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Video: Aufzugsschachtvon Neuwest Bauleitern empfohlen
Schachtbau für Aufzuganlagen

Aufzugsschacht bauen lassen in Berlin – Rohbau und Abnahme aus einer Hand

Der Aufzugsschacht ist das statische und brandschutztechnische Herzstück jeder Aufzuganlage — seine Abmessungen, Maßtoleranzen und Ausführungsqualität entscheiden, ob die spätere Montage der Aufzugtechnik reibungslos gelingt oder kostspielige Nacharbeiten die Inbetriebnahme verzögern. Für Bauherren, Architekten und Immobiliengesellschaften in Berlin beginnt jedes Aufzugprojekt deshalb mit einem normgerecht ausgeführten Schacht.

Die Anforderungen aus EN 81-20, der Berliner Bauordnung (BauO Bln) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legen Grubenmaß, Überfahrt, Wandtoleranzen und Feuerwiderstandsklasse verbindlich fest. Ein Schacht, der auch nur einen dieser Parameter verfehlt, riskiert die Versagung der Abnahme durch die Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) — mit entsprechenden Folgekosten für Nachbesserung und Terminverzug.

Leistungsumfang

Was umfasst der Aufzugsschacht-Bau?

  • Baustatische Analyse und Schachtbemessung nach EN 81-20 in verbindlicher Abstimmung mit dem Aufzugshersteller
  • Behördliche Abstimmung und Baugenehmigung (Aufzugsanlage als genehmigungspflichtige Sonderanlage nach BauO Bln)
  • Rohbauarbeiten: Schachtwände, Schachtgrube inkl. Entwässerungsanschluss, Türöffnungen je Haltestelle
  • Brandschutzgerechte Ausführung der Schachtumwandung (F 90 / REI 90) und Schachttüröffnungen (T 30)
  • Koordination mit Gewerken Elektro, Lüftung und ggf. Denkmalschutz bei Bestandsobjekten
  • Vorbereitung und Begleitung der Erstabnahme durch Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) nach BetrSichV Anhang 2

Der Schachtbau umfasst alle Rohbau- und Ausbaumaßnahmen, die für die normgerechte Aufnahme der Aufzugtechnik erforderlich sind. Zur Leistung gehört neben der Bauausführung auch die enge technische Abstimmung mit dem Aufzugshersteller bezüglich Schachtmaßen, Führungsschienen-Verankerungspunkten und Elektroverteilung. Bei nachträglichem Einbau im Bestandsgebäude werden Deckenöffnungen, Grubenerstellung und statische Ertüchtigungsmaßnahmen koordiniert ausgeführt.

Schachtquerschnitt: Mindestmasse nach EN 81-20/50 – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Statik des Aufzugsschachts: Pufferkräfte, Eigenlast, Gründung

Der Aufzugsschacht trägt nicht nur seine eigene Masse — er muss auch die dynamischen Pufferkräfte aus dem Aufprall des Fahrkorbs aufnehmen. Diese Stoßlasten werden als Einzelkräfte direkt in die Schachtsohle eingeleitet und müssen gesondert im Gründungsnachweis berücksichtigt werden; ein pauschaler Ansatz als gleichmäßige Flächenlast ist nicht zulässig.

Bei Berliner Baugrundverhältnissen — häufig aufgefüllte Sande, wechselnde Tragfähigkeiten — kann die Eigenlast eines Stahlbeton-Aufzugsschachts (150 mm Wand, ca. 9 m Höhe, 3 Haltestellen) 25–40 t erreichen. Ohne geeignete Gründung entstehen setzungsrelevante Spannungsunterschiede zwischen Schacht und angrenzendem Baukörper.

Im Neubau lässt sich die Lastableitung über eine durchgehende Bodenplatte oder Streifenfundamente frei planen. Im Bestand ist häufig eine selektive Unterfangung vorhandener Gründungselemente erforderlich, wenn der neue Schacht in deren Einflusszone liegt — ein Punkt, der in frühen Kostenschätzungen regelmäßig unterschätzt wird.

Querschnitt eines Stahlbeton-Aufzugsschachts mit Bodenplatte, Bodenschichten, Einflusszone und Unterfangung des Nachbarfundaments.
Technische Daten

Technische Kennwerte Aufzugsschacht

Schachtkopfhöhe Standard (EN 81-20)≥ 3.500 mm über Pufferteller
Schachtkopfhöhe reduziert (Anhang F)ab 2.000 mm mit Schutzeinrichtungen
Unterfahrtiefe Standard1.200–1.800 mm je Ausstattung
Unterfahrtiefe reduziert (Anhang F)ab 500 mm mit beweglichem Puffer
Wandstärke Stahlbeton (tragende Schachtwand)≥ 150 mm, bewehrt nach EC2
Seitlicher Freiraum Kabine zu Schachtwandmin. 50 mm je Seite
Toleranz Schachtwandneigung± 25 mm über Gesamtschachthöhe
Maßtoleranz Schachtöffnung (Einzelmessung)± 10 mm je Messstelle
WU-Beton Mindestfestigkeit (drückendes Wasser)C25/30, w/z ≤ 0,50

