Heizung

Heizungstausch 2026:
Die 65%-Regel einfach erklärt

Ab Juli 2026 gilt in Berlin die 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Heizungstausch. Welche Heizungen die Regel erfüllen, welche Fristen gelten und wie Sie bis zu 70% Förderung erhalten.

16 Min. Lesezeit
Aktualisiert: Februar 2026
Von NEUWEST Energie-Experten

Was ist die 65%-Regel?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass neue Heizungen mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen müssen.

Die 65%-Regel ist das Herzstück des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG), geregelt in §71 Abs. 1 GEG. Sie besagt: Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens 65% der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen. Ziel ist die schrittweise Dekarbonisierung des Gebäudesektors bis 2045.

Für Berlin gilt: Ab dem 01. Juli 2026 müssen alle neu eingebauten Heizungen in Bestandsgebäuden die 65%-Regel erfüllen. Berlin gehört als Großstadt mit über 3 Millionen Einwohnern zu den Kommunen, die ihre Wärmeplanung bis Mitte 2026 vorlegen müssen.

Die Pflicht ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Sobald eine Kommune ihren Wärmeplan beschlossen hat oder die gesetzliche Frist abläuft, greift die 65%-Pflicht. Für Großstädte über 100.000 Einwohner ist die Frist der 30. Juni 2026, für kleinere Gemeinden der 30. Juni 2028.

In Neubaugebieten gilt die Regel bereits seit dem 01. Januar 2024. Bestehende, funktionsfähige Heizungen dürfen weiter betrieben werden — die Pflicht greift erst beim Einbau einer neuen Heizungsanlage.

Welche Heizungen erfüllen die 65%-Regel?

Sechs Heizungssysteme im Überblick — mit Kosten, Förderung und Bewertung für den Altbau.

65% Erfüllt

Wärmepumpe

Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser
EE-Anteil100%
Investition25.000 – 50.000 €
Förderungbis 70% (KfW 458)
Betrieb/Jahr1.200 – 1.800 €
Altbau-EignungSehr gut (HT-WP)
+ Niedrigste Betriebskosten, zukunftssicher + Höchste Förderquote, kein Schornstein - Höhere Anschaffung, Außengerät nötig
65% Erfüllt

Fernwärme

Erfüllt wenn Netz bis 2045 klimaneutral
EE-AnteilAnerkannt
Investition5.000 – 15.000 €
Förderungbis 70% (KfW 458)
Betrieb/Jahr2.000 – 3.000 €
Altbau-EignungSehr gut
+ Kein eigener Heizkessel, platzsparend + In Berlin gutes Netz vorhanden (BEW) - Abhängigkeit vom Versorger, teils hohe kWh-Preise
65% Erfüllt

Pelletheizung / Biomasse

Holzpellets, Hackschnitzel, Scheitholz
EE-Anteil100%
Investition20.000 – 35.000 €
Förderungbis 70% (KfW 458)
Betrieb/Jahr1.100 – 1.600 €
Altbau-EignungGut
+ Günstiger Brennstoff (~7 ct/kWh) + Hohe Vorlauftemperaturen problemlos - Pelletlager nötig, Feinstaub (BImSchV beachten)
Bedingt

Hybridheizung

Wärmepumpe + Gas-Spitzenlast
EE-Anteil≥ 65% wenn WP-Anteil stimmt
Investition30.000 – 45.000 €
Förderungbis 70% (WP-Anteil)
Betrieb/Jahr1.400 – 2.200 €
Altbau-EignungSehr gut
+ Ideal für schlecht gedämmte Altbauten + Gas nur bei Spitzenlast (sehr kalt) - Zwei Systeme = mehr Wartung und Platz
Bedingt

Stromdirektheizung

Infrarot, Elektro-Fußbodenheizung
EE-AnteilNur bei gutem Dämmstandard
Investition3.000 – 10.000 €
FörderungKeine KfW-Förderung
Betrieb/Jahr2.500 – 5.000 €
Altbau-EignungNur bei Sanierung
+ Sehr geringe Anschaffungskosten + Kein Schornstein, kein Lager - Hohe Betriebskosten, nur für Passiv-/Niedrigenergiehäuser
Nicht erfüllt

Solarthermie + Gas-Brennwert

Erreicht typisch nur 20–30% EE-Anteil
EE-Anteil20–30% (nicht ausreichend)
Investition15.000 – 25.000 €
FörderungKeine (65% nicht erfüllt)
Betrieb/Jahr1.800 – 2.500 €
Altbau-EignungNicht GEG-konform
- Erfüllt die 65%-Regel NICHT als alleiniges System - Ab 2045 fossiles Heizen komplett verboten + Solarthermie als Ergänzung zu WP sinnvoll

Interaktiver Heizungsvergleich

Alle Heizungssysteme auf einen Blick — plus Kostenrechner für Ihr Gebäude.

