♻ Abfallrecht & Entsorgung

Entsorgungsnachweis & Abfallrecht am Bau 2026

Der Entsorgungsnachweis ist die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation, dass Bauabfälle ordnungsgemäß entsorgt wurden. Was KrWG, NachwV und AVV fordern, welche Abfälle nachweispflichtig sind und was Entsorgung in Berlin 2026 kostet.

15 Min. Lesezeit
Aktualisiert: Juni 2026
Von NEUWEST Bau-Experten

Was ist der Entsorgungsnachweis am Bau?

Der Entsorgungsnachweis ist die gesetzlich geforderte Dokumentation, dass Abfälle einer ordnungsgemäßen, gemeinwohlverträglichen Entsorgung zugeführt wurden. Er gilt für gefährliche Abfälle nach der Nachweisverordnung (NachwV) als formell verbindliches Verfahren — mit Entsorgungsnachweis, Begleitschein und elektronischer Dokumentation im ZEDAL-System.

Auf dem Bau entstehen jährlich rund 230 Millionen Tonnen Abfälle in Deutschland — mehr als die Hälfte aller Abfälle. Die korrekte Klassifizierung, Trennung und Nachweisführung ist nicht nur Pflicht, sondern vermeidet empfindliche Bußgelder von bis zu 10.000 € und strafrechtliche Konsequenzen für Bauherren, Planer und ausführende Unternehmen gleichermaßen.

Darüber hinaus schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) eine Abfallhierarchie vor: Vermeiden vor Wiederverwenden vor Recyceln vor Verwerten vor Beseitigen. Planer sind verpflichtet, dieses Prinzip bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen (§ 8 KrWG).

Bauabfall in Zahlen 2026

230 Mio. t
Bauabfallaufkommen jährlich in Deutschland (Anteil > 50 % aller Abfälle)
ca. 87 %
Recyclingquote mineralischer Bauabfälle (Bauschutt, Straßenaufbruch)
§ 50 KrWG
Nachweispflicht für gefährliche Abfälle (Erzeuger, Beförderer, Entsorger)
3 Jahre
Aufbewahrungspflicht für Nachweise und Register (§ 24 NachwV)
KrWG

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Kerngesetz seit 2012 (aktualisiert 2021/2023): regelt Abfallhierarchie, Überlassungspflichten und Nachweisführung. Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG.

Bundesrecht
NachwV

Nachweisverordnung

Regelt das formelle Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle: Entsorgungsnachweis, Begleitschein, elektronisches Verfahren über ZEDAL. Gilt ab 2 t gefährlichem Abfall pro Entsorgungsvorgang.

Bundesrecht
AVV

Abfallverzeichnis-Verordnung

Legt die 6-stelligen AVV-Schlüsselnummern fest. Abfälle mit einem Sternchen (*) sind gefährlich und unterliegen der vollen Nachweispflicht. Kapitel 17 enthält alle Bauabfälle.

EU-Recht / national

Rechtsgrundlagen im Überblick

Bauabfallrecht ist vielschichtig. Diese Gesetze und Verordnungen sind auf jedem Bauvorhaben relevant.

RegelwerkVollbezeichnung / StandRelevanz am Bau
KrWGKreislaufwirtschaftsgesetz, zuletzt geänd. 2023Abfallhierarchie, Nachweispflicht (§§ 49–51), Überlassungspflichten, Planungspflicht (§ 8)
NachwVNachweisverordnung i. d. F. 2017Entsorgungsnachweis, Begleitschein, Register, ZEDAL-Pflicht für gefährliche Abfälle
AVVAbfallverzeichnis-Verordnung 2002 (europ. Abfallkatalog)Klassifizierung mit 6-stelligen Nummern; Sternchen (*) = gefährlich; Kapitel 17 = Bauabfälle
DepVDeponieverordnung i. d. F. 2020Zuordnungswerte für Deponieeinbau (DK 0–DK III); Eluatanalysen zwingend
BbodSchG / BBodSchVBundes-Bodenschutzgesetz + Verordnung 1999 (Reform 2023)Kontaminierter Boden: Einbauklassen GW 0–GW 4, LAGA-Werte
TRGS 519Technische Regel Gefahrstoffe Asbest, Ausg. 2023Abbruch, Sanierung, Instandh. asbesthaltiger Baustoffe; Sachkundenachweis zwingend
GefStoffVGefahrstoffverordnung i. d. F. 2023KMF (künstl. Mineralfasern), Asbest, Teer, PAK — Gefahr­stoffe am Bau
DIN 18459VOB/C: Abbruch- und RückbauarbeitenLeistungsbeschreibung Abriss; regelt Schadstoffer­kundung als Vorauss. für Ausschreibung
EfbVEntsorgerfachbetriebe-Verordnung 2016Zertifizierungspflicht für Entsorgungsfachbetriebe, die gefährliche Abfälle handhaben
AWG BlnBerliner Abfallwirtschaftsgesetz i. d. F. 2024Berliner Landesrecht: Pflicht zur getrennten Erfassung auf Großbaustellen, BSR-Zuständigkeit
Quellen: BMUV, Bundesanzeiger, Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU). Stand: Juni 2026.

