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Baustellensicherheit: SiGeKo & Baustellenverordnung — Der vollständige Ratgeber 2026

Der SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator) ist die zentrale Schutzinstanz auf Baustellen mit mehreren Unternehmen — gesetzlich vorgeschrieben nach der Baustellenverordnung (BaustellV). Was wann Pflicht ist, was es kostet und was Bauherren in Berlin beachten müssen.

14 Min. Lesezeit
Aktualisiert: Juni 2026
Von NEUWEST Bau-Experten

Was ist ein SiGeKo? Definition, Pflicht und Bedeutung

Ein SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator) ist eine vom Bauherrn bestellte Fachkraft, die auf Baustellen mit mehreren gleichzeitig tätigen Unternehmen die Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen koordiniert. Die Bestellpflicht ergibt sich aus § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) vom 10. Juni 1998, welche die EU-Richtlinie 92/57/EWG in deutsches Recht umgesetzt hat.

Sobald auf einer Baustelle zwei oder mehr Arbeitgeber oder Selbstständige gleichzeitig tätig werden, ist der Bauherr verpflichtet, sowohl in der Planungsphase (SiGeKo-P) als auch in der Ausführungsphase (SiGeKo-A) einen Koordinator zu bestellen. Beide Rollen kann eine Person einnehmen oder getrennt vergeben werden.

In der Praxis wird der SiGeKo häufig vom Architekten oder Bauleiter übernommen — sofern dieser die nötigen Qualifikationen erfüllt. Alternativ beauftragen Bauherren spezialisierte Ingenieurbüros. Die Kosten sind im Verhältnis zur Haftungsreduzierung überschaubar: Bei einem typischen Berliner Mehrfamilienhaus belaufen sie sich auf 2.500–8.000 €.

Baustellensicherheit auf einen Blick

≥ 2
Gleichzeitig tätige Firmen = SiGeKo-Pflicht nach § 3 BaustellV
64 UE
Mindest-Ausbildungsdauer für SiGeKo-Lehrgang (DGUV 38-01)
25.000 €
Max. Bußgeld bei Verstoß gegen die BaustellV (§ 8 BaustellV)
500 PAT
Personenarbeitstage-Schwelle für die Vorankündigungspflicht

Rechtsgrundlagen: BaustellV, EU-Richtlinie, Normen

Die Baustellensicherheit ist durch ein mehrstufiges System aus EU-Recht, Bundesgesetzen, DGUV-Vorschriften und technischen Regeln geregelt.

RegelwerkHerausgeberRelevanter Inhalt für Baustellen
Richtlinie 92/57/EWG EU Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen; Grundlage aller nationalen SiGeKo-Regelungen
BaustellV (10.06.1998) Bundesregierung Umsetzung der EU-Richtlinie: Vorankündigungspflicht (§ 2), Koordinierungspflichten (§ 3), SiGe-Plan (§ 2 Abs. 1 Nr. 1), Unterlage (§ 3 Abs. 2 Nr. 3); Bußgeldvorschriften (§ 8)
ArbSchG §§ 3–14 Bund Allgemeine Arbeitgeberpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Dokumentation; gilt ergänzend neben der BaustellV
DGUV Vorschrift 38 (BGV C22) BG BAU Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Bauarbeiten; Absturzsicherung, Gerüste, Erd- und Tiefbau; gilt für alle Mitgliedsbetriebe der BG BAU
RAB 01 bis RAB 33 BMAS Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen: RAB 01 (Ziel/Zweck), RAB 10 (Begriffsbestimmungen), RAB 30 (Vorankündigung), RAB 31 (SiGe-Plan), RAB 32 (Unterlage), RAB 33 (Allg. Grundsätze)
DGUV Information 212-016 BG BAU Sicherheitsregeln für Baustellen; Checklisten, Muster-SiGe-Pläne, Qualifikationsanforderungen SiGeKo
DIN EN ISO 45001:2018 DIN Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit; bildet Rahmen für zertifizierte Arbeitssicherheitssysteme auch auf Großbaustellen
ASR A1.3 / A2.3 BAuA Technische Regel Arbeitstätten: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (A1.3), Fl&ucht- und Rettungswege (A2.3) — gilt auch auf Baustellen
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RAB-Dokumente kostenlos: Alle Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 01–33) sind auf den Seiten des BMAS frei als PDF abrufbar und stellen den anerkannten Stand der Technik dar
Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung: Jedes auf der Baustelle tätige Unternehmen muss eine eigene GB nach § 5 ArbSchG erstellen — der SiGeKo koordiniert diese, ersetzt sie aber nicht
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VOB/B § 4 Abs. 2: Auftragnehmer müssen bei der Koordinierung mitwirken und den SiGe-Plan beachten. Verstost = Vertragsverstoß mit möglichen Schadensersatzfolgen
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Aufsichtsbehörde Berlin: Das LAGetSi (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin) überwacht die Einhaltung der BaustellV und nimmt Vorankündigungen entgegen