Kriterium Gas-Brennwert Luft-Wärmepumpe Sole-Wärmepumpe Pelletheizung Fernwärme
Investition 8.000 – 15.000 € 25.000 – 40.000 € 35.000 – 50.000 € 20.000 – 35.000 € 5.000 – 15.000 €
Betriebskosten/Jahr * 2.400 € 1.400 € 1.100 € 1.400 € 2.600 €
CO₂-Ausstoß (t/a) 4,0 t 1,2 t 0,9 t 0,4 t 2,0 t
Platzbedarf Gering Mittel (Außengerät) Hoch (Bohrung) Hoch (Pelletlager) Sehr gering
Wartung/Jahr 200 – 350 € 100 – 200 € 100 – 200 € 300 – 500 € 50 – 100 €
Lebensdauer 15 – 20 Jahre 20 – 25 Jahre 25 – 30 Jahre 20 – 25 Jahre 30+ Jahre
65%-Regel Nein Ja Ja Ja Ja
* Referenz: EFH 150 m², 20.000 kWh/a Heizwärmebedarf. Energiepreise: Gas 10 ct/kWh, Strom (WP-Tarif) 30 ct/kWh, Pellets 7 ct/kWh, Fernwärme 13 ct/kWh. Stand: Februar 2026.

Jahreskosten-Rechner: Was kostet Ihre Heizung?

Geschätzte Jahreskosten

Gas-Brennwert2.167 €
Luft-Wärmepumpe (JAZ 3,0)1.950 €
Sole-Wärmepumpe (JAZ 4,0)1.463 €
Pelletheizung1.529 €
Fernwärme2.535 €
Inkl. Wartungskosten. Preise: Gas 10 ct, WP-Strom 30 ct, Pellets 7 ct, FW 13 ct/kWh.

Fristen & Übergangsregelungen

Die wichtigsten Daten und Sonderregelungen auf einen Blick.

2024

01.01.2024 — 65%-Regel für Neubau in Neubaugebieten

Seit Anfang 2024 müssen alle Heizungen in neu gebauten Gebäuden innerhalb von Neubaugebieten (B-Plan nach 01.01.2024) mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. In Baulücken und bestehenden Gebieten gelten die Übergangsfristen.

07/26

01.07.2026 — 65%-Regel für Bestand in Großstädten (> 100.000 EW)

Ab Mitte 2026 gilt die Pflicht für alle Bestandsgebäude in Großstädten — unabhängig davon, ob die Kommune ihre Wärmeplanung bereits vorgelegt hat. Die gesetzliche Frist greift automatisch.

Betrifft Berlin!
07/28

01.07.2028 — 65%-Regel für Gemeinden unter 100.000 EW

Für kleinere Städte und Gemeinden greift die Pflicht zwei Jahre später. Auch hier gilt: Wurde die Wärmeplanung früher beschlossen, gilt die Pflicht entsprechend früher.

5 J.

Übergangsfrist bei Heizungsausfall: 5 Jahre

Fällt die Heizung irreparabel aus, dürfen Sie vorübergehend eine fossile Heizung einbauen. Innerhalb von 5 Jahren muss dann auf ein 65%-EE-System umgerüstet werden. In den ersten 12 Monaten ist auch eine gebrauchte fossile Anlage als Notlösung erlaubt.

10 J.

Übergangsfrist bei Fernwärmeanschluss: 10 Jahre

Wenn ein Fernwärme-Anschluss vertraglich zugesichert ist (Liefervertrag), dürfen Sie bis zu 10 Jahre weiter fossil heizen, bis die Fernwärme verfügbar ist. Relevant für viele Berliner Stadtteile, in denen das BEW-Netz ausgebaut wird.

2045

2045 — Komplettes Verbot fossiler Heizungen

Ab 2045 dürfen in Deutschland keine Heizungen mehr mit fossilen Brennstoffen (Gas, Öl) betrieben werden. Alle Gebäude müssen bis dahin auf klimaneutrale Wärmeversorgung umgestellt sein.

Förderung für den Heizungstausch

Bis zu 70% Zuschuss durch die KfW — so setzt sich die Förderung zusammen.

