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Schornstein fachgerecht abbrechen
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Rückbau & Abbruch Berlin

Schornstein abbrechen in Berlin – Fachbetrieb für sicheren Rückbau

Ein Schornsteinabbruch ist kein reiner Abbruchauftrag: Tragkonstruktion, Schadstoffbelastung und Dachabdichtung müssen vor dem ersten Hammerschlag geklärt sein. Besonders in Berliner Altbauten (Baujahre 1900–1970) sind Schornsteine oft in die Deckenstruktur eingebunden – sie tragen Auflager oder Stürze, die ein Tragwerksplaner statisch bewerten muss.

Hinzu kommen materialspezifische Risiken: Fugenmörtel, Dichtungsschnüre und Kittmassen aus den 1950er bis 1970er Jahren enthalten häufig Asbestfasern; älterer Schornsteinputz kann polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) aufweisen. Eine Schadstoffkartierung nach TRGS 519 ist deshalb fester Bestandteil einer fachgerechten Vorbereitung – keine optionale Zusatzleistung.

Leistungsumfang

Was umfasst Schornstein abbrechen?

  • Schadstoffkartierung (Asbest/PAK) und Einstufung nach TRGS 519 vor Abbruchbeginn
  • Abmeldung beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (SchfHwG) und Prüfung der Genehmigungspflicht (BauOBln / DSchG Bln)
  • Statische Prüfung der Schornsteineinbindung in Decken- und Wandkonstruktion durch Tragwerksplaner
  • Einhausung, Fußgängerschutz und Staubbindung – bei schadstoffhaltigem Material: gekapselter Arbeitsbereich
  • Abbruch Steinlage für Steinlage von oben nach unten, handgeführt oder mit Kleinmaschinen
  • Schließen der Dachdurchführung (Steildach: VOB/C DIN 18338 / Flachdach: DIN 18531) und Entsorgungsnachweis nach KrWG

Der Abbruch erfolgt grundsätzlich von oben nach unten – Lage für Lage, ohne Vorabriss ganzer Schäfte. Dieses Verfahren sichert die Standfestigkeit des verbleibenden Mauerwerks und verhindert unkontrollierte Lastabtragung auf angrenzende Bauteile. Das anfallende Material wird sortenrein getrennt (Ziegel, Beton, schadstoffhaltige Fraktionen) und nachweisbar nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entsorgt.

Schornsteinbauarten im Berliner Altbaubestand – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Schornstein als Aussteifungselement – statische Prüfung vor dem Abbruch

In Berliner Gründerzeit- und Vorkriegsbauten (1880–1950) sind gemauerte Schornsteine häufig konstruktiv mit dem Gebäude verzahnt: Sie wirken als vertikal durchlaufende Aussteifungsscheibe, die Horizontalkräfte aus Wind und Deckenscheiben in die Fundamente ableitet. Ein Abbruch ohne vorherige statische Beurteilung kann die Gebäudesteifigkeit lokal schwächen und zu Schubrissen im benachbarten Mauerwerk führen.

Vor dem Abbruch ist ein statisches Gutachten einzuholen, das die Einbindungstiefe der Schornsteinzungen in die Deckenauflager, die Verbundwirkung mit dem Außenmauerwerk und den Einfluss auf die Gesamtaussteifung bewertet. Temporäre Abstützmaßnahmen legt der Tragwerksplaner verbindlich fest.

Besonders kritisch sind nachträglich aufgestockte Gebäude, bei denen der Schornstein das einzige durchgehende Vertikalelement über alle Geschosse darstellt – hier ist die Rücksprache mit dem Tragwerksplaner keine Option, sondern Pflicht.