SiGeKo-Pflicht, Vorankündigung & Schwellenwerte

Die Baustellenverordnung unterscheidet drei verschiedene Pflichten. Welche greift, hängt von Größe und Komplexität des Bauvorhabens ab.

§ 3

SiGeKo-Pflicht (Koordinierung)

Sobald auf einer Baustelle zwei oder mehr Arbeitgeber oder Selbstständige gleichzeitig tätig sind, muss der Bauherr sowohl für die Planungsphase (SiGeKo-P) als auch für die Ausführungsphase (SiGeKo-A) einen geeigneten Koordinator bestellen. Ausnahme: Ein einziger Auftragnehmer, der alle Gewerke in Eigenregie ausführt.

BaustellV § 3 Abs. 1
500 PAT

Vorankündigungspflicht

Eine Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde ist erforderlich, wenn die Baustelle voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage dauert und dabei mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder wenn der Gesamtumfang mehr als 500 Personenarbeitstage beträgt. In Berlin: Einreichung beim LAGetSi.

BaustellV § 2 Abs. 3

Anh. II: Gefährliche Arbeiten

Bei Arbeiten nach Anhang II der BaustellV sind immer besondere Sicherheitsmaßnahmen vorgeschrieben — unabhängig von der Betriebsgröße. Dazu zählen: Arbeiten mit Absturzgefahr > 7 m, Druckluftarbeiten, Arbeiten mit Explosionsgefahr, Abriss tragender Elemente, kontaminierte Böden (DGUV Reg. 101-601), Erd- und Tiefbau mit Erstickungs-/Verschüttungsgefahr.

Anhang II BaustellV

Qualifikation: Wer darf als SiGeKo tätig sein?

Fachliche Voraussetzungen

Bautechnisches Studium (Bauingenieur, Architekt, Wirtschaftsingenieur Bau) oder staatlich geprüfter Techniker/Meister im Baufach
Mind. 2 Jahre Berufserfahrung in Planung oder Ausführung von Bauvorhaben nach dem Studienabschluss
SiGeKo-Lehrgang mit mindestens 64 Unterrichtseinheiten (nach DGUV 38-01 / früher RAB 30); Kursanbieter: BG BAU, Baukammern, Architektenkammern
Regelmäßige Fortbildung empfohlen (alle 3–5 Jahre), besonders bei Änderungen der Baustellenverordnung und DGUV-Vorschriften

Häufige Fehler vermeiden

Keinen SiGeKo bestellen: Selbst wenn es „nur kurz“ zwei Firmen sind — die Pflicht besteht ab dem ersten gemeinsamen Arbeitstag
Unqualifizierte Person benennen: Der SiGeKo braucht nachweisbare Qualifikation; Benennung ohne Lehrgang schützt den Bauherrn nicht vor Haftung
SiGeKo-P und -A verwechseln: Beide Phasen benötigen einen Koordinator — häufig verschiedene Personen (Planer ≠ Bauleiter)
Unterlage nicht übergeben: Die Unterlage für spätere Arbeiten muss bei Abschluss an den Bauherrn übergeben werden und dauerhaft verfügbar bleiben
⚠ Bußgelder & Haftungsrisiken bei Verstoß gegen die BaustellV

Fehlendes Bestellung des SiGeKo, unterlassene Vorankündigung oder fehlender SiGe-Plan sind Ordnungswidrigkeiten nach § 8 BaustellV i. V. m. dem OWiG. Das Bußgeld beträgt bis zu 25.000 € pro Verstoß. Bei einem Arbeitsunfall infolge mangelhafter Koordinierung drohen strafrechtliche Konsequenzen (fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB) sowie zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen den Bauherrn. Die Aufsichtsbehörden (in Berlin: LAGetSi) sind berechtigt, die Baustelle zu besichtigen und Einsicht in alle Unterlagen zu verlangen.

