Welche Waende duerfen entfernt werden, wann brauchen Sie einen Stahltraeger und was kostet der Wanddurchbruch? Praxiswissen mit Fokus auf Berliner Altbau und Gruenderzeitgebaeude.
Bevor Sie eine Wand entfernen oder einen Durchbruch planen, muessen Sie wissen, ob die Wand tragend oder nichttragend ist. Die Unterscheidung ist entscheidend fuer Sicherheit und Genehmigung.
Tragende Waende leiten die Lasten aus Decken, darueberliegenden Geschossen und dem Dach in die Fundamente ab. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Tragwerks. Entfernt man sie ohne Ersatzmassnahme (z. B. Stahltraeger), kann das Gebaeude im schlimmsten Fall einstuerzen. Nichttragende Waende dienen ausschliesslich der Raumteilung und tragen keine Lasten -- sie koennen grundsaetzlich entfernt werden.
Die sichere Bestimmung erfordert immer die Bewertung durch einen Tragwerksplaner (Statiker). Die folgenden Merkmale geben Ihnen aber eine erste Orientierung, ob eine Wand wahrscheinlich tragend ist.
Der Rueckbau einer nichttragenden Wand ist vergleichsweise unkompliziert -- dennoch gibt es wichtige Punkte zu beachten.
Nichttragende Waende bestehen typischerweise aus duennem Mauerwerk (6 -- 11,5 cm), Gipskarton-Staenderwaenden oder im Altbau aus Holzfachwerk mit Lehmausfachung. Da sie keine statische Funktion haben, koennen sie prinzipiell frei entfernt werden. Der Rueckbau dauert je nach Wand 1 -- 2 Tage und erfordert keine Baugenehmigung.
Trotzdem sollten Sie vor dem Abriss drei Dinge klaeren: Sind Installationen (Strom, Wasser, Heizung) in der Wand verlegt? Dient die Wand dem Schallschutz zwischen Wohnungen? Und: Ist die Wand wirklich nichttragend -- oder wurde sie nachtraeglich belastet?
Vor dem Abriss muessen alle Leitungen in der Wand identifiziert werden: Stromkabel, Wasserleitungen, Heizungsrohre, Gasrohre. Ein Leitungssuchgeraet hilft, versteckte Kabel zu finden. Gasleitungen duerfen nur vom Fachbetrieb umgelegt werden. Strom muss vorher durch einen Elektriker getrennt und umverlegt werden.
Waende zwischen zwei Mietwohnungen (Wohnungstrennwaende) muessen einen Mindest-Schallschutz von Rw 53 dB (DIN 4109) einhalten. Auch wenn die Wand nichttragend ist, kann sie dem Schallschutz dienen. Nach Entfernung muss ggf. eine schallschutzgerechte Ersatzloesung geschaffen werden.
Den Boden und angrenzende Waende mit Folie und Vlies schuetzen. Bei Mauerwerk mit Meissel und Bohrhammer arbeiten, bei Trockenbau die Beplankung abschrauben und das Staenderwerk demontieren. Estrich und Boden im Bereich der ehemaligen Wand muessen anschliessend ergaenzt und angeglichen werden.
Die Anschlussstellen an Decke, Boden und angrenzende Waende muessen verspachtelt und geglaettet werden. Der Bodenbelag (Parkett, Fliesen, Dielen) muss im Bereich der ehemaligen Wand ergaenzt werden. Im Altbau sind die Deckenhoehen oft unterschiedlich -- eine saubere Uebergangsleiste kann helfen.
Das Entfernen einer tragenden Wand ist ein erheblicher Eingriff in das Tragwerk. Es erfordert immer eine statische Berechnung und eine Ersatzkonstruktion -- in der Regel einen Stahltraeger.
Wenn Sie einen offenen Wohn-Ess-Bereich schaffen oder zwei Raeume verbinden wollen, muss die Last, die bisher ueber die Wand abgetragen wurde, auf einen Stahltraeger (Unterzug) umgeleitet werden. Dieser liegt auf den verbleibenden Wandstuecken oder auf neuen Stahlstuetzen auf und leitet die Kraefte punktuell in die Fundamente.
