Teilabbruch ist die gezielte, auf einzelne Bauteile beschränkte Abbruchmaßnahme am bestehenden Gebäude — mit zwingend vorgeschalteter statischer Sicherung. Falsch geplant, drohen Deckeneinsturz und Gebäudeschaden. Was Bauherren und Fachplaner in Berlin wissen müssen.
Teilabbruch (selektiver Rückbau) bezeichnet die kontrollierte Entfernung einzelner Bauteile oder abgegrenzter Bereiche eines bestehenden Gebäudes, während das Gesamttragwerk erhalten bleibt. Typische Maßnahmen sind Wanddurchbrüche, Deckendurchbrüche für Treppen, der Abbruch tragender Innenwände oder die Entnahme von Fundamentbereichen für Unterfangungen.
Der entscheidende Unterschied zum Vollabbruch: das verbleibende Tragwerk steht unter Last. Decken, Auflager, Zwischenwände und das Fundament sind in einem System miteinander verbunden. Wird ein tragendes Element entfernt, ohne zuvor die Lasten auf ein Hilfstragwerk umzuleiten, kann dies progressives Versagen — den kettenreaktionsartigen Einsturz mehrerer Bauteile — ausgelösen werden.
Normübergreifend gilt: Vor jedem Abbrucheingriff in das Tragwerk ist ein baustatisches Gutachten zu erstellen (vgl. DIN 4123, LBO Berlin § 62). Die statische Sicherung ist keine optionale Ergänzung, sondern integraler Bestandteil des Abbruchvorgangs selbst — zeitlich, rechtlich und technisch.
In Berlin mit seinem hohen Altbaubestand (Gründerzeitbauten 1870–1918, Backsteinmauerwerk unregelmäßiger Qualität, teilweise erneuerter Gebäudesubstanz) sind die Anforderungen an Bestandsaufnahme und Sicherungsplanung besonders hoch.
Teilabbruch und statische Sicherung im Bestand werden durch ein Bündel voneinander ergänzender Normen geregelt — von der Geotechnik bis zur Arbeitssicherheit.
| Norm / Vorschrift | Ausgabe | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| DIN 4123 | 2013-04 | Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude — DIE Schlüsselnorm für jede Unterfangungsmaßnahme |
| VOB/C ATV DIN 18459 | 2016-09 | Abbruch- und Rückbauarbeiten: Vertragsgrundlagen, Leistungsbeschreibung, Abrechnung |
| DIN EN 1992-1-1 (EC 2) | 2011-01 | Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken — relevant für neue Sturz- und Deckenkonstr. |
| DIN EN 1996-1-1 (EC 6) | 2013-02 | Bemessung von Mauerwerkskonstruktionen — Grundlage für Wanddurchbrüche in Ziegelmauerwerk |
| DIN EN 1997-1 (EC 7) | 2014-03 | Geotechnische Bemessung — bei Unterfangungen, Aushubsicherungen |
| DIN 4020 | 2010-12 | Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke — Baugrundgutachten vor Unterfangungen |
| DGUV Vorschrift 38 | 2017 | Bauarbeiten: Sicherheitsanforderungen an Abstützungen, Abbruchabfolge, PSA |
| BauO Bln § 61–63 | 2021 | Berliner Landesbauordnung: Genehmigungsfreiheit vs. Genehmigungspflicht bei Abbruchmaßnahmen |
Die Wahl des Verfahrens bestimmt Erschütterungsbelastung, Staubentwicklung, Kosten und Präzision. Im bewohnten Bestand und bei denkmalgeschützten Gebäuden sind erschütterungsarme Methoden Pflicht.
Pressluftmeißel, Flächenabbruchhammer, Trennscheibe — höchste Präzision, geringste Erschütterung. Einsatz: tragende Einzelbauteile, Berliner Altbauten mit sensibler Bausubstanz, denkmalgeschützte Substanz.
Geringe ErschütterungBagger mit Abbruchzange, -meißel oder -schere — hohe Flächenleistung, aber erhöhte Erschütterungsbelastung. Einsatz: großflächige Innenabbrucharbeiten, Rohbauumbauten im unbewohnten Gebäude.
Hohe LeistungErschütterungsfreies Schneidverfahren, präzise Kontur, kein Sprengdruck. Einsatz: Stahlbeton-Durchbrüche, Deckenplatten, Treppen, enge Einbausituationen. Hoher Maschineneinsatz, aber wirtschaftlich bei > 3 m² Stahlbeton.