Reduzierte Sicherheitsräume nach EN 81-20 Anhang F

EN 81-20 Anhang F ermöglicht es, Schachtkopfhöhe und Unterfahrttiefe gegenüber den Standardmaßen erheblich zu reduzieren — unter der Bedingung, dass technische Schutzmaßnahmen die fehlende geometrische Reserve kompensieren. Typische Maßnahmen sind: automatisch in Wartungsposition absenkende Puffer, Geschwindigkeitsbegrenzung bei Annäherung an die Endposition oder redundante Abschalteinrichtungen mit Sicherheitsstromkreis.

In der Praxis ist Anhang F oft der Unterschied zwischen machbar und nicht machbar bei Nachrüstungen im Altbau: Eine Unterfahrt von 500 mm statt 1.400 mm vermeidet einen teuren Tiefeneingriff in die Kellerdecke. Die Mindestmaße sind dabei nicht pauschal — sie müssen vom Aufzugshersteller im Konformitätsbewertungsverfahren nach EN 81-20/50 einzeln nachgewiesen werden.

Wichtig: Reduzierte Sicherheitsräume erfordern zwingend eine detaillierte Risikobeurteilung nach EN 81-20 sowie erhöhte Anforderungen an Wartungszugänglichkeit und Notbefreiung. Diese Parameter sind mit dem Aufzugslieferanten verbindlich abzustimmen, bevor der Schachtplan in die Werkplanung geht.

Interaktiv

Schachtwand-Rohbaukosten berechnen

Eingabe: Innenperimeter × lichte Gesamtschachthöhe = Wandfläche in m². Beispiel: Schacht 1.800 × 2.200 mm → Perimeter 2×(1,8+2,2) = 8,0 m; Gesamthöhe 17 m (inkl. 1,2 m Unterfahrt + 3,8 m Überfahrt bei MRL-Seiltrieb) → 136 m² Wandfläche. Kalkulationsbasis: Stahlbeton C25/30, 200 mm Wandstärke, zweiseitig bewehrt (ca. 40 kg/m³ Betonstahl), Neubau.

Stahlbetonwand C25/30 inkl. Schalung und Bewehrung
Richtkosten inkl. Arbeit

Unverbindlicher Richtwert – der genaue Preis hängt von Untergrund, Aufwand und Ausführung ab.

≥ 3.500 mmSchachtkopfhöhe Standard (EN 81-20)
ab 500 mmUnterfahrt reduziert (Anhang F)
± 25 mmMax. Wandneigung über Gesamthöhe
C25/30WU-Beton Mindestgüte bei Druckwasser
Schachtbauarten im Vergleich: Beton, Mauerwerk, Stahl-Glas, Fertigteil – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Baugenehmigung oder verfahrensfrei? Rechtslage in Berlin

Die Bauordnung Berlin (BauO Bln) unterscheidet zwischen verfahrensfreien Vorhaben (§ 61), Genehmigungsfreistellung (§ 63) und genehmigungspflichtigen Maßnahmen. Der Einbau eines Aufzugs in ein Bestandsgebäude ist in der Regel genehmigungspflichtig, sobald Eingriffe in tragende Bauteile — Deckenöffnungen, Unterfangungen, neue Fundamentabschnitte — erforderlich sind oder die äußere Gebäudegestalt verändert wird.

Der Anbau eines Außenaufzugsschachts erfordert grundsätzlich eine Baugenehmigung; bei denkmalgeschützten Objekten zusätzlich eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach DSchG Bln. Im Neubau ist der Schacht Bestandteil der Gesamtbaugenehmigung — ein separates Verfahren entfällt, wenn Schachtplan und Aufzugsdaten im Bauantrag enthalten sind.

Die sicherheitstechnische Abnahme durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS, z.B. TÜV oder DEKRA) nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) läuft unabhängig vom Baugenehmigungsverfahren und ist vor Erstinbetriebnahme verpflichtend. Beide Verfahren müssen zeitlich koordiniert werden — verzögerte ZÜS-Beauftragung blockiert die Inbetriebnahme häufig um vier bis acht Wochen.

