Die EU vereinheitlicht den Energieausweis: Statt der bisherigen deutschen Skala gilt bald eine einheitliche Klassifizierung von A bis G. Alle Änderungen, Pflichten und Kosten für Berliner Eigentümer im Überblick.
Mit der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) wird der Energieausweis europaweit vereinheitlicht. Ab Mai 2026 gilt eine neue Skala von A bis G — statt der bisherigen deutschen Klassen A+ bis H.
Die Neuerung betrifft alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Bestehende Energieausweise bleiben bis zum Ablauf gültig, neue Ausweise müssen jedoch nach dem neuen System ausgestellt werden.
Für Berliner Eigentümer ist das besonders relevant: Viele Gründerzeitbauten und unsanierte Altbauten werden in die Klassen E bis G fallen — mit direkten Auswirkungen auf Verkehrswert und Vermietbarkeit.
Zusätzlich werden die Vorlagepflichten erweitert: Der Energieausweis muss künftig bei mehr Anlässen vorgelegt werden, darunter bei Vertragserneuerungen und größeren Sanierungen.
Was die einzelnen Effizienzklassen bedeuten und wie sie sich von der bisherigen Skala unterscheiden.
| Klasse | Beschreibung | Typische Gebäude | Primärenergie ca. |
|---|---|---|---|
| A | Nullemissionsgebäude (ZEB) | Neubau mit PV, Wärmepumpe, Top-Dämmung | < 25 kWh/m²a |
| B | Nahezu Nullenergie (nZEB) | Moderner Neubau, Passivhaus-Niveau | 25–50 kWh/m²a |
| C | Sehr gute Effizienz | Sanierter Neubau ab 2010, KfW-Effizienzhaus | 50–75 kWh/m²a |
| D | Gute Effizienz | Teilsanierter Altbau, Plattenbau nach Sanierung | 75–100 kWh/m²a |
| E | Mittlere Effizienz | Plattenbau unsaniert, Altbau mit Teildämmung | 100–150 kWh/m²a |
| F | Unterdurchschnittlich | Gründerzeitbau mit Einzelmaßnahmen | 150–200 kWh/m²a |
| G | Schlechteste 15% des Bestands | Unsanierter Gründerzeitbau, Altbau ohne Dämmung | > 200 kWh/m²a |
Wann Sie künftig einen gültigen Energieausweis vorlegen müssen — die Anlässe werden deutlich mehr.
Wie bisher: Bei jedem Verkauf muss der Energieausweis dem Käufer spätestens bei Besichtigung vorgelegt werden. In Inseraten ist die Effizienzklasse Pflicht.
Bestehende PflichtBei jeder neuen Vermietung muss der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden — spätestens bei Vertragsunterzeichnung. Gilt auch bei möblierten Wohnungen.
Bestehende PflichtNeu: Auch bei Verlängerung oder Erneuerung eines bestehenden Mietvertrags kann der Mieter künftig die Vorlage eines aktuellen Energieausweises verlangen.
Neu ab 2026Neu: Wird mehr als 25% der Gebäudehülle saniert (Fassade, Dach, Fenster), muss nach Abschluss ein neuer Energieausweis erstellt werden.
Neu ab 2026Gebäude mit Publikumsverkehr über 250 m² Nutzfläche müssen den Energieausweis sichtbar aushängen. Die Grenze sinkt von bisher 500 m².
GeändertDie neue Effizienzklasse (A–G) muss in allen Online-Inseraten prominent angezeigt werden. Auch der Primärenergiebedarf und die CO2-Emissionen sind anzugeben.
ErweitertWas die neue Klassifizierung für Berliner Gebäudetypen konkret bedeutet.
Was ein Energieausweis kostet, wie lange er gilt und welche Variante Sie brauchen.
| Ausweis-Typ | Kosten | Geeignet für | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| Verbrauchsausweis | 50–100 € | MFH ab 5 WE, Gebäude nach WSchV 1977 | 10 Jahre |
| Bedarfsausweis | 300–500 € | Alle Gebäude, Pflicht bei <5 WE (Bj. vor 1978) | 10 Jahre |
| Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Begehung | 400–700 € | Denkmalschutz, komplexe Altbauten, Sanierungsvorbereitung | 10 Jahre |
| Neuer EU-Ausweis (ab Mai 2026) | 300–600 € | Alle Neuausstellungen ab Stichtag, erweiterte Berechnung | 10 Jahre |
Was droht bei Verstößen gegen die Energieausweis-Pflicht — und warum sich Compliance lohnt.
Wer keinen Energieausweis vorlegt, falsche Angaben macht oder die Aushängepflicht ignoriert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 € pro Verstoß.
Geltendes RechtFehlende Angaben zur Effizienzklasse in Immobilienanzeigen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Kontrollen werden verschärft.
Erhöhtes RisikoDie EU-Richtlinie verpflichtet Mitgliedsstaaten zu stichprobenartigen Überprüfungen der Energieausweise. In Berlin kontrolliert die Bauaufsicht der Bezirke.
Neu ab 2026Über das Bußgeld hinaus: Immobilien ohne gültigen Energieausweis sind schwerer zu verkaufen oder zu vermieten. Käufer und Mieter erwarten Transparenz.
MarktrisikoEigentümer von Gebäuden der Klasse G müssen sich künftig verpflichtend beraten lassen — ähnlich wie beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
Neu ab 2026Die EPBD sieht vor, dass die schlechtesten Gebäude (G) bis 2033 mindestens Klasse F und bis 2035 mindestens Klasse E erreichen — die nationale Umsetzung wird noch konkretisiert.
EU-VorgabeUnsere Experten beraten Sie zum passenden Energieausweis — und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Effizienzklasse durch gezielte Sanierung verbessern.