Entkernung ist die systematische Entfernung aller nicht tragenden Bauteile, technischen Installationen und Oberflächen bis auf den Rohbau – der erste und entscheidende Schritt jeder Kernsanierung. Fachlich präzise: Verfahren, Normen, Schadstoffregeln und aktuelle Berliner Marktpreise 2026.
Die prägnante Erklärung für Bauherren und Fachplaner – inklusive Abgrenzung zu verwandten Begriffen.
Entkernung bezeichnet den vollständigen oder teilweisen Rückbau aller nicht tragenden Bauteile, Ausbauschichten und technischen Gebäudeausstüstungen bis auf die tragende Rohbaukonstruktion (Decken, tragende Wände, Fundamentplatte). Sie ist gemäß VOB/C ATV DIN 18459 (Abbruch- und Rückbauarbeiten) normiert und bildet den ersten Bauabschnitt jeder Kernsanierung.
Abzugrenzen ist die Entkernung vom Totalabbruch (vollständige Beseitigung incl. Tragwerk) und von der Teilsanierung (gezielte Erneuerung einzelner Bauteile ohne vollständige Freilegung). Die Entkernung schafft den „weissen Rohbau“ – den unverfälschten Ausgangszustand für Schadstoffkartierung, statische Untersuchungen und den Neuausbau.
Typischer Umfang einer Vollentkernung: alle Bodenbeläge inkl. Estrich, sämtliche nicht tragenden Innenwände, abgehängte Decken, Wand- und Deckenputze, Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen, Fenster und Innentüren. Bei der Teilentkernung werden nur definierte Schichten oder Bereiche zurückgebaut.
In Berlin wird Entkernung überwiegend im Bereich Gründerzeitaltbau (Baujahre 1870–1918), DDR-Plattenbau (1960–1990) und bei gewerblichen Bestandsimmobilien durchgeführt. Die Dichte von Altbausubstanz, gepaart mit dem häufigen Vorkommen von Asbest, PCB und PAK, macht die Schadstoffvoruntersuchung in Berlin besonders wichtig.
Professionelle Entkernung folgt einer strikten Reihenfolge – Fehler in der Sequenz können Stillstand, Bußgelder oder Gefährdungen verursachen.
Systematische Aufnahme aller vorhandenen Bauteile, Schichten und Installationen. Grundlage für Leistungsverzeichnis (LV), Massenermittlung und spätere Kostenkontrolle. Empfehlenswert: 360°-Dokumentation und Räumlichkeiten per Laserscanning. Festlegung des Rückbauumfangs nach DIN 276 (Kostengliederung), Abstimmung mit Bauherr und Planer.
PlanungVor jedem Abbruch- und Rückbauvorhaben ist eine Schadstofferkundung nach GefStoffV § 17 obligatorisch. Ein akkreditiertes Gutachterbüro entnimmt Proben (gemäß LAGA PN 98) auf Asbest (TRGS 519), KMF (TRGS 521), PAK/Teer (TRGS 610), PCB, Schwermetalle und biogene Schadstoffe. Das Schadstoffgutachten kostet in Berlin pauschal 1.500–4.500 € und ist Grundlage für Ausschreibung und Entsorgungsnachweis.
PflichtIn Berlin ist für die Entkernung eines Gebäudes i. d. R. keine Baugenehmigung erforderlich, solange die Tragstruktur unverändert bleibt und keine Fassade verändert wird. Bei Abbruch/Rückbau ab einem Bruttorauminhalt von 300 m³ oder bei Schadstoffen ist nach BauO Bln § 62 eine formlose Abbruchanzeige beim Bezirksamt einzureichen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden: zusätzliche Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde. Muss Schadstoff-Sanierung (Asbest) durch zertifizierten Fachbetrieb erfolgen, ist dies dem Staatlichen Amt für Arbeitsschutz anzuzeigen.
BehördeVor Arbeitsbeginn müssen Strom, Gas, Wasser, Fernwärme und ggf. Telekommunikation sicher abgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert werden (Lockout-Tagout). Netzbetreiber (Stromnetz Berlin, GASAG, Berliner Wasserbetriebe) sind rechtzeitig einzubinden – Vorlaufzeiten von 2–6 Wochen einplanen. Noch vorhandene Medien (Heizöl, Chemikalien) sind fachgerecht zu entsorgen.
KoordinationStaubschutzabtrennungen (Baustoffklasse B1) zu bewohnten oder genutzten Bereichen, Abfallcontainerstellplätze (Genehmigung beim Bezirk), Einrüstung oder Gerüst für höhere Gebäude, Absperrung und Beschilderung nach ASR A1.3. Bei Schadstoffen: Einrichtung von Schwarz-Weiß-Schleusen, Unterdruckhaltung (bei Asbestsanierung), PSA der Kategorie 3 für Mitarbeiter gemäß PSA-BV.
