Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist das neue Kerngesetz der deutschen Gebäudeenergiegesetzgebung: Es setzt die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275/EU) in nationales Recht um und verpflichtet Eigentümer von Worst-Performing Buildings ab 2027 zur energetischen Sanierung. Fachlich präzise erklärt — mit Berliner Marktpreisen 2026.
Das GMG ist ein eigenständiges Bundesgesetz zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie — und verpflichtender Meilenstein der deutschen Klimapolitik im Gebäudesektor.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ist ein Bundesgesetz, das im Februar 2026 vom Bundestag beschlossen wurde und seit März 2026 in Kraft ist. Es setzt die EU-Richtlinie 2024/1275/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD Recast, Mai 2024) in deutsches Recht um — die EU-Frist lief am 29. Mai 2026 ab.
Das GMG ergänzt das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG), ersetzt es aber nicht vollständig. Kern des Gesetzes sind Mindestanforderungen an die Energieeffizienz (MEPS) für Bestandsgebäude, verpflichtende Sanierungsfahrpläne sowie strengere Vorgaben für Nullemissionsgebäude. Im Gebäudesektor müssen bis 2030 rund 14 % der schlechtesten Gebäude auf Energieeffizienzklasse E oder besser gebracht werden.
Für Berlin ist das GMG besonders relevant: Rund 55 % des Wohnungsbestands (ca. 1,8 Millionen Wohnungen) ist älter als 1978 — davon ein Großteil in den schlechtesten Effizienzklassen G und H. Die Stadt steht vor einer der größten Sanierungsaufgaben Deutschlands.
Pflichtanforderungen für die schlechtesten Gebäude (EPC G/H): gestufte Sanierungspflichten bis 2033, mit Ausnahmeregelungen für Denkmalschutz und soziale Härte.
SanierungspflichtNeue öffentliche Gebäude müssen ab sofort, neue Wohngebäude ab 2028 den ZEB-Standard erfüllen: nahezu nullemittierend, solar-ready, smart-ready.
NeubauJedes Gebäude mit Energieausweis G oder H erhält ab 2027 automatisch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Eigentümer werden aktiv benachrichtigt.
BeratungspflichtDas Gesetz richtet sich an Eigentümer von Gebäuden der Effizienzklassen G und H — die schlechtesten 14–16 % des deutschen Bestands.
| EPC-Klasse | Primärenergiebedarf (kWh/m²a) | Anteil Bestand (D) | GMG-Pflicht |
|---|---|---|---|
| A+ / A | < 30 / 30–50 | ca. 3 % | Keine — Vorbildstandard (ZEB/EH 40) |
| B | 50–75 | ca. 6 % | Keine |
| C | 75–100 | ca. 10 % | Keine |
| D | 100–130 | ca. 15 % | Keine (Zielklasse für Sanierungen) |
| E | 130–160 | ca. 18 % | Keine (Zwischenziel bis 2030) |
| F | 160–200 | ca. 20 % | Empfohlen; Pflicht für NWG ab 2033 |
| G | 200–250 | ca. 14 % | Pflicht: mind. Klasse E bis 2030 |
| H | > 250 | ca. 14 % (gemeinsam G/H) | Pflicht: mind. Klasse E bis 2030, D bis 2033 |
Die Anforderungen werden stufenweise schärfer — wer frühzeitig saniert, profitiert von höheren Förderboni und mehr Planungssicherheit.
GMG tritt in Kraft (März 2026). Neue öffentliche Gebäude müssen Nullemissionsstandard (ZEB) erfüllen. Bei Dachsanierung >100 m² greift die PV-Pflicht. Alle Parkplätze mit >10 Stellplätzen müssen bis Jahresende mit Solar-Carports ausgestattet sein (bestehende: bis 2028).
Nichtwohngebäude (Büros, Handelsflächen, Hotellerie) der Klasse G und H müssen mind. Klasse E erreichen. Alle G/H-Gebäude erhalten automatisch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Der Smart Readiness Indicator (SRI) ist für große Gebäude >290 kW Heizleistung Pflicht.
