Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive) setzt ambitionierte Ziele für den europäischen Gebäudesektor. Was das für Eigentümer, Vermieter und Bauherren in Berlin bedeutet.
Im April 2024 hat das Europäische Parlament die überarbeitete Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) verabschiedet — die wichtigste EU-Richtlinie für den Gebäudesektor. Sie ist Teil des „Fit for 55“-Pakets und zielt auf einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050.
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen. In Deutschland geschieht dies über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), das das bisherige GEG ablöst.
Die EPBD betrifft rund 240 Millionen Gebäude in der EU — sie sind für 36% des CO2-Ausstoßes und 40% des Energieverbrauchs in Europa verantwortlich.
Die sechs zentralen Säulen der neuen EU-Gebäuderichtlinie und ihre Auswirkungen auf den deutschen Gebäudesektor.
Ab 2028 müssen öffentliche Neubauten, ab 2030 alle Neubauten als Nullemissionsgebäude errichtet werden. Das bedeutet: extrem niedriger Energiebedarf, vollständig aus erneuerbaren Quellen gedeckt.
Ab 2030Minimum Energy Performance Standards (MEPS): Die 16% schlechtesten Nichtwohngebäude müssen bis 2030, die 26% schlechtesten bis 2033 energetisch saniert werden.
VerbindlichStufenweise Solarpflicht: Ab Ende 2026 für neue öffentliche Gebäude >250 m², ab 2029 für neue Wohngebäude, bis 2027 für bestehende öffentliche Gebäude >2.000 m².
StufenweiseAb 2030 muss für alle Neubauten das Treibhausgaspotenzial über den gesamten Lebenszyklus (GWP) berechnet und im Energieausweis ausgewiesen werden — inklusive Baustoffe und Rückbau.
NeuJeder Mitgliedstaat muss einen nationalen Renovierungsplan vorlegen: Meilensteine für 2030, 2035, 2040, 2050 zur schrittweisen Senkung des Primärenergieverbrauchs im Gebäudebestand.
PflichtEU-einheitliche Skala von A (Nullemission) bis G (schlechteste 15%). Bisherige nationale Skalen werden bis 2026 angeglichen. Digitale Ausweise und öffentliche Datenbanken werden Pflicht.
Ab 2026Wie Deutschland die EPBD-Vorgaben in nationales Recht überführt — und wo Konflikte entstehen.
Die EPBD verlangt eine Durchschnittssenkung des Energieverbrauchs — nicht die Sanierung jedes einzelnen Gebäudes.
| Frist | Ziel | Bedeutung |
|---|---|---|
| Bis 2030 | Klasse F | Durchschnittlicher Primärenergieverbrauch aller Wohngebäude muss mindestens Klasse F erreichen |
| Bis 2033 | Klasse E | Weitere Absenkung des Durchschnitts auf mindestens Klasse E |
| Bis 2040 | Klasse D | Langfristige Senkung auf Klasse D oder besser — nationale Werte variieren |
| Bis 2050 | Klimaneutral | Gesamter Wohngebäudebestand soll klimaneutral sein |
Minimum Energy Performance Standards (MEPS) betreffen vor allem Bürogebäude, Schulen, Kliniken und Gewerbeimmobilien.
| Frist | Anteil | Maßnahme |
|---|---|---|
| Bis 2030 | 16% | Die 16% energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude müssen saniert werden |
| Bis 2033 | 26% | Erweiterung auf die 26% schlechtesten Nichtwohngebäude |
| Ab 2028 | Nullemission | Öffentliche Neubauten müssen als Nullemissionsgebäude errichtet werden |
| Bis 2050 | 100% | Gesamter Nichtwohngebäudebestand klimaneutral |
Viele Gewerbeimmobilien aus den 1960er–1980er Jahren fallen in die schlechtesten 16%. Fassadendämmung, Fensteraustausch und Heizungsmodernisierung werden notwendig.
Schulen, Rathhäuser und Kliniken müssen vorangehen. Berlin plant ein Sonderprogramm für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude.
Je nach Zustand des Gebäudes liegen die Sanierungskosten bei 150 bis 400 Euro pro Quadratmeter. Förderprogramme decken 15–45% der Kosten ab.
Berlin hat einen der ältesten Gebäudebestände Deutschlands — das macht die EPBD-Umsetzung besonders herausfordernd.
Alle EU-Mitgliedstaaten müssen die EPBD in nationales Recht umgesetzt haben. Deutschland arbeitet am GMG als Umsetzungsgesetz — Verspätung ist wahrscheinlich.
Wichtiger StichtagNeue öffentliche und gewerbliche Gebäude mit einer Nutzfläche über 250 m² müssen mit Solaranlagen ausgestattet werden.
Neue PflichtAlle neuen öffentlichen Nichtwohngebäude müssen als Nullemissionsgebäude errichtet werden. Bestehende Gebäude >2.000 m² brauchen Solaranlagen.
Neue PflichtAlle neuen Wohngebäude müssen mit Solaranlagen ausgestattet werden. In Berlin gilt die Solarpflicht durch das Landesgesetz bereits seit 2023.
Neue PflichtAlle Neubauten als Nullemissionsgebäude. Gleichzeitig müssen die 16% schlechtesten Nichtwohngebäude saniert sein. CO2-Lebenszyklusanalyse wird Pflicht.
Entscheidender StichtagDie 26% schlechtesten Nichtwohngebäude müssen saniert sein. Der durchschnittliche Energieverbrauch aller Wohngebäude muss mindestens Klasse E erreichen.
FristUnsere Experten beraten Sie zu energetischer Sanierung, Fördermitteln und dem optimalen Sanierungsfahrplan für Ihre Immobilie.