SicherheitDie Reihenfolge des selektiven Rückbaus ist gemäß KrWG und DIN 18459 vorgeschrieben: (a) Schadstoffhaltige Materialien zuerst durch zugelassenen Fachbetrieb (TRGS 519-Zertifikat für Asbestsanierung), (b) technische Einbauten (Elektro, Sanitär, Heizung/Klima), (c) Innenausbau (Dämmungen, Trockenbauwände, abgehängte Decken, Innentüren, Fenster), (d) Oberflächen (Bodenbeläge, Estrich, Wandputze). Die Trennung der Materialfraktionen ist ab der ersten Handgriff zwingend – Vermischung mit Sondermüll ergibt einen teuer zu entsorgenden Mischschutt.
KernleistungAlle Abfälle sind nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) zu klassifizieren. Gefährliche Abfälle (Asbest: AVV 17 06 05*, PCB-haltig: AVV 17 09 01*) erfordern einen Entsorgungsnachweis und werden durch zugelassene Entsorger abgeholt. Mineralische Bauabfälle sind über Recyclinganlagen zu verwerten (mind. 70 % gem. EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG). Abschluss: Bautagebuch, Wiegescheine und Entsorgungsnachweise als Dokumentation für Behörden und Bauherr.
AbschlussBerlins Bestandsgebäude tragen eine spezifische Schadstoffgeschichte – nach Baualtersklasse geordnet. Für Planer und Bauherren essenziell.
| Baualtersklasse | Typische Schadstoffe & Fundorte | Regelwerk | Wer darf sanieren? |
|---|---|---|---|
| vor 1900 (Gründerzeit, Altbau) |
Bleifarben (Fenster, Heizkörper), teerhaltige Anstriche, Bleirohrinstallationen | TRGS 610, TRGS 505 (Blei) | Fachkundiger Unternehmer mit PSA, Absaugpflicht |
| 1900–1944 (Gründerzeit, Zwischenkrieg) |
Blei, Teer, erste Asbestprodukte (Dachplatten, Frühform-Dämmung), Bleirohrinstallationen | TRGS 519, TRGS 610 | Asbest: TRGS-519-zertifizierter Fachbetrieb Zertifikat |
| 1950–1990 (Hochphase Asbest, DDR-Bau) |
Asbest in Vinylboden (glatte Seite), Spritzasbest (Decken), Fassadenwellplatten, Dachplatten, Kittmassen, Thermophorplatten (DDR), KMF-Dämmung, PCB in Fugendichtmassen (bes. 1960–1976), PAK in Klebstoffen, Heizbekünstlerstoff | TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524 (PCB), GefStoffV §§ 17–19 | Asbest fest: TRGS-519-Fachbetrieb mit Behördenvoranzeige Pflicht |
| 1975–1993 (Spätphase, Übergangszeit) |
KMF der alten Generation (künstliche Mineralfaser, kanzerogen), PAK-haltige Bodenkleber, Bitumenbahnen, späte Asbestprodukte (Vinylboden, Nageldichtungen) | TRGS 521, TRGS 610 | KMF-alte Generation: geschlossenes System, PSA, Entsorgung als Sondermüll Aufwand |
| nach 1993 (Moderne Bauphase) |
I. d. R. keine gefährlichen Schadstoffe. Ggf. biogene Belastungen (Schimmel), VOC aus modernen Klebern | – | Kein Zertifikat erforderlich; Schimmel: VDI 6202 beachten |
Vinylboden mit Asbestträger, Fugendichtmassen, Kitte, Dachplatten (Eternit). Rückbau durch zertifizierten Fachbetrieb (TRGS 519 Anlage 3). Feuchttrennung, Absaugung, Verpackung und Entsorgung als Sondermüll (AVV 17 06 05*). Berliner Kosten: 30–60 €/m².
Fachbetrieb PflichtSpritzkasetten in Decken, Rohrdämmung (Hochtemperatur-Spritzasbest), Nachtspeicheröfen (DDR). Höchste Gefährdungsstufe. Behördliche Voranzeige 14 Tage vorher gemäß TRGS 519 Ziff. 3.4. Unterdruckschleusen, Vollschutz PSA. Berliner Kosten: 80–200 €/m² zzgl. Entsorgung.
Höchste GefährdungKünstliche Mineralfasern alter Generation und PAK-haltige Kleber erfordern geschlossenes Arbeitssystem, PSA, Absaugung. Kein Sonderfachbetrieb benötigt, aber fachkundige Bauleitung nach TRGS 521 / TRGS 610. Kosten je nach Fläche: 15–35 €/m² Mehrkostenzuschlag.
Fachkunde nötigVon der Planungsnorm bis zur Entsorgungspflicht – der vollständige rechtliche Rahmen für Planer und Bauherren.
DIN 18007 (Abbruch von Bauwerken) regelt Planung, Sicherheitsanforderungen und Durchführung. DIN 18459 (VOB/C) ist die ATV für Abbruch- und Rückbauarbeiten: Leistungsbeschreibung, Abrechnung nach m³ oder m², Nebenleistungen. Grundlage für jedes LV.