Aufgaben des SiGeKo: Von der Planung bis zur Abnahme

Die Koordinierungsaufgaben beginnen bereits in der Entwurfsphase und enden erst mit der Übergabe der Unterlage an den Bauherrn nach Fertigstellung.

1

Planungsphase — SiGeKo-P bestellen (vor Baubeginn)

Der Bauherr bestellt den SiGeKo-P (Planungskoordinator) möglichst frühzeitig, spätestens zur Entwurfsplanung. Dieser analysiert bau- und projektspezifische Risiken, erstellt oder begleitet die Erstellung des SiGe-Plans und integriert Sicherheitsanforderungen bereits in die Ausschreibungsunterlagen (AVB). Typischerweise übernimmt das planende Architekturbüro diese Rolle — bei nachgewiesener Qualifikation.

2

Vorankündigung einreichen (falls erforderlich)

Sobald die Schwellenwerte der BaustellV (§ 2 Abs. 3) erreicht werden, muss der Bauherr — vertreten durch den SiGeKo-P — die Vorankündigung bei der zuständigen Behörde einreichen. In Berlin ist das das LAGetSi. Die Vorankündigung muss sichtbar auf der Baustelle ausgehängt werden. Sie enthält Angaben zu Standort, Bauherr, Projektart, voraussichtliche Dauer, max. Anzahl Beschäftigte und die Identität des SiGeKo.

3

Vergabephase — SiGe-Plan & Sicherheitsanforderungen

In den Verdingungsunterlagen (Leistungsverzeichnis) müssen Sicherheitsanforderungen aus dem SiGe-Plan als Positionen eingepreist sein (z. B. Koordinierungsaufwand, PSA, Sicherheitsnachweise). Auftragnehmer sind beim Vergabegespräch auf den SiGe-Plan hinzuweisen und bestätigen schriftlich, dessen Anforderungen zu erfüllen. Zusätzlich benennt der Bauherr den SiGeKo-A (Ausführungskoordinator), der die Baustelle während der Bauzeit begleitet.

4

Bauausführung — Regelmäßige Koordinierung vor Ort

Der SiGeKo-A koordiniert alle Sicherheitsmaßnahmen während der Bauzeit. Seine Kernaufgaben: regelmäßige Baustellenbegehungen (Protokolle!), Anpassung des SiGe-Plans bei Änderungen, Koordinierung der einzelnen Gefährdungsbeurteilungen der Auftragnehmer, Einweisung aller Beteiligten, Intervention bei Sicherheitsverstößen. Die Frequenz der Begehungen richtet sich nach der Komplexität; Richtwert: mindestens 1× pro Woche bei laufendem Roh- und Ausbau.

5

Abschluss — Unterlage für spätere Arbeiten

Nach Fertigstellung erstellt oder aktualisiert der SiGeKo die Unterlage für spätere Arbeiten (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV). Sie enthält alle sicherheitsrelevanten Informationen für künftige Wartungen, Umbauten oder den Abbruch: Lage von Leitungen, Absturzkanten, Lager gefährlicher Stoffe, Tragsystemangaben. Die Unterlage übernimmt der Bauherr und muss sie dauerhaft aufbewahren — idealer Ort: Gebäudeakte.

SiGe-Plan und Unterlage: Inhalt, Unterschied & Anforderungen

Beide Dokumente sind Kernpflichten der BaustellV — mit unterschiedlichem Zeitbezug und Inhalt. Ein typischer SiGe-Plan umfasst 15–60 Seiten je nach Projektgröße.

SiGe-Plan (während Planung & Bau)

📋
Zeitbezug: Erstellt in der Planungsphase, fortgeschrieben während der Bauausführung (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BaustellV)
📋
Inhalt: Bauzeitenplan, Beschreibung der Bauabläufe, Identifizierung gleichzeitiger Arbeiten, Sicherheitsmaßnahmen je Gewerk, PSA-Anforderungen, Flucht- und Rettungswege, Notfallplan
📋
Format: Normierten Aufbau gibt RAB 31 vor; Mustervorlagen: BG BAU „SiGe-Plan“-Formular; Lageplan + Textteil + Zeitplan
📋
Pflicht wenn: Mehrere Arbeitgeber gleichzeitig tätig werden (unabhängig von Größe); Fortschreibung bei jeder Änderung der Bauabläufe
📋
Aufbewahrung: Während der gesamten Bauzeit auf der Baustelle verfügbar; bei Kontrolle durch LAGetSi vorzulegen