Die gaengigsten Traegerprofile im Wohnungsbau sind IPN (Doppel-T-Traeger), HEB (breite Flansche) und HEA (leichte Variante). Welches Profil und welche Groesse noetig ist, ergibt sich aus der statischen Berechnung durch einen Tragwerksplaner. Typische Profilhoehen fuer Durchbrueche im Wohnungsbau liegen bei IPN 180 bis HEB 240.
Wann Sie eine Baugenehmigung brauchen, welche Unterlagen noetig sind und was der Standsicherheitsnachweis kostet -- mit Fokus auf die Berliner Bauordnung.
In Berlin regelt die Bauordnung Berlin (BauO Bln) in Verbindung mit der Bauverfahrensverordnung (BauVerfVO), welche Umbaumassnahmen genehmigungspflichtig sind. Grundsaetzlich gilt: Jeder Eingriff in die Standsicherheit eines Gebaeudes ist genehmigungspflichtig. Das betrifft das Entfernen oder Oeffnen tragender Waende, das Einbauen von Stahltraegern und das Veraendern der Lastabtragung.
Das Entfernen nichttragender Waende innerhalb einer Wohnung ist in der Regel genehmigungsfrei, solange keine brandschutzrelevanten Waende betroffen sind und die Nutzung unveraendert bleibt.
Alle Eingriffe in tragende Bauteile erfordern eine Baugenehmigung oder mindestens eine Genehmigungsfreistellung mit Standsicherheitsnachweis. In Berlin muss ein Pruefingenieur fuer Standsicherheit (Pruefstatiker) den Nachweis pruefen. Der Statiker allein reicht nicht -- die Pruefung durch einen anerkannten Pruefingenieur ist Pflicht.
BauO Bln -- GenehmigungspflichtNichttragende Trennwaende innerhalb einer Nutzungseinheit (Wohnung) duerfen ohne Genehmigung entfernt werden. Voraussetzung: Die Wand ist nachweislich nichttragend, es werden keine Brandschutzanforderungen verletzt, und die Nutzung aendert sich nicht (z. B. keine Umwidmung von Wohnraum zu Gewerbe).
Verfahrensfrei gem. BauO BlnFuer die Baugenehmigung: Bauantrag, Lageplan, Grundrisse (Bestand + Planung), statische Berechnung, Pruefbericht des Pruefstatikers, Baubeschreibung, ggf. Brandschutznachweis. Der Entwurfsverfasser (Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur) reicht den Antrag beim zustaendigen Bezirksamt ein.
Bezirksamt -- BauaufsichtDie statische Berechnung fuer einen Wanddurchbruch kostet in Berlin typischerweise 800 -- 2.500 EUR (je nach Komplexitaet). Die Pruefung durch den Pruefingenieur kommt mit 500 -- 1.200 EUR hinzu. Bei einfachen Durchbruechen (eine Wand, ein Geschoss) liegen die Gesamtkosten fuer Statik bei 1.300 -- 3.700 EUR.
Honorar nach HOAIBerliner Altbauten (1870 -- 1918) haben eine eigene Bautradition -- Ziegelmauerwerk, Berliner Decke und besondere statische Verhaeltnisse erfordern Spezialwissen beim Umbau.
Rund 280.000 Wohnungen in Berlin befinden sich in Gruenderzeitgebaeuden. Diese Haeuser wurden als Mietshaeuser mit massivem Ziegelmauerwerk und Holzbalkendecken errichtet. Die Aussenwandstaerken beginnen im Erdgeschoss bei 51 -- 64 cm (zwei bis 2,5 Stein) und nehmen nach oben auf 38 cm (1,5 Stein) ab. Die tragenden Mittelwaende sind typischerweise 25 -- 38 cm stark.