30%

Grundförderung (KfW 458)

30% Zuschuss auf die förderfähigen Kosten für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung. Gilt für Wärmepumpen, Pelletheizungen, Fernwärme-Anschluss und Hybridheizungen.

Basisförderung
+20%

Klimageschwindigkeitsbonus

Zusätzlich 20% für selbstnutzende Eigentümer, die ihre alte fossile Heizung (Öl, Gas, Nachtspeicher) oder eine über 20 Jahre alte Biomasseheizung austauschen. Gilt bis Ende 2028, danach sinkt er alle 2 Jahre um 3%.

Bis 2028
+30%

Einkommensbonus

30% extra für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro. Einkommensteuerbescheid als Nachweis erforderlich.

Einkommensabhängig
Effizienzbonus +5%: Zusätzlich 5% für besonders effiziente Wärmepumpen (natürliches Kältemittel wie Propan R290, oder Erdwärme-/Wasser-Wärmequelle). Gesamtförderung ist auf max. 70% gedeckelt.
Ergänzungskredit KfW 358/359: Zusätzlich zum Zuschuss können Sie einen zinsgünstigen Kredit bis 120.000 € pro Wohneinheit aufnehmen. Besonders günstiger Zins (KfW 358) bei Haushaltseinkommen unter 90.000 €.

Praxisbeispiel: Wärmepumpe im Berliner Altbau-EFH

Luft-Wärmepumpe komplett
28.000 €
Gerät + Installation + Anschluss
Förderfähige Kosten (max.)
28.000 €
max. 30.000 € bei EFH
Förderung 70% (max.)
19.600 €
30% Basis + 20% Klima + 20% Eink.*
Ihr Eigenanteil
8.400 €
* bei max. Fördersatz
Gut zu wissen: NEUWEST unterstützt Sie bei der Fördermittel-Beantragung. Nutzen Sie auch unseren Fördermittel-Finder für eine persönliche Übersicht. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten bei der KfW gestellt werden!

Wärmepumpe im Altbau — geht das?

Der Mythos "Wärmepumpe funktioniert nicht im Altbau" ist längst widerlegt. Hier sind die Fakten.

Mythos entkräftet: "Im Altbau geht keine Wärmepumpe"

Studien des Fraunhofer ISE zeigen: Wärmepumpen arbeiten auch in Bestandsgebäuden effizient — vorausgesetzt, die Anlage wird korrekt geplant. Moderne Hochtemperatur-Wärmepumpen erreichen Vorlauftemperaturen bis 75°C und eignen sich damit auch für unsanierte Altbauten mit klassischen Heizkörpern. Der Schlüssel liegt in der richtigen Dimensionierung, einem hydraulischen Abgleich und ggf. dem Tausch einzelner Heizkörper.

JAZ 2,5 – 4,0

Luft-Wasser-Wärmepumpe

Die häufigste Variante im Bestand. Bei teilsanierten Altbauten (Vorlauf 45–55°C) erreichen moderne Geräte eine JAZ von 3,0 bis 4,0. Bei unsanierten Gebäuden mit 65°C Vorlauf liegt die JAZ bei 2,5 bis 3,0. Investition: 25.000 – 40.000 € inkl. Installation. Außengerät erforderlich (Abstandsregeln beachten).

JAZ 3,5 – 5,0

Sole-Wasser-Wärmepumpe

Höchste Effizienz durch konstante Erdwärme. Die JAZ liegt bei 3,5 bis 5,0 — auch bei schlecht gedämmten Gebäuden deutlich effizienter als Luft-WP. Erfordert Erdsondenbohrung (~80–100m): Zusatzkosten ca. 8.000 – 12.000 €. Investition gesamt: 35.000 – 50.000 €. Genehmigungspflichtig in Berlin (Wasserbehörde).

bis 75°C

Hochtemperatur-Wärmepumpe

Speziell für unsanierte Altbauten mit Vorlauftemperaturen bis 75°C. Damit funktionieren auch alte Gussheizkörper ohne Austausch. Neueste Geräte mit R290-Kältemittel (Propan) erreichen auch bei hohen Vorlauftemperaturen eine JAZ von 2,8 bis 3,2. Investition: 28.000 – 45.000 €.