Querschnitt eines Altbau-Schornsteins mit Einbindung in Deckenauflager, Verbund zum Außenmauerwerk und temporärer Abstützung vor dem Abbruch.
180–280 kg/lfmEigengewicht 1-zügiger Vollziegelschornstein je Laufmeter
bis 40 %Altbauten vor 1990 mit asbesthaltigen Fugen- oder Dichtmaterialien
1,6–1,8 t/m³Schüttdichte Schornstein-Abbruchmauerwerk (Basis Entsorgungsplanung)
4–12 WochenTypische Bearbeitungsdauer Abbruchgenehmigung Berliner Bezirksamt

Schornsteinfeger-Protokoll: Pflichtschritte vor dem ersten Abbruchhammer

Vor jedem Schornsteinabbruch muss der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Anlage inspizieren, alle angeschlossenen Feuerstätten als außer Betrieb bescheinigen und einen aktuellen Feuerstättenbescheid nach Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) ausstellen. Ohne dieses Dokument ist der Abbruch formell nicht zulässig.

Kritisch: In Berliner Altbauten wurden Gaszuleitungen zu Gasetagenheizungen gelegentlich durch den Schornsteinkanal geführt. Der Schornsteinfeger prüft, ob noch aktive Feuerstätten am betreffenden Zug hängen – eine übersehene Gasleitung kann nach dem Abbruch zur Leckage ins Gebäude führen.

Nach erfolgtem Abbruch ist eine Ummeldung beim Bezirksschornsteinfeger erforderlich: Der Schornstein wird aus dem Kehrbezirks-Register gelöscht. Erst dann entfällt die wiederkehrende Kehrgebühr, die andernfalls weiterläuft.

Interaktiv

Schuttmengen-Rechner: Volumen und Entsorgungskosten

Ansatz: Ziegelschornstein 38×38 cm Außenmaß, 14×14 cm Innenquerschnitt, Wandstärke ca. 11,5 cm (Normstein). Rohdichte Ziegelmauerwerk 1.800 kg/m³ ergibt 0,11 m³ Schutt je Laufmeter. Betonformstein oder Schalstein: Faktor 1,3–1,5 auf Volumen. Entsorgungskosten = Deponiegebühr ohne Containermiete und Abtransport (Pauschalansatz Container + Transport: 150–250 EUR je Einsatz zusätzlich). PAK- oder Asbest-Belastung: gefährlicher Abfall nach AVV, Entsorgungsnachweis nach NachweisV Pflicht, Faktor 4–8 auf Deponiekosten.

Schuttvolumen
Richtkosten inkl. Arbeit

Unverbindlicher Richtwert – der genaue Preis hängt von Untergrund, Aufwand und Ausführung ab.

Preise & Kosten

Was kostet Schornstein abbrechen?

Die Kosten variieren nach Schornsteinhöhe, Zuganzahl, Schadstoffbelastung und Entsorgungsweg. Richtwerte für Berlin (netto, ohne MwSt.):

LeistungPreis-Spanne (Richtwert)
TeilleistungKosten (Richtwert)
Abbruch Schornstein 1-züig bis Dachebene (je lfm)80–130 EUR/lfm
Komplettabbruch inkl. Dachdurchführungsarbeiten (je lfm)120–220 EUR/lfm
Statikgutachten vor Abbruch400–900 EUR
Schadstoffgutachten (PAK, Asbest, Schwermetalle)350–700 EUR
Entsorgung unbelasteter Bauschutt (Abbruchmauerwerk)40–70 EUR/t
Entsorgung PAK-belasteter Putze / Teerpappen180–350 EUR/t
Entsorgung asbesthaltiger Dichtmaterialien (TRGS 519)350–600 EUR/t
Deckenschlitze vermauern / Öffnung schließen (je Geschoss)200–500 EUR
Dacheindeckung / Abdichtung Dachdurchführung300–800 EUR
Gesamtprojekt typisches Wohnhaus 3–4 Geschosse (unbelastet)2.500–6.000 EUR
Gesamtprojekt mit Schadstoffsanierung5.000–12.000 EUR

Richtwerte für Berlin/Brandenburg, projektabhängig — kostenloses Festpreis-Angebot anfragen.