PräzisionRunde Öffnungen (Ø 50–600 mm) für Installationsdurchführungen (Rohre, Lüftung, Kabel) oder als Vorbohrung für größere Durchbrüche. Nahezu erschütterungsfrei, kein Staub mit Nassbohrtechnik.
Staubarme MethodeWasserstrahlschneiden (> 2.000 bar) — werkzeuglose Trennung, kein Funkenflug, geeignet für brandschutzempfindliche Bereiche. In Berlin selten, da hoher Maschineneinsatz und Wasserentsorgung aufwändig.
SpezialeinsatzIm Teilabbruch praktisch ausgeschlossen — nur bei Vollabbruch großer Teile möglich und in Berlin wegen Bebauungsdichte und Nachbarschutz (LImSchG) extrem selten genehmigt.
Nur VollabbruchDie DIN 4150-3 „Erschütterungen im Bauwesen — Einwirkungen auf bauliche Anlagen“ definiert Richtwerte für die zulässige Schwingstärke (Spitzenpartikelgeschwindigkeit, PPV). Im Berliner Altbaubestand sind diese Werte häufig die entscheidende Verfahrenswahl-Einschränkung.
| Gebäudekategorie | Frequenz < 10 Hz | 10–50 Hz | > 50 Hz |
|---|---|---|---|
| Gewerblich genutzte Gebäude | 20 mm/s | 20–40 mm/s | 40 mm/s |
| Wohngebäude | 5 mm/s | 5–15 mm/s | 15 mm/s |
| Empfindliche Bauten (Altbau, Denkmal) | 3 mm/s | 3–8 mm/s | 8 mm/s |
| Besonders empfindliche Anlagen | Einzelnachweis erforderlich | ||
Die Wahl der Sicherungsmethode hängt von der Lastgröße, der Gebäudekonstruktion, dem Platzbedarf und den Baugrundverhältnissen ab. Abstützung und Unterfangung sind die zwei grundlegenden Konzepte.
Bei Aushubarbeiten neben bestehenden Fundamenten werden Verpressanker oder Bodednägel eingesetzt, um die Baugrubenwandung zu sichern und Horizontalkräfte aufzunehmen. Norm: DIN EN 1537 (Verpressanker) und DIN EN 14490 (Bodennägel). In Berlin häufig bei Tiefgaragenerweiterungen und Kellerausbauarbeiten nötig.
Beim Wanddurchbruch wird der obere Abschluss durch einen IPE- oder HEB-Träger gesichert. Die Ausführungsreihenfolge nach Statiker-Vorgabe ist verbindlich: Erst Abstützung der Deckenlast, dann abschnittsweises Ausbrechen, dann Trägereinbau, dann Vermaßern und Verputzen. Tragfähigkeitsnachweis nach EC 3 (Stahl) oder EC 2 (Beton) je nach Auflager.
Bei großflächigen Innenabbrucharbeiten (z. B. Entfernen aller Innenwände einer Etage) muss die horizontale Aussteifung des Gebäudes aufrechterhalten bleiben. In Berliner Altbauten wird die Aussteifung oft durch gemauerte Querscheiben übernommen — ihr Entfernen erfordert den vorherigen Einbau von Stahlverbindungen oder Stahlbetonscheiben.
Obligatorisch bei Abbrucharbeiten mit Absturzgefährdung (DGUV Vorschrift 38, TRBS 2121-2). Bei Deckendurchbrüchen: Schutzgerüst in der darunterliegenden Etage. Bei Fassadenarbeiten: auskragendes Schutzgerüst nach DIN EN 12811. Gerüstaufbauplan vom Gerüstbauer erforderlich.
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Von der ersten Begutachtung bis zur Freigabe — der typische Projektablauf nach Berliner Bauordnung und guter Baupraxis.
Sichtprüfung der Konstruktion, ggf. Bauteiluntersuchung (Kernbohrung, Georadar) zur Ermittlung von Bewehrung, Mauerwerksqualität, Schadstoffen (Asbest, PCB nach DGUV Regel 101-004). In Berlin: Aktenlage beim Bauarchiv des Bezirks prüfen (Baugenehmigung, Pläne). Dauer: 1–3 Werktage.
