Normen, Technik und Foerderung fuer barrierefreie Hauseingaenge -- von der Rollstuhlrampe ueber den Plattformlift bis zum schwellenlosen Eingang nach DIN 18040.
Welche Vorschriften gelten fuer barrierefreie Zugaenge? DIN 18040, Berliner Bauordnung und weitere Regelwerke im Ueberblick.
Barrierefreiheit ist in Deutschland durch ein Zusammenspiel aus DIN-Normen, Landesbauordnungen und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geregelt. Die zentrale Planungsnorm ist die DIN 18040, die in Teil 1 oeffentlich zugaengliche Gebaeude und in Teil 2 Wohnungen behandelt. In Berlin gelten zusaetzlich die Anforderungen der Berliner Bauordnung (BauO Bln), die fuer Neubauten mit mehr als zwei Wohnungen einen barrierefreien Zugang vorschreibt.
Wichtig: Auch bei Bestandsgebaeuden koennen Anforderungen greifen -- etwa wenn eine Nutzungsaenderung, ein wesentlicher Umbau oder eine Foerderung beantragt wird. Im Folgenden die vier wichtigsten Regelwerke.
Oeffentlich zugaengliche Gebaeude
Barrierefreie Wohnungen
Landesspezifische Pflichten
Ergaenzende Normen und Gesetze
Die Rampe ist die einfachste Loesung fuer Hoehenunterschiede bis ca. 100 cm -- wenn der Platz vorhanden ist.
Eine barrierefreie Rampe nach DIN 18040 darf maximal 6 % Laengsneigung aufweisen (6 cm Anstieg pro 100 cm Laenge). Bei einer Hoehe von 60 cm ergibt sich also eine Rampenlaenge von mindestens 10 Metern -- plus Podeste und Wendeflaechen. Die Mindestbreite betraegt 120 cm zwischen den Handlaeufen, bei Gegenverkehr 180 cm. Alle 6 Meter ist ein Ruhepodest von mindestens 150 cm Laenge vorgeschrieben.
Rampen benoetigen beidseitige Handlaeufe in 85 -- 90 cm Hoehe sowie eine Radabweisleiste (Aufkantung) von mindestens 10 cm Hoehe. Am Beginn und Ende der Rampe muss eine Bewegungsflaeche von 150 x 150 cm vorhanden sein.
Wenn Rampen zu lang waeren oder der Platz fehlt: Vier Liftsysteme fuer den barrierefreien Zugang zu Wohngebaeuden und oeffentlichen Bauten.
Die Wahl des richtigen Liftsystems haengt von der Ueberwindungshoehe, dem verfuegbaren Platz und dem Budget ab. Ein vollwertiger Personenaufzug ist die komfortabelste Loesung, benoetigt aber einen Schacht und liegt im fuenfstelligen Kostenbereich. Plattformlifte und Hublifte sind kompaktere Alternativen fuer Hoehenunterschiede bis 3 Meter. Treppenlifte eignen sich, wenn nur einzelne Personen mobilitaetseingeschraenkt sind, erfuellen aber nicht die DIN 18040 fuer Rollstuhlfahrer.
Neben Rampe und Lift zaehlen die Details: Schwellen, Tueren, Beleuchtung und Kommunikation machen den Eingang erst wirklich nutzbar.
Ein barrierefreier Hauseingang besteht aus mehr als einer Rampe. Tuerschwellen ueber 20 mm sind bereits ein Hindernis fuer Rollstuhlfahrer und Rollatoren. Automatische Tueroeffner, kontrastreiche Markierungen, eine gut erreichbare Gegensprechanlage und blendfreie Beleuchtung sind ebenso entscheidend. Ziel ist ein durchgaengig nutzbarer Zugang -- vom Gehweg bis in die Wohnung.
Maximale Schwellenhoehe nach DIN 18040: 20 mm, besser 0 mm. Magnetdichtungen, absenkbare Bodendichtungen oder schwellenlose Profile mit Niveauausgleich ermoeglich stufenlose Uebergaenge. Kosten: 150 -- 800 EUR pro Tuer.