Abfallhierarchie nach § 6 KrWG

1

Vermeidung

Abfälle erst gar nicht entstehen lassen: Materialoptimierung in der Planung, Lean Construction, R2 (Reparieren & Wiederverwenden).

Höchste Priorität
2–3

Vorbereitung zur Wiederverwendung & Recycling

Rückbau statt Abbruch: Bauteile für Wiederverwendung trennen, Sortenreinheit sicherstellen, zertifizierten Recycler beauftragen.

Bevorzugt
4–5

Sonstige Verwertung & Beseitigung

Energetische Verwertung (Holz, bestimmte Kunststoffe) oder Deponierung als letztes Mittel. Dokumentation und Nachweis zwingend.

Letzte Option

Bauabfälle nach AVV — Kapitel 17

Jeder Abfall erhält eine 6-stellige AVV-Schlüsselnummer. Ein Sternchen (*) kennzeichnet gefährliche Abfälle mit voller Nachweispflicht.

AVV-CodeAbfallartGefährlich?EntsorgungswegPreis Berlin 2026
17 01 01BetonNeinRecyclinganlage (RC-Beton), Deponie DK 080–110 €/t
17 01 02Ziegel (Mauerwerk)NeinRecyclinganlage, Schottermaterial70–100 €/t
17 01 03Fliesen, KeramikNeinDeponie DK 0–I, Recycling möglich90–130 €/t
17 01 06 *Beton/Ziegel mit gefährl. Stoffen (z. B. teerhaltig)⚠ JaSonderabfalldeponie, zertif. Entsorger400–900 €/t
17 02 01Holz (unbehandelt, Klasse A I/II)NeinBiomassekraftwerk, Verwertung80–160 €/t
17 02 04 *Holz mit gefährl. Stoffen (Klasse A III/IV: CKW, PCP)⚠ JaSonderverbrennung (MVA), Nachweis NachwV280–450 €/t
17 02 02GlasNeinGlasrecycling, Deponie100–160 €/t
17 03 02Bitumengemische (ohne Teer)NeinAsphaltrecycling60–100 €/t
17 03 01 *Teerhaltige Bitumengemische (PAK > 25 mg/kg)⚠ JaSonderdeponie DK III, Probenahme zwingend200–500 €/t
17 04 05Eisen und StahlNeinSchrotthändler, MetallrecyclingAnnahme oft kostenlos / Erlös möglich
17 05 04Boden und Steine (unbelastet)NeinBodenbörse, Verfüllung, Deponie DK 020–60 €/t
17 05 03 *Kontaminierter Boden (MKW, Schwermetalle, etc.)⚠ JaBodenbehandlungsanlage, Sonderdeponie150–600 €/t
17 06 01 *Dämmmaterial mit Asbest⚠ JaAsbestdeponie (DK III), TRGS 519-Fachbetrieb800–1.800 €/t
17 06 04Dämmmaterial ohne Asbest (Mineralwolle)NeinKMF-Deponie, Sonderentsorgung je nach Biobestandigkeit200–400 €/t
17 08 02GipskartonplattenNeinGipsrecycling (getrennt lagern!)150–280 €/t
17 09 04Gemischter Bauschutt (nicht trennbar)NeinBauschuttaufbereitungsanlage, Deponie130–220 €/t
* = gefährlicher Abfall nach AVV; volle Nachweispflicht gemäß NachwV. Preise: Berlin 2026, netto, zzgl. Transport und Container. Quellen: ALBA Group, BSR, SenMVKU Berlin, Preisabfragen 2026.
Wichtig: Fehlklassifizierung ist eine Ordnungswidrigkeit. Wer einen mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfall als nicht gefährlich deklariert (z. B. teerhaltigem Asphalt ohne Analyse als 17 03 02 klassifiziert), riskiert Bußgelder bis 10.000 € und bei Vorsatz strafrechtliche Verfolgung nach § 326 StGB (unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen).

