Die Abbruchgenehmigung ist in Berlin eine Baugenehmigung für Abbruchvorhaben — geregelt in der Berliner Bauordnung (BauO Bln 2021). Wann sie vorgeschrieben ist, welche Unterlagen die Behörde verlangt, was Schadstoffe kosten und wie lange das Verfahren dauert: alle Fakten für 2026.
Kompakter Überblick für Bauherren, Architekten und Bauleiter: rechtliche Einordnung, Zuständigkeit und die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick.
Die Abbruchgenehmigung ist keine eigenständige Genehmigungsart, sondern eine Baugenehmigung für ein Abbruchvorhaben gemäß §§ 59 ff. BauO Bln (Berliner Bauordnung in der Fassung von 2021). Wer ein Gebäude, eine Mauer oder ein sonstiges bauliches Anlagenteil in Berlin beseitigen möchte, benötigt in den meisten Fällen vorab die schriftliche Genehmigung des Bauordnungsamtes des zuständigen Bezirks.
Die Genehmigungspflicht ergibt sich aus § 59 Abs. 1 BauO Bln: „Die Errichtung, Änderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung.“ § 62 BauO Bln listet Ausnahmen für genehmigungsfreie Vorhaben — darunter den Abbruch kleiner Gebäude bis 300 m³ Brutto-Rauminhalt (BRI), sofern kein Denkmalschutz oder Milieuschutz vorliegt.
Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen in Berlin zwei zusätzliche Schranken: In Denkmalschutzbereichen nach DSchG Bln und in Milieuschutzgebieten nach § 172 BauGB ist der Abbruch stets genehmigungspflichtig — unabhängig von der Gebäudegröße. Berlin hat über 74 Milieuschutzgebiete, in denen auch der Abbruch eines kleinen Nebengebudes einen Antrag erfordert.
Vor Antragstellung ist außerdem eine Schadstoffkartierung nach GefStoffV Pflicht: Asbest, KMF, PCB und PAK müssen vor Baubeginn identifiziert und fachgerecht entsorgt werden (TRGS 519, TRGS 521).
Die Genehmigungspflicht richtet sich nach Gebäudegröße, Lage und Schutzkategorie des Grundstücks. Die drei relevanten Fälle im Überblick.
Gebäude über 300 m³ BRI, alle Abbruchvorhaben in Denkmalschutzbereichen (DSchG Bln), in Milieuschutzgebieten (§ 172 BauGB), in gesetzlich geschützten Biotopen sowie Gebäude, die im Bebauungsplan als erhaltenswert eingestuft sind.
Baugenehmigung erforderlichFreistehende Gebäude bis 300 m³ BRI ohne Kellergeschoss, außerhalb von Denkmal- und Milieuschutzzonen. Auch genehmigungsfrei: Garagen bis 50 m³, Carports, Geräteschüppen. Achtung: Die Schadstoffpflichten nach GefStoffV gelten trotzdem uneingeschränkt.
Kein Antrag, aber Schadstoffprüfung!Werden nur Teile eines Gebäudes beseitigt (z. B. Dachgeschossausbau, Anbau abreißen), richtet sich die Genehmigungspflicht nach der Gesamtmaßnahme. Wird gleichzeitig neu gebaut, ist der Abbruch oft Teil des Baugenehmigungsverfahrens für den Neubau.
Im Einzelfall prüfen| Schutzkategorie | Rechtsgrundlage | Konsequenz für den Abbruch | Häufige Bezirke |
|---|---|---|---|
| Milieuschutzgebiet | § 172 BauGB, Berliner Erhaltungssatzungen | Genehmigung immer erforderlich; Versagungsgrund: Abbruch gefährdet die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung | Mitte, Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg |
| Einzeldenkmal | § 11 DSchG Bln | Abbruchgenehmigung durch Untere Denkmalschutzbehörde; Versagung im Regelfall bei Denkmalen | Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Steglitz-Zehlendorf |
| Denkmalbereich | § 2 Abs. 3 DSchG Bln | Genehmigungspflicht auch für Nicht-Denkmale im Ensemblebereich; Abstimmung Bauordnungsamt + Denkmalschutzbehörde | Historische Ortskerne, Gründerzeitquartiere |
| Erhaltungsbereich (Bebauungsplan) | § 172 BauGB, § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB | Abbruch bedürfte zusätzlich eines städtebaulichen Einvernehmens; Bezirksamt kann versagen | Je nach B-Plan; vor allem Berlin-Mitte, Prenzlauer Berg |
Ein vollständiger Antrag beschleunigt die Bearbeitung erheblich. Fehlende Dokumente führen zu Nachforderungen und verzögern die Genehmigung um Wochen.
Offizielles Berliner Formular (downloadbar auf der Website des jeweiligen Bezirksamts oder über service.berlin.de). Anzugeben sind: Adresse, Gebäudetyp, BRI, Abbruchverfahren (maschinell/manuell), voraussichtlicher Abbruchtermin, Name des Abbruchunternehmens.
