Die Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau (KFN) ist 2026 das zentrale Instrument für zinsgünstige Baukredite und Tilgungszuschüsse. Alles zu KfW 297, KfW 298, dem EH 40-Standard, dem QNG-Siegel und aktuellen Berliner Baukosten.
Die KFN ist ein zinsgünstiges KfW-Kreditprogramm für Neubauvorhaben mit besonders niedrigem CO₂-Fußabdruck — Pflichtlektüre vor dem Bauantrag.
Die Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau (KFN) ist das zentrale staatliche Förderprogramm für den energieeffizienten Wohnungsneubau in Deutschland. Es bietet Bauherren, Investoren und Wohnungsbaugesellschaften zinsgünstige Kredite über die KfW-Bank — kombiniert mit einem nicht rückzahlbaren Tilgungszuschuss von bis zu 12,5 % der Fördersumme.
Das Programm gliedert sich in zwei Produktlinien: KfW 297 (Klimafreundliches Gebäude) und KfW 298 (Klimafreundliches Gebäude mit QNG-Siegel). Beide setzen als technische Mindestanforderung den Effizienzhaus-40-Standard (EH 40) voraus und verlangen den vollständigen Verzicht auf fossile Brennstoffe als primäre Heizenergiequelle — also keine Öl- oder Gashöhle als alleiniges Heizsystem.
Die Antragstellung erfolgt zwingend vor Baubeginn über ein akkreditiertes Kreditinstitut oder direkt über die KfW. Ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen. Für Fachplaner (Architekten, Bauingenieure) ist zudem ein Energieeffizienz-Experte (EEE) des BAFA-Experten-Netzwerks als Sachverständiger beizuziehen.
Bei KfW 297 (nur EH 40, ohne QNG) erhalten Antragsteller 5 % Tilgungszuschuss auf die ausgezahlte Darlehenssumme — bei 150.000 € entspricht das 7.500 € geschenktem Kapital.
KfW 297Mit QNG-Siegel (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) steigt der Tilgungszuschuss auf 12,5 % — bei 150.000 € sind das 18.750 € direkter Kapitalnachlass je Wohneinheit.
KfW 298 + QNGDer KfW-Kreditantrag muss vor dem ersten spatenstich gestellt und genehmigt sein. Nachträgliche Anträge sind kategorisch ausgeschlossen — auch wenn das Gebäude später alle Anforderungen erfüllt.
Wichtige FristBeide Programme fördern den klimafreundlichen Neubau — KfW 298 setzt zusätzlich das QNG-Siegel voraus und belohnt dies mit höherem Tilgungszuschuss.
| Kriterium | KfW 297 — Klimafreundliches Gebäude | KfW 298 — Klimafreundliches Gebäude + QNG |
|---|---|---|
| Gebäudestandard | Effizienzhaus 40 (EH 40) | Effizienzhaus 40 (EH 40) |
| Zusätzliche Anforderung | Keine direkten fossilen CO₂-Emissionen im Betrieb | Wie 297 + QNG-Siegel (Plus oder Premium) von akkreditierter Stelle |
| Max. Kredit je Wohneinheit | 150.000 € | 150.000 € |
| Tilgungszuschuss | 5 % | 12,5 % |
| Energieeffizienz-Experte | Pflicht (BAFA-Liste) | Pflicht (BAFA-Liste) + QNG-Auditor |
| Antragstellung | Vor Baubeginn über Hausbank oder direkt KfW | Vor Baubeginn über Hausbank oder direkt KfW |
| Laufzeit / Tilgungsfreijahre | Bis 35 Jahre / bis 5 tilgungsfreie Jahre | Bis 35 Jahre / bis 5 tilgungsfreie Jahre |
| Zielgruppe | Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsunternehmen, Kommunen | Wie 297 (höherer Aufwand durch QNG-Zertifizierung) |
EH 40 bedeutet: Der Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes beträgt maximal 40 % des GEG-Referenzgebäudes — das erfordert konsequenten Wärmeschutz nach DIN 18599 und DIN 4108.
