Das Schadstoffkataster ist die systematische Erfassung aller gebäudegebundenen Schadstoffe vor einem Abbruch oder Umbau — gesetzlich vorgeschrieben nach GefStoffV § 18 und TRGS 519/521/524. Wer ohne Gutachten abreisst, riskiert Bussgelder, Arbeitsstopps und kostspielige Nacherfassung.
Ein Schadstoffkataster (auch: Schadstoffinventur, Gebäudeschadstoffgutachten) ist eine strukturierte, fachkundig erstellte Bestandsaufnahme aller im Gebäude vorhandenen gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffe. Es dokumentiert Lage, Menge, Zustand und Gefährdungspotenzial dieser Stoffe und bildet die Grundlage für die sichere Planung von Abbruch, Rückbau und Sanierungsmaßnahmen.
Die Pflicht zur Erkundung ergibt sich aus § 18 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 (Asbest), TRGS 521 (künstliche Mineralfasern) und TRGS 524 (Sanierung und Rückbau). Der Arbeitgeber — in der Praxis der Bauherr bzw. der ausführende Betrieb — muss sicherstellen, dass vor Beginn abbruchvorbereitender Arbeiten alle relevanten Schadstoffe ermittelt, bewertet und dokumentiert sind.
Praxisrelevant ist das Schadstoffkataster für Abrissvorhaben, Kernsanierungen, Umbauten mit Bauteildemontage sowie Rückbauarbeiten. Gebäude, die vor dem Jahr 2000 errichtet wurden, weisen statistisch die höchste Schadstoffbelastung auf — betroffen sind in Berlin Hunderttausende von Gebäuden.
Ohne Schadstoffkataster haften Bauherren für Schäden durch freigesetzte Gefahrstoffe — gegenüber Beschäftigten, Nachbarn und Behörden. Das Gutachten belegt die ordnungsgemäße Ermittlungspflicht.
GefStoffVNur wer den Schadstoffbestand kennt, kann Abbruchleistungen korrekt ausschreiben, vergleichen und vergeben — ohne böse Kostenraschungen während der Bauausführung.
PlanungSchadstoffhaltige Bauteile müssen getrennt er fasst, als gefährlicher Abfall deklariert und in zugelassenen Anlagen entsorgt werden. Das Kataster liefert die Masse- und Mengenangaben für Entsorgungsnachweise.
EntsorgungDie Schadstofferkundung ist keine Kanoption, sondern gesetzliche Pflicht. Hier die zentralen Regelwerke auf einen Blick.
| Rechtsgrundlage | Inhalt | Wer ist verpflichtet? |
|---|---|---|
| GefStoffV § 18 | Arbeitgeber müssen vor Abbruch- und Rückbauarbeiten Art, Ausmaß und Dauer der Exposition gegenüber Gefahrstoffen ermitteln und dokumentieren (Gefährdungsbeurteilung) | Auftraggeber & Auftragnehmer |
| TRGS 519 | Asbest: Abbruch, Sanierung und Instandhaltung von Produkten oder Anlagen mit Asbest — Anforderungen an Fachbetriebe, Schutzmaßnahmen, Entsorgung, Sachkundige Person | Fachbetrieb (zertifiziert) |
| TRGS 521 | Künstliche Mineralfasern (KMF): Abbruch und Sanierung von Mineralwolle-Dämmung der älteren Generation — Schutzstufen, Absauganforderungen, PSA | Auftragnehmer |
| TRGS 524 | Sanierung und Rückbau von Gebäuden mit Schadstoffen — Rahmenvorgaben für Gefährdungsbeurteilung, Messkonzepte, Sicherungsmaßnahmen | Planung & Ausführung |
| KrWG / AbfRRL / AVV | Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abfallrahmenrichtlinie, Abfallverzeichnis-Verordnung: Einstufung, Deklaration und Nachweispflicht für gefährliche Abfälle aus dem Abbruch | Erzeuger (Bauherr) |
| BerlABG / Berliner Bodenschutzrecht | Berlin: Anforderungen der Senatsverwaltung über die Verwertung mineralischer Abfälle, Vorortanalytik und Deponieeignungsnachweis | Bauherr (Berlin) |
Gebäude, die vor 1993 errichtet wurden, enthalten häufig mehrere der folgenden Schadstoffe. Je älter das Gebäude, desto höher ist statistisch die Belastung.