Entsorgungsnachweis: Schritt für Schritt

Das formelle Nachweisverfahren nach NachwV gilt für alle gefährlichen Bauabfälle. Nicht-gefährliche Abfälle unterliegen der Registerpflicht.

1

Schadstofferkunde & Abfalldeklaration

Vor jedem Abbruch oder Umbau: qualifizierte Schadstofferkunde durch Sachverständigen (nach TRGS 519 für Asbest, nach DIN EN ISO 17025 akkreditiertes Labor für PAK, Schwermetalle, KMF). Ergebnis: Deklarationsanalyse mit AVV-Klassifizierung. Ohne Analyse gilt im Zweifel die gefährliche Einstufung.

2

Entsorgungsnachweis (EN) beantragen

Abfallerzeuger (oder Bauherr als Auftraggeber) beantragt den Entsorgungsnachweis beim zuständigen Entsorgungsfachbetrieb (EfB) — dieser hat eine behördliche Freistellungserklärung oder Zustimmung. Alternativ: Sammelentsorgungsnachweis (SEN) für regelmäßig anfallende gleiche Abfallarten. EN gilt i. d. R. 5 Jahre.

3

Begleitschein (BGS) — bei jedem Transport

Für jeden Transportvorgang gefährlicher Abfälle wird ein Begleitschein ausgefüllt. Er begleitet den Abfall vom Erzeuger über den Beförderer bis zur Anlage. Alle drei Parteien unterschreiben — heute fast ausschließlich elektronisch über ZEDAL (Zentrale Koordinierungsstelle der Länder). Papierbegleitscheine sind noch zulässig, aber die Ausnahme.

4

Transport durch zugelassenen Beförderer

Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Erlaubnis nach § 54 KrWG. Transporteure ohne Erlaubnis und Bauherren, die solche beauftragen, haften für ordnungswidrig entsorgte Abfälle. Auf jede Fahrt: Kennzeichnung des Fahrzeugs (ADR wenn gefährliches Gut), Mitführung des elektronischen Begleitscheins.

5

Annahme in zugelassener Anlage & Quittung

Die Entsorgungsanlage (EfB-zertifiziert) bestätigt die Annahme im Begleitschein. Der Erzeuger erhält die 6. Ausfertigung des BGS als Empfangsbekenntnis — das ist der eigentliche Entsorgungsnachweis für die Baustelle. In ZEDAL erfolgt das automatisch digital.

6

Registerführung & Aufbewahrung (3 Jahre)

Erzeuger, Beförderer und Entsorger sind verpflichtet, ein Register zu führen (§ 49 KrWG, § 24 NachwV). Mindestinhalt: AVV-Code, Menge, Herkunft, Entsorgungsweg. Aufbewahrungsfrist: 3 Jahre. Bei Behördenkontrolle muss das Register vorgelegt werden können.

Registerpflicht für nicht-gefährliche Abfälle

Gefährliche Abfälle (AVV *)

📄
Entsorgungsnachweis (EN): Vor erster Überlassung — behördliche Freistellung oder Zustimmung
📄
Begleitschein (BGS): Bei jedem Transport, alle Beteiligten signieren (ZEDAL)
📋
Register: Fortlaufendes Verzeichnis mit AVV-Code, Menge, Entsorgungsanlage
Aufbewahrung: 3 Jahre (EN: 5 Jahre nach Ablauf)

Nicht-gefährliche Abfälle

Kein EN erforderlich: Keine formelle Vorabgenehmigung nötig
Kein Begleitschein: Transport ohne BGS zulässig (Lieferschein empfohlen)
📋
Registerpflicht (§ 49 KrWG): Fortlaufendes Abfallregister mit Art, Menge, Entsorgungsweg
Aufbewahrung: 3 Jahre; Nachweis der Verwertung (Wiegeschein, Lieferschein)
💻
ZEDAL: Das bundesweite elektronische Nachweissystem läuft über zedal.de. Kostenfreie Registrierung, ENplus-Zertifikate digital abrufbar. Berlin: Landesstelle SenMVKU koordiniert.
🔥
Asbest-Sonderregime: TRGS 519 schreibt vor Abbruch eine Bestandsaufnahme vor. Entfernung nur durch zugelassene Asbestfachbetriebe; AVV 17 06 01* mit voller NachwV-Pflicht.
📍
Verantwortung Bauherr: Der Bauherr als Erzeuger trägt die Gesamtverantwortung. Auch wenn ein Generalunternehmer beauftragt wird, bleibt die haftungsrechtliche Verantwortung beim Bauherrn, falls Entsorgungsnachweise fehlen.
📄
Abfallkonzept ab 2.000 m² BGF: Für größere Bauvorhaben in Berlin empfiehlt SenMVKU ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) in der Bauplanung. Bei öffentlichen Bauvorhaben ab 5.000 m² oft Vergabebedingung.