Voraussetzungen prüfen

Checkliste für den Altbau:

1. Vorlauftemperatur ermitteln: Unter 55°C = ideal, bis 65°C = gut machbar, über 65°C = Hochtemperatur-WP nötig

2. Heizkörper prüfen: Ggf. einzelne durch größere Modelle ersetzen

3. Hydraulischer Abgleich: Pflicht und wichtig für Effizienz

4. Dämmzustand: Kellerdecke + Dachboden dämmen senkt Vorlauftemperatur um ~10°C

5. Aufstellort Außengerät: Mindestabstände zur Grundstücksgrenze

Betriebskosten im Vergleich

Jährliche Kosten für ein typisches Einfamilienhaus (150 m², 20.000 kWh/a) mit aktuellen Energiepreisen.

Jährliche Betriebskosten nach Heizungstyp

EFH 150 m², 20.000 kWh/a Heizwärmebedarf — gestackt: Brennstoff + Wartung + Strom-Hilfsenergie

GEG-Paragraphen & Normen

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für den Heizungstausch im Überblick.

§71 Abs. 1 GEG

65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht: Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens 65% der Wärme aus erneuerbaren Energien bereitstellen.

Kernpflicht

§71 Abs. 8–9 GEG

Übergangsfristen: 5 Jahre bei Heizungsausfall für fossile Übergangslösung. 10 Jahre Übergangsfrist bei vertraglich zugesichertem Fernwärmeanschluss.

Übergangsregelungen

§71h GEG

Härtefallregelung: Befreiung von der 65%-Pflicht auf Antrag, wenn die Erfüllung zu einer unbilligen Härte führt (z. B. wirtschaftliche Unzumutbarkeit, Bezug von Sozialleistungen).

Ausnahme

§72 GEG

Betriebsverbot für Öl- und Gas-Standardkessel nach 30 Jahren Betriebszeit. Betrifft Konstanttemperaturkessel (nicht Brennwertkessel). Ausnahmen für selbstgenutzte Ein-/Zweifamilienhäuser (Eigentümerwechsel-Regelung).

Betriebsverbot

1. BImSchV

Feinstaubgrenzwerte für Biomasse-Heizungen (Pellets, Scheitholz). Stufe 2 seit 2015 aktiv: max. 0,02 g/m³ Staub, max. 0,4 g/m³ CO. Pelletkessel mit Partikelabscheider empfohlen.

Emissionsschutz

§71i GEG — Wärmeplanung

Verknüpfung mit kommunaler Wärmeplanung: Die 65%-Pflicht wird automatisch aktiviert, sobald der Wärmeplan vorliegt oder die gesetzliche Frist (30.06.2026 für Großstädte) abläuft.

Wärmeplanung

FAQ zum Heizungstausch

Antworten auf die zehn häufigsten Fragen unserer Kunden.