Unterlage für spätere Arbeiten

📌
Zeitbezug: Erstellt zum Ende der Bauausführung, spätestens bei Übergabe an den Bauherrn (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV, RAB 32)
📌
Inhalt: Lage aller Leitungen (Gas, Strom, Wasser, TK), Tragsystem und statische Besonderheiten, Absturzkanten und Sicherungspunkte, Standorte gefährlicher Stoffe (Asbest, KMF), Hinweise für Wartungs- und Umbauarbeiten
📌
Format: Grundrisse + Schnitte mit Einzeichnungen, Textteil mit Sicherheitshinweisen; optimal als PDF/A dauerhaft archiviert
📌
Pflicht wenn: Immer, wenn eine SiGeKo-Pflicht besteht; darüber hinaus empfohlen bei allen größeren Baumaßnahmen
📌
Aufbewahrung: Beim Bauherrn dauerhaft; später an Gebäudeeigentümer übergeben; bei Eigentümerwechsel zwingend mitübergeben!
💡
Praxistipp SiGe-Plan: Der SiGe-Plan muss baustellen- und projektspezifisch sein. Generische Vorlagen ohne Anpassung an das konkrete Vorhaben sind bei Kontrolle durch das LAGetSi nicht ausreichend und schützen den Bauherrn nicht vor Bußgeldern
💡
Praxistipp Unterlage: Die Unterlage gewinnt beim Gebäudeenergiegesetz (GEG), bei Modernisierungen und beim Rückbau enorm an Bedeutung. Frühzeitig GIS-gerecht aufgebaut (BIM-Modell), spart sie bei späteren Umbauplänungen erhebliche Kosten
SiGe-Plan ≠ Bauablaufplan: Beide Dokumente ergänzen sich, sind aber getrennt zu führen. Der SiGe-Plan fokussiert auf Sicherheitsaspekte; der Bauablaufplan auf Termine. Häufig als „Safety-Gantt“ kombiniert dargestellt
Digitaler SiGe-Plan 2026: Viele Berliner Generalunternehmer setzen auf cloudbasierte SiGe-Plattformen (z. B. Domus, PlanRadar, Branchenlösungen der BG BAU), die automatisch Fortschreibungen und Protokolle erzeugen

SiGeKo-Bedarfsrechner: Pflicht & Honorarschätzung 2026

Stellen Sie Ihr Projekt ein — der Rechner prüft die Pflichten nach BaustellV und schätzt das Honorar für Berlin 2026 (Orientierungswerte; kein Ersatz für individuelle Beratung).

Projekttyp
Bausumme netto 500.000 €
Bauzeit 8 Monate
Gleichzeitig tätige Firmen 4 Firmen
SiGeKo-Pflicht (§ 3 BaustellV)
Vorankündigungspflicht (§ 2 Abs. 3 BaustellV)
Geschätztes SiGeKo-Honorar Berlin 2026
Stundenschätzung (75–110 €/h)
Richtwerte Berliner Markt 2026. Tatsächliches Honorar je nach Komplexität und Stundenaufwand variabel. Kein Ersatz für individuelle Angebote.

SiGeKo in Berlin 2026: Preise, Behörden & Praxisbeispiele

Berlin hat mit dem LAGetSi eine der aktivsten Aufsichtsbehörden im Bereich Baustellensicherheit. Die Marktpreise für qualifizierte Koordinatoren sind seit 2024 deutlich gestiegen.

ProjekttypTypische BausummeSiGeKo-Honorar Berlin 2026Stundensatz
Einfamilienhaus / Dachausbau 80.000–250.000 € 800–2.500 € 75–95 €/h
Mehrfamilienhaus (3–6 WE) 300.000–1,2 Mio. € 2.500–8.000 € 85–110 €/h
Gew. Neubau / größeres MFH 1,2–5 Mio. € 8.000–30.000 € 90–120 €/h
Großbaustelle / Generalbau > 5 Mio. € 30.000–100.000+ € 100–140 €/h
🏛

