Förderung

KfW und BAFA Förderung 2026:
Alle Zuschüsse für die Sanierung

Der vollständige Überblick über alle staatlichen Förderprogramme für Ihre Sanierung — mit interaktivem Förderrechner, Antrags-Leitfaden und den aktuellen Fördersätzen von BEG, KfW und BAFA.

20 Min. Lesezeit
Aktualisiert: Februar 2026
Von NEUWEST Bau-Experten

BEG-Förderung: So funktioniert das System

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt alle staatlichen Zuschüsse für die energetische Sanierung.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das Dachprogramm der Bundesregierung, unter dem alle Förderprogramme für energetische Sanierungen gebündelt sind. Je nach Maßnahme sind entweder das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für die Umsetzung zuständig.

Es gibt drei Hauptbereiche: BEG EM (Einzelmaßnahmen) für einzelne Sanierungsschritte, BEG WG (Wohngebäude) für Komplettsanierungen, und BEG NWG (Nichtwohngebäude) für Gewerbeimmobilien. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter (mit Zustimmung), Contractoren und Unternehmen.

Zuschüsse (BAFA)

Direkte Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Lüftung. 15–20% der förderfähigen Kosten. Kein Kredit, kein Rückzahlen.

Kredite (KfW)

Zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss für Komplettsanierung und Heizungstausch. Bis 150.000 € Kredit pro Wohneinheit.

Steuerbonus (§35c)

20% der Sanierungskosten über 3 Jahre von der Steuer absetzen. Max. 40.000 € pro Objekt. Nur für Selbstnutzer.

Wichtig: BAFA-Zuschüsse und der Steuerbonus nach §35c EStG sind nicht miteinander kombinierbar. Sie müssen sich vor Beginn der Maßnahme für einen Weg entscheiden.

BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Direkte Zuschüsse für einzelne Sanierungsschritte — beantragt beim BAFA.

15–20%

Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen)

15% Zuschuss auf förderfähige Kosten. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) zusätzlich +5% Bonus = 20%. Förderfähig bis 30.000 € (ohne iSFP) bzw. 60.000 € (mit iSFP) pro Wohneinheit.

BAFA-Zuschuss
15–20%

Anlagentechnik (Lüftung, Smart Home)

15% Zuschuss für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und Gebäudeautomation. Mit iSFP +5% = 20%. Max. förderfähige Kosten: 30.000 € (ohne iSFP) bzw. 60.000 € (mit iSFP) pro WE.

BAFA-Zuschuss
15–20%

Heizungsoptimierung

15% Zuschuss für hydraulischen Abgleich, Austausch von Heizungspumpen und Optimierung der Heizungsanlage. Mit iSFP +5% = 20%. Max. förderfähige Kosten: 30.000 € (ohne iSFP) bzw. 60.000 € (mit iSFP) pro WE.

BAFA-Zuschuss
50%

Fachplanung & Baubegleitung

50% Zuschuss für die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten. Max. 5.000 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern, max. 2.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern (max. 20.000 €).

Extra-Zuschuss
iSFP-Bonus: Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bringt Ihnen nicht nur +5% mehr Förderung, sondern verdoppelt auch die förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit. Die Investition in einen Energieberater lohnt sich also doppelt.

Heizungstausch: Bis zu 70% Zuschuss

Die KfW fördert den Umstieg auf erneuerbare Energien mit attraktiven Zuschüssen und Boni.

30%

Basis-Zuschuss

Grundförderung für alle förderfähigen Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien: Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle, Wärmenetze.

Für alle Antragsteller
+20%

Klimageschwindigkeitsbonus

Zusätzlich 20% bei Austausch einer fossilen Heizung (Öl, Gas, Kohle, Nachtspeicher) im selbstgenutzten Wohneigentum. Gilt bei Antrag vor 2029, danach sinkt er alle 2 Jahre um 3%.

Selbstnutzer bis 2028
+30%

Einkommensbonus

Zusätzlich 30% für Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 40.000 €/Jahr. Nur für selbstgenutzte Wohneinheit. Nachweis über Einkommensteuerbescheid.

Einkommensabhängig
70%

Maximaler Fördersatz (gedeckelt)

30% Basis + 20% Klima + 30% Einkommen = 80%, aber gedeckelt bei 70%. Maximale Förderung: 21.000 € (bei 30.000 € förderfähigen Kosten).

