Der SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator) ist die zentrale Schutzinstanz auf Baustellen mit mehreren Unternehmen — gesetzlich vorgeschrieben nach der Baustellenverordnung (BaustellV). Was wann Pflicht ist, was es kostet und was Bauherren in Berlin beachten müssen.
Ein SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator) ist eine vom Bauherrn bestellte Fachkraft, die auf Baustellen mit mehreren gleichzeitig tätigen Unternehmen die Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen koordiniert. Die Bestellpflicht ergibt sich aus § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10. Juni 1998, welche die EU-Richtlinie 92/57/EWG in deutsches Recht umgesetzt hat.
Sobald auf einer Baustelle zwei oder mehr Arbeitgeber oder Selbstständige gleichzeitig tätig werden, ist der Bauherr verpflichtet, sowohl in der Planungsphase (SiGeKo-P) als auch in der Ausführungsphase (SiGeKo-A) einen Koordinator zu bestellen. Beide Rollen kann eine Person einnehmen oder getrennt vergeben werden.
In der Praxis wird der SiGeKo häufig vom Architekten oder Bauleiter übernommen — sofern dieser die nötigen Qualifikationen erfüllt. Alternativ beauftragen Bauherren spezialisierte Ingenieurbüros. Die Kosten sind im Verhältnis zur Haftungsreduzierung überschaubar: Bei einem typischen Berliner Mehrfamilienhaus belaufen sie sich auf 2.500–8.000 €.
Die Baustellensicherheit ist durch ein mehrstufiges System aus EU-Recht, Bundesgesetzen, DGUV-Vorschriften und technischen Regeln geregelt.
| Regelwerk | Herausgeber | Relevanter Inhalt für Baustellen |
|---|---|---|
| Richtlinie 92/57/EWG | EU | Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen; Grundlage aller nationalen SiGeKo-Regelungen |
| BaustellV (10.06.1998) | Bundesregierung | Umsetzung der EU-Richtlinie: Vorankündigungspflicht (§ 2), Koordinierungspflichten (§ 3), SiGe-Plan (§ 2 Abs. 1 Nr. 1), Unterlage (§ 3 Abs. 2 Nr. 3); Bußgeldvorschriften (§ 8) |
| ArbSchG §§ 3–14 | Bund | Allgemeine Arbeitgeberpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Dokumentation; gilt ergänzend neben der BaustellV |
| DGUV Vorschrift 38 (BGV C22) | BG BAU | Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Bauarbeiten; Absturzsicherung, Gerüste, Erd- und Tiefbau; gilt für alle Mitgliedsbetriebe der BG BAU |
| RAB 01 bis RAB 33 | BMAS | Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen: RAB 01 (Ziel/Zweck), RAB 10 (Begriffsbestimmungen), RAB 30 (Vorankündigung), RAB 31 (SiGe-Plan), RAB 32 (Unterlage), RAB 33 (Allg. Grundsätze) |
| DGUV Information 212-016 | BG BAU | Sicherheitsregeln für Baustellen; Checklisten, Muster-SiGe-Pläne, Qualifikationsanforderungen SiGeKo |
| DIN EN ISO 45001:2018 | DIN | Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit; bildet Rahmen für zertifizierte Arbeitssicherheitssysteme auch auf Großbaustellen |
| ASR A1.3 / A2.3 | BAuA | Technische Regel Arbeitstätten: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (A1.3), Fl&ucht- und Rettungswege (A2.3) — gilt auch auf Baustellen |
Die Baustellenverordnung unterscheidet drei verschiedene Pflichten. Welche greift, hängt von Größe und Komplexität des Bauvorhabens ab.
Sobald auf einer Baustelle zwei oder mehr Arbeitgeber oder Selbstständige gleichzeitig tätig sind, muss der Bauherr sowohl für die Planungsphase (SiGeKo-P) als auch für die Ausführungsphase (SiGeKo-A) einen geeigneten Koordinator bestellen. Ausnahme: Ein einziger Auftragnehmer, der alle Gewerke in Eigenregie ausführt.