Der bauvorlageberechtigte Tragwerksplaner erstellt Standsicherheitsnachweis, Sicherungskonzept und Ausführungsdetails (Sturzquerschnitte, Trägerlagen, Unterfangungsabschnitte). Gleichzeitig Klärung des Genehmigungsbedarfs nach BauO Bln § 61–63. Dauer: 1–3 Wochen je nach Komplexität.
Eingriffe in tragende Bauteile unterliegen in Berlin grundsätzlich der Genehmigungspflicht nach § 62 BauO Bln. Zuständiges Bauamt: Stadtentwicklungsamt des jeweiligen Bezirks. Unterlagen: Lageplan, Bestandspläne, statischer Nachweis, Erdbebenschutznachweis (falls gefordert). Bearbeitungszeit: 4–12 Wochen (Verfahrensvereinfachung per Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich).
Vor dem ersten Abbruchschlag: Lehrgerüst aufstellen, Stempel setzen, Hilfskonstruktionen nach Statiker-Plan einbauen. Nachbarbebauung sichern (Berliner Dichte: Grundstücksgrenzbebauung häufig). Abstände zu Nachbarfundamenten nach DIN 4123 einhalten. Schutzmaßnahmen für verbleibende Bewohner/Nutzer (Staubabtrennung, Gehwegschutz).
Abbruch nur gemäß Statiker-Plan: bei Wanddurchbrüchen abschnittsweise von oben nach unten, bei Unterfangungen in versetzten Abschnitten (nie länger als 1,25 m gleichzeitig nach DIN 4123). Erschütterungsmessung bei erschütterungsempfindlicher Nachbarbebauung (Seismograf nach DIN 4150-2). Schuttentsorgung nach Entsorgungsnachweis (AVV 170904 für Mischabbruch).
Einbau der dauerhaften Tragkonstruktion (Stahlträger, Betonbalken, neue Fundamentabschnitte), Einhaltung der Einbindelängen und Auflagerbreiten nach Statik. Hilfstragwerk erst nach Aushtung (Beton: mind. nach Erhärtungszeit gem. EC 2) ausbauen. Bauabnahme durch Prüfingenieur/Bauleiter, ggf. behördliche Schlussabnahme nach BauO Bln.
Nettopreise auf Basis aktueller Berliner Marktdaten (Angebotsauswertung Q1 2026). Berliner Bauleistungspreise liegen ca. 12–18 % über dem Bundesdurchschnitt.
| Leistungsposition | Einheit | Preisspanne netto | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Wanddurchbruch Mauerwerk (inkl. Sturzeinbau) | pro m² | 380–750 € | Gründerzeit-Ziegel; Träger Material zusätzlich |
| Wanddurchbruch Stahlbeton | pro m² | 700–1.400 € | Diamantsäge; Bewehrungsortung, Schneidkosten hoch |
| Deckenöffnung (bis 4 m²) | pauschal | 1.200–3.500 € | Inkl. Abstützung, Abbruch, Materialentsorgung |
| Innenwandabbruch nicht tragend | pro m² | 30–75 € | Gipskarton oder dünnes Mauerwerk; Entsorgung zzgl. |
| Innenwandabbruch tragend (mit Abstützung) | pro m² | 120–320 € | Inkl. Hilfstragwerk; Statikplanung separat |
| Unterfangung klassisch (Streifenfundament) | pro lfm | 480–1.200 € | Aushub, Beton C25/30, inkl. Abschnittsmindestgröße |
| Mikropfähle (Bohrø 150–200 mm) | pro Pf. (8 m) | 180–380 € | Kleinbohrgerät, Verpressung, Zementbrei; Vorhaltung zzgl. |
| Statik & Tragwerksplanung (einfach) | pauschal | 350–900 € | 1 Durchbruch, HOAI Lph. 3/5 vereinfacht |
| Statik & Tragwerksplanung (komplex) | pauschal | 900–3.500 € | Unterfangung, Kellerausbau, mehrere Maßnahmen |
| Schadstoffuntersuchung (Asbest-Screening) | pauschal | 400–1.200 € | Probenahme + Analytik nach TRGS 519, Berlin üblich |
| Schuttentsorgung Mauerwerk/Beton | pro t | 55–120 € | Abtransport + Deponie; Asbest/Sonderabfall stark teurer |
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