Ablaufdiagramm der parallelen Genehmigungswege in Berlin: Baugenehmigung, Denkmalschutz, ZÜS-Abnahme sowie Fallunterscheidung Anbau und Neubau.
Im Vergleich

Aufzugsschacht im Neubau vs. Bestandsgebäude

KriteriumNeubauBestandsgebäude (Nachrüstung)
GründungFrei planbar, Bodenplatte möglichSelektive Unterfangung nötig
SchachtmaßeExakt nach Aufzugsplan wählbarEingeschränkt durch Grundrissgeometrie
DeckenöffnungenRohbaugerecht eingebautKernbohrung + statische Freigabe
SchallschutzEntkopplung von Planungsstart anRetrofit aufwendig, eingeschränkt wirksam
Baugenehmigung BerlinTeil der GebäudegenehmigungSeparater Antrag, ZÜS-Abnahme koordinieren
Typische Rohbaukosten18.000–45.000 EUR35.000–80.000 EUR

Körperschallentkopplung: der unterschätzte Faktor beim Schachtbau

Aufzüge erzeugen im Betrieb Körperschall über Antriebsmotor, Führungsschienen und Puffer. Ungedämmt überträgt er sich über die Schachtwände in die Gebäudestruktur und ist in anliegenden Räumen als Rollgeräusch oder tieffrequentes Dröhnen wahrnehmbar. Gemäß DIN 4109 gilt in Schlaf- und Wohnräumen ein zulässiger Schalldruckpegel von 30 dB(A) für haustechnische Anlagen.

Wirksame Maßnahmen setzen an der Schnittstelle Aufzug–Schacht an: elastomere Schienenhalter mit Einzel-Einfügungsdämmung ≥ 15 dB, schwimmend gelagerte Maschinenträgerkonsolen und bei Hydraulikaufzügen eine vom Schachtkörper entkoppelte Aggregat-Aufstellung. Wer diese Maßnahmen erst nach Rohbauabschluss nachrüstet, zahlt erfahrungsgemäß das Zwei- bis Dreifache.

Im Bestand ist eine vollständige Schacht-Entkopplung — Schacht als eigenständiges Tragwerk ohne Kontakt zum Bestandsbau — selten realisierbar. In solchen Fällen sind hochgedämmte Schienenhalter mit Federlagerung die einzige wirksame Maßnahme; ihre Auswahl muss der Aufzugshersteller anhand einer Körperschall-Prognose belegen, bevor Halterabstand und Befestigungsdetail festgelegt werden.

Lösungs-Finder

Schachtbauart-Finder

Welche Rahmenbedingungen treffen auf Ihr Projekt zu?

Monolithischer Stahlbetonschacht (C25/30, d ≥ 200 mm) empfohlen. Günstigste Neubaulösung: Schacht wird taktweise mit dem Rohbau hochgezogen, keine nachträglichen Deckendurchbrüche. Brandwiderstandsklasse REI 90 (EN 13501-2) ohne Zusatzmaßnahmen. Statische Reserve für späteren Aufzugswechsel einplanen. Schachtlichtmaße gemäß EN 81-20 — Mindestspalt Kabine/Schachtwand 50 mm — zwingend vor Schalplanerstellung mit Aufzugshersteller abstimmen.
Stahlkonstruktions-Schacht mit Brandschutzverkleidung (Gipskarton-Feuerschutzplatten REI 90) empfohlen. Deutlicher Gewichtsvorteil gegenüber Beton. Körperschallübertragung in Holzdecken kritisch: Aufzugsschienen an schwingungsentkoppelten Gummi-Metall-Konsolen befestigen — Zielwert ≤ 30 dB(A) in Aufenthaltsräumen. Entwässerung im Schachtboden (Unterfahrt) mit Rückstauklappe vorsehen.
Leichtbau-Stahlschacht mit REI 30-Beplankung (Gipskarton-Feuerschutzplatten oder Putzträgerplatten) empfohlen. Geringste Einbringgewichte, schnellste Montagezeit. Bestandsstatik muss Einzellasten aus Schienenkonsolen nachweisen — typisch 8–15 kN je Konsolenpunkt bei 630-kg-Anlage. Deckendurchbrüche mit Lastaufständerung planen; umliegende Bestandsbewehrung darf nicht gekappt werden.
Freistehender Glas-/Stahlschacht ohne Lastabtrag in Denkmalsubstanz empfohlen. Aufzugsschienen an eigener selbsttragender Primärstruktur — kein Eingriff in geschützte Wände. Glasfüllung: VSG 2×8 mm mindestens, bei Stoßgefährdung VSG aus ESG. Aufpreis ca. 15–25 % gegenüber Standard-Stahlschacht, jedoch einzig denkmalschutzgerechte Lösung ohne Eingriffsgenehmigung in die Bausubstanz.
Außenschacht in Stahlbeton oder Stahl-Glas-Konstruktion empfohlen. Wärmeschutz des Schachtmantels ist Teil der GEG-Bilanz: opake Bauteile U ≤ 0,24 W/(m²K). Schachtgrube: Entwässerungsrinne mit Rückstauklappe, Fundament frostsicher (Berlin ≥ 80 cm unter GOK). Fuge zum Bestandsgebäude als Dehnungsfuge ≥ 20 mm ausbilden — keine monolithische Verbindung wegen unterschiedlichem Setzungsverhalten.
Im Überblick

Schachtkonstruktionen im Überblick

Stahlbeton-Schacht (Ortbeton)

Massivste und schalltechnisch günstigste Variante. Wandstärke ≥ 150 mm, bewehrt nach EC2. Ideal für maschinenraumlose Traktionsaufzüge. Hohe Schallmasse reduziert Körperschallübertragung bereits im Bauteil. Standard im Neubau.

