faellt. Die 65-%-Pflicht greift erst, wenn Sie die Heizung freiwillig oder wegen eines Defekts tauschen.
Was passiert, wenn meine Heizung kaputt geht und der Waermeplan schon gilt?
+
Bei einer Heizungshavarie haben Sie eine Uebergangsfrist von 5 Jahren. In dieser Zeit duerfen Sie eine Uebergangs­loesung installieren (z. B. gebrauchte Gasheizung, Mietgeraet). Danach muss die neue Heizung die 65-%-EE-Anforderung erfuellen. In Waermenetzgebieten verlaengert sich die Frist auf bis zu 10 Jahre, wenn ein Netzanschluss zugesagt ist.
Kann ich in einem Waermenetzgebiet trotzdem eine Waermepumpe einbauen?
+
Ja. Es gibt keinen Anschlusszwang an die Fernwaerme. Sie koennen in jedem Gebietstyp eine Waermepumpe, Biomasseheizung oder andere 65-%-konforme Loesung einbauen. Allerdings: In dicht bebauten Innenstadtquartieren ist eine Luft-Waermepumpe oft schwer umsetzbar (Laermschutz, Platzmangel), waehrend Fernwaerme relativ einfach anschliessbar ist.
Wer bezahlt den Fernwaerme-Anschluss?
+
Die Kosten fuer den Hausanschluss traegt grundsaetzlich der Eigentuemer. In Berlin liegen die Anschlusskosten typischerweise bei 5.000 -- 15.000 EUR je nach Entfernung zur Leitung und Anschlussleistung. Die BEG-Foerderung bezuschusst den Fernwaermeanschluss mit bis zu 70 % — inklusive Klimageschwindigkeitsbonus. Das Netz selbst (Strasse bis zum Haus) baut und finanziert der Netzbetreiber.
Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus und wie lange gilt er?
+
Der Klimageschwindigkeitsbonus betraegt aktuell 20 % Zusatzfoerderung und wird bis Ende 2028 in voller Hoehe gewaehrt. Danach sinkt er alle 2 Jahre um 3 Prozentpunkte. Er gilt fuer Eigentuemer, die ihre alte fossile Heizung (mindestens 20 Jahre alt oder Oel-/Kohleheizung) freiwillig durch eine klimafreundliche Loesung ersetzen. Wer jetzt handelt, bekommt also die hoechste Foerderung.
Wie erfahre ich, ob mein Gebaeude im Waermenetzgebiet liegt?
+
Nach Veroeffentlichung des Waermeplans wird Berlin voraussichtlich eine Online-Karte bereitstellen, auf der Sie Ihre Adresse eingeben koennen. Bis dahin: Pruefen Sie, ob in Ihrer Strasse bereits Fernwaermeleitungen verlegt sind (Auskunft beim Netzbetreiber BEW bzw. Vattenfall). Alternativ koennen Sie sich an Ihr Bezirksamt oder die Senatsverwaltung fuer Umwelt wenden.
Gilt die Waermeplanung auch fuer Eigentumswohnungen (WEG)?
+
Ja. Die Waermeplanung gilt fuer jedes Gebaeude, unabhaengig von der Eigentumsform. Bei Wohnungseigentuemergemeinschaften (WEG) muss die Gemeinschaft gemeinsam entscheiden, welche Heizloesung umgesetzt wird. Das erfordert einen Beschluss der Eigentuemer­versammlung. Einzelne Eigentuemer koennen nicht eigenstaendig die Zentralheizung tauschen. Wichtig: Auch WEGs profitieren von der BEG-Foerderung — der Antrag wird ueber die Hausverwaltung gestellt.
Kann sich der Berliner Waermeplan noch aendern?
+
Ja. Der Waermeplan wird regelmaessig fortgeschrieben — das WPG sieht eine Ueberpruefung alle 5 Jahre vor. Gebietsausweisungen koennen sich aendern, etwa wenn ein geplantes Waermenetz nicht realisiert wird oder neue Technologien verfuegbar werden. Fuer Eigentuemer bedeutet das: Die grundsaetzliche Pflichtlage (65 % EE bei neuem Einbau) bleibt bestehen, aber die konkreten Versorgungsoptionen koennen sich verschieben.

Waermeplanung betrifft Ihr Gebaeude?

Wir beraten Sie zu allen Optionen — von Fernwaerme ueber Waermepumpe bis zur Fassadendaemmung.

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