Schornstein-Querschnitt: Integrierte Bauteile – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Schadstoffprofil: PAK, Asbest und Schwermetalle in alten Kaminanlagen

PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) finden sich in Teer- und Bitumenprodukten, die bis in die 1980er Jahre als Fugenabdichtung, Schornsteinputz-Zusatz und Kaminofen-Dichtschnur eingesetzt wurden. Je nach PAK-Konzentration fallen Abbruchmaterialien nach Deponieverordnung (DepV Anhang 3) in unterschiedliche Deponieablagerungsklassen – bei hohen Werten als gefährlicher Abfall mit Begleitscheinnachweispflicht.

Asbest wurde in flexiblen Verbindungsmuffen, Kaminofendichtschnüren und Asbestzement-Verbindungsstücken vor 1993 eingebaut. Chrysotil-Fasern in Dichtschnüren sind zwar schwächer gebunden als Spritzasbest, müssen aber dennoch nach TRGS 519 durch zertifizierte Fachbetriebe entfernt werden.

Blei und Chrom treten in Glasuren historischer Keramik-Formsteine, in Bleiverwahrungen an Dachdurchführungen und in alten Farbanstrichen auf. Vor Abbruchbeginn empfiehlt sich eine Schadstofferkundung nach den Untersuchungsstrategien der LAGA, damit Entsorgungsmengen und -wege belastbar geplant werden können.

Erklär-Grafik: Schadstoffhaltige Bauteile in alten Kaminanlagen – Asbestmuffe, Dichtschnur, Asbestzement-Verbindung und Bleiverwahrung mit glasiertem Formstein.
So gehen wir vor

Ablauf eines fachgerechten Schornsteinabbruchs

1

Statische und Schadstofferkundung

Tragwerksplaner prüft Aussteifungsfunktion; akkreditiertes Labor entnimmt Materialproben auf PAK, Asbest und Schwermetalle.

2

Schornsteinfeger-Abnahme und Abmeldung

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger erstellt Feuerstättenbescheid, bescheinigt Außerbetriebnahme aller angeschlossenen Feuerstätten.

3

Behördliche Genehmigung Berlin

Einreichung beim Bezirksamt (Bauaufsicht); bei eingebundenem Schornstein i.d.R. Abbruchgenehmigung nach BauO Bln erforderlich.

4

WEG-Beschluss (Mehrfamilienhaus)

Eigentümerversammlung fasst Beschluss mit einfacher Mehrheit der Abstimmenden (§ 20 WEG n.F.); Protokoll für Behörde bereithalten.

5

Schutz angrenzender Bauteile

Deckenfelder und Nachbarmauerwerk gegen Erschütterungsschäden sichern; Staubschutzmaßnahmen nach TRGS 524 einrichten.

6

Abbruch geschossweise von oben nach unten

Handabbruch mit Presslufthammer oder Trennschnitt je Geschoss; kein freies Abtragen ganzer Schornsteinzüge auf einmal.

7

Kontrollierter Abtransport und Entsorgungsnachweis

Schadstoffhaltiges Material getrennt verpacken, als gefährlichen Abfall deklarieren; Begleitschein nach Nachweisverordnung (NachweisV) führen.

8

Nacharbeiten Öffnungen und Dach

Deckendurchbrüche statisch schließen; Dachdurchführung fachgerecht abdichten; Putzrestflächen mit Armierungsgewebe ausführen.

Gemeinschaftsschornstein: WEG-Beschluss und Miteigentümerrechte

Schornsteine in Mehrfamilienhäusern gehören nach § 5 Abs. 2 WEG regelmäßig zum Gemeinschaftseigentum, sofern sie konstruktiv mit dem Gebäude verbunden sind – auch wenn sie faktisch nur einer Wohneinheit dienen. Kein einzelner Eigentümer darf den Abbruch eigenmächtig veranlassen.

Seit der WEG-Reform 2020 genügt für bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum die einfache Mehrheit der abstimmenden Eigentümer (§ 20 WEG n.F.). Allerdings dürfen die Kosten einer baulichen Veränderung nur auf zustimmende Eigentümer umgelegt werden – bei knapper Mehrheit eine potenzielle Kostenfalle.