Stahlrahmen-Schacht (Leichtbau)

Stahlstützenkonstruktion mit Beplankung (Trapezblech, Gipskarton-Verbundplatte). Deutlich geringere Eigenlast — Vorteil bei Nachrüstungen auf empfindlichen Decken. Schallbrücken an Anschlüssen kritisch; Entkopplung aller Konsolen zwingend einplanen.

Glas-Stahl-Schacht

Repräsentative Lösung für öffentliche Gebäude, Hotels, Atrien. Tragkonstruktion aus Stahl, Verglasung mit Brandschutzglas EI 30 oder EI 60 je nach Fluchtwegfunktion. Bei Außenschächten Windlastnachweis; statisch anspruchsvoll durch Knotengeometrie.

Fertigschacht-Systemlösung

Werksgefertigte Module (Stahlbeton oder Stahl-Sandwich), Kranmontage innerhalb weniger Tage. Eingeschränkte Variabilität bei Grundrissabmessungen. Sinnvoll bei engem Zeitplan oder schwer zugänglichen Baustellen mit beschränkter Schalungs- und Betonierlogistik.

Antriebsarten und Schachtanforderungen: MRL-Traktion, Hydraulik, Zahnstange – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Unterfahrt unter Gelände: WU-Beton und Drainagelösung

Liegt die Aufzugs-Unterfahrt unterhalb des Geländeniveaus oder des zu erwartenden Stauwasserpegels, ist eine wasserundurchlässige Konstruktion erforderlich. Die DAfStb-Richtlinie 'Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton' (WU-Richtlinie) unterscheidet nach Beanspruchungsklasse (W1: nicht drückendes Wasser, W2: drückendes Wasser) und fordert mindestens C25/30 mit w/z ≤ 0,50 sowie Rissbreitenbegrenzung auf 0,20 mm bei Druckwasser.

Als Alternative ist ein Drainagesystem mit Ringdrainage und kapillarbrechender Kiesschicht (DN 100 Drainrohr + KMB-Abdichtung) möglich — vorausgesetzt, das System ist dauerhaft funktionsfähig, zugänglich und wartbar. Im Berliner Innenstadtbereich mit erhöhtem Grundwasserstand bleibt WU-Beton die technisch verlässlichere und im Schadensfall juristisch klarere Wahl.

Ein regelmäßig unterschätzter Punkt: Arbeits- und Dehnfugen in WU-Betonkonstruktionen sind bevorzugte Eintrittsstellen für Wasser. Fugen müssen mit Quellbändern, Stahlblechfugenbändern oder Injektionsschläuchen (nachinjizierbar) abgedichtet werden. Der Aufwand für diese Fugendetails wird in Leistungsverzeichnissen häufig pauschal unterschätzt — er kann 15–25 % der Unterfahrt-Rohbaukosten ausmachen.

Querschnitt einer WU-Beton-Kellerwand mit Ringdrainage, Kiesschicht, KMB-Abdichtung und abgedichteter Arbeitsfuge bei hohem Grundwasser.
Preise & Kosten

Was kostet Aufzugsschacht bauen?

Die Rohbaukosten eines Aufzugsschachts variieren stark nach Konstruktionsart, Gebäudesituation und Ausstattung. Die folgenden Richtwerte gelten für Berlin (Planungsstand Ausführungsplanung, ohne Aufzugsanlage selbst, netto).

LeistungPreis-Spanne (Richtwert)
Stahlbeton-Schacht Neubau (3–4 Haltestellen, ~9 m Höhe)18.000–45.000 EUR
Stahlrahmen-Schacht Neubau (Leichtbaukonstruktion)15.000–35.000 EUR
Fertigschacht-Systemlösung (inkl. Kranmontage)22.000–50.000 EUR
Schachtbau im Bestand (inkl. Kernbohrung, Unterfangung)35.000–80.000 EUR
Aufpreis WU-Beton-Unterfahrt (Druckwasser, inkl. Fugenabdichtung)8.000–18.000 EUR
Körperschall-Entkopplungssystem (Schienenhalter, elastomere Lager)3.000–8.000 EUR
Tragwerksplanung + Aufzugskoordination (Honorar, ca.)4.000–12.000 EUR
Baustelleneinrichtung und temporäre Sicherung (Bestand)2.000–6.000 EUR

Richtwerte für Berlin/Brandenburg, projektabhängig — kostenloses Festpreis-Angebot anfragen.

Maschinenraumlose Aufzüge: was der Schacht dafür leisten muss

Bei maschinenraumlosen Traktionsaufzügen (MRL) ist die Antriebseinheit im Schachtkopf integriert — an einer eigenen Tragkonsole an der Schachtwand oder direkt auf der Gegengewichtsführungsschiene. Die Wandkonsole für Maschine und Frequenzumrichter muss Einzelkräfte aufnehmen, die deutlich über normalen Schienenkräften liegen, und ist statisch nachzuweisen; ein vergessener Nachweis bei der Baugenehmigung kann die Abnahme blockieren.

