Was Vermieter und Mieter ueber die Modernisierungsumlage, Ankuendigungspflichten und das Berliner Mietrecht wissen muessen -- rechtssicher und verstaendlich erklaert.
Die Unterscheidung ist entscheidend: Nur Modernisierungskosten duerfen auf die Miete umgelegt werden -- Instandhaltung nicht.
Das Buergerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet in §555b BGB klar zwischen Modernisierung und Instandhaltung. Diese Abgrenzung ist fuer Vermieter und Mieter gleichermaessen wichtig, denn sie entscheidet darueber, ob Kosten auf die Miete umgelegt werden duerfen oder nicht.
Eine Modernisierung liegt vor, wenn bauliche Veraenderungen den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhoehen, die allgemeinen Wohnverhaeltnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Energie eingespart wird. Im Gegensatz dazu ist die Instandhaltung die Beseitigung von Maengeln und die Erhaltung des vertragsgemaeessen Zustands -- diese Kosten traegt der Vermieter allein.
Der Vermieter darf 8 % der aufgewendeten Modernisierungskosten jaehrlich auf die Miete umlegen -- mit klaren Grenzen.
Der Vermieter darf jaehrlich 8 % der fuer die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten auf die Miete umlegen. Instandhaltungsanteile muessen abgezogen werden.
8 % der Modernisierungskosten pro Jahr auf die MieteDie Miete darf innerhalb von 6 Jahren nach einer Modernisierung um maximal 3 EUR/m2 steigen. Dieser Schutz gilt zusaetzlich zur prozentualen Berechnung.
3 EUR/m2 maximale Erhoehung in 6 Jahren (Miete ueber 7 EUR/m2)Bei Wohnungen mit einer Miete unter 7 EUR/m2 vor der Modernisierung gilt eine noch niedrigere Kappungsgrenze zum Schutz einkommensschwacher Mieter.
2 EUR/m2 maximale Erhoehung in 6 Jahren (Miete unter 7 EUR/m2)Ohne ordnungsgemaesse Ankuendigung keine Duldungspflicht -- der Vermieter muss strenge Formvorschriften einhalten.
Der Vermieter muss die Modernisierung mindestens 3 Monate vor Beginn in Textform ankuendigen. Die Frist beginnt mit Zugang des Schreibens beim Mieter. Eine muendliche Ankuendigung reicht nicht aus.
Die Ankuendigung muss konkret beschreiben, welche Arbeiten durchgefuehrt werden (z. B. "Anbringung eines Waermedaemmverbundsystems an der Nordfassade, 16 cm Mineralwolle"). Pauschale Angaben wie "energetische Sanierung" reichen nicht aus.
Der Mieter muss erfahren, wann die Arbeiten beginnen und wie lange sie voraussichtlich dauern. Auch der Zeitraum, in dem die Wohnung nur eingeschraenkt nutzbar ist, muss angegeben werden.
Der Vermieter muss die zu erwartende Mietsteigerung beziffern und erlaeutern, wie sich die Betriebskosten voraussichtlich aendern. Der Mieter soll die finanzielle Belastung einschaetzen koennen.
Der Mieter kann bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Ankuendigung folgt, einen Haerteeinwand erheben. Gruende koennen sein: hohes Alter, schwere Krankheit, Schwangerschaft, bevorstehendes Examen oder eine unzumutbare finanzielle Belastung.
Mieter muessen Modernisierungen grundsaetzlich dulden -- aber das Gesetz schuetzt sie mit klaren Grenzen und Anspruechen.
Bei energetischer Modernisierung ist die Mietminderung wegen der Bauarbeiten fuer die ersten 3 Monate kraft Gesetz ausgeschlossen (§536 Abs. 1a BGB). Erst ab dem 4. Monat darf der Mieter mindern. Diese Regelung soll energetische Sanierungen foerdern.
§536 Abs. 1a BGBDer Mieter muss eine Modernisierung nicht dulden, wenn sie fuer ihn, seine Familie oder einen Angehoerigen seines Haushalts eine Haerte bedeuten wuerde, die auch unter Beruecksichtigung der Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Wichtig: Der Haerteeinwand muss fristgerecht erhoben werden.
§555d Abs. 2 BGBBerlin hat als angespannter Wohnungsmarkt besondere Regelungen, die Vermieter und Mieter bei Sanierungen kennen muessen.
Der Berliner Mietendeckel (MietenWoG) galt von Februar 2020 bis April 2021 und wurde vom Bundesverfassungsgericht fuer nichtig erklaert. Mietrecht ist Bundessache. Dennoch praegte er die Debatte um Mieterschutz erheblich.
2021 Mietendeckel durch BVerfG gekipptIn Berlin gilt die Mietpreisbremse (§556d BGB) flaechendeckend. Die Miete bei Neuvermietung darf maximal 10 % ueber der ortsueblichen Vergleichsmiete liegen. Nach Modernisierung gelten aber Ausnahmen unter bestimmten Voraussetzungen.
+10 % maximal ueber ortsueblicher VergleichsmieteIn ueber 70 Berliner Milieuschutzgebieten gelten besondere Genehmigungspflichten fuer Modernisierungen. Luxussanierungen koennen untersagt werden, um die angestammte Bevoelkerung zu schuetzen.
70+ Milieuschutzgebiete in Berlin (2026)Die zentrale Frage: Uebersteigt die Mietsteigerung die Heizkostenersparnis? Wann lohnt sich die Sanierung auch fuer den Mieter?
Beispiel: 75 m2 Altbau, Fassadendaemmung + Fenster, Modernisierungsumlage 1,73 EUR/m2 -- Einsparung abhaengig vom Energiepreis
Foerderung fuer die Daemmung der Gebaeudehuelle (Fassade, Dach, Kellerdecke) ueber das BAFA. Voraussetzung: U-Wert nach Sanierung muss die technischen Mindestanforderungen erfuellen. Foerderfaehige Kosten max. 30.000 EUR pro Wohneinheit.
BAFA -- EinzelmassnahmeZusaetzlich 5 % Foerderung, wenn die Sanierungsmassnahme auf einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) basiert. Dieser muss von einem zertifizierten Energieberater erstellt werden. Die foerderfaehigen Kosten erhoehen sich zudem auf 60.000 EUR pro Wohneinheit.
Sanierungsfahrplan-BonusBerechnen Sie, wie sich Modernisierungskosten auf die Miete auswirken -- inklusive Instandhaltungsabzug, Foerderung und Kappungsgrenze.
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