Neue Wohngebäude müssen den Nullemissionsstandard (ZEB) erfüllen. Neuvermietung von Wohnungen unter Klasse F wird untersagt. Eigentümerwechsel bei G/H-Gebäuden lösen Sanierungspflicht aus (2-Jahres-Frist). Solar-Carport-Pflicht für Bestandsparkplätze.
Alle Wohn- und Nichtwohngebäude der Klasse G und H müssen mind. Energieeffizienzklasse E aufweisen. Nichtwohngebäude zusätzlich bis Klasse D. Ohne Nachweis drohen Zwangsmaßnahmen und B&uszlig;gelder (bis 50.000 €).
Alle ehemals als G/H-klassifizierten Wohngebäude müssen mind. Klasse D erfüllen. Nichtwohngebäude erreichen Klasse C. Gebäude unter Klasse F dürfen nicht mehr vermietet werden. Deutschland hat bis dahin seinen Gebäude-CO&sub2;-Ausstoß um mind. 40 % gegenüber 1990 zu senken.
Wählen Sie Gebäudealter, Wohnfläche und Sanierungsziel — der Rechner zeigt Investition, BEG-Förderung und Eigenanteil (Richtwerte Berlin 2026).
Bis zu 70 % Förderquote sind möglich — die Kombination mehrerer Boni ist entscheidend. Ein Energieberater (iSFP) ist Pflicht und zahlt sich aus.
| Förderprogramm | Maßnahme | Fördersatz / Betrag | Antragstelle |
|---|---|---|---|
| BEG Gebäude (KfW 261) | Komplettsanierung auf EH 85 | 15 % (+ Boni) | KfW, vor Baubeginn |
| BEG Gebäude (KfW 261) | Komplettsanierung auf EH 70 | 20 % (+ Boni) | KfW, vor Baubeginn |
| BEG Gebäude (KfW 261) | Komplettsanierung auf EH 55 | 25 % (+ Boni) | KfW, vor Baubeginn |
| BEG Gebäude (KfW 261) | Komplettsanierung auf EH 40 | 45 % (+ Boni) | KfW, vor Baubeginn |
| WPB-Bonus | Worst-Performing Building (Klasse G/H) | + 10 % | KfW, mit iSFP |
| iSFP-Bonus | Maßnahme laut Sanierungsfahrplan | + 5 % | KfW / BAFA |
| Seriell-Sanierungs-Bonus | Industriell vorgefertigte Fassade + Dach | + 15 % | KfW |
| BEG EM (BAFA) | Einzelmaßnahmen: Dämmung, Fenster, Heizung | 15–70 % | BAFA |
| IBB Energetische Sanierung | Zusätzlich für Berliner Eigentümer | bis 400 €/m² | IBB Berlin |
| Max. Fördersatz kombiniert | EH 40 + WPB + iSFP + seriell | bis 70 % | KfW + BAFA |
Die GMG-Anforderungen bauen auf dem GEG auf und verweisen auf eine Reihe technischer Normen, die Planern und Bauherren bekannt sein müssen.
| Bauteil | GEG-Grenzwert (Sanierung) — U-Wert W/(m²K) | GEG-Grenzwert (Neubau/ZEB) | Maßgebliche Norm |
|---|---|---|---|
| Außenwand (opak) | ≤ 0,24 | ≤ 0,20 | DIN EN ISO 6946, DIN 4108-2 |
| Dach / oberste Geschossdecke | ≤ 0,24 | ≤ 0,20 | DIN EN ISO 6946, DIN 4108-2 |
| Kellerdecke / erdberührte Bodenplatte | ≤ 0,30 | ≤ 0,25 | DIN EN ISO 13370 |
| Fenster (Uw) | ≤ 1,30 | ≤ 0,95 | DIN EN ISO 10077-1 |
| Haustür / Außentre | ≤ 1,80 | ≤ 1,30 | DIN EN 14351-1 |
| Lüftung (Wärmerückgewinnung) | WRG ≥ 75 % bei KWL | WRG ≥ 80 % bei ZEB | DIN EN 13141-7, DIN EN 308 |
| Gesamtgebäude (Primärenergie) | gemäß EPC-Zielklasse | ≤ 55 kWh/m²a (EH 55) | DIN V 18599 (alle Teile) |
Die DIN V 18599 (Vornorm, 10 Teile) ist die maßgebliche Berechnungsnorm für die energetische Bewertung von Gebäuden in Deutschland. Sie deckt Heizung, Trinkwarmwasser, Lüftung, Klima und Beleuchtung ab und bildet die Grundlage für den Energieausweis nach GEG und die Einstufung in EPC-Klassen gemäß GMG.