Maschinenraumlose Hydraulikaufzüge benötigen eine größere Unterfahrt, da der Hubzylinder unterhalb des Fahrkorbboden-Niveaus montiert wird. Die Schachtsohle muss druckfest und ölbeständig ausgeführt sein; eine Leckage-Auffangwanne oder -zisterne ist in mehreren Bundesländern technisch vorgeschrieben und sollte in Berlin frühzeitig mit der ZÜS abgestimmt werden.

Steuerungs- und Frequenzumrichterschrank müssen bei MRL-Anlagen zugänglich bleiben — entweder über ein Zugangspanel auf dem Zwischenpodest oder eine Nische auf Haltestellenniveau (typisch 300 × 400 mm). Diese Nische muss im Rohbau eingeplant und ausgespart werden; Nachrüsten in Sichtbeton oder bewehrtem Stahlbeton ist unverhältnismäßig aufwendig.

Interaktiv

Kostenschätzer: Schachtrohbau nach Anzahl Haltestellen

Bezugsgröße: Standard-Traktions-Personenaufzug MRL, 8 Personen / 630 kg, Kabine 1.100 × 1.400 mm, Stahlbetonschacht Neubau, Berlin/Brandenburg, Nettopreise o. MwSt. Bestandseinbau oder Sonderkonstruktionen: Aufschlag 30–100 %.

Anzahl Haltestellen
So gehen wir vor

Bauablauf Aufzugsschacht: Reihenfolge und kritische Schnittstellen

1

Aufzugsauslegung vor Rohbauplanung

Tragfähigkeit, Fahrgeschwindigkeit, Türöffnungsmaße und Antriebsart müssen festliegen, bevor die Schalungsplanung beginnt. Jede Änderung nach der Bewehrungsphase erzeugt überproportionale Kosten.

2

Baugenehmigung und ZÜS-Koordination

Bauantrag mit statischem Nachweis und Brandschutzkonzept für den Schacht einreichen. Zugelassene Überwachungsstelle (TÜV, DEKRA) frühzeitig benennen und Abnahmeplan abstimmen.

3

Erdarbeiten und Unterfahrtaushub

Aushub bis Unterkante Unterfahrt; bei Grundwassernähe Wasserhaltung einrichten. Blindbeton als Arbeitsebene. WU-Beton-Bewehrungsplan und Fugendetails vor Betonage prüfen.

4

Betonage Schachtsohle und Unterfahrt

Sohle in WU-Beton C25/30 mit Fugenabdichtung (Quellband oder Injektionsschlauch). Einlagen für Puffer-Befestigungen bereits jetzt einbetonieren.

5

Schachtwände Geschoss für Geschoss

Betonage in Abschnitten; Türöffnungen exakt nach Aufzugsplan einschalen. Schienenkonsolen-Einlegplatten oder Gewindehülsen müssen VOR der Betonage eingebaut werden — Nachrüsten ist fehleranfällig.

6

Schachtkopf und Maschinenträger

Schachtdecke mit Seilführungsöffnung oder Montageöffnung für Hebezeug. Maschinenträger (bei MRL) statisch nachweisen und einbetonieren. Lüftungsöffnung ≥ 1 % des Schachtquerschnitts vorsehen (EN 81-20).

7

Maßaufnahme und Rohbau-Abnahme

Alle Schachtmaße aufnehmen und protokollieren (Geradlinigkeit, Wandneigung, Türöffnungen). Abweichungen rechtzeitig vor Aufzugsbestellung oder Liefertermin an den Aufzuglieferanten melden.

Bauprozess Aufzugsschacht: 4 Phasen bis zur Abnahme nach BetrSichV – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Schachtbau im Bestandsgebäude: Unterfangung und Kernbohrung

Der nachträgliche Einbau eines Aufzugsschachts erfordert in fast allen Fällen Öffnungen durch tragende Stahlbetondecken. Kernbohrungen bis Ø 600 mm sind für Einzeldurchbrüche möglich; größere Schachtöffnungen erfordern Abfangkonstruktionen aus Stahl-Unterzügen, die an den verbleibenden Deckenbereichen angeschlossen werden und vor Beginn der Bohrarbeiten montiert sein müssen.

Liegt der geplante Schacht in der Einflusszone bestehender Streifenfundamente oder Köcherfundamente, ist eine abschnittsweise Unterfangung erforderlich: In Abschnitten von 60–80 cm Breite wird das Fundament freigelegt, Beton eingebracht und erst nach Erhärtung (typisch 3–5 Tage) der nächste Abschnitt begonnen — um Setzungen des laufenden Betriebs im Gebäude zu vermeiden.