| Schadstoff | Typisches Vorkommen | Bauj.-Risiko | Regelwerk |
|---|---|---|---|
| Asbest (alle Formen) | Spritzasbest, Wellplatten, Bodenbelag-Kleber, Dichtungen, Rohrisolierungen, Fassadenplatten, Putze | Hoch vor 1993 | TRGS 519 |
| Künstl. Mineralfasern (KMF) | Mineralwolle-Dämmung (Glaswolle, Steinwolle, Schaumglas) der älteren Generation (Biobestandigkeit nicht belegt) | Hoch vor 1996 | TRGS 521 |
| PCB (polychlorierte Biphenyle) | Fugenmassen (elastische Dehnfugen), Kondensatoren, Transformatoren, PCB-haltige Farbanstriche | Hoch 1955–1989 | PCBRiLi / TRGS 524 |
| PAK (polyzyklische arom. KW) | Teerpappe, bituminierter Kleber für Bodenbelag (Parkett, PVC), Teerlösungsmittelfarben, Fugenbeton | Mittel vor 1990 | TRGS 551 / TRGS 524 |
| Schwermetalle (Pb, Cd, Cr) | Bleianstriche, Mennige auf Stahl, cadmiumhaltige Pigmente (gelb/orange), Chromat-Primer | Mittel vor 1985 | GefStoffV Anh. I |
| Holzschutzmittel (PCP, Lindan) | Dachstuhl, Deckenbalken, Fensterrahmen, Holzvertäfelungen — behandelt bis ca. 1989 | Mittel 1950–1989 | ChemVerbotsV / TRGS 524 |
| HFCKW / FCKW (Kältemittel) | Schaumstoffe (PU-Dämmung), Kälteanlagen, Klimaanlagen älterer Bauart | Niedrig nach 2000 | ChemKlimaschutzV |
| Radioaktive Baustoffe | Radiumhaltige Leuchtfarben, Strahlenquellen in Industrie- & Laborbauten, thoriumhaltige Sonderwerkstoffe | Selten / Industrie | StrlSchG / StrlSchV |
Die Erkundung folgt einem strukturierten Prozess — von der Vorerkundung bis zum Gefährdungsbeurteilungsbericht.
Sichtung von Bestandsplänen, Bauakten, vorhandenen Gutachten, Baugenehmigungen und Materialdatenbankeinträgen. Ziel: Eingrenzung schadstoffverdächtiger Bereiche und Festlegung des Probenahme-Rasters. In Berlin bietet das Landesarchiv und das bezirkliche Stadtentwicklungsamt oft Zugang zu historischen Bauakten.
Dauer: 1–3 TageSystematische Begehung aller Gebäudebereiche durch einen Sachverständigen (Schadstoffgutachter): Visuelle Erfassung verdächtiger Baustoffe, Zustandsbewertung, Fotodokumentation, Skizzierung der Probenahme-Positionen. Bereiche mit früherer Industrienutzung erfordern ein erweitertes Probenahmeprogramm.
Dauer: 0,5–2 Tage je nach GebäudegrößeEntnahme von Misch- und Einzelproben aus Verdachtsflächen gemäß TRGS 519 Anlage 1 (Asbest), VDI 6202 Bl. 1 (Schadstofferkundung) und Baustoff-spezifischen Analysemethoden. Probenmaterial: Dichtungsmassen (PCB/PAK), Anstriche (Blei, PCP), Dämmung (KMF, Asbest), Klebstoffe (PAK). Proben werden mit Koordinaten und Fotos geortert.
Dauer: 1–3 Tage ProbenahmeUntersuchung durch akkreditierte Labore (DAkkS-Zulassung). Methoden: Rasterelektronenmikroskopie (REM/EDX) für Asbest, GC/MS für PCB und PAK, ICP-MS für Schwermetalle, Phasenkontrast-Lichtmikroskopie (PCOM) für KMF. Typische Labordauer: 5–10 Werktage; auf Wunsch Expresslaufzeiten möglich.