LAGetSi Berlin als Aufsichtsbehörde

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) ist für Berlin zuständige Behörde nach BaustellV. Hier werden Vorankündigungen eingereicht (online oder postalisch). Das LAGetSi führt unangemeldete Baustellenkontrollen durch — häufig in Verbindung mit der BG BAU-Prävention. Bei Auffälligkeiten: Begehungsprotokoll + Mängelbögen mit Fristsetzung. Kontakt: lagetsi.berlin.de

🔓

Berliner Besonderheit: Bestandsschutz & Altbausan

Berlin hat einen hohen Anteil an Gründerzeit- und Vorkriegsbauten. Sanierungen dieser Bestände erfordern oft Schadstoffgutachten vor Baubeginn (Asbest, KMF, PAK, PCB — in Berlin bis in die 1990er-Jahre verbaut). Asbesthaltiger Bauschutt unterliegt der TRGS 519 und muss getrennt entsorgt werden. Der SiGeKo koordiniert die zeitliche Trennung von Schadstoffsanierung und Folgegewerken. Kosten Schadstoffgutachten: 400–2.000 €, Asbest-Sanierung: 50–200 €/m² Bauteil.

💰

Praxisbeispiel: MFH-Sanierung Schöneberg

5-Parteien-Haus, Vollsanierung (Hülle + Haustechnik + Innenausbau), Bausumme 680.000 €, Bauzeit 9 Monate, gleichzeitig 5–8 Firmen. SiGeKo-Honorar: 5.400 € netto (ca. 68 Stunden à 80 €). Vorankündigung beim LAGetSi erforderlich (>500 PAT). SiGe-Plan: 28 Seiten inkl. Schadstoff-Zeitplan (Asbest in Bodenplatten, Flächenumlauf). Unterlage: 18 Seiten mit Leitungsplänen. Drei LAGetSi-Kontrollen; bei einer fehlte das aktuelle SiGe-Plan-Update — Mängelbögen, kein Bußgeld da Mängelbeseitigung innerhalb der Frist.

📊

Fachkräftemangel: SiGeKo frühzeitig beauftragen

Qualifizierte SiGeKo sind in Berlin 2026 knapp: Die Architektenkammer Berlin verzeichnet einen deutlichen Rückgang verfügbarer Fachkräfte bei gleichzeitig steigendem Bedarf durch die Berliner Wohnungsbau-Offensive. Empfehlung: SiGeKo spätestens 3–6 Monate vor Baubeginn beauftragen. Bei größeren Projekten kann der SiGeKo über die BG BAU-Mitgliedersuche oder den VBI (Verband Beratender Ingenieure) gefunden werden.