Bei denkmalgeschützten Gebäuden — in Berlin-Mitte, Prenzlauer Berg oder Charlottenburg häufig der Fall — erfordert jeder Eingriff in das tragende Gefüge eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach Berliner Denkmalschutzgesetz (DSchG Bln). Frühzeitige Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde ist keine Formalität, sondern erspart kostspielige Planungsschleifen nach bereits beauftragten Statik-Leistungen.

Querschnitt: Streifenfundament wird abschnittsweise unterfangen, daneben Kernbohrung durch Bestandsdecke am neuen Aufzugsschacht.

Schienenkonsolen VOR der Betonage einbauen

Führungsschienen-Konsolen müssen als Einlegplatten oder Gewindehülsen vor der Betonage in die Schachtwand integriert werden. Nachträgliches Bohren und Dübeln in bewehrtem Stahlbeton erfordert aufwendige Zug- und Querbelastungsnachweise — und ist vermeidbar durch koordinierte Planung vor der Schalung.

Rohbau-Maßaufnahme vor Aufzugsbestellung

Die genauen Schachtmaße sollten per Aufmaß bestätigt sein, bevor die Aufzugsanlage verbindlich bestellt wird. Abweichungen von ≥ 20 mm gegenüber dem Planmaß können Anpassungen an Führungsschienen, Türzargen oder Kabinenbreite erfordern — mit entsprechenden Lieferzeitverzögerungen.

Lüftungsöffnung im Schachtkopf ist Pflicht

EN 81-20 schreibt eine Schachtentlüftung von mindestens 1 % des Schachtquerschnitts vor. Bei Brandschutzanforderungen ist eine schließbare Brandschutzklappe erforderlich. Diese Öffnung muss bereits im Rohbau ausgespart werden; nachträgliches Stemmen in der Schachtdecke ist statisch zu bewerten.

Rohbaufehler, die die Aufzugsmontage blockieren

Der häufigste Stopper bei der Aufzugsmontage: Schachtwände außerhalb der Toleranz. Liegt die Wandneigung über dem zulässigen Grenzabmaß oder weicht die Unterfahrtiefe vom Planmaß ab, muss entweder der Aufzuglieferant die Führungsschienen individuell anpassen (Zusatzkosten, Lieferverzug) oder der Rohbauer stemmt und spachtelt nach — in bewehrtem Stahlbeton ein unverhältnismäßig teurer Eingriff.

Toleranzklassen Schachtwand: Lotabweichung, Ebenheit, Torposition nach EN 81-20 – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)
Cutaway-Detail einer Aufzugs-Türöffnung: zu schmale vs. korrekte Rohbauöffnung mit Übermaß, Einlegplatten und nachträglichem Injektionsdübel.

Zweithäufigster Fehler: falsche Türöffnungsmaße. Türzargen werden werksseitig auf Basis der bestellten Aufzugstür gefertigt; ist die Rohbauöffnung 30 mm zu schmal, hilft nur Schleifen oder Stemmen. Empfehlung: Rohbauöffnungen mit ≥ 20 mm Übermaß je Seite ausführen — die Türzarge übernimmt die Feintolerierung.

Fehlende oder falsch positionierte Befestigungspunkte — Einlegplatten für Schienenkonsolen, Ankerpunkte für Maschinenträger, Nischen für Steuerschrank — entstehen, wenn der Aufzugsplan bei der Bewehrungsplanung nicht vorlag. Die Lösung nachträglich: chemische Injektionsdübel mit Bemessungsnachweis nach ETA, oder partielles Ausstemmen und Neubetonieren. Beides kostet Zeit und Geld, das durch frühzeitige Planung vollständig vermeidbar wäre.

Zeitlicher Ablauf

Zeitplan: Aufzugsschacht Neubau (typischer Ablauf)

  • Aufzugsplanung + Schacht-Koordination (Aufzugsplan, Statik)4–8 Wochen
  • Baugenehmigungsverfahren Berlin6–16 Wochen
  • Erdarbeiten, Unterfahrtaushub, Sohlbetonage1–2 Wochen
  • Schachtwände Rohbau (Geschoss für Geschoss)3–5 Wochen
  • Aushärtung, Maßaufnahme, Rohbau-Abnahme2–4 Wochen
  • Aufzugsmontage durch Lieferant2–4 Wochen
  • ZÜS-Prüfung (TÜV/DEKRA) und Inbetriebnahme1–2 Wochen
Kurz erklärt