| Bauteil / Kenngröße | Anforderung EH 40 (typisch) | GEG-Neubaustandard (Referenz) | Norm / Grundlage |
|---|---|---|---|
| Jahresprimärenergiebedarf Qₚ | ≤ 40 % Qₚ,Ref | 100 % Qₚ,Ref (GEG-Grenze) | GEG 2024 § 10, DIN 18599 |
| Transmissionswärmeverlust H'ₜ | ≤ 55 % H'ₜ,Ref | H'ₜ ≤ H'ₜ,Ref (GEG) | GEG 2024 § 16, DIN 18599-2 |
| Außenwand U-Wert | ≤ 0,15 W/(m²K) | ≤ 0,24 W/(m²K) (GEG Ref.) | DIN 4108-2, DIN EN ISO 6946 |
| Dach / oberste Geschossdecke | ≤ 0,12 W/(m²K) | ≤ 0,20 W/(m²K) | DIN 4108-2 |
| Bodenplatte / Kellerdecke | ≤ 0,15 W/(m²K) | ≤ 0,30 W/(m²K) | DIN 4108-2 |
| Fenster (Ug-Wert Verglasung) | ≤ 0,60 W/(m²K) | ≤ 1,10 W/(m²K) | DIN EN 673, DIN EN ISO 10077 |
| Haustür (Ud) | ≤ 0,80 W/(m²K) | ≤ 1,30 W/(m²K) | DIN EN ISO 10077 |
| Luftdichtheit n₅₀ (Blower-Door) | ≤ 1,0 h⁻¹ (mit Lüftung) | ≤ 3,0 h⁻¹ (Nachweis erforderlich) | DIN EN ISO 9972 |
| Wärmebrücken ΔUWB | ≤ 0,035 W/(m²K) | Pauschal 0,05 oder 0,10 W/(m²K) | DIN EN ISO 10211, Beiblatt 2 |
| Lüftungsanlage WRG | ηₚ,WRG ≥ 80 % | Freie Lüftung zulässig | DIN EN 308, DIN 1946-6 |
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist ein vom Bundesbauministerium eingesetztes, dreigliedriges Nachhaltigkeitszertifikat. Es bewertet ökologische, ökonomische und soziokulturelle Qualitäten eines Gebäudes über den reinen Energiestandard hinaus.
Der Förderantrag muss vor dem Baubeginn vorliegen. Wer die Reihenfolge verkährt, verliert den Anspruch — auch bei späterem EH 40-Nachweis.
Vor der Antragstellung muss ein EEE aus dem Expertenverzeichnis der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beauftragt werden. Der EEE erstellt den Energieausweis/Bedarfsberechnung nach DIN 18599, bestätigt die technische Planung und unterschreibt die Bestbestätigung zum Antrag (BzA). Für KfW 298 zusätzlich: QNG-Auditor einbinden.
Der Antrag wird online über das KfW-Förderportal oder per Hausbank (Durchleitungsprinzip) eingereicht. Benötigt werden: Projektbeschreibung, Gebäudedaten, voraussichtliche Baukosten, Anzahl WE, Nachweis EEE. Die KfW prüft und erteilt eine Zusage (elektronisch, meist in 1–3 Werktagen).
Nach Zusage kann der Bau beginnen. Das Darlehen wird in Teilabrufen gemäß Baufortschritt abgerufen. Tilgungsfreie Jahre ermöglichen während der Bauphase reine Zinszahlung. Während des Baus: Blower-Door-Test und Luftdichtheitskonzept vorbereiten.
Nach Fertigstellung erstellt der EEE die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Diese belegt die tatsächlich erreichten Energiekennwerte und Luftdichtheitsprüfung. Bei KfW 298 zusätzlich: Übergabe des QNG-Zertifikats von der Konformitätsbewertungsstelle an die KfW.