FAQ: SiGeKo & Baustellenverordnung 2026

Wann ist ein SiGeKo nach der Baustellenverordnung Pflicht?
+
Ein SiGeKo ist nach § 3 Abs. 1 BaustellV immer dann Pflicht, wenn auf einer Baustelle zwei oder mehr Arbeitgeber oder Selbstständige gleichzeitig tätig werden — unabhängig von der Projektgröße oder Bausumme. Das bedeutet: Bereits wenn ein Maurer und ein Elektriker gleichzeitig auf der Baustelle arbeiten, besteht die Koordinierungspflicht. Ausnahme: Sämtliche Arbeiten werden von einem einzigen Unternehmen mit eigenen Mitarbeitern ausgeführt (keine Subunternehmer). In Berlin wird diese Pflicht durch das LAGetSi kontrolliert.
Was kostet ein SiGeKo in Berlin 2026?
+
Die SiGeKo-Honorare in Berlin 2026 sind deutlich gestiegen. Stundensätze liegen je nach Qualifikation bei 75–140 €/h netto. Grobe Orientierung: Einfamilienhaus/Dachausbau: 800–2.500 €; Mehrfamilienhaus: 2.500–8.000 €; gewerblicher Neubau: 8.000–30.000 €+. Die Kosten hängen stark von der Anzahl gleichzeitig tätiger Firmen, der Bauzeit und der Komplexität der Koordinierungsaufgaben ab. Häufig übernimmt das planende Architekturbüro die SiGeKo-Funktion als Zusatzleistung zur Bauleitung.
Wann muss eine Vorankündigung beim LAGetSi eingereicht werden?
+
Eine Vorankündigung an das LAGetSi Berlin ist nach § 2 Abs. 3 BaustellV erforderlich, wenn die Baustelle voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage dauert und dabei mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder wenn der Gesamtumfang 500 Personenarbeitstage (PAT) überschreitet. Die Vorankündigung muss vor Baubeginn eingereicht und sichtbar auf der Baustelle ausgehängt werden. Sie enthält Angaben zu Standort, Bauherr, Planungskoordinator und Ausführungskoordinator sowie die voraussichtlichen Beschäftigtenzahlen. Aktualisierungen bei wesentlichen Änderungen sind erforderlich.
Was sind Anhang-II-Arbeiten nach der Baustellenverordnung?
+
Anhang II der BaustellV listet Arbeiten mit besonders hohem Gefahrenpotenzial, bei denen unabhängig von der Betriebsgröße besondere Sicherheitsmaßnahmen gelten. Dazu gehören: Arbeiten mit Absturzgefahr ab 7 m Höhe, Arbeiten in Erd- und Tiefbau mit Einsturz- oder Verschüttungsgefahr, Druckluftarbeiten, Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen, Arbeiten mit Explosionsgefahr oder ionisierender Strahlung, Abbruch tragender Konstruktionen sowie Arbeiten an kontaminierten Böden oder Gebäudeteilen (Asbest, KMF, PAK) nach DGUV Regel 101-601 / TRGS 519 / 521.
Was ist der Unterschied zwischen SiGe-Plan und Unterlage für spätere Arbeiten?
+
Der SiGe-Plan ist ein Dokument für die aktuelle Bauphase: Er beschreibt Sicherheitsmaßnahmen, Koordinierungsregeln und den sicheren Bauablauf während der Ausführung. Er wird während des Baus laufend fortgeschrieben. Die Unterlage für spätere Arbeiten hingegen ist für die Zukunft gedacht: Sie enthält alle sicherheitsrelevanten Informationen, die künftige Nutzer, Handwerker oder Eigentümer bei Wartungen, Umbauten oder Abbruch benötigen — Lage von Leitungen, tragenden Bauteilen, Schadstoffen, Absturzstellen. Die Unterlage wird nach Fertigstellung übergeben und muss dauerhaft beim Gebäudeeigentümer verbleiben.
Muss der SiGeKo täglich auf der Baustelle anwesend sein?
+
Nein, eine dauernde Präsenz ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der SiGeKo muss jedoch in einem Umfang präsent sein, der eine effektive Koordinierung ermöglicht. Die RAB 33 spricht von „regelmäßigen Begehungen“. Branchenüblich sind bei laufendem Roh- und Ausbau mindestens wöchentliche Baustellenbegehungen mit protokollierter Kontrolle. Bei kritischen Bauphasen (Aushub, Gerüststellung, Asbest-Sanierung, Abbruch) sind tägl. Präsenz oder engere Begleitung erforderlich. Alle Begehungen müssen protokolliert werden — die Protokolle sind bei Prüfungen durch das LAGetSi vorzulegen.
Gilt die Baustellenverordnung auch für kleine Renovierungen in Privatwohnungen?
+
Bei rein privaten Eigenleistungen ohne gewerbliche Auftragnehmer gilt die BaustellV nicht (da kein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis). Sobald jedoch auch nur ein einziger gewerblicher Handwerker auf der Baustelle tätig wird (z. B. Elektriker für Sicherheitsnachweise, Sanitär für Neuinstallation), und gleichzeitig ein weiterer — ist der Bauherr als natürliche Person bereits in der SiGeKo-Pflicht. In der Praxis häufig unterschätzt: Selbst bei einer einfachen Badsanierung, wo Sanitär und Fliesenleger gleichzeitig auf der Baustelle sind, entsteht die Koordinierungspflicht.
Kann der Architekt oder Bauleiter gleichzeitig als SiGeKo tätig sein?
+
Ja — das ist die häufigste Praxislösung, sofern die nachgewiesene Qualifikation vorliegt: bautechnisches Studium oder Meister/Techniker, mind. 2 Jahre Berufserfahrung und ein anerkannter SiGeKo-Lehrgang (mind. 64 UE nach DGUV 38-01). Die Kombinationsrolle Bauleiter/SiGeKo-A ist zulässig und sinnvoll, da der Bauleiter ohnehin alle Gewerke kennt. Für die Planungsphase (SiGeKo-P) übernimmt häufig das planende Architekturbüro die Koordinatorenrolle. Wichtig: Die Wahrnehmung der SiGeKo-Funktion muss vertraglich gesondert vereinbart und honoriert werden (nicht in der Bauleitung inbegriffen).

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