Sonderfall: Ist der Schornstein der einzige Anschluss für eine noch betriebene Feuerstätte eines Miteigentümers, verletzt der Abbruch dessen Nutzungsrecht. Die technische Alternativlösung – z. B. Umbau auf Außenwandheizung – ist vor dem WEG-Beschluss schriftlich zu fixieren.

Lösungs-Finder

Genehmigungspflicht-Check: Welcher Behördenweg gilt?

Welche Situation beschreibt Ihren Schornstein am besten?

Verfahrensfrei nach BauO Bln: Abbruch nicht tragender Innenbauteile ohne Bauantrag zulässig, sofern keine statisch relevante Einbindung in das Tragwerk vorliegt. Pflicht: Schriftliche Abmeldung beim Bezirksschornsteinfegermeister und Abnahmeprotokoll nach KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung) vor Abbruchbeginn einholen.
Genehmigungspflichtig nach BauO Bln: Abbruchantrag beim Bezirksamt mit Lageplan, Standsicherheitsnachweis und Abbruchbeschreibung erforderlich. Sicherheitszone einplanen: Fallbereich = 0,8 × Schornsteinhöhe nach TRBS 2121-1. Schornsteinfeger-Abnahmeprotokoll nach KÜO zusätzlich Pflicht.
Abbruch erst nach vollständiger Stilllegung: (1) Feuerungsanlage abschalten, Brennstoffzufuhr dauerhaft unterbrechen. (2) Schriftliche Abmeldung beim Bezirksschornsteinfegermeister — beendet laufende Kehrpflicht nach 1. BImSchV. (3) Ggf. Baugenehmigung einholen. (4) Abbruch beauftragen. Haftungsrisiko: Kehrpflicht bleibt bis zur Abmeldung rechtlich bestehen.
Denkmalschutz (DSchG Bln): Denkmalrechtliche Erlaubnis beim Landesdenkmalamt Berlin erforderlich — Schornstein kann als stadtbildprägendes Ensemblemerkmal eingestuft sein; Versagungsrisiko besteht. Erhaltungssatzung (§ 172 BauGB): Genehmigung beim zuständigen Bezirksamt. Frühzeitige Abstimmung mit Unterer Denkmalschutzbehörde dringend empfohlen.
Erhöhte Anforderungen: Tragwerksplanung mit Standsicherheitsnachweis und Fallbereichsanalyse durch Ingenieur Pflicht. Abbruchkonzept nach TRBS 2121-1 oder geprüfter Sprengantrag nach SprengG. Baugenehmigung mit vollständiger Abbruchbeschreibung. Erschütterungsschutz für Nachbarbebauung nach DIN 4150-3 dokumentieren.
Im Vergleich

Abbruchumfang im Vergleich: Vollständig vs. Rückbau bis Dachebene

KriteriumVollständiger Abbruch bis KellerRückbau bis Dachebene (Restschornstein bleibt)
Statischer EinflussVollständige Entlastung aller DeckenRestkörper in Keller/EG statisch weiter aktiv
KostenHöher – alle Geschosse, mehr EntsorgungGeringer – nur obere Abschnitte betroffen
GenehmigungAbbruchgenehmigung Berlin i.d.R. erforderlichJe nach Umfang ggf. nur Abbruchanzeige
DacharbeitenDachdurchführung vollständig abdichtenNur Mündungsverwahrung erforderlich
SchadstoffrisikoVollständige Sanierung aller SchadstoffzonenRückstände in Untergeschossen verbleiben
NachnutzungFreifläche für neue Leitungsführung möglichKein Raumgewinn in Keller/EG
EmpfehlungBei Umbau, Sanierungsprojekt, DenkmalBei Kostenminimierung ohne Eingriff im UG
Abbruchphasen: Von oben nach unten – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Genehmigungsrecht Berlin: Wann der Schornsteinabbruch genehmigungspflichtig wird

Die Berliner Bauordnung (BauO Bln) regelt den Abbruch baulicher Anlagen. Ein in das Gebäude konstruktiv eingebundener Schornstein gilt als Gebäudeteil; sein Abbruch erfordert bei nicht genehmigungsfreigestellten Gebäuden eine Abbruchgenehmigung beim Bezirksamt (Bauaufsichtsbehörde). Die verfahrensfreien Ausnahmen für Kleinanlagen greifen bei eingebundenen Schornsteinen in der Regel nicht.