Elektrische Drehtuerantriebe oder Schiebetuerautomatik mit Taster, Fernbedienung oder Naeherungssensor. Oeffnungskraft max. 25 N (DIN 18040). Nachruesten bestehender Tueren ab ca. 1.200 -- 3.500 EUR inkl. Montage.
Montagehoehe 85 cm (Rollstuhl-Erreichbarkeit). Taster mind. 50 x 50 mm, Kontrastreich mit Braille-Beschriftung. Video-Gegensprechanlage erleichtert hoerbehinderten Personen die Kommunikation. Kosten: 300 -- 2.000 EUR.
Mindestbeleuchtungsstaerke im Eingangsbereich: 100 Lux (DIN 18040). Blendfrei, gleichmaessig, automatisch via Bewegungsmelder. Ein Vordach schuetzt Rampe und Eingangsbereich vor Naesse, Eis und Schnee -- wichtig fuer Rutschsicherheit.
Rutschfeste Oberflaeche mind. Bewertungsgruppe R11 (Aussenbereich R12). Kontrastreiche Markierungen an Stufenvorderkanten und Niveauwechseln. Taktile Bodenindikatoren (Noppen-/Rippenplatten) fuer Sehbehinderte nach DIN 32984.
Briefkastenanlage in 85 -- 105 cm Hoehe (Einwurf und Entnahme). Unterfahrbarkeit mind. 30 cm Tiefe. Muellraum und Fahrradabstellplaetze ebenfalls schwellenfrei erreichbar. Klingelanlage kontrastreich und taktil markiert.
Gruenderzeitbauten mit Hochparterre, enge Treppenhaeuser und Denkmalschutz -- typische Probleme und wie man sie loest.
Berlin hat mit rund 330.000 Gruenderzeit-Wohnungen einen der groessten Altbaubestaende Europas. Typische Merkmale: Hochparterre mit 4 -- 8 Stufen, enge Treppenhaeuser (oft nur 100 -- 120 cm Laufbreite), Halbgeschosse und Seitenfluegelzugaenge. Dazu kommt der Denkmalschutz in zahlreichen Milieuschutzgebieten. Barrierefreiheit nachruestbar zu machen erfordert hier kreative Loesungen und eine enge Abstimmung mit dem Bezirksamt.
Berliner Gruenderzeitbauten haben typischerweise 4 -- 8 Stufen (60 -- 130 cm Hoehe) zwischen Gehweg und Hauseingangstuer. Eine Rampe mit 6 % Steigung wuerde 10 -- 22 Meter Laenge erfordern -- oft mehr als der Vorgarten hergibt.
Loesungen: Hublift im Vorgarten (platzsparend, ab 8.000 EUR), Plattformlift entlang der Eingangstreppe, oder eine Rampe mit Kehre. Bei ausreichendem Platz im Seitenfluegelbereich kann auch ein Aussenaufzug am Seitengiebel realisiert werden.
Laufbreiten von 100 -- 120 cm sind im Gruenderzeitbau ueblich. DIN 18040 fordert aber 120 cm nutzbare Breite fuer Rollstuhlfahrer. Ein Treppenlift verengt die Restbreite auf ca. 70 cm -- Fluchtweganforderung kann verletzt werden.
Loesungen: Klappbarer Sitzlift (Restbreite mind. 80 cm), Plattformlift mit klappbarer Plattform, oder ein Aussenaufzug, der das Treppenhaus gaenzlich umgeht. In Absprache mit dem Bezirksamt sind Befreiungen nach ss 67 BauO Bln moeglich.
Viele Berliner Altbauten haben Halbgeschoss-Zugaenge: Die Wohnungstuer liegt nicht auf dem Hauptpodest, sondern 3 -- 5 Stufen versetzt. Aufzuege erreichen diese Ebene nicht direkt -- es bleiben Reststufen.
Loesungen: Nachtraeglicher Aufzug mit Haltepunkt pro Halbgeschoss (teurer, da mehr Tueren). Alternativ: Hublift auf dem Podest fuer die letzten 50 -- 80 cm. Oder Wohnungstausch innerhalb des Hauses auf eine barrierefreie Ebene.
In denkmalgeschuetzten Gebaeuden gelten strenge Auflagen fuer aeussere Veraenderungen. Rampen, Aussenaufzuege und Tueroeffner muessen mit dem Landesdenkmalamt abgestimmt werden. Die Reversibilitaet der Massnahme ist ein zentrales Kriterium.
Loesungen: Stahl- oder Glasaufzug im Innenhof (weniger sichtbar), mobile Rampen, farblich angepasste Handlaeufe. Das Berliner Denkmalschutzgesetz ss 11 erlaubt Ausnahmen bei uebergeordnetem oeffentlichen Interesse -- Barrierefreiheit kann als solches gelten.
Was barrierefreie Umbauten kosten und welche Zueschuesse und Kredite die Investition erleichtern.
| Massnahme | Kosten (ca.) | Einbauzeit | Foerderung moeglich |
|---|---|---|---|
| Tuerschwelle abbauen (pro Tuer) | 150 -- 800 EUR | 0,5 -- 1 Tag | KfW, Pflegekasse |
| Automatischer Tueroeffner | 1.200 -- 3.500 EUR | 0,5 -- 1 Tag | KfW, Pflegekasse |
| Mobile Alurampe (klappbar) | 200 -- 2.500 EUR | Sofort | Pflegekasse, Krankenkasse |
| Feststehende Rampe (Beton/Stahl) | 5.000 -- 25.000 EUR | 1 -- 2 Wochen | KfW, Pflegekasse, Eingliederung |
| Hublift (bis 180 cm) | 8.000 -- 20.000 EUR | 1 -- 3 Tage | KfW, Pflegekasse, Eingliederung |
| Plattformlift (Schraeg) | 15.000 -- 40.000 EUR | 2 -- 5 Tage | KfW, Pflegekasse, Eingliederung |
| Treppenlift (Sitzlift, gerade) | 3.500 -- 8.000 EUR | 0,5 -- 1 Tag | Pflegekasse |
| Treppenlift (Sitzlift, Kurve) | 8.000 -- 15.000 EUR | 1 -- 2 Tage | Pflegekasse |
| Personenaufzug nachruestbar | 40.000 -- 120.000 EUR | 4 -- 12 Wochen | KfW, Laenderfoerderung |
| Beleuchtung + Vordach | 500 -- 5.000 EUR | 1 -- 3 Tage | KfW |
| Gegensprechanlage (barrierefrei) | 300 -- 2.000 EUR | 0,5 -- 1 Tag | KfW |
Zinsguenstiger Kredit der KfW-Bank fuer Massnahmen zur Barrierereduzierung. Bis zu 50.000 EUR je Wohneinheit mit aktuell ca. 2,6 % eff. Jahreszins. Keine Altersgrenze, auch fuer Vermieter und WEG. Kombinierbar mit Zueschuessen.
Investitionszuschuss fuer Einzelmassnahmen: 10 % der foerderfaehigen Kosten, max. 6.250 EUR pro Wohneinheit. Fuer den Standard "Altersgerechtes Haus": 12,5 %, max. 6.250 EUR. Auch fuer Mieter (mit Vermieter-Zustimmung).
Zuschuss fuer wohnumfeldverbessernde Massnahmen bei anerkanntem Pflegegrad (1 -- 5). Bis zu 4.000 EUR pro Massnahme und Person, bei Wohngruppen bis 16.000 EUR. Kein Kredit, sondern direkter Zuschuss. Antrag vor Baubeginn bei der Pflegekasse.
Fuer Menschen mit wesentlicher Behinderung: Uebernahme der angemessenen Kosten fuer Wohnraumanpassung. Antrag beim zustaendigen Traeger (Bezirksamt/LWL). Umfasst Rampen, Lifte, Tueren, Badsanierung -- nachrangig zu Pflegekasse und KfW.
Antworten auf die wichtigsten Fragen unserer Kunden rund um Rampen, Aufzuege und barrierefreie Umbauten.
Kostenlose Erstberatung zu Rampen, Aufzuegen und Foerderung -- wir pruefen die Machbarkeit und finden die optimale Loesung fuer Ihr Gebaeude.