BaustellV § 3 Abs. 1Eine Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde ist erforderlich, wenn die Baustelle voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage dauert und dabei mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder wenn der Gesamtumfang mehr als 500 Personenarbeitstage beträgt. In Berlin: Einreichung beim LAGetSi.
BaustellV § 2 Abs. 3Bei Arbeiten nach Anhang II der BaustellV sind immer besondere Sicherheitsmaßnahmen vorgeschrieben — unabhängig von der Betriebsgröße. Dazu zählen: Arbeiten mit Absturzgefahr > 7 m, Druckluftarbeiten, Arbeiten mit Explosionsgefahr, Abriss tragender Elemente, kontaminierte Böden (DGUV Reg. 101-601), Erd- und Tiefbau mit Erstickungs-/Verschüttungsgefahr.
Anhang II BaustellVFehlendes Bestellung des SiGeKo, unterlassene Vorankündigung oder fehlender SiGe-Plan sind Ordnungswidrigkeiten nach § 8 BaustellV i. V. m. dem OWiG. Das Bußgeld beträgt bis zu 25.000 € pro Verstoß. Bei einem Arbeitsunfall infolge mangelhafter Koordinierung drohen strafrechtliche Konsequenzen (fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB) sowie zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen den Bauherrn. Die Aufsichtsbehörden (in Berlin: LAGetSi) sind berechtigt, die Baustelle zu besichtigen und Einsicht in alle Unterlagen zu verlangen.
Die Koordinierungsaufgaben beginnen bereits in der Entwurfsphase und enden erst mit der Übergabe der Unterlage an den Bauherrn nach Fertigstellung.
Der Bauherr bestellt den SiGeKo-P (Planungskoordinator) möglichst frühzeitig, spätestens zur Entwurfsplanung. Dieser analysiert bau- und projektspezifische Risiken, erstellt oder begleitet die Erstellung des SiGe-Plans und integriert Sicherheitsanforderungen bereits in die Ausschreibungsunterlagen (AVB). Typischerweise übernimmt das planende Architekturbüro diese Rolle — bei nachgewiesener Qualifikation.
Sobald die Schwellenwerte der BaustellV (§ 2 Abs. 3) erreicht werden, muss der Bauherr — vertreten durch den SiGeKo-P — die Vorankündigung bei der zuständigen Behörde einreichen. In Berlin ist das das LAGetSi. Die Vorankündigung muss sichtbar auf der Baustelle ausgehängt werden. Sie enthält Angaben zu Standort, Bauherr, Projektart, voraussichtliche Dauer, max. Anzahl Beschäftigte und die Identität des SiGeKo.
In den Verdingungsunterlagen (Leistungsverzeichnis) müssen Sicherheitsanforderungen aus dem SiGe-Plan als Positionen eingepreist sein (z. B. Koordinierungsaufwand, PSA, Sicherheitsnachweise). Auftragnehmer sind beim Vergabegespräch auf den SiGe-Plan hinzuweisen und bestätigen schriftlich, dessen Anforderungen zu erfüllen. Zusätzlich benennt der Bauherr den SiGeKo-A (Ausführungskoordinator), der die Baustelle während der Bauzeit begleitet.
Der SiGeKo-A koordiniert alle Sicherheitsmaßnahmen während der Bauzeit. Seine Kernaufgaben: regelmäßige Baustellenbegehungen (Protokolle!), Anpassung des SiGe-Plans bei Änderungen, Koordinierung der einzelnen Gefährdungsbeurteilungen der Auftragnehmer, Einweisung aller Beteiligten, Intervention bei Sicherheitsverstößen. Die Frequenz der Begehungen richtet sich nach der Komplexität; Richtwert: mindestens 1× pro Woche bei laufendem Roh- und Ausbau.
Nach Fertigstellung erstellt oder aktualisiert der SiGeKo die Unterlage für spätere Arbeiten (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV). Sie enthält alle sicherheitsrelevanten Informationen für künftige Wartungen, Umbauten oder den Abbruch: Lage von Leitungen, Absturzkanten, Lager gefährlicher Stoffe, Tragsystemangaben. Die Unterlage übernimmt der Bauherr und muss sie dauerhaft aufbewahren — idealer Ort: Gebäudeakte.