Liegt das Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder Milieuschutzgebiet (§ 172 BauGB), können zusätzliche bezirkliche Zustimmungen erforderlich sein. In Berliner Erhaltungssatzungsgebieten ist der Abbruch wesentlicher Gebäudebestandteile besonders sorgfältig zu begründen.

Für denkmalgeschützte Gebäude laufen bau- und denkmalrechtliches Verfahren parallel: Neben der Bauaufsicht muss das Landesdenkmalamt Berlin (LDA) zustimmen. Beide Genehmigungen sind vor Baubeginn einzuholen; erfahrungsgemäß sind 4–12 Wochen Bearbeitungszeit je Behörde einzuplanen.

Querschnitt eines Berliner Altbau-Schornsteins mit Schornsteinkopf, Dachdurchdringung, Mauerwerkszug und tragender Wand als wesentlicher Gebäudebestandteil.

Asbest: Keine Eigendemontage

Kaminofendichtschnüre und flexible Verbindungsmuffen aus Asbest dürfen ausschließlich durch Fachbetriebe nach TRGS 519 entfernt werden. Eigenmächtige Demontage ist ordnungswidrig und führt zur unkontrollierten Faserfreisetzung im Gebäude.

Gasleitungen im Schornsteinkanal prüfen

In Berliner Altbauten wurden Gaszuleitungen gelegentlich durch Schornsteinkanäle geführt. Vor Abbruchbeginn muss der Netzbetreiber schriftlich bestätigen, dass keine aktiven Leitungen im Schacht verlaufen.

Alternative: Schornstein als Installationsschacht umnutzen

Ein gesäuberter Kaminzug kann als Lüftungsschacht, Kabelkanal oder Abluftführung reaktiviert werden – oft wirtschaftlicher als Abbruch und Neubau. Voraussetzung: Wanddicke und lichter Querschnitt erlauben die neue Nutzung.

Entsorgungsnachweis nach NachweisV

Für gefährliche Abfälle (PAK-belastet, Asbest) ist ein Begleitschein-Nachweis nach Nachweisverordnung (NachweisV) zu führen – auch bei Kleinmengen. Der Entsorger stellt das Formular; der Auftraggeber verwahrt das Original mindestens 3 Jahre.

Typische Abbruchschäden und ihre bauphysikalischen Ursachen

Häufigster Schaden: ungesicherte Deckendurchbrüche. Das Schornsteinmauerwerk lagert auf Deckenauflagern; nach dem Abbruch fehlt die seitliche Abstützung der Deckenränder. Ohne Ringankerverstärkung oder Querkraftnachweis entstehen diagonale Schubrisse von den Öffnungsecken ausgehend – ein klassisches Zeichen übersehener Lastumleitung.

Feuchteeinbrüche treten fast immer an der Dachdurchführung auf: Wird die Schornstein-Verwahrung (Bleieindeckung, Manschette) entfernt, ohne sofort eine fachgerechte Abdichtung einzubauen, dringt Niederschlagswasser ein und verursacht Folgeschäden bis in die oberste Geschossdecke – oft erst Monate später sichtbar.

Erschütterungsrisse im angrenzenden Sichtmauerwerk entstehen durch unsachgemäßen Abbruch mit schwerem Gerät ohne Dämpfungsmatten. Fachgerechter Handabbruch mit Trennschnitt und kontrolliertem Ablegen der Bruchstücke minimiert dieses Risiko erheblich.