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📜 Projektparameter eingeben
Projekttyp
Nutzfläche (BGF) 500 m²
Gefährliche Abfälle (Anteil) 10 %
Containerkosten / Woche 110 €
Bauzeit (Wochen) 12 Wochen
Erwartete Abfallmenge
125 t
Entsorgungskosten (geschätzt)
14.800 €
Davon gefährl. Abfälle (Aufschlag)
2.500 €
Containerkosten gesamt
1.320 €
Nachweispflichtige Abfallarten
1–3
Richtwerte Berlin 2026. Tatsächl. Kosten variieren je nach Abfallzusammensetzung, Entfernung und Entsorgungsanlage. Keine Rechtsberatung. Professionelle Abfallberatung empfohlen.
💵
Faustformel Neubau: ca. 0,20–0,35 t Abfall pro m² BGF (Verschnitt, Verpackung). Bei sauberem Bauen und konsequenter Mülltrennung am unteren Ende.
💵
Faustformel Sanierung: ca. 0,20–0,50 t/m² BGF (Altmaterialien, Abbruchschutt). Stark abhängig vom Umfang der Bauteilöffnungen.
💵
Faustformel Abriss: ca. 0,8–1,5 t/m² BGF (Gesamtgebäude). Sortenreiner selektiver Abbruch spart erheblich gegenüber gemischtem Abbruch.
📌
Spartipp Sortenreinheit: Gemischter Bauschutt kostet bis zu 3× mehr als sortenrein getrennter Beton. Trenncontainer auf der Baustelle amortisieren sich schnell.

Entsorgungsrecht in Berlin: Besonderheiten & Anlaufstellen

Als Stadtsstaat mit dichten Bestandsquartieren, vielen Altlasten und eigener Abfallrechtsverwaltung gelten in Berlin spezifische Anforderungen.

🏛

SenMVKU — Zuständige Behörde

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) ist in Berlin die zuständige Abfallbehörde. Sie genehmigt Entsorgungsanlagen, führt das Abfallregister und ist Anlaufstelle für Abfallnachweise. Das Berliner Abfallwirtschaftsgesetz (AWG Bln) ergänzt das KrWG um landespezifische Pflichten — insbesondere die Pflicht zur getrennten Erfassung von Bauabfällen auf Baustellen ab 500 m² BGF.

Altlasten & Kampfmittel: Berliner Spezialrisiko

Berlin hat eines der höchsten Altlastendichten Deutschlands — Folge des industriellen 19./20. Jh. und des Zweiten Weltkriegs. Vor jedem Bodenaushub in Altlastenverdächtigen Flächen (BBSR-Karten) ist eine Bodenuntersuchung Pflicht. Kontaminierter Boden (AVV 17 05 03*) ist gefährlicher Abfall. Zusätzlich: Kampfmitteler­kundung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD Berlin) einholen — diese hat keinen direkten Abfallbezug, aber massive Auswirkungen auf Bodenaushub-Logistik und -kosten.

📅

Großbaustellen: AWK als Vergabebedingung

Bei öffentlichen Bauvorhaben in Berlin ab ca. 5.000 m² BGF ist ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) zunehmend Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Das AWK beschreibt vorab: Abfallarten und -mengen, Entsorgungswege, zuständige Entsorger und Nachweiskonzept. Seit der Überarbeitung der BIM-Richtlinien 2024 ist das AWK in Berlin auch bei digitalem Planen (BIM) in die Planungsphasen LP 2–4 zu integrieren.