Die groesste Besonderheit ist die Berliner Decke (auch: Berliner Balkenlage): Holzbalken mit Einschubbrettern und darauf eine Sandfuellung als Masse fuer den Schallschutz. Diese Konstruktion reagiert empfindlich auf Veraenderungen der Lastpfade und erfordert besondere Vorsicht beim Wanddurchbruch.
Zwei bis 2,5 Stein starkes Vollziegelmauerwerk. Die Wandstaerke nimmt pro Geschoss um ca. einen halben Stein (12 cm) ab. Im 4. OG typisch noch 38 cm. Die Aussenwand ist immer tragend und darf nicht angetastet werden.
Die laengs verlaufende Mittelwand teilt das Gebaeude in Vorder- und Hinterhaus. Sie traegt die Deckenbalken von beiden Seiten. Ein Durchbruch erfordert besonders sorgfaeltige Planung, da hier die hoechsten Lasten auftreten.
Holzbalken (14/20 bis 16/24 cm) im Abstand von 70 -- 90 cm mit Einschubbrettern. Darauf ca. 8 -- 12 cm Sandfuellung (Schall- und Brandschutz). Gesamtaufbau ca. 30 -- 35 cm. Empfindlich bei Lastveraenderungen.
Alle Kosten auf einen Blick: vom einfachen Durchbruch in einer nichttragenden Wand bis zur kompletten Entfernung einer tragenden Wand mit Stahltraeger-Einbau.
| Leistung | Beschreibung | Kosten (netto) | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Nichttragende Wand entfernen | Abriss, Entsorgung, Boden/Decke angleichen (ca. 3 -- 4 m Wandlaenge) | 800 -- 1.800 EUR | Mauerwerk 11,5 cm, ohne Installationsumlegung |
| Trockenbau-Wand entfernen | Demontage Gipskarton + Staenderwerk, Boden/Decke angleichen | 400 -- 900 EUR | Schnellste Variante, wenig Schmutz |
| Tuerdurchbruch (nichttragend) | Oeffnung ca. 90 x 210 cm, Sturz falls noetig, Laibung verputzen | 600 -- 1.200 EUR | Ohne Tuerzarge und Tuerblatt |
| Durchbruch tragende Wand | Oeffnung bis 1,5 m Breite, inkl. Stahltraeger, Stuetzung, Verputz | 2.500 -- 5.000 EUR | Abhaengig von Wandstaerke und Geschoss |
| Tragende Wand komplett entfernen | Bis 4 m Laenge, Stahltraeger (HEB 200 -- 240), Auflager, Verkleidung | 4.500 -- 9.000 EUR | Inkl. Stuetzung, Entsorgung, ohne Statiker |
| Stahltraeger (Material) | IPN/HEB Profil, Laenge 2,5 -- 4 m, Korrosionsschutz | 300 -- 1.200 EUR | Je nach Profil und Laenge, zzgl. Transport |
| Stahltraeger Einbau | Schlitz stemmen, Traeger einsetzen, vermoerteln, Stuetzen auf-/abbauen | 1.500 -- 3.500 EUR | Je nach Zugaenglichkeit und Geschoss |
| Statische Berechnung | Tragwerksplanung, Bemessung Stahltraeger, Auflagernachweis | 800 -- 2.500 EUR | Einfacher Durchbruch bis komplexe Umbaumassnahme |
| Pruefstatiker | Pruefung des Standsicherheitsnachweises (Berlin: Pflicht) | 500 -- 1.200 EUR | Pflicht bei tragenden Bauteilen in Berlin |
| Baugenehmigung | Gebuehren Bezirksamt Berlin, abhaengig von Baukosten | 200 -- 800 EUR | Zzgl. Planungskosten des Architekten |
| Installationen umlegen | Strom, Wasser, Heizung -- je nach Umfang und Fachbetrieb | 500 -- 3.000 EUR | Stark abhaengig vom Umfang, Gas am teuersten |
| Brandschutzverkleidung Traeger | GK-Platten F30/F90 oder Brandschutzputz um den Stahltraeger | 300 -- 800 EUR | Pflicht in Mehrfamilienhaeusern (GK 3+) |
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