Ab Juli 2026 gilt in Berlin die 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Heizungstausch. Welche Heizungen die Regel erfüllen, welche Fristen gelten und wie Sie bis zu 70% Förderung erhalten.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass neue Heizungen mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen müssen.
Die 65%-Regel ist das Herzstück des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG), geregelt in §71 Abs. 1 GEG. Sie besagt: Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens 65% der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen. Ziel ist die schrittweise Dekarbonisierung des Gebäudesektors bis 2045.
Die Pflicht ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Sobald eine Kommune ihren Wärmeplan beschlossen hat oder die gesetzliche Frist abläuft, greift die 65%-Pflicht. Für Großstädte über 100.000 Einwohner ist die Frist der 30. Juni 2026, für kleinere Gemeinden der 30. Juni 2028.
In Neubaugebieten gilt die Regel bereits seit dem 01. Januar 2024. Bestehende, funktionsfähige Heizungen dürfen weiter betrieben werden — die Pflicht greift erst beim Einbau einer neuen Heizungsanlage.
Sechs Heizungssysteme im Überblick — mit Kosten, Förderung und Bewertung für den Altbau.
Alle Heizungssysteme auf einen Blick — plus Kostenrechner für Ihr Gebäude.
| Kriterium | Gas-Brennwert | Luft-Wärmepumpe | Sole-Wärmepumpe | Pelletheizung | Fernwärme |
|---|---|---|---|---|---|
| Investition | 8.000 – 15.000 € | 25.000 – 40.000 € | 35.000 – 50.000 € | 20.000 – 35.000 € | 5.000 – 15.000 € |
| Betriebskosten/Jahr * | 2.400 € | 1.400 € | 1.100 € | 1.400 € | 2.600 € |
| CO₂-Ausstoß (t/a) | 4,0 t | 1,2 t | 0,9 t | 0,4 t | 2,0 t |
| Platzbedarf | Gering | Mittel (Außengerät) | Hoch (Bohrung) | Hoch (Pelletlager) | Sehr gering |
| Wartung/Jahr | 200 – 350 € | 100 – 200 € | 100 – 200 € | 300 – 500 € | 50 – 100 € |
| Lebensdauer | 15 – 20 Jahre | 20 – 25 Jahre | 25 – 30 Jahre | 20 – 25 Jahre | 30+ Jahre |
| 65%-Regel | Nein | Ja | Ja | Ja | Ja |
Die wichtigsten Daten und Sonderregelungen auf einen Blick.
Seit Anfang 2024 müssen alle Heizungen in neu gebauten Gebäuden innerhalb von Neubaugebieten (B-Plan nach 01.01.2024) mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. In Baulücken und bestehenden Gebieten gelten die Übergangsfristen.
Ab Mitte 2026 gilt die Pflicht für alle Bestandsgebäude in Großstädten — unabhängig davon, ob die Kommune ihre Wärmeplanung bereits vorgelegt hat. Die gesetzliche Frist greift automatisch.
Betrifft Berlin!Für kleinere Städte und Gemeinden greift die Pflicht zwei Jahre später. Auch hier gilt: Wurde die Wärmeplanung früher beschlossen, gilt die Pflicht entsprechend früher.
Fällt die Heizung irreparabel aus, dürfen Sie vorübergehend eine fossile Heizung einbauen. Innerhalb von 5 Jahren muss dann auf ein 65%-EE-System umgerüstet werden. In den ersten 12 Monaten ist auch eine gebrauchte fossile Anlage als Notlösung erlaubt.
Wenn ein Fernwärme-Anschluss vertraglich zugesichert ist (Liefervertrag), dürfen Sie bis zu 10 Jahre weiter fossil heizen, bis die Fernwärme verfügbar ist. Relevant für viele Berliner Stadtteile, in denen das BEW-Netz ausgebaut wird.
Ab 2045 dürfen in Deutschland keine Heizungen mehr mit fossilen Brennstoffen (Gas, Öl) betrieben werden. Alle Gebäude müssen bis dahin auf klimaneutrale Wärmeversorgung umgestellt sein.
Bis zu 70% Zuschuss durch die KfW — so setzt sich die Förderung zusammen.
30% Zuschuss auf die förderfähigen Kosten für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung. Gilt für Wärmepumpen, Pelletheizungen, Fernwärme-Anschluss und Hybridheizungen.
Zusätzlich 20% für selbstnutzende Eigentümer, die ihre alte fossile Heizung (Öl, Gas, Nachtspeicher) oder eine über 20 Jahre alte Biomasseheizung austauschen. Gilt bis Ende 2028, danach sinkt er alle 2 Jahre um 3%.