Zugelassene Berliner Entsorger 2026 (Auswahl)

Auf dem Berliner Markt sind u. a. folgende EfB-zertifizierte Unternehmen für Bauabfälle aktiv: ALBA Group (Bauschutt, Sonderabfall), BSR Gewerbekundenservice (gemischte Bauabfälle, Containerdienst), PreZero (ehem. Remondis Bauabfälle), Veolia (Schadstoffe, Sonderabfall), Interzero (Verpackungsabfälle, Recycling). Für Asbestentsorgung: spezialisierte Betriebe nach TRGS 519, z. B. Sanotop oder Amiante Services. Stets EfB-Zertifikat vor Beauftragung anfordern.

📌

Bodenbörse Berlin-Brandenburg

Unbelasteter Boden (AVV 17 05 04) muss nicht zwingend deponiert werden — er kann über die Bodenbörse der Länder Berlin und Brandenburg (bodenbörse.de) an Abnehmer für Verfüllprojekte vermittelt werden. Das reduziert Entsorgungskosten erheblich (bis kostenloser Abtransport). Voraussetzung: Einbauklasse GW 0 oder GW 1 gemäß LAGA-Mitteilung 20 (2023). Analysezertifikat des Labors zwingend mitzuliefern.

Bußgelder & Strafen bei Verstößen

Verstöße gegen das Abfallrecht können teuer werden — und gehen über den Bauunternehmer hinaus auf den Bauherrn.

VerstoßRechtsgrundlageBußgeld (max.)
Unterlassen des Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle§ 69 Abs. 2 KrWG i. V. m. NachwV10.000 €
Fehlende oder fehlerhafte Registerführung§ 69 Abs. 2 KrWG10.000 €
Transport ohne Erlaubnis (§ 54 KrWG)§ 69 Abs. 1 KrWG100.000 €
Fehlklassifizierung gefährlicher als nicht-gefährlicher Abfall§ 69 KrWG, ggf. § 326 StGB10.000 € / Freiheitsstrafe
Illegale Entsorgung (wilde Kippe, nicht zugelassene Anlage)§ 326 StGB (Strafrecht)Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
Asbest: Abbruch ohne SachkundenachweisTRGS 519, GefStoffV § 2225.000 €
Nichtvorlage des Registers bei Behördenkontrolle§ 69 Abs. 2 KrWG10.000 €
Beauftragung nichtlizenzierter Entsorger (Bauherr-Haftung)§ 69 KrWG, § 5 Abs. 1 KrWG10.000 €
Zusatzrisiko: Wiederherstellungskosten bei Kontamination des Bodens trägt der Verursacher nach BbodSchG. Die Haftung kann jahrelang nach Bauabschluss geltend gemacht werden.
Bauherren-Haftung: Nach § 5 Abs. 1 KrWG ist jeder Abfallerzeuger für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. Beauftragen Sie einen Bauunternehmer, der Abfälle illegal entsorgt, haften Sie als Bauherr für die Beseitigungskosten — selbst wenn Sie gutgläubig waren. Schriftliche Nachweispflicht beim Auftragnehmer einfordern und im Vertrag verankern.

