Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzt. Alle Änderungen, Pflichten und Förderungen für Eigentümer, Mieter, Vermieter und Bauherren im Überblick.
Am 24. Februar 2026 hat die schwarz-rote Bundesregierung (CDU/CSU + SPD) die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt.
Das bisherige GEG — umgangssprachlich „Heizungsgesetz“ oder „Habeck-Gesetz“ — wird damit faktisch abgelöst. Die umstrittene 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen wird ersatzlos gestrichen.
Auch das Betriebsverbot für alte Konstanttemperaturkessel (§72) und die Kopplung an kommunale Wärmeplanung entfallen vollständig.
Stattdessen setzt die Regierung auf Technologieoffenheit und eine schrittweise „Bio-Treppe“ — einen stufenweisen Anstieg des Pflichtanteils CO2-neutraler Brennstoffe bei neu eingebauten Gas- und Ölheizungen.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick — was gestrichen, gelockert und neu eingeführt wird.
Die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65% erneuerbaren Energien zu betreiben (§§71–71p), wird komplett abgeschafft. Eigentümer haben wieder freie Heizungswahl — ohne Auflagen zum Anteil erneuerbarer Energien.
GestrichenKonstanttemperaturkessel älter als 30 Jahre müssen nicht mehr ausgetauscht werden (§72). Funktionierende Heizungen dürfen unbegrenzt weiterlaufen, unabhängig von Alter oder Typ.
AufgehobenNeu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 mindestens 10% CO2-neutrale Brennstoffe beimischen (z.B. Biomethan, grüner Wasserstoff). Der Anteil steigt stufenweise bis 2040.
NeuBrennstofflieferanten müssen ab 2028 grüne Anteile beimischen (Start: bis 1%). Dieser Lieferantenanteil wird auf die individuelle Bio-Treppe des Eigentümers angerechnet.
NeuDie Heizungswahl ist nicht mehr an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Eigentümer entscheiden frei, welche Heiztechnologie sie einsetzen — unabhängig vom Status der kommunalen Planung.
GeändertAlle Neubauten müssen ab 01.01.2030 als Nullemissionsgebäude errichtet werden (ca. EH55 + 100% EE-Wärme). Öffentliche Nichtwohngebäude bereits ab 2028.
NeubauWas gilt für Neubauten und was für bestehende Gebäude?
Erst mit dem Nullemissionsstandard ab 01.01.2030 gelten strenge Anforderungen für Neubauten. Bis dahin herrscht freie Wahl bei der Heiztechnik.
Entspricht ca. EH55-Standard mit 100% erneuerbarer Wärmeversorgung. 96% der aktuellen Wohnungsneubauten erfüllen dies bereits.
Die Branche beklagt die erneute Kursänderung in der Gebäudepolitik und die damit verbundene Planungsunsicherheit für laufende Projekte.
Die Regelungen sollen 2030 evaluiert werden. Das bedeutet: Weitere Änderungen sind möglich, was langfristige Planung erschwert.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt bis mindestens 2029 gesichert.
| Förderkomponente | Satz | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30% | Für jede klimafreundliche Heizung (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie etc.) |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +20% | Austausch einer alten fossilen Heizung (bis Ende 2028, danach sinkend) |
| Einkommensbonus | +30% | Haushaltseinkommen bis 40.000 €/Jahr |
| Effizienzbonus | +5% | z.B. Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel |
| Maximaler Fördersatz | 70% | Kombination aller Boni (gedeckelt auf 70%) |
Die zentrale Änderung: Eigentümer müssen bei der Heizungswahl nicht mehr auf den Stand der kommunalen Wärmeplanung warten oder sich daran orientieren.
Kleine Kommunen werden massiv entlastet. Der bürokratische Aufwand für die Wärmeplanung sinkt um ca. 80%.
Die Datenmeldepflicht beschränkt sich auf Mehrfamilienhäuser mit einem Verbrauch über 50.000 kWh/Jahr. Deutlich weniger Aufwand für Kommunen und Bürger.
Eigentümer von Einfamilienhäusern müssen keine Verbrauchsdaten mehr an die Kommune melden — ein erheblicher Bürokratieabbau.
Die Planung der Kälteversorgung wird erst bei der Fortschreibung der Wärmeplanung nach 5 Jahren relevant — nicht sofort.
Die schwarz-rote Bundesregierung präsentiert die Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz. Das bisherige GEG wird faktisch abgelöst.
AktuellDer vollständige Gesetzentwurf soll bis Ostern 2026 vom Kabinett beschlossen werden. Dann beginnt das parlamentarische Verfahren.
GeplantDas GMG soll vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten — dem Stichtag, ab dem im GEG die 65%-Pflicht für Großstädte gegriffen hätte.
Wichtiger StichtagDie Grüngasquote für Brennstofflieferanten startet. Öffentliche Nichtwohngebäude müssen ab diesem Datum als Nullemissionsgebäude errichtet werden.
Neue PflichtNeu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen mindestens 10% CO2-neutrale Brennstoffe beimischen. Der Anteil steigt stufenweise bis 2040.
Neue PflichtAlle Neubauten müssen als Nullemissionsgebäude errichtet werden. Gleichzeitig werden die Regelungen des GMG evaluiert — weitere Änderungen sind möglich.
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