Max. 21.000 € Zuschuss
Förderfähige Kosten (KfW 458): Max. 30.000 € (1. Wohneinheit), 15.000 € (2.–6. WE), 8.000 € (ab 7. WE). Zusätzlich: Ergänzungskredit KfW 358/359 bis 120.000 € pro WE mit vergünstigtem Zinssatz.

Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus.

Effizienzhaus-Stufe Tilgungszuschuss Mit EE-Klasse Mit NH-Klasse Max. Kredit
Effizienzhaus 85 5% 10% 10% 120.000 € / 150.000 €
Effizienzhaus 70 10% 15% 15% 120.000 € / 150.000 €
Effizienzhaus 55 15% 20% 20% 120.000 € / 150.000 €
Effizienzhaus 40 20% 25% 25% 120.000 € / 150.000 €
+10%

WPB-Bonus

Worst Performing Building: Zusätzlich 10% für die energetisch schlechtesten 25% des Gebäudebestands (Energieeffizienzklasse H oder vor 1957 ohne energetische Sanierung).

Zusatzbonus
+15%

Serielle Sanierung

Zusätzlich 15% Tilgungszuschuss bei serieller Sanierung mit vorgefertigten Fassaden- und/oder Dachelementen. Gilt nur für Effizienzhaus 55 und 40.

Zusatzbonus
+5%

EE- oder NH-Klasse

EE-Klasse: Mind. 65% erneuerbare Energien für Heizung. NH-Klasse: Nachhaltigkeitszertifikat (QNG). Max. Kredit erhöht sich auf 150.000 €.

Zusatzbonus
Maximaler Tilgungszuschuss: Bis zu 45% kombiniert (z.B. EH 40 + EE-Klasse 25% + WPB 10% + Serielle Sanierung 15% = 50%, gedeckelt bei 45%). Das entspricht bis zu 67.500 € bei 150.000 € Kredit. Boni WPB und Serielle Sanierung sind miteinander und mit EE/NH kombinierbar.

Förderrechner: Ihre persönliche Förderung

Berechnen Sie in Echtzeit, wie viel Förderung Sie für Ihre Sanierung erhalten können.

Geschätzte Förderung
5.000 €
Gebäudehülle mit iSFP
Basis-Fördersatz15%
iSFP-Bonus+5%
Gesamt-Fördersatz20%
Förderfähige Kosten (max.)60.000 €
Fördersumme5.000 €
Ihr Eigenanteil20.000 €

Steuerliche Förderung nach §35c EStG

Statt BEG-Zuschuss: 20% der Sanierungskosten über 3 Jahre von der Steuer absetzen.

20% Steuerermäßigung über 3 Jahre

1. Jahr (Abschluss)
7%
max. 14.000 €
2. Jahr
7%
max. 14.000 €
3. Jahr
6%
max. 12.000 €
  • Maximale Steuerermäßigung: 40.000 € pro Objekt (über den gesamten Förderzeitraum)
  • Nur für selbstgenutztes Wohneigentum — Vermietung ist ausgeschlossen
  • Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein (Bauantrag/Bauanzeige)
  • NICHT kombinierbar mit BEG-Zuschüssen (BAFA/KfW) für dieselbe Maßnahme
  • Kein Energieberater zwingend erforderlich (aber Fachunternehmer-Bescheinigung nötig)
  • Gilt für Maßnahmen, die vor dem 01.01.2030 abgeschlossen werden

So beantragen Sie Ihre Förderung

Der komplette Ablauf von der Planung bis zur Auszahlung — Schritt für Schritt erklärt.

1

Energieberater finden

Suchen Sie einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten über die offizielle dena-Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de). Nur dort gelistete Berater sind für BEG-Förderungen zugelassen.

1–2 Wochen
2

iSFP erstellen lassen

Der Energieberater erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für Ihr Gebäude. Das kostet ca. 800–1.800 €, wird aber selbst mit 80% gefördert.

2–4 Wochen
+5% iSFP-Bonus sichern!
3

Angebot vom Fachbetrieb einholen

Holen Sie ein detailliertes Angebot von einem qualifizierten Fachbetrieb ein. Achten Sie darauf, dass alle förderfähigen Positionen separat aufgeführt sind.