Beide Dokumente sind Kernpflichten der BaustellV — mit unterschiedlichem Zeitbezug und Inhalt. Ein typischer SiGe-Plan umfasst 15–60 Seiten je nach Projektgröße.
Stellen Sie Ihr Projekt ein — der Rechner prüft die Pflichten nach BaustellV und schätzt das Honorar für Berlin 2026 (Orientierungswerte; kein Ersatz für individuelle Beratung).
Berlin hat mit dem LAGetSi eine der aktivsten Aufsichtsbehörden im Bereich Baustellensicherheit. Die Marktpreise für qualifizierte Koordinatoren sind seit 2024 deutlich gestiegen.
| Projekttyp | Typische Bausumme | SiGeKo-Honorar Berlin 2026 | Stundensatz |
|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus / Dachausbau | 80.000–250.000 € | 800–2.500 € | 75–95 €/h |
| Mehrfamilienhaus (3–6 WE) | 300.000–1,2 Mio. € | 2.500–8.000 € | 85–110 €/h |
| Gew. Neubau / größeres MFH | 1,2–5 Mio. € | 8.000–30.000 € | 90–120 €/h |
| Großbaustelle / Generalbau | > 5 Mio. € | 30.000–100.000+ € | 100–140 €/h |
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) ist für Berlin zuständige Behörde nach BaustellV. Hier werden Vorankündigungen eingereicht (online oder postalisch). Das LAGetSi führt unangemeldete Baustellenkontrollen durch — häufig in Verbindung mit der BG BAU-Prävention. Bei Auffälligkeiten: Begehungsprotokoll + Mängelbögen mit Fristsetzung. Kontakt: lagetsi.berlin.de
Berlin hat einen hohen Anteil an Gründerzeit- und Vorkriegsbauten. Sanierungen dieser Bestände erfordern oft Schadstoffgutachten vor Baubeginn (Asbest, KMF, PAK, PCB — in Berlin bis in die 1990er-Jahre verbaut). Asbesthaltiger Bauschutt unterliegt der TRGS 519 und muss getrennt entsorgt werden. Der SiGeKo koordiniert die zeitliche Trennung von Schadstoffsanierung und Folgegewerken. Kosten Schadstoffgutachten: 400–2.000 €, Asbest-Sanierung: 50–200 €/m² Bauteil.
5-Parteien-Haus, Vollsanierung (Hülle + Haustechnik + Innenausbau), Bausumme 680.000 €, Bauzeit 9 Monate, gleichzeitig 5–8 Firmen. SiGeKo-Honorar: 5.400 € netto (ca. 68 Stunden à 80 €). Vorankündigung beim LAGetSi erforderlich (>500 PAT). SiGe-Plan: 28 Seiten inkl. Schadstoff-Zeitplan (Asbest in Bodenplatten, Flächenumlauf). Unterlage: 18 Seiten mit Leitungsplänen. Drei LAGetSi-Kontrollen; bei einer fehlte das aktuelle SiGe-Plan-Update — Mängelbögen, kein Bußgeld da Mängelbeseitigung innerhalb der Frist.
Qualifizierte SiGeKo sind in Berlin 2026 knapp: Die Architektenkammer Berlin verzeichnet einen deutlichen Rückgang verfügbarer Fachkräfte bei gleichzeitig steigendem Bedarf durch die Berliner Wohnungsbau-Offensive. Empfehlung: SiGeKo spätestens 3–6 Monate vor Baubeginn beauftragen. Bei größeren Projekten kann der SiGeKo über die BG BAU-Mitgliedersuche oder den VBI (Verband Beratender Ingenieure) gefunden werden.
NEUWEST übernimmt als erfahrenes Berliner Bauunternehmen die Koordination — von der Vorankündigung bis zur Unterlage. Wir beraten Sie zur BaustellV-Pflicht und benennen qualifizierte Koordinatoren.