Interaktiv

Gesamtkosten-Kalkulator: Abbruch nach Geschossanzahl (Berlin)

Richtwert Berlin, innerer Ring: Ansatz 3,0 m Schornsteinhöhe je Vollgeschoss, 310 EUR/m Gesamtkosten (inkl. Einrüsten bei Außenschornstein, Abbruchleistung, Abtransport, Bauschutt-Recycling). Innenhof oder stark eingeschränkte Zufahrt: Aufschlag 15–25 %. PAK-belasteter Fugenmörtel (häufig Altbau vor 1980): Faktor ×1,8. Asbest oder Asbestzement: Faktor ×2,5–4,0 (Abbruch nach TRGS 519, Sonderentsorgung mit Nachweis).

Berechnete Schornsteinhöhe
Richtkosten inkl. Arbeit

Unverbindlicher Richtwert – der genaue Preis hängt von Untergrund, Aufwand und Ausführung ab.

Technische Daten

Technische Kennwerte historischer Schornstein-Mauerwerkskonstruktionen

KennwertRichtwert
Wanddicke 1-zügig (Normalformat-Ziegel)11,5–24 cm (je nach Zugquerschnitt)
Wanddicke 2-zügig (Normalformat-Ziegel)36–49 cm
Rohdichte Vollziegel historisch1.600–2.000 kg/m³
Mörtelfestigkeitsklasse AltbauMG I (0,4 N/mm²) bis MG IIa (1,8 N/mm²)
Charakteristische Mauerwerk-Druckfestigkeit1–5 N/mm² (DIN EN 1996-1-1)
Schornsteinmündung über First (MFeuV)Mindestabstand ≥ 1,0 m über Firsthöhe
Lichter Mindestquerschnitt Einzelfeuerstätteab 15 × 15 cm (konstruktiver Richtwert)
Asbestfaser-Aktionswert Abbruchstaub (TRGS 519)0,10 F/cm³
Gerüst-Entscheidungsmatrix: Innenabbau vs. Außenaufstieg – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Denkmalschutz: Wenn der Schornstein unter Erhaltungspflicht steht

In Berlin stehen zahlreiche Gründerzeit- und Jugendstilbauten unter Einzel- oder Ensembleschutz nach dem Berliner Denkmalschutzgesetz (DSchG Bln). Schornsteine, die im Straßenbild sichtbar sind oder zur historischen Erscheinung des Gebäudes beitragen, können der Erhaltungspflicht unterliegen – auch wenn sie im Denkmalbescheid nicht ausdrücklich aufgeführt sind.

Das Landesdenkmalamt Berlin (LDA) ist vor jedem Eingriff in die geschützte Bausubstanz zu konsultieren. In der Praxis wird häufig eine Befunduntersuchung gefordert: Querschnitt öffnen, historische Mörtel- und Materialproben nehmen, bauarchäologisch dokumentieren – erst danach entscheidet das LDA über genehmigten Abbruch oder Erhaltungsauflage.

Als denkmalverträgliche Alternative zum Abbruch ist häufig eine substanzerhaltende Verwahrung möglich: Mündung mit Edelstahlhaube schließen, Innenraum ausschnüren, Außenputz konservieren. Das LDA akzeptiert dies oft, da der Straßenbildcharakter gewahrt bleibt.

Querschnitt eines denkmalgeschützten Berliner Schornsteins mit Edelstahlhaube, entnommenen Mörtelproben, verwahrtem Innenraum und konserviertem Außenputz.
Im Überblick

Schornsteintypen und ihr Abbruchverhalten

Vollziegel-Schornstein (vor 1945)

Massives Mauerwerk mit Vollziegeln und Kalkmörtel (MG I). Typisch: 1–3 Züge, stark mit Decken verzahnt, häufig PAK-belasteter Innenputz. Handabbruch notwendig; Schadstoffgutachten vor Beginn Pflicht.

Hohlziegel-Schornstein (1950–1975)

Leichterer Aufbau mit Hochlochziegeln und Zementmörtel, geringere Einbindungstiefe. Asbestverdacht in Fugen und flexiblen Verbindern. Mechanischer Abbruch bedingt möglich; Schadstoffvorerkundung erforderlich.