FAQ: Entsorgungsnachweis & Abfallrecht am Bau

Was ist ein Entsorgungsnachweis und wann brauche ich ihn?
+
Der Entsorgungsnachweis (EN) ist ein formelles Dokument nach der Nachweisverordnung (NachwV), das belegt, dass ein gefährlicher Abfall (AVV-Code mit Sternchen *) einer genehmigten Anlage zugeführt wird. Er ist zwingend vor dem ersten Transport eines gefährlichen Abfalls zu beantragen. Erzeuger, Beförderer und Entsorger sind am Verfahren beteiligt. Für nicht-gefährliche Abfälle (z. B. Bauschutt, Gipskarton) genügt die Registerführung — kein formeller EN erforderlich.
Wer ist auf dem Bau für den Entsorgungsnachweis verantwortlich — Bauherr oder Auftragnehmer?
+
Der Bauherr als Abfallerzeuger trägt die Gesamtverantwortung nach § 5 KrWG. Er kann diese Pflichten vertraglich auf den Auftragnehmer übertragen, bleibt aber im Falle falscher Entsorgung haftbar. Empfehlung: Abfallentsorgung im Bauvertrag explizit regeln, Nachweisvorlage als Pflicht aufnehmen und Entsorgungsbelege (Wiegeschein, BGS-Rückkopie) als Teil der Schlussdokumentation einfordern.
Was kostet die Entsorgung von Bauschutt in Berlin 2026?
+
Sortenreiner Beton (AVV 17 01 01) kostet ca. 80–110 €/t, Mauerwerk ca. 70–100 €/t. Gemischter Bauschutt ohne Trennung (AVV 17 09 04) ist teurer: 130–220 €/t. Hinzu kommen Containermiete (ca. 80–150 €/Woche für 7-m³-Container) und Transport. Gefährliche Abfälle wie Asbestmaterial (AVV 17 06 01*) kosten 800–1.800 €/t. Preise sind Nettowerte ohne MwSt, Berlin 2026.
Welche Bauabfälle sind gefährlich und brauchen einen Nachweis?
+
Gefährliche Bauabfälle haben im AVV ein Sternchen (*) bei der Code-Nummer. Typische Beispiele auf Baustellen: Asbesthaltiger Abfall (17 06 01*), teerhaltige Bitumenmischungen mit PAK > 25 mg/kg (17 03 01*), kontaminierter Boden mit MKW oder Schwermetallen (17 05 03*), chloriertes Holz (Klasse A III/IV, 17 02 04*), mineralische Abfälle mit gefährlichen Stoffen (17 01 06*). Ob ein Abfall gefährlich ist, klärt im Zweifel eine Laboranalyse.
Was ist ZEDAL und muss ich es nutzen?
+
ZEDAL (Zentrale Koordinierungsstelle der Länder für den elektronischen Abfallnachweis) ist das bundesweite Onlineportal für elektronische Begleitscheine und Entsorgungsnachweise. Seit 2011 ist die elektronische Führung vorgeschrieben; Papierscheine sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Die Registrierung ist kostenlos. In Berlin sind alle Beteiligten (Erzeuger, Beförderer, Entsorger) zur ZEDAL-Nutzung verpflichtet, sobald gefährliche Abfälle anfallen. Die Begleitscheine werden automatisch mit der zuständigen Behörde synchronisiert.
Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstößen gegen das Abfallrecht auf der Baustelle?
+
Bußgelder nach § 69 KrWG können bis zu 10.000 € betragen, bei fehlender Transportgenehmigung bis 100.000 €. Wer gefährliche Abfälle wissentlich illegal entsorgt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis 5 Jahre nach § 326 StGB. Der Abbruch von Asbestmaterial ohne Sachkundenachweis kann mit bis zu 25.000 € geahndet werden. Zusätzlich: Wiederherstellungskosten bei Kontamination trägt der Verursacher — oft deutlich höher als jedes Bußgeld.
Kann Bauschutt recycelt werden und was sind die Voraussetzungen?
+
Ja, mineralische Bauabfälle erreichen in Deutschland eine Recyclingquote von ca. 87 %. Voraussetzung: sortenreine Trennung auf der Baustelle (Beton, Ziegel, Fliesen getrennt), keine Verunreinigungen mit gefährlichen Stoffen und Analysenachweise bei Boden. Recycelter Bauschutt (RC-Beton, RC-Granulat) wird für Tragschichten, Verfüllungen und teilweise als Betonzuschlag eingesetzt. In Berlin: Analyse nach LAGA M 20 (2023) erforderlich, Einbauklasse GW 0–4 bestimmt den zulässigen Verwendungszweck.
Was ist bei Asbest am Bau zu beachten?
+
Asbest ist in Altgebäuden bis Baujahr ca. 1990 weit verbreitet (Fassadenplatten, Dacheindeckung, Bodenbelag, Dämmung, Fugenmasse). Vor jedem Abbruch oder Umbau eines Altgebäudes ist eine Schadstofferkunde durch einen zertifizierten Sachverständigen (TRGS 519) Pflicht. Entfernung nur durch Asbestfachbetriebe mit Sachkunde nach TRGS 519, Absaugung und PSA. Der Abfall (AVV 17 06 01*) ist gefährlich, NachwV-pflichtig und wird auf Sonderdeponien (DK III) entsorgt. Entsorgungskosten: 800–1.800 €/t in Berlin 2026.
Wie lange müssen Entsorgungsnachweise aufbewahrt werden?
+
Begleitscheine (BGS) und Register müssen mindestens 3 Jahre aufbewahrt werden (§ 24 NachwV, § 49 KrWG). Entsorgungsnachweise (EN) gelten bis zu 5 Jahre und müssen noch 3 Jahre nach Ablauf verfügbar sein. Bei Altlastenfällen empfiehlt sich eine deutlich längere Aufbewahrung, da Haftungsansprüche nach BbodSchG lange verjahren. Elektronische Aufbewahrung über ZEDAL erfüllt die Pflicht automatisch für alle registrierten Dokumente.

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