30% extra für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro. Einkommensteuerbescheid als Nachweis erforderlich.
Der Mythos "Wärmepumpe funktioniert nicht im Altbau" ist längst widerlegt. Hier sind die Fakten.
Studien des Fraunhofer ISE zeigen: Wärmepumpen arbeiten auch in Bestandsgebäuden effizient — vorausgesetzt, die Anlage wird korrekt geplant. Moderne Hochtemperatur-Wärmepumpen erreichen Vorlauftemperaturen bis 75°C und eignen sich damit auch für unsanierte Altbauten mit klassischen Heizkörpern. Der Schlüssel liegt in der richtigen Dimensionierung, einem hydraulischen Abgleich und ggf. dem Tausch einzelner Heizkörper.
Die häufigste Variante im Bestand. Bei teilsanierten Altbauten (Vorlauf 45–55°C) erreichen moderne Geräte eine JAZ von 3,0 bis 4,0. Bei unsanierten Gebäuden mit 65°C Vorlauf liegt die JAZ bei 2,5 bis 3,0. Investition: 25.000 – 40.000 € inkl. Installation. Außengerät erforderlich (Abstandsregeln beachten).
Höchste Effizienz durch konstante Erdwärme. Die JAZ liegt bei 3,5 bis 5,0 — auch bei schlecht gedämmten Gebäuden deutlich effizienter als Luft-WP. Erfordert Erdsondenbohrung (~80–100m): Zusatzkosten ca. 8.000 – 12.000 €. Investition gesamt: 35.000 – 50.000 €. Genehmigungspflichtig in Berlin (Wasserbehörde).
Speziell für unsanierte Altbauten mit Vorlauftemperaturen bis 75°C. Damit funktionieren auch alte Gussheizkörper ohne Austausch. Neueste Geräte mit R290-Kältemittel (Propan) erreichen auch bei hohen Vorlauftemperaturen eine JAZ von 2,8 bis 3,2. Investition: 28.000 – 45.000 €.
Checkliste für den Altbau:
1. Vorlauftemperatur ermitteln: Unter 55°C = ideal, bis 65°C = gut machbar, über 65°C = Hochtemperatur-WP nötig
2. Heizkörper prüfen: Ggf. einzelne durch größere Modelle ersetzen
3. Hydraulischer Abgleich: Pflicht und wichtig für Effizienz
4. Dämmzustand: Kellerdecke + Dachboden dämmen senkt Vorlauftemperatur um ~10°C
5. Aufstellort Außengerät: Mindestabstände zur Grundstücksgrenze
Jährliche Kosten für ein typisches Einfamilienhaus (150 m², 20.000 kWh/a) mit aktuellen Energiepreisen.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für den Heizungstausch im Überblick.
65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht: Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens 65% der Wärme aus erneuerbaren Energien bereitstellen.
KernpflichtÜbergangsfristen: 5 Jahre bei Heizungsausfall für fossile Übergangslösung. 10 Jahre Übergangsfrist bei vertraglich zugesichertem Fernwärmeanschluss.
ÜbergangsregelungenHärtefallregelung: Befreiung von der 65%-Pflicht auf Antrag, wenn die Erfüllung zu einer unbilligen Härte führt (z. B. wirtschaftliche Unzumutbarkeit, Bezug von Sozialleistungen).
AusnahmeBetriebsverbot für Öl- und Gas-Standardkessel nach 30 Jahren Betriebszeit. Betrifft Konstanttemperaturkessel (nicht Brennwertkessel). Ausnahmen für selbstgenutzte Ein-/Zweifamilienhäuser (Eigentümerwechsel-Regelung).
BetriebsverbotFeinstaubgrenzwerte für Biomasse-Heizungen (Pellets, Scheitholz). Stufe 2 seit 2015 aktiv: max. 0,02 g/m³ Staub, max. 0,4 g/m³ CO. Pelletkessel mit Partikelabscheider empfohlen.
EmissionsschutzVerknüpfung mit kommunaler Wärmeplanung: Die 65%-Pflicht wird automatisch aktiviert, sobald der Wärmeplan vorliegt oder die gesetzliche Frist (30.06.2026 für Großstädte) abläuft.
WärmeplanungAntworten auf die zehn häufigsten Fragen unserer Kunden.
Kostenlose Beratung zum Heizungstausch — wir finden die beste Lösung für Ihr Gebäude und maximieren Ihre Förderung.