1–3 Wochen
4

Antrag ONLINE stellen — VOR Baubeginn!

Stellen Sie den Förderantrag zwingend vor Baubeginn im BAFA-Portal (Einzelmaßnahmen) oder KfW-Zuschussportal (Heizungstausch/Komplettsanierung). Erst nach Erhalt der Bewilligung darf mit der Maßnahme begonnen werden.

1 Tag
Wichtigster Schritt!
5

Bewilligung abwarten

Die Bearbeitungszeit variiert: BAFA ca. 6–12 Wochen, KfW Heizungstausch ca. 4–8 Wochen. Planen Sie diese Zeit in Ihren Bauzeitenplan ein.

6–12 Wochen
6

Maßnahme durchführen

Nach Erhalt der Bewilligung können Sie den Auftrag erteilen und die Sanierungsmaßnahme durchführen lassen. Dokumentieren Sie alles sorgfältig.

Je nach Maßnahme

Verwendungsnachweis einreichen

Nach Abschluss: Rechnungen, Energieberater-Bestätigung und technische Nachweise einreichen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung innerhalb weniger Wochen.

2–4 Wochen bis Auszahlung

Investition und Förderung im Vergleich

So verteilen sich Eigenanteil und Förderung bei typischen Sanierungsmaßnahmen.

Eigenanteil vs. Förderung nach Maßnahme

Typische Investitionskosten für ein Einfamilienhaus (Richtwerte)

Die 5 häufigsten Fehler bei der Förderung

Diese Fehler kosten Bauherren jedes Jahr Tausende Euro an verlorener Förderung.

Antrag NACH Baubeginn gestellt

Der häufigste und teuerste Fehler: Der Förderantrag muss zwingend vor Baubeginn gestellt und bewilligt sein. Bereits ein unterschriebener Werkvertrag kann als Baubeginn gelten. Ausnahme: Bei KfW 458 darf nach Antragstellung mit Lieferungs-/Leistungsvertrag begonnen werden.

Keinen Energieberater eingebunden

Ohne zertifizierten Energieeffizienz-Experten (dena-Liste) gibt es keinen iSFP-Bonus (+5%) und die förderfähigen Kosten halbieren sich von 60.000 € auf 30.000 € pro WE. Das kann schnell 5.000–10.000 € Förderung kosten.

Falsche Rechnungsadressierung

Die Rechnungen müssen auf den Antragsteller ausgestellt sein und die förderfähigen Kosten separat ausweisen. Pauschale Rechnungen ohne Aufschlüsselung führen häufig zu Kürzungen oder Ablehnung.

Doppelförderung BEG + §35c

BEG-Zuschüsse (BAFA/KfW) und die Steuerermäßigung nach §35c EStG sind für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar. Wer beides beantragt, riskiert Rückforderungen. Entscheiden Sie sich vorher für einen Weg.

Nicht-förderfähige Kosten mitgerechnet

Nicht alle Kosten sind förderfähig. Eigenleistungen, Grundstückskosten und rein optische Maßnahmen werden nicht gefördert. Nur Kosten, die direkt mit der energetischen Verbesserung zusammenhängen, zählen.

FAQ zur Sanierungsförderung

Antworten auf die wichtigsten Fragen unserer Kunden.