System-Schornstein / Fertigteil (ab 1970)

Keramisches Innenrohr in Perlitmantelstein (z. B. Schiedel, Tona). Geringe statische Einbindung; geschossweiser Abbruch ohne Spezialwerkzeug möglich. Perlit-Mantelstein gesondert auf Entsorgbarkeit prüfen.

Verbundschornstein / mehrschalig (ab 1985)

Edelstahlrohr in Betonmantel oder Außenrohr mit Mineralwolledämmung. Trennaufwand höher; Betonfräse oder Kernbohrung nötig. Edelstahlrohr als Wertstoff gesondert verwerten.

Nacharbeiten: Öffnungen schließen, Lastpfade sichern und Abdichtung herstellen

Deckendurchbrüche sind nach dem Abbruch statisch zu schließen: Bei kleinen Querschnitten (≤ 30 × 30 cm) genügt Ausmauerung in Mörtelgruppe MG III; bei größeren Öffnungen ist eine Stahlbeton-Plombe mit Bewehrungsanschluss an die Bestandsdecke erforderlich. Der Tragwerksplaner gibt Ausführungstiefe und Bewehrung verbindlich vor.

Schadstoffprofil nach Baujahr und Brennstoffart – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)
Querschnitt einer verschlossenen Dachdurchführung mit zweilagiger Bitumenbahn, Anschlussblech am Steildach und armiertem Putz über dem Schornsteinschlitz.

Die Dachdurchführung ist der abdichtungskritischste Punkt: Auf Flachdächern wird die Öffnung mit einer aufkaschierten Bitumen-Schweißbahn (mindestens zweilagig) wasserdicht geschlossen; auf Steildächern sichert ein konfektioniertes Anschlussblech mit seitlichen Klemmbändern den Übergang zur vorhandenen Eindeckung.

Putzflächen über ehemaligen Schornsteinschlitzen im Innen- und Außenputz sind mit einem eingebetteten alkalibeständigen Glasfaser-Armierungsgewebe (Maschenweite 4 × 4 mm) auszuführen, um Rissbildung durch die veränderte Lastverteilung zu unterbinden.

Kurz erklärt

Wichtige Begriffe rund um Schornstein abbrechen

Feuerstättenbescheid
Amtliches Dokument des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers nach SchfHwG, das den Betriebszustand aller Feuerstätten eines Gebäudes bescheinigt und Prüffristen festlegt. Vor Schornsteinabbruch muss es die Außerbetriebnahme ausweisen.
Aussteifungsscheibe
Vertikales Bauteilelement, das Horizontalkräfte (Wind) aufnimmt und in die Fundamente ableitet. Gemauerte Schornsteine übernehmen in Altbauten oft diese Funktion, ohne dass dies aus Bestandsplänen ersichtlich ist.
PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe)
Schadstoffgruppe aus Teer- und Bitumenprodukten. Je nach Konzentration fallen Abbruchmaterialien nach Deponieverordnung (DepV Anhang 3) in unterschiedliche Deponieablagerungsklassen bis hin zu gefährlichem Abfall.
TRGS 519
Technische Regel für Gefahrstoffe 'Asbest: Abbruch, Sanierung oder Instandhaltung'. Regelt Schutzmaßnahmen, Grenzwerte und Qualifikationsanforderungen – auch für schwach gebundenen Asbest in Kaminofendichtschnüren.
Abbruchgenehmigung
Baurechtliche Genehmigung für den Abbruch baulicher Anlagen oder Gebäudeteile nach BauO Bln. Bei konstruktiv eingebundenen Schornsteinen grundsätzlich erforderlich; zu unterscheiden von der Abbruchanzeige bei nicht eingebundenen Kleinanlagen.
Gemeinschaftseigentum (WEG)
Teile des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum stehen (§ 5 Abs. 2 WEG). Strukturell eingebundene Schornsteine zählen hierzu; ihr Abbruch bedarf eines Eigentümerