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Steuerfoerderung

Steuerbonus fuer energetische
Sanierung -- § 35c EStG

Bis zu 40.000 EUR direkt von der Steuerschuld abziehen: Wie der Steuerbonus funktioniert, welche Massnahmen gefoerdert werden und ob sich das gegenueber der BEG-Foerderung lohnt.

12 Min. Lesezeit
Aktualisiert: Februar 2026
Von NEUWEST Energie-Experten

§ 35c EStG -- Der Steuerbonus im Ueberblick

Seit 2020 koennen Eigentuemer energetische Sanierungsmassnahmen direkt von der Einkommensteuer absetzen -- ohne KfW-Antrag.

Der § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermoeglicht es selbstnutzenden Eigentuemern, 20 % der Kosten fuer energetische Sanierungsmassnahmen direkt von ihrer Steuerschuld abzuziehen. Das bedeutet: Sie erhalten keine Ueberweisung, sondern zahlen weniger Einkommensteuer -- ein direkter Abzug, kein Zuschuss.

Der Steuerbonus gilt fuer Wohngebaeude, die mindestens 10 Jahre alt sind, und umfasst Massnahmen wie Daemmung, Fensteraustausch, Heizungsoptimierung und den Einbau neuer Heizungen. Der maximale Abzugsbetrag liegt bei 40.000 EUR pro Objekt, verteilt ueber drei Jahre. Anders als bei der BEG-Foerderung (KfW) ist kein Antrag vor Baubeginn noetig -- die steuerliche Geltendmachung erfolgt rueckwirkend mit der Steuererklaerung.

Voraussetzungen fuer den Steuerbonus

Nicht jeder kann den Steuerbonus nutzen -- es muessen bestimmte Bedingungen an Gebaeude, Nutzung und Durchfuehrung erfuellt sein.

Gebaeude-Anforderungen

  • Mindestens 10 Jahre alt -- Baubeginn muss ueber 10 Jahre zurueckliegen (bei Fertigstellung der Massnahme)
  • In der EU/EWR gelegen -- das Gebaeude muss sich im europaeischen Wirtschaftsraum befinden
  • Wohngebaeude -- gewerblich genutzte Gebaeude sind ausgeschlossen
  • Kein Denkmalschutz-Sonderregel -- Denkmaeler koennen alternativ ueber § 7h/7i EStG abschreiben

Nutzungs-Anforderungen

  • Selbstnutzung ist Pflicht -- Vermieter koennen den Steuerbonus nicht nutzen (dafuer AfA oder BEG)
  • Eigentum erforderlich -- Mieter sind ausgeschlossen, nur Eigentuemer profitieren
  • Ausschliesslich eigene Wohnzwecke -- auch teilweise Vermietung schliesst den anteiligen Steuerbonus aus
  • Nutzung im Fertigstellungsjahr -- Selbstnutzung muss im Jahr der Massnahme bestehen

Durchfuehrungs-Anforderungen

  • Fachunternehmen beauftragen -- Eigenleistung ist nicht foerderfaehig
  • Bescheinigung nach § 35c -- das Fachunternehmen muss eine amtliche Bescheinigung ausstellen
  • Mindestanforderungen ESanMV -- die Massnahme muss die energetischen Anforderungen der Verordnung erfuellen
  • Keine Doppelfoerderung -- wer BEG/KfW beantragt, kann nicht gleichzeitig § 35c nutzen

Steuerliche Rahmenbedingungen

  • Genug Steuerlast noetig -- der Bonus wird von der Steuerschuld abgezogen, nicht erstattet
  • Kein Vortrag moeglich -- ueberschreitet der Bonus die Steuerschuld, verfaellt der Restbetrag im jeweiligen Jahr
  • Pro Objekt max. 40.000 EUR -- gilt fuer alle Massnahmen zusammen ueber die gesamte Laufzeit
  • Materialkosten inklusive -- anders als bei Handwerkerleistungen (§ 35a) werden auch Materialkosten beruecksichtigt

Foerderfaehige Massnahmen nach ESanMV

Alle Sanierungsmassnahmen, die den Anforderungen der Energetischen Sanierungsmassnahmen-Verordnung (ESanMV) entsprechen.

Waermedaemmung Waende

Aussendaemmung (WDVS), Innendaemmung oder Kerndaemmung von Aussenwaaenden. U-Wert-Anforderung: max. 0,20 W/(m2K).

Aussenwand & Fassade

Daemmung Dachflaechen

Zwischen-, Auf- oder Untersparrendaemmung von Dachschraegen und obersten Geschossdecken. U-Wert: max. 0,14 W/(m2K).

Dach & Geschossdecke

Daemmung Bodenflaechen

Daemmung von Kellerdecke, Bodenplatte oder erdberuehrten Flaechen. U-Wert-Anforderung: max. 0,25 W/(m2K).

Keller & Boden

Fenster & Aussentueren

Austausch gegen energieeffiziente Fenster, Balkontuureen oder Hausturen. Uw-Wert: max. 0,95 W/(m2K) fuer Fenster.

Fenster & Tueren

Erneuerung Heizungsanlage

Einbau effizienter Heizsysteme: Waermepumpe, Biomasse, Brennstoffzelle, Hybridheizungen oder Solarthermie-Anlagen.

Heizung & Warmwasser

Lueftungsanlagen

Einbau oder Erneuerung von Lueftungsanlagen mit Waermerueckgewinnung -- zentral oder dezentral.

Lueftung & Klima

Heizungsoptimierung

Hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Einbau programmierbarer Thermostate, Daemmung von Rohrleitungen.

Optimierung Bestand

Digitale Systeme

Einbau von Energiemanagementsystemen (Smart Home), digitale Heizungssteuerung und Verbrauchsmonitoring.

Smart Energy

Energetische Fachplanung

Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten (dena-Liste). Hier werden sogar 50 % angerechnet statt 20 %.

50 % Sonderregel

20 % Steuerbonus -- Auszahlung im Zeitverlauf

Der Steuerbonus wird nicht auf einmal gewaehrt, sondern ueber drei Jahre verteilt: 7 % + 7 % + 6 % der Investitionskosten.

7 %

Jahr 1 -- Fertigstellungsjahr

Im Jahr der Fertigstellung der Sanierungsmassnahme werden 7 % der Aufwendungen (max. 14.000 EUR) direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Die Steuererklaerung muss die Bescheinigung des Fachunternehmens enthalten.

7 %

Jahr 2 -- Folgejahr

Im zweiten Jahr erneut 7 % der Aufwendungen (max. 14.000 EUR). Voraussetzung: Das Gebaeude wird weiterhin ausschliesslich selbst zu Wohnzwecken genutzt. Die Bescheinigung aus Jahr 1 wird erneut vorgelegt.

6 %

Jahr 3 -- Zweites Folgejahr

Im dritten Jahr die restlichen 6 % der Aufwendungen (max. 12.000 EUR). Damit sind insgesamt 20 % ausgeschoepft. Maximaler Gesamtabzug: 40.000 EUR pro Objekt ueber alle Massnahmen.

Rechenbeispiel: Bei 200.000 EUR Investition werden max. 40.000 EUR ueber 3 Jahre abgezogen: 14.000 EUR (Jahr 1) + 14.000 EUR (Jahr 2) + 12.000 EUR (Jahr 3). Bei Investitionen unter 200.000 EUR verringert sich der Betrag entsprechend anteilig.

Steuerbonus vs. BEG-Foerderung (KfW/BAFA)

Beide Optionen schliessen sich gegenseitig aus. Die richtige Wahl haengt von Ihrer Steuerlast, Massnahme und Situation ab.

Kriterium Steuerbonus § 35c BEG-Foerderung (KfW/BAFA)
Foerdersatz 20 % (Fachplanung: 50 %) 15 -- 70 % (je nach Massnahme + Boni)
Hoechstbetrag 40.000 EUR pro Objekt 30.000 -- 60.000 EUR foerderfaehige Kosten
Antragstellung Kein Antrag noetig -- rueckwirkend Antrag VOR Baubeginn Pflicht
Auszahlung Ueber 3 Jahre (Steuererklaerung) Einmalig nach Fertigstellung
Liquiditaet Spaet -- erst bei Steuerbescheid Direkt als Zuschuss aufs Konto
Vermieter Nur Selbstnutzer Auch Vermieter
Energieberater Nicht zwingend erforderlich Bei Daemmung Pflicht (BEG EM)
Eigenleistung Nur Fachunternehmen Nur Fachunternehmen
Ideal fuer Hohe Steuerlast, spontane Sanierung Geringes Einkommen, geplante Massnahmen

Foerdervergleich bei 100.000 EUR Investition

Steuerbonus (20 %) vs. BEG-Zuschuss (verschiedene Foerdersaetze) -- Netto-Vorteil in EUR

Bescheinigung nach § 35c EStG

Ohne die korrekte Bescheinigung des Fachunternehmens gibt es keinen Steuerbonus. Darauf muessen Sie achten.

Was muss die Bescheinigung enthalten?

  • Amtliches Muster nach ESanMV -- das BMF hat ein verbindliches Formular vorgegeben (Anlage zum EStG)
  • Art der Massnahme -- genaue Beschreibung, welche Sanierung durchgefuehrt wurde
  • Technische Werte -- U-Werte, Wirkungsgrade oder sonstige Kennzahlen als Nachweis
  • Aufwendungen -- Gesamtkosten inklusive Material und Arbeitslohn (brutto)
  • Unterschrift des Fachunternehmens -- haftet fuer die Richtigkeit der Angaben

Wer darf bescheinigen?

  • Ausfuehrendes Fachunternehmen -- der Handwerksbetrieb, der die Massnahme durchfuehrt
  • Energieberater (dena-Liste) -- fuer die Fachplanung und Baubegleitung (50 % Sonderregel)
  • Meisterbetriebe -- Unternehmen muessen in einem relevanten Gewerk taetig sein
  • Keine Eigenbestaetigung -- der Eigentuemer kann nicht selbst bescheinigen
  • Haftung: Bei Falschangaben haftet das Fachunternehmen -- daher sind viele Betriebe zurueckhaltend
Praxis-Tipp: Klaeren Sie VOR Beauftragung mit dem Fachunternehmen, ob es die Bescheinigung nach § 35c ausstellen kann und will. Nicht alle Betriebe sind damit vertraut. NEUWEST stellt die Bescheinigung fuer alle foerderfaehigen Massnahmen selbstverstaendlich aus.

Steuerbonus-Rechner § 35c

Berechnen Sie Ihren persoenlichen Steuervorteil -- basierend auf Investitionskosten und Ihrem Grenzsteuersatz.

Gesamtkosten der energetischen Massnahme inkl. Material und Arbeitslohn

Typisch: 42 % ab ca. 67.000 EUR zvE, 45 % ab ca. 278.000 EUR zvE

Jahr 1 (7 %) --
Jahr 2 (7 %) --
Jahr 3 (6 %) --
Steuerbonus gesamt --
Effektiver Foerdersatz --
Ihr Netto-Vorteil (Steuerersparnis) --

FAQ zum Steuerbonus § 35c EStG

Antworten auf die wichtigsten Fragen unserer Kunden rund um die steuerliche Foerderung energetischer Sanierung.

Kann ich den Steuerbonus und die BEG-Foerderung kombinieren?
+
Nein, nicht fuer dieselbe Massnahme. Es gilt ein striktes Doppelfoerderungsverbot: Wer fuer eine Sanierungsmassnahme einen KfW- oder BAFA-Zuschuss erhaelt, kann diese nicht zusaetzlich ueber § 35c steuerlich geltend machen. Allerdings koennen Sie verschiedene Massnahmen unterschiedlich foerdern -- z. B. die Daemmung ueber § 35c und die Heizung ueber die KfW. Eine sorgfaeltige Planung lohnt sich.
Was passiert, wenn meine Steuerschuld niedriger ist als der Bonus?
+
Das ist ein wichtiger Nachteil des Steuerbonus: Uebersteigt der Abzugsbetrag Ihre Steuerschuld in einem Jahr, verfaellt der ueberschuessige Betrag. Es gibt keinen Vortrag ins naechste Jahr und keine Auszahlung der Differenz. Beispiel: Haben Sie im Jahr 1 nur 10.000 EUR Steuerschuld, aber 14.000 EUR Steuerbonus, gehen 4.000 EUR verloren. Fuer Geringverdiener oder Rentner ist daher oft die BEG-Foerderung vorteilhafter.
Muss ich einen Energieberater einschalten?
+
Nein, ein Energieberater ist fuer den Steuerbonus nicht zwingend erforderlich. Die Bescheinigung wird vom ausfuehrenden Fachunternehmen ausgestellt. Allerdings gibt es einen starken Anreiz: Die Kosten fuer eine energetische Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 % statt 20 % steuerlich beruecksichtigt (§ 35c Abs. 1 Satz 5 EStG). Ein Energieberater kann zudem helfen, die optimale Foerderstrategie (Steuerbonus vs. BEG) zu ermitteln.
Gilt der Steuerbonus auch fuer eine neue Heizung?
+
Ja, grundsaetzlich schon -- allerdings mit Einschraenkungen. Heizungsanlagen, die die Anforderungen der ESanMV erfuellen, sind foerderfaehig. Dazu zaehlen Waermepumpen, Biomasse-Kessel, Solarthermie-Anlagen und Hybridheizungen. Wichtig: Seit 2024 gelten im GEG neue Regelungen fuer den Heizungstausch. Fuer den reinen Heizungsaustausch ist die KfW-Foerderung (BEG EM, KfW 458) mit bis zu 70 % Foerdersatz oft deutlich attraktiver als die 20 % Steuerbonus. Pruefen Sie beide Optionen sorgfaeltig.
Kann ich mehrere Massnahmen ueber mehrere Jahre verteilt geltend machen?
+
Ja, das ist moeglich und sogar sinnvoll. Der Hoechstbetrag von 40.000 EUR gilt pro Objekt ueber die gesamte Laufzeit (2020 -- 2029). Sie koennen z. B. 2025 die Fenster austauschen und 2027 die Fassade daemmen -- jede Massnahme loest einen eigenen 3-Jahres-Zyklus aus. Beachten Sie: Die Summe aller Steuerabzuege darf insgesamt 40.000 EUR pro Wohnobjekt nicht ueberschreiten.
Bis wann gilt der Steuerbonus nach § 35c EStG?
+
Der Steuerbonus gilt fuer Massnahmen, die nach dem 31.12.2019 begonnen und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen werden. Die letzte Steuererklaerung, in der ein Abzug moeglich ist, betrifft das Steuerjahr 2029 (bzw. die Folgejahre fuer den 3-Jahres-Zyklus). Aktuell gibt es keine Anzeichen fuer eine Verlaengerung -- planen Sie daher rechtzeitig. Die Massnahme muss bis Ende 2029 fertiggestellt sein, der Antrag in der Steuererklaerung kann danach noch ueber 3 Jahre erfolgen.
Was zaehlt als "Fertigstellung" -- Rechnungsdatum oder Abnahme?
+
Massgeblich ist der Abschluss der Massnahme, also die tatsaechliche Fertigstellung der Sanierung -- nicht das Rechnungsdatum oder die Bezahlung. In der Praxis gilt der Tag, an dem die Bescheinigung des Fachunternehmens ausgestellt wird, als Nachweis der Fertigstellung. Wichtig: Teilzahlungen, die vor Fertigstellung geleistet werden, koennen erst im Jahr der Fertigstellung geltend gemacht werden. Die Zahlung muss per Ueberweisung erfolgen -- Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Lohnt sich der Steuerbonus bei einer Fassadendaemmung?
+
Ja, besonders bei Fassadendaemmungen ist der Steuerbonus oft attraktiv. Die BEG-Foerderung (Einzelmassnahme Gebaeudehuelle) bietet 15 % Grundfoerderung + 5 % iSFP-Bonus = max. 20 %. Der Steuerbonus bietet ebenfalls 20 % -- aber ohne Antragspflicht und ohne Energieberater-Pflicht. Bei einer Fassadendaemmung fuer 60.000 EUR ergibt sich ein Steuerbonus von 12.000 EUR (verteilt auf 3 Jahre). Da Daemmung kein eigenes KfW-Programm mit hoeheren Foerdersaetzen hat, ist der Steuerbonus hier besonders unkompliziert und gleichwertig.

Steuerbonus fuer Ihre Sanierung nutzen?

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