Aktuelle Flurkarte aus dem Liegenschaftskataster Berlin (erhältlich beim Berliner Gutachterausschuss oder elektronisch über geoportal.berlin.de). Das abzubrechende Gebäude ist einzuzeichnen. Nicht älter als 6 Monate.
Bestandspläne aller Geschosse (Maßstab 1:100 oder 1:50), Querschnitt mit Geschossangaben, alle vier Fassadenansichten. Falls keine Bestandspläne vorhanden: vereinfachte Aufmaßzeichnung durch Planer genügt. BRI-Berechnung muss rechnerisch nachvollziehbar sein.
Pflicht nach § 7 GefStoffV i. V. m. TRGS 519 (Asbest) und TRGS 521 (KMF). Ein akkreditiertes Sachverständigenbüro kartiert Asbest, KMF, PCB, PAK und Schwermetalle. Das Gutachten ist dem Antrag beizufügen; ohne es wird der Antrag nicht bearbeitet.
Gemäß KrWG und AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) ist nachzuweisen, wie Abbruchmaterial (Abfallschlüssel 17 09 04 für gemischten Bauschutt, 17 06 01* für Asbest) entsorgt wird. Angabe des Entsorgungsfachbetriebs und der Deponiename.
Bei größeren Gebäuden oder Nachbarbebauung in Grenznähe: Nachweis der Standsicherheit benachbarter Gebäude während des Abbruchs (DIN 4123 – Unterfangungen). Das Abbruchkonzept (Reihenfolge, Abbruchgeräte, Abstutützungen) ist in diesen Fällen von einem bauvorlageberechtigten Tragwerksplaner zu erstellen.
Bestätigungen der Versorger (GASAG, Stromnetz Berlin, Berliner Wasserbetriebe) über die Abschaltung/Abklemmung von Gas, Strom, Wasser und Abwasser vor Beginn der Abbrucharbeiten. Ohne diese Bestätigungen darf das Gebäude nicht abgebrochen werden.
Personalausweis-Kopie des Bauherrn, bei Vertretung durch Architekten oder Planer: schriftliche Vollmacht. Bei WEG: Beschlussprotokoll der Eigentümerversammlung. Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate) ist in der Regel beizufügen.
Der Abbruchprozess in Berlin ist in sieben Phasen unterteilt. Wer jeden Schritt kennt, vermeidet Bürokratiefallen und teure Verzögerungen.
Liegt das Grundstück in einem Milieuschutzgebiet oder Denkmalbereich? Den BRI (Länge × Breite × Höhe × Formfaktor) berechnen — unter 300 m³ und kein Schutzstatus bedeutet Genehmigungsfreiheit. Voranfrage beim Bauordnungsamt empfohlen (kostenlos, schriftlich möglich). Zeitaufwand: 1–2 Tage.
Akkreditiertes Sachverständigenbüro beauftragen, das Gebäude auf Asbest (TRGS 519), KMF (TRGS 521), PCB, PAK und Schwermetalle untersucht. Probenahmen vor Ort, Laborbefund, Kartierung und Bewertung. Dauer: 1–3 Wochen; Kosten: 500–3.000 € je nach Gebäudegröße.
Alle Pflichtunterlagen (siehe Abschnitt oben) beschaffen. Gleichzeitig Angebote von min. 3 Abbruchunternehmen einholen — diese benötigen das Schadstoffgutachten für eine belastbare Kalkulation. Verträge erst nach Genehmigung abschließen. Dauer: 1–2 Wochen.
Antrag per Post, Boten oder (je nach Bezirk) über das Online-Portal einreichen. Kopien der Unterlagen zusätzlich für die eigenen Akten aufbewahren. Das Amt prüft zunächst die Vollständigkeit und sendet ggf. eine Nachforderung. Tipp: Im Bezirk vorher anrufen und Ansprechpartner erfragen.
Die gesetzliche Frist beträgt 3 Monate ab vollständigem Antrag (§ 68 BauO Bln). In der Praxis dauert es bei einfachen Abbruchen oft 4–8 Wochen; in vollen Berliner Bezirken (Pankow, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg) auch länger. Im Denkmalschutzfall: zusätzliche Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Die Baugenehmigung wird schriftlich zugestellt und enthält Auflagen (z. B. Schutzmaßnahmen für Nachbargebäude, Staubschutz, Bauzeiten). Anschließend GASAG, Stromnetz Berlin und Berliner Wasserbetriebe beauftragen, die Leitungen abzuklemmen. Bestätigungen aufbewahren. Vorlaufzeit Versorger: 1–3 Wochen.
Mindestens 1 Woche vor Beginn beim Bauordnungsamt anmelden (§ 71 BauO Bln). Schadstoffhaltige Bauteile werden vor dem maschinellen Abbruch von spezialisierten Fachbetrieben separat demontiert (TRGS 519). Nach Abbruch: Wiegescheine und Entsorgungsnachweise (AVV) zur Akte nehmen — das Bauordnungsamt kann Nachweise anfordern.