AusführungGefStoffV §§ 7, 17–19: Voruntersuchungspflicht, Schutzmaßnahmen, Unterweisungspflicht. Konkretisiert durch TRGS 519 (Asbest), TRGS 521 (KMF), TRGS 524 (PCB), TRGS 610 (PAK/Teer), TRGS 505 (Blei). Für jede Schadstoffart gelten spezifische Messanforderungen und Grenzwerte.
SchadstoffschutzKreislaufwirtschaftsgesetz: Selektiver Rückbau ist keine Option, sondern Pflicht. Abfallhierarchie: Vermeidung vor Wiederverwendung vor Recycling vor Beseitigung. AVV klassifiziert Abfälle (gefährlich / nicht gefährlich). DepV regelt die Ablagerungsbed. Wiegescheine sind 5 Jahre aufzubewahren.
EntsorgungBerlin: Entkernung ohne Tragwerkseingriff genehmigungsfrei nach BauO Bln § 61. Abbruchanzeige bei RBV > 300 m³ oder Schadstoffen (§ 62). Denkmalschutz: Zustimmung der Unteren Denkmalschutzb. erforderlich (DSchG Bln § 11). Milieuschutzgebiete: Absprache mit Bezirksamt empfehlenswert.
Berlin| Vorhaben | Genehmigungsbedarf Berlin | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Entkernung (innen, kein Tragwerkseingriff) | Keine | BauO Bln § 61 |
| Rückbau ab 300 m³ BRI oder mit Schadstoffen | Abbruchanzeige | BauO Bln § 62 |
| Entfernung tragender Wände oder Decken | Baugenehmigung | BauO Bln § 59 |
| Denkmalgeschütztes Gebäude | Denkmalrechtl. Genehmigung | DSchG Bln § 11 |
| Asbestsanierung (fest gebunden) | Voranzeige Arbeitsschutzbehörde 14 Tage | TRGS 519 Ziff. 3.4 |
Fläche, Gebäudetyp und Schadstoffsituation einstellen – die Kostenspanne berechnet sich live auf Basis aktueller Berliner Marktpreise.
Nettopreise auf Basis aktueller Berliner Marktanfragen. Alle Preise ohne Mehrwertsteuer (19 %). Preise 2026 ggü. 2023 leicht angestiegen (Lohnkosten, Entsorgung).
| Leistungsposition | Einheit | Preis netto Berlin 2026 | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Bodenbeläge entfernen (Parkett, Fliesen, Teppich) | m² | 8–18 € | Je nach Aufbauhöhe und Klebertechnik |
| Estrich aufbrechen & abtransportieren | m² | 12–28 € | Zement-/Anhydritestrich; Heizestrich mit Schläuchen teurer |
| Nicht tragende Innenwand (Gipskarton) | m² | 10–20 € | Inkl. Unterkonstruktion und Entsorgung |
| Nicht tragende Innenwand (Mauerwerk, 1/2-Stein) | m² | 18–42 € | Je nach Ziegelformat und Verband |
| Abgehängte Decke demontieren (GK, Mineralfaser) | m² | 8–16 € | KMF-Platten als Sondermüll: +5–12 €/m² |
| Wandputz abschlagen | m² | 14–30 € | Gipsputz / Kalkputz; Altbau mit Filigrankonstruktion teurer |
| Elektroinstallation ausbauen | m² BGF | 8–16 € | Kabel, Dosen, Unterverteilung; Kabelkanal-Entsorgung ggf. Sondermüll |
| Sanitär & Heizung ausbauen | m² BGF | 12–26 € | Rohre (Blei!), Heizkörper, Armaturen, Sanitärobjekte |
| Innentüren & Zargen ausbauen | Stück | 60–150 € | Inkl. Entsorgung; höherwertige Altbautüren gängig verwertbar |
| Vollentkernung Gründerzeit-Altbau (alle Leistungen) | m² BGF | 65–95 € | Inkl. Bauschutt-Entsorgung, ohne Schadstoffsanierung |
| Vollentkernung DDR-Plattenbau | m² BGF | 45–70 € | Leichtere Konstruktionen, aber PCB-Risiko bei Fugenmassen |
| Schadstoffgutachten (Probenahme + Analyse) | pauschal | 1.500–4.500 € | Je nach Gebäudegröße, Baualter und Probenanzahl |
| Asbestsanierung, schwach gebunden (Vinylboden, Kitte) | m² | 30–65 € | Inkl. Entsorgung als Sondermüll (AVV 17 06 05*) |
| Asbestsanierung, fest gebunden / Spritzasbest | m² | 80–200 € | Unterdruckschleusen, Vollschutz, Behördenmeldung erforderlich |
| Bauschuttentsorgung (Ziegelmisch) | t | 80–160 € | Inkl. Transport; Recyclinglager Berlin-Reinickendorf, Marzahn |
| Sondermüllentsorgung Asbest (gefährlicher Abfall) | t | 250–700 € | Deponierung Klasse IV; Nachweisnummer + Begleitschein Pflicht |
Von der Schadstofferkundung über das Leistungsverzeichnis bis zum besenreinen Rohbau – wir übernehmen Ihre Entkernung in Berlin und Umgebung.