Nach Eingang der BnD (und ggf. QNG-Zertifikat) prüft die KfW die Unterlagen und schreibt den Tilgungszuschuss automatisch dem Darlehenskonto gut. Er mindert das verbleibende Darlehen direkt — kein separater Antrag nötig. Zeitdauer: typischerweise 4–8 Wochen nach BnD-Eingang.
Stellen Sie Anzahl Wohneinheiten, Kreditbedarf, Programm, KfW-Zinssatz und Laufzeit ein — Tilgungszuschuss und Monatsrate berechnen sich live.
Berlin hat eigene Ergänzungsprogramme zur KfW-Förderung. Zugleich sind Berliner Neubaukosten 2026 stark gestiegen — die Förderung wird dadurch noch relevanter.
Gebäudeerrichtungskosten (ohne Grundstück) liegen 2026 in Berlin je nach Lage und Ausstattung bei 3.200–5.500 €/m² Wohnfläche (Mehrfamilienhaus). Einfamilienhäuser erreichen 4.000–6.200 €/m² inkl. Keller. Der EH 40-Mehraufwand gegenüber GEG-Neubaustandard beträgt i. d. R. 150–350 €/m² (ca. 5–10 %), wird aber durch günstigere KfW-Konditionen und Energieeinsparung über die Nutzungsdauer überkompensiert. Grundstückspreise: 800–3.000 €/m² je Bezirk (Mitte/Prenzlauer Berg höchste Werte).
Die Investitionsbank Berlin (IBB) bietet mit dem Programm IBB Wohngebäude Klimaschutz ergänzende Zuschüsse und verbilligte Darlehen für Neubau und Sanierung in Berlin. Beide Programme lassen sich kombinieren — KfW-Kredit als Hauptfinanzierung, IBB-Zuschuss zusätzlich. Voraussetzung: Berliner Bauvorhaben, Antrag vor Baubeginn. Aktuelle Konditionen: ibb.de prüfen, da Budgets unterjährig ausgeschöpft werden können.
In Berlin gilt seit 2023 die Solarpflicht für Neubauten (Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz KEnG). Photovoltaikanlagen auf dem Dach sind für Neubauten Pflicht und erhöhen zugleich die Primärenergiebilanz für den EH 40-Nachweis positiv. In Denkmalschutzbereichen (z. B. Charlottenburg-West, Mitte historisch) können abweichende Wärmeschutzanforderungen per GEG § 105 (Befreiung Denkmal) greifen — EH 40 ist dann ggf. nicht genehmigungsfähig.
Erfahrungswert Berliner Neubau: Vom ersten Architektengespräch bis zur KfW-Zusage dauert es typischerweise 4–8 Monate. Gründe: Baugenehmigungsverfahren (durchschnittlich 8–14 Monate in Berlin), Planung EEE/Energiekonzept, Beauftragung QNG-Auditor. Empfehlung: EEE frühzeitig in Lph. 1/2 (Grundlagen/Vorplanung) nach HOAI einbinden, damit das Energiekonzept die Entwurfsplanung steuert statt nachträglich angepasst werden zu müssen.
| Gebäudetyp | Kostenrahmen (netto, ohne GS) | EH 40-Aufpreis | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus (EFH) | 4.000–6.200 €/m² | +150–350 €/m² | Freistehend, Keller, mittlere Ausstattung |
| Reihenhaus / Doppelhaus | 3.600–5.400 €/m² | +120–280 €/m² | Geringere Hüllfläche = weniger Mehrkosten |
| Mehrfamilienhaus (MFH, 4–12 WE) | 3.200–5.000 €/m² | +100–220 €/m² | Skaleneffekte, zentrale Heiztechnik |
| Großes Wohngebäude (> 12 WE) | 3.000–4.600 €/m² | +80–180 €/m² | Kompaktes A/V-Verhältnis günstig für EH 40 |
| Grundstück Berlin (Richtwert) | 800–3.000 €/m² GS | — | Lageabhängig: Mitte/Prenzlberg = höchste Werte |
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