Geben Sie Gebäudetyp, Grundfläche, Geschosszahl und Schadstoffsituation ein — der Rechner schätzt Abbruchkosten, Genehmigungsgebühr und Gesamtbudget (Berliner Marktpreise 2026).
Vor jedem Abbruch — ob genehmigungspflichtig oder nicht — ist eine Schadstoffkartierung gesetzlich vorgeschrieben. Gebräuchliche Schadstoffe in Berliner Altbauten und die maßgeblichen Regelwerke im Überblick.
| Schadstoff | Typische Einbauorte | Maßgebendes Regelwerk | Entsorgungskosten Berlin 2026 |
|---|---|---|---|
| Asbest (fest gebunden) | Dachplatten (Eternit), Fassadenplatten, Fensterbrettunterlagen | TRGS 519, GefStoffV Anh. I Nr. 2.4, AVV 17 06 01* | 15–35 €/m² |
| Asbest (schwach gebunden) | Spachtelmassen, Kleber, Rohrdämmung, Deckenputz | TRGS 519 Anlage 2, § 17 GefStoffV | 50–120 €/m² |
| Künstliche Mineralfasern (KMF) | Dämmmatten, Trittschalldämmung, Dämmputze bis 1996 | TRGS 521, AVV 17 06 03* | 5–15 €/m² |
| PCB (polychlorierte Biphenyle) | Fugenmassen Beton (1960–1970er), Elektrokondensatoren | PCB-Abfallbest-VO, § 12 GefStoffV, AVV 17 09 02* | 80–300 €/lfd. m Fuge |
| PAK (Teerpech) | Parkettkleber, Bitumenbahnen, Dachpappe (vor 1990) | TA Luft, LAGA-Merkblatt, AVV 17 03 01* | 20–60 €/m² |
| Blei / Schwermetalle | Bleirohre, Bleifarben, Dachbleche | GefStoffV, AVV 17 04 09* | Ab 5 €/kg (Entsorgung) |
| Norm / Regelwerk | Titel | Relevanz für Abbruchvorhaben |
|---|---|---|
| DIN 18459 | VOB/C ATV – Abbruch- und Rückbauarbeiten | Leistungsverzeichnis, Abrechnung, Leistungspflichten des Abbruchunternehmens |
| DIN 4123 | Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude | Pflicht bei Abbruch mit Einfluss auf Nachbargebäude oder Gründung |
| DIN EN 17187 | Abbruch von Gebäuden und Ingenieurbauten (europäische Norm) | Planung, Vorbereitung und Durchführung des Abbruchs; Abfallprävention |
| TRGS 519 | Asbest – Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten | Schutzmaßnahmen, Probenahme, Entsorgung; gilt zwingend bei Asbestverdacht |
| TRGS 521 | Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit künstlichen Mineralfasern | Schutzmaßnahmen, PSA-Anforderungen, Entsorgungsnachweis für KMF |
| KrWG & AVV | Kreislaufwirtschaftsgesetz und Abfallverzeichnis-Verordnung | Entsorgungsnachweis, Verwertungsgebot, Nachweispflicht für gefährliche Abfälle |
Von der Genehmigungsgebühr bis zum schliessfertigen Grundstück — realistische Berliner Preise für 2026 auf Basis aktueller Ausschreibungsdaten.
| Kostenposition | Preisspanne Berlin 2026 | Anmerkung |
|---|---|---|
| Genehmigungsgebühr Bauordnungsamt | 100–2.500 € | Ca. 0,8–1 % der Abbruchkosten; Mindestgebühr 100 € (BauGebO Bln) |
| Schadstoffgutachten (Kartierung) | 500–3.000 € | Abhängig von Gebäudegröße und Baujahr; Einfamilienhaus ca. 800–1.500 € |
| Abbruch Garage / Nebengebäude (bis 50 m²) | 3.500–8.000 € | Inkl. Abtransport, Entsorgung Bauschutt (kein Sonderabfall) |
| Abbruch Einfamilienhaus (100–150 m² GF) | 25.000–55.000 € | 2-geschossig, mit Keller; maschineller Abbruch; Bauschutt-Entsorgung inkl. |
| Abbruch Mehrfamilienhaus (200–400 m² GF) | 60.000–150.000 € | 4-geschossig; häufig in dichter Bebauung; Sicherungsmaßnahmen Nachbargebäude zusätzlich |
| Abbruch Gewerbe/Lagerhalle | 50.000–200.000 € | Stark abhängig von Statik, Gründung, vorhandenen Schadstoffen |
| Asbestsanierung (Dach Wellplatten) | 15–35 €/m² | Plus Deponie Wannsee: ca. 250 €/t; Mindestmenge / Pauschale beachten |
| Kellerabbruch / Grundplättung | 5.000–25.000 € Aufpreis | Abhängig von Kellergröße, Auffüllung, Bodengutachten |
Die wichtigsten Fragen von Bauherren, Architekten und Bauleuten — direkt und präzise beantwortet.
Von der Schadstoffkartierung über den Genehmigungsantrag bis zum schliessfertigen Grundstück — wir koordinieren alle Gewerke und Behördengänge für Sie.