Muss ich 2026 meine Gasheizung austauschen?
+
Nein, nicht automatisch. Die 65%-Regel greift nur beim Einbau einer neuen Heizung. Ihre bestehende Gasheizung darf weiterlaufen, solange sie funktioniert und repariert werden kann. Erst wenn Sie eine komplett neue Heizungsanlage einbauen (lassen), muss diese ab 01.07.2026 in Berlin die 65%-Regel erfüllen. Ausnahme: Konstanttemperaturkessel (keine Brennwertkessel) müssen nach §72 GEG nach 30 Jahren Betrieb ohnehin ausgetauscht werden.
Was wenn die Gasheizung 2025 kaputt geht?
+
Wenn Ihre Heizung vor dem 01.07.2026 irreparabel ausfällt, gilt die 65%-Regel in Berlin noch nicht für Bestandsgebäude. Sie können dann noch eine konventionelle Gasheizung einbauen. Achtung: Seit 01.01.2024 ist vor dem Einbau einer neuen fossilen Heizung eine verpflichtende Beratung vorgeschrieben, die auf die künftige 65%-Pflicht und mögliche Mehrkosten (CO₂-Preis) hinweist. Außerdem: Nach dem 01.07.2026 müssten Sie die Gasheizung ggf. innerhalb von 5 Jahren nachrüsten.
Kann ich nach Juli 2026 noch eine Gasheizung einbauen?
+
Nur eingeschränkt. Eine reine Gas-Brennwertheizung erfüllt die 65%-Regel nicht. Sie können aber eine Hybridheizung einbauen (Wärmepumpe + Gas-Spitzenlast), wenn der WP-Anteil mindestens 65% der Jahreswärme liefert. Alternativ gibt es die 5-Jahres-Übergangsfrist bei Heizungsausfall: In den ersten 5 Jahren nach einem irreparablen Defekt dürfen Sie vorübergehend fossil heizen und müssen dann auf ein 65%-System umstellen.
Ist eine Wärmepumpe im Altbau möglich?
+
Ja, in den allermeisten Fällen. Moderne Hochtemperatur-Wärmepumpen erreichen Vorlauftemperaturen bis 75°C und funktionieren auch mit alten Heizkörpern. Entscheidend ist die korrekte Planung: hydraulischer Abgleich, ggf. Austausch einzelner unterdimensionierter Heizkörper und einfache Dämmmaßnahmen (Kellerdecke, Dachboden) können die Effizienz erheblich steigern. Die Luft-Wasser-Wärmepumpe erreicht in teilsanierten Altbauten eine JAZ von 3,0 bis 4,0.
Was kostet eine Wärmepumpe komplett?
+
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet komplett installiert 25.000 – 40.000 €, eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdsondenbohrung 35.000 – 50.000 €. Abzüglich der KfW-Förderung von bis zu 70% (max. auf 30.000 € förderfähige Kosten bei EFH) reduziert sich der Eigenanteil auf ca. 8.000 – 15.000 €. Die jährlichen Betriebskosten liegen mit 1.200 – 1.800 € deutlich unter denen einer Gasheizung (ca. 2.400 €).
Wie hoch ist die Förderung für den Heizungstausch?
+
Die KfW 458 Heizungsförderung bietet bis zu 70% Zuschuss: 30% Grundförderung + 20% Klimageschwindigkeitsbonus (bei Austausch alter fossiler Heizung, bis 2028) + 30% Einkommensbonus (Haushaltseinkommen unter 40.000 €) oder +5% Effizienzbonus (natürliches Kältemittel/Erdwärme). Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € pro Wohneinheit im EFH gedeckelt. Zusätzlich ist ein Ergänzungskredit (KfW 358/359) bis 120.000 € möglich.
Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?
+
Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein Zusatzbonus von 20% für selbstnutzende Eigentümer, die ihre alte fossile Heizung austauschen — also Öl-, Gas-, Kohle-Heizungen, Nachtspeicherheizungen oder Biomasseheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind. Der Bonus gilt bis Ende 2028 und sinkt danach alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte (2029–2030: 17%, 2031–2032: 14% usw.). Wer also zeitnah handelt, profitiert am stärksten.
Lohnt sich eine Hybridheizung?
+
Eine Hybridheizung (Wärmepumpe + Gas-Spitzenlast) kann im schlecht gedämmten Altbau sinnvoll sein. Die Wärmepumpe deckt ca. 80% des Jahreswärmebedarfs ab (Übergangszeit + milde Winter), der Gas-Brennwertkessel springt nur bei sehr tiefen Temperaturen ein. Vorteil: Die 65%-Regel wird erfüllt, und die WP kann kleiner dimensioniert werden. Nachteil: Zwei Systeme bedeuten höhere Anschaffungs- und Wartungskosten. Bei guter Dämmung ist eine reine Wärmepumpe meist wirtschaftlicher.
Was ist wenn Fernwärme geplant ist?
+
Wenn ein Fernwärme-Anschluss vertraglich zugesichert ist, können Sie eine Übergangsfrist von bis zu 10 Jahren nutzen. In dieser Zeit dürfen Sie weiter fossil heizen. In Berlin wird das Fernwärmenetz der BEW (Berliner Energie und Wärme GmbH) in vielen Stadtteilen ausgebaut. Prüfen Sie über die Wärmeplanung Ihres Bezirks, ob ein Anschluss in Ihrer Straße geplant ist. Der Fernwärmeanschluss selbst erfüllt die 65%-Regel, da das BEW-Netz bis 2045 klimaneutral werden muss.
Gibt es Ausnahmen von der 65%-Regel?
+
Ja, das GEG sieht mehrere Ausnahmen vor: 1. Härtefallregelung (§71h): Befreiung auf Antrag, wenn die Pflicht zu einer unbilligen wirtschaftlichen Härte führt — z. B. bei Bezug von Sozialleistungen über mindestens 6 Monate. 2. Gebäude vor dem Abriss: Keine Pflicht, wenn ein Abriss innerhalb der nächsten 5 Jahre nachweislich geplant ist. 3. Hochbetagte Eigentümer: Eigentümer über 80 Jahre, die das Gebäude selbst bewohnen, können auf Antrag befreit werden. Die Ausnahmen müssen beim zuständigen Bezirksamt beantragt werden.

Bereit für den Heizungstausch?

Kostenlose Beratung zum Heizungstausch — wir finden die beste Lösung für Ihr Gebäude und maximieren Ihre Förderung.