Wichtige Begriffe rund um Aufzugsschacht bauen

Unterfahrt
Raum unterhalb der untersten Haltestelle bis zur Schachtsohle. Nimmt Puffer, Fahrkorb-Unterkante und — bei Hydraulikaufzügen — den Hubzylinder auf. Mindestmaße nach EN 81-20, reduzierbar nach Anhang F.
Schachtkopf (Überfahrt)
Freiraum oberhalb der obersten Haltestelle bis zur Schachtdecke. Schützt Wartungspersonal auf dem Kabinendach; Mindestmaße nach EN 81-20 Abschnitt 5.2.5, reduzierbar nach Anhang F.
MRL (Maschinenraumloser Aufzug)
Aufzugssystem ohne separaten Maschinenraum. Antrieb und Steuerung sind im Schachtkopf oder an der Schachtwand integriert — erhöhte Anforderungen an Schachtkopfstatik und Wartungszugänglichkeit.
Schienenkonsole
Stahlhalterung, die die Führungsschienen des Fahrkorbs in der Schachtwand verankert. Muss im Rohbau als Einlegplatte einbetoniert oder mit nachgewiesenem Dübelsystem befestigt werden.
WU-Beton
Wasserundurchlässiger Beton nach DAfStb-WU-Richtlinie. Mindestfestigkeit C25/30, maximaler Wasserzementwert w/z ≤ 0,50. Erforderlich bei Unterfahrten unterhalb des Stauwasserpegels (Beanspruchungsklasse W2).
Körperschall
Im festen Baukörper weitergeleitete Schwingungen (im Unterschied zu Luftschall). Aufzüge übertragen Körperschall über Führungsschienen, Konsolen und Antrieb in die Gebäudestruktur; Dämmung durch elastomere Zwischenlagen.
Unterfangung
Bauverfahren zur Sicherung bestehender Fundamente beim Untergraben. Abschnittsweise (typisch 60–80 cm Breite), um Setzungen des Bestandsgebäudes während der Bauphase zu kontrollieren.
ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle)
Prüfinstitution (z.B. TÜV, DEKRA), die Aufzugsanlagen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor Erstinbetriebnahme und in wiederkehrenden Abständen prüft. Abnahme ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme.

Ein Aufzugsschacht ist kein reines Rohbaugewerk — er ist integraler Bestandteil des Aufzugssystems. Wer den Schacht ohne freigegebenen Aufzugsplan betoniert, riskiert falsch positionierte Konsolen, zu enge Türöffnungen und unzureichende Unterfahrt. Die Koordination zwischen Rohbau und Aufzuglieferant muss vor der ersten Schalung stehen, nicht danach.