Dauer: 5–10 Werktage LaborZusammenführung der Befunde: Schadstoffplan (Lage- und Mengenangaben), Gefährdungsbeurteilung, Entsorgungskonzept mit AVV-Schlüsseln und Deponieeignungsanalyse, Kostenkalkulation für Schadstoffentsorgung, Empfehlung für Ausschreibung & Vergabe. Der Bericht dient als Grundlage für LV-Positionen und Arbeits- und Gesundheitsschutzplan (SIGE-Plan).
Dauer: 5–10 Werktage BerichterstellungWährend des Rückbaus: Messung der Luftbelastung, Freigabemessungen nach Sanierung (z. B. Asbestfreigabe nach ZH 1/119), Dokumentation der Entsorgungsnachweise, Unbedenklichkeitsbescheinigung für Folgegewerke. Gerade bei Asbestsanierungen und PCB-belasteten Fugenmassen baurechtlich empfohlen.
Während RückbauGeben Sie Gebäudegröße, Baujahr und Nutzungsart ein — der Rechner ermittelt eine Kostenorientierung für Ihr Schadstoffkataster (Berliner Marktpreise 2026).
Orientierungswerte für Berlin 2026. Tatsächliche Kosten hängen vom konkreten Schadstoffbefund, der Materialmächtigkeit und dem Entsorgungsweg ab. NEUWEST erstellt Ihnen ein verbindliches Angebot.
Wer beauftragt wird und welchen Standard das Gutachten erfüllen muss — die Anforderungen im Überblick.
Die Richtlinienreihe VDI 6202 Blatt 1 (Ausg. 2013) definiert Anforderungen an Planung, Durchführung und Dokumentation der Schadstofferkundung vor Abbruch und Umbau. Sie ist der anerkannte Standard für Gutachter, Auftraggeber und Behörden — und wird in Ausschreibungen als Mindestanforderung genannt.
Für Asbestuntersuchungen ist zwingend eine sachkundige Person gemäß TRGS 519 Anlage 1 erforderlich — ausgebildet durch einen zugelassenen Bildungsträger. Darüber hinaus empfiehlt sich die Beauftragung eines Gutachters mit einem anerkannten Zertifikat (z. B. SVU e. V., GUTSCH, BDSG) und Berufshaftpflicht. Ohne Nachweis der Sachkunde ist das Gutachten bei Behördenprüfungen angreifbar.
Schadstoffhaltige Abfälle aus Abbruch sind nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu deklarieren. Gefährliche Abfälle (Kennzeichnung mit Sternchen: z. B. Asbest 17 06 01*, Teerpappe 17 03 01*) benötigen einen Entsorgungsnachweis (EN) und Beförderungsschein. Der Abfallerzeuger (Bauherr) muss alle Nachweise für mindestens drei Jahre aufbewahren.
In Berlin müssen mineralische Abfälle (Bauschutt, kontaminierter Boden) vor der Entsorgung einen Deponieeignungsnachweis gemäß Berliner Abfallwirtschaftsplan erbringen. Dazu werden Eluatanalysen nach DepV Anhang 3 und ggf. Schwermetallgehaltsanalysen durchgeführt. Die Kosten tragen den Bauherren. Übernahme der Probenahme und Deklarationsanalytik durch NEUWEST möglich.
| Abfallart / AVV-Schlüssel | Entsorgungskosten Berlin 2026 | Einheit |
|---|---|---|
| Asbest (schwachgebunden) – 17 06 05* | 350–600 € | je Tonne |
| Asbest (Spritzasbest) – 17 06 01* | 800–1.400 € | je Tonne |
| PCB-haltige Fugenmassen – 17 09 01* | 1.200–2.200 € | je Tonne |
| PAK-belasteter Kleber/Teerpappe – 17 03 01* | 250–500 € | je Tonne |
| Kontaminierter Boden (gefährlich) – 17 05 03* | 120–280 € | je Tonne |
| KMF-Dämmung älterer Gen. – 17 06 03* | 200–380 € | je Tonne |
| PCP/Lindan-haltiges Holz – 03 01 04* | 300–550 € | je Tonne |
Berlin ist ein Sonderfall: Plattenbauten, Vorkriegsbauten, Industrieareale und denkmalgeschützte Altbauten verlangen spezifisches Know-how.
NEUWEST koordiniert für Sie die gesamte Prozesskette — von der Schadstofferkundung über die fachgerechte Entsorgung bis zum besenreinen Abbruch in Berlin.