Das GMG führt den Smart Readiness Indicator (SRI) als Pflichtnachweis für Gebäude mit Heizanlagen über 290 kW ein. Der SRI bewertet, wie intelligent das Gebäude auf Netz- und Nutzerbedarf reagieren kann (Demand-Response, EV-Laden, BEMS). Basis: CEN/TR 52120-1 und EU-Delegierte Verordnung 2020/2155. Der SRI wird auf einer Skala von A (smart) bis G (nicht smart) angegeben.
Berlin ist mit seinem riesigen Gründerzeitbestand besonders betroffen — und hat gleichzeitig die größten Chancen durch Kombiförderung.
Berlin hat rund 1,9 Millionen Wohngebäude, davon ca. 400.000 vor 1949 (Gründerzeit, Weimarer Republik, Vorkrieg). Der Größteil dieser Gebäude fällt in die EPC-Klassen F, G oder H. Hinzu kommen ca. 300.000 Gebäude aus der Plattenbauzeitperiode 1950–1978 (oft DDR-Typen wie WBS 70, P2, Q3A). Die Berliner Sanierungsquote lag 2025 bei knapp 1,1 % — das GMG muss sie auf über 3 % steigern.
Handwerkermangel und Material teuern: Fassadendämmung (WDVS) 95–175 €/m² inkl. Material; Innendämmung (besonders bei Denkmal) 120–220 €/m²; Dachbodendämmung 45–95 €/m²; Kellerdecke 35–75 €/m²; Fensterwechsel (dreifach verglasten Holz-/Alu-Fenster) 550–1.400 €/Einheit; Wärmepumpe (Luft-Wasser, EFH) 18.000–35.000 €; kontrollierte Wohnraumlüftung 8.000–20.000 €. Vollsanierung Altbau auf EH 85: 320–520 €/m² Wohnfläche.
Berlin hat rund 18.000 Einzeldenkmale und 74 Milieuschutzgebiete. Denkmalgeschützte Gebäude sind von der GMG-MEPS-Pflicht ausgenommen, wenn Maßnahmen das Erscheinungsbild beeinträchtigen. In Milieuschutzgebieten (z. B. Prenzlauer Berg, Friedrichshain) ist luxuriöse Modernisierung (Mietpreiserhöhung >15 %) sozialrechtlich eingeschränkt — trotzdem sind energetische Pflichtmaßnahmen durchzuführen. Lösung: Innendämmung statt Außendämmung, Kastenfenster-Einbau oder aufgesetzte Wärmeschutzscheiben (Denkmalanforderungen nach VDI 3809 beachten).
Die Investitionsbank Berlin (IBB) ergänzt Bundesförderung durch eigene Programme: IBB Energetische Sanierung (Eigenheimförderung bis 50.000 € zusätzlich) und die Berliner Klimaschutzförderung (KSF) für Unternehmen und Vermieter. Die Berliner Senatsverwaltung hat 2026 zusätzlich 80 Mio. € aus dem Klimaschutzfonds bereitgestellt — vorrangig für Wohnungsbaugesellschaften (degewo, Howoge, Gesobau etc.) beim seriellen Sanieren. Berliner Mieter können ergänzend das Berliner Wärmebonus-Programm nutzen (bis 500 € Einmalzahlung bei Heizungstausch in Klasse G/H).
Von der Energieberatung über Planung bis zur schlüsselfertigen Umsetzung — wir kennen den Berliner Altbau und alle Förderprogramme.