Planungshinweis Fachbetrieb Aufzüge & Förderanlagen

Aufzugsschacht bauen Fragen & Antworten

Welche Mindestabmessungen braucht ein Aufzugsschacht für einen Standard-Personenaufzug?
Die lichte Schachtgröße ergibt sich aus dem Kabinenaußenmaß plus den Mindestabständen nach EN 81-20:2014: seitlich je 50–100 mm zum Fahrschienensystem, zur Gegengewichtsseite 100–200 mm je nach Anordnung. Für eine übliche 8-Personen-Kabine (Außenmaß ca. 1100 × 1400 mm) resultiert daraus ein Schachtquerschnitt von rund 1800 × 1900 mm — diese Maße variieren erheblich je nach Hersteller und Antriebskonzept (maschinenraumloser Antrieb, Hydraulik, Seiltrieb). Verbindliche Schachtmaße müssen immer mit dem jeweiligen Aufzugshersteller abgestimmt sein, bevor der Rohbau beginnt — nachträgliche Korrekturen an Beton oder Mauerwerk sind aufwendig und im schlechtesten Fall unwirtschaftlich.
Welche Maßtoleranzen muss der Rohbau für einen Aufzugsschacht einhalten?
EN 81-20 schreibt für Aufzugsschächte deutlich engere Toleranzen vor als der allgemeine Hochbaustandard. Die Norm legt maximale Abweichungen für Schachtwandneigung, Wandebenheit und Diagonalmaße fest — praxisübliche Richtwerte liegen bei ±10–15 mm auf die relevanten Messlängen. Diese Grenzen werden im Rohbau häufig unterschätzt: Abweichungen von 30–40 mm können den Einbau der Führungsschienen unmöglich machen und erzwingen entweder aufwendige Ausgleichsmaßnahmen oder sogar eine Schachterweiterung. Verbindliche Toleranzgrenzen entnimmt der Rohbauer dem herstellerspezifischen Montagedatenblatt, das auf den EN 81-20-Vorgaben aufbaut und vor Baubeginn einzuholen ist.
Welche Feuerwiderstandsklasse schreibt der Gesetzgeber für Aufzugsschächte vor?
Im deutschen Baurecht gilt der Aufzugsschacht als notwendiger Schacht im Sinne von MBO §40 und den Landesbauordnungen. Für Gebäude der Gebäudeklassen 3–5 ist eine Feuerwiderstandsdauer von F 90 (REI 90 nach EN 13501-2) für Schachtwände und -decken vorgeschrieben. Schachttüren in den Haltestellenöffnungen müssen mindestens T 30 (El 30 nach EN 16034) erfüllen. In Hochhäusern (Oberkante Fußboden oberster Aufenthaltsraum > 22 m über Geländeoberfläche) sowie in Sonderbauten gelten die jeweiligen Sonderbauverordnungen — dort sind teils F 120 oder ergänzende Sprinkleranforderungen vorgegeben.
Wie tief muss die Aufzugsgrube sein — und was tun, wenn der Platz fehlt?
Die Regelgrubentiefe nach EN 81-20 beträgt mindestens 1000 mm unterhalb der Türschwellenunterkante der untersten Haltestelle. Bei räumlichen Engpässen erlaubt die Norm reduzierte Gruben bis auf 500 mm — jedoch ausschließlich in Kombination mit zertifizierten mechanischen Sicherheitseinrichtungen (reduzierter Puffer, automatischer Bodenstopper, Wartungsabschalter). Gruben flacher als 500 mm sind nur mit speziell zugelassenen Flachgruben-Aufzügen realisierbar. In Berliner Gründerzeitgebäuden ohne Untergeschoss bedeutet das häufig Aufschlagen in die Bodenplatte und Fundamentunterfangung — dieser Eingriff ist erfahrungsgemäß der kostenintensivste Einzelposten beim nachträglichen Aufzugseinbau.
Was ist die 'Überfahrt' beim Aufzugsschacht und wie groß muss sie sein?
Die Überfahrt (headroom) bezeichnet den lichten Abstand zwischen dem höchsten Punkt der Kabine in der obersten Halteposition und der Schachtdecke. EN 81-20 fordert mindestens 1000 mm, gemessen vom höchsten Dachaufbau der Kabine — Steuerkasten, Abdeckungen, Führungsschienenbefestigung. Dieser Wert ist abhängig von Fahrgeschwindigkeit und Kabinenkonstruktion und muss herstellerseitig bestätigt werden. Zusätzlich muss über dem Kabinendach ein freier Wartungsbereich von mindestens 0,50 m × 0,60 m Grundfläche bei 1,00 m Höhe verbleiben. Erfahrene Planer kalkulieren praxistauglich 1200–1500 mm Überfahrt ein — die Überfahrt ist eine der am häufigsten unterschätzten Schachtdimensionen bei Bestandsprojekten.
Wann ist eine statische Sonderprüfung für den Aufzugsschacht zwingend?
Eine statische Sonderprüfung durch einen anerkannten Prüfingenieur ist in Berlin nach den Vorgaben der BauO Bln und der Berliner Prüfingenieurverordnung zwingend, sobald tragende Bauteile — Stahlbeton-Deckenplatten, Unterzüge, Stützen oder tragende Wände — für den Schachtdurchbruch geschwächt oder statisch neu geführt werden müssen. Gleiches gilt bei erhöhtem Lasteintrag der Schachtkonstruktion in Fundamente, die nicht für diese Zusatzlasten ausgelegt waren. Unabhängig davon ist die Aufzuganlage nach BetrSichV Anhang 2 als überwachungsbedürftige Anlage eingestuft und muss vor der ersten Inbetriebnahme durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS — z. B. TÜV, DEKRA) abgenommen werden.
Was unterscheidet den Schachtbau im Neubau vom nachträglichen Einbau im Berliner Altbau?
Im Neubau entsteht der Schacht als Stahlbeton-Monolith zeitgleich mit dem Rohbau — Fundamentplatte, Wandstärken (typisch 15–20 cm Stahlbeton) und Türdurchbrüche sind von Anfang an normgerecht integriert. Im Berliner Altbau (Gründerzeit, Nachkriegsbestand) muss der Schacht dagegen in ein bestehendes Tragwerk eingefügt werden: Decken werden aufgebrochen, Öffnungen in Mauerwerk statisch gesichert, eine fehlende Grube in Bodenplatte oder Keller eingegraben. Ein besonderes Berliner Thema: Treppenhauskerne unter Denkmalschutz lassen häufig keinen baulichen Eingriff zu — dann ist ein freistehendes Schachtelement als Stahl-Glas-Konstruktion an der Fassade oder im Innenhof oft die einzige baugenehmigungsfähige Lösung.
Welche Planungsfehler beim Aufzugsschacht sind in der Ausführungspraxis am häufigsten?
Der klassischste Fehler: Schachtmaße werden festgelegt, bevor der Aufzugshersteller eingebunden ist — jede Produktserie hat eigene Mindestmaße, und 50 mm zu wenig Schachtbreite können das gesamte Konzept kippen. Zweithäufig: fehlende oder falsch positionierte Schachtgruben-Entwässerung (nach EN 81-20 vorgeschrieben, im Bestandsbau regelmäßig vergessen). Dritter Klassiker: unkoordinierte Schachtbelüftung — der Schacht muss je nach Brandschutzkonzept be- oder entraucht werden können, was Querschnitte und Öffnungslagen beeinflusst und selten früh genug in der TGA-Planung auftaucht. Schließlich: Fremdleitungen im Schacht (Elektro, Heizung, Wasser) sind nach EN 81-20 ausdrücklich unzulässig — in der Bestandssanierung treten sie dennoch auf und verursachen ungeplante Umlegungskosten.
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