Kann ich mehrere Förderprogramme kombinieren?
+
Ja, mit Einschränkungen. Sie können z.B. eine BAFA-Förderung für Dämmung und eine KfW-Förderung für Heizungstausch parallel beantragen, da es verschiedene Maßnahmen sind. Auch der KfW-Ergänzungskredit (358/359) lässt sich mit dem KfW-458-Zuschuss kombinieren. Nicht kombinierbar sind: BEG-Zuschuss und §35c EStG für dieselbe Maßnahme, sowie BEG EM und BEG WG/NWG für dasselbe Bauteil.
Was kostet ein Energieberater?
+
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kostet für ein Einfamilienhaus typischerweise 800–1.800 €. Die gute Nachricht: Die Energieberatung wird selbst mit 80% gefördert (max. 1.300 € für EFH/ZFH). Ihr Eigenanteil liegt also oft bei nur 200–400 €. Angesichts des iSFP-Bonus (+5% Förderung, doppelte förderfähige Kosten) ist das eine der besten Investitionen überhaupt.
Muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden?
+
Ja, unbedingt! Bei BAFA-Einzelmaßnahmen muss der Antrag vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gestellt werden. Bei KfW 458 (Heizungstausch) darf der Vertrag mit dem Handwerker unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage geschlossen werden. Generell gilt: Erst Antrag stellen, dann beauftragen. Reine Planungsaufträge an Energieberater gelten nicht als Baubeginn.
Wie lange dauert die Bewilligung?
+
Die Bearbeitungszeiten variieren: BAFA-Einzelmaßnahmen: ca. 6–12 Wochen. KfW 458 (Heizungstausch): ca. 4–8 Wochen. KfW 261 (Komplettsanierung): ca. 4–8 Wochen nach Einreichung bei der Hausbank. Planen Sie diese Wartezeit ein — besonders wenn Sie saisonabhängige Arbeiten (z.B. Fassadendämmung im Frühjahr) planen.
Was ist der Unterschied zwischen BAFA und KfW?
+
Beide setzen die BEG-Förderung um, aber in verschiedenen Bereichen: Das BAFA ist zuständig für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung — als direkte Zuschüsse. Die KfW übernimmt den Heizungstausch (Zuschuss Nr. 458) und die Komplettsanierung zum Effizienzhaus (Kredit Nr. 261). Die KfW vergibt zudem die Ergänzungskredite (358/359).
Kann ich als Vermieter Förderung bekommen?
+
Ja, aber mit Einschränkungen. Vermieter erhalten die Basis-Förderung (z.B. 30% beim Heizungstausch, 15% bei Einzelmaßnahmen). Der Klimageschwindigkeitsbonus (+20%) und der Einkommensbonus (+30%) beim Heizungstausch stehen jedoch nur Selbstnutzern zur Verfügung. Die steuerliche Förderung nach §35c EStG ist für vermietete Objekte ebenfalls ausgeschlossen — hier greifen aber ggf. andere steuerliche Absetzungsmöglichkeiten.
Was genau ist der iSFP-Bonus?
+
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein von einem Energieberater erstellter, ganzheitlicher Sanierungsplan für Ihr Gebäude. Wenn Sie Einzelmaßnahmen umsetzen, die im iSFP empfohlen werden, erhalten Sie den iSFP-Bonus von +5% auf den Fördersatz. Zusätzlich verdoppeln sich die maximal förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit. Der iSFP gilt für 15 Jahre und ist ein Fahrplan für schrittweise Sanierung.
Werden die Fördersätze 2026 geändert?
+
Die Grundfördersätze bleiben 2026 weitgehend stabil. Wichtig: Der Klimageschwindigkeitsbonus von 20% gilt noch bis Ende 2028 — ab 2029 sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte (2029: 17%, 2031: 14% usw.). Es lohnt sich also, den Heizungstausch zeitnah anzugehen. Die BAFA-Einzelmaßnahmen und KfW-261-Konditionen sind aktuell nicht von Änderungen betroffen.
Was passiert, wenn die Förderung abgelehnt wird?
+
Ablehnungen kommen vor, meist wegen formaler Fehler. Häufige Gründe: Baubeginn vor Antragstellung, fehlende Unterlagen, nicht zugelassener Energieberater, technische Mindestanforderungen nicht erfüllt. Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen oder einen neuen Antrag stellen, sofern die Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Deshalb ist eine sorgfältige Vorbereitung mit Energieberater so wichtig.
Lohnt sich die Förderung oder besser steuerlich absetzen?
+
Das hängt von Ihrer Situation ab. BEG-Zuschuss ist meist vorteilhafter, weil Sie das Geld direkt erhalten. Bei 20% Zuschuss auf 60.000 € bekommen Sie 12.000 € ausgezahlt. Die Steuerermäßigung lohnt sich eher bei kleineren Maßnahmen ohne Energieberater oder wenn Sie eine hohe Steuerlast haben. Faustregel: Bei Investitionen über 10.000 € und vorhandenem iSFP ist der BEG-Weg in den meisten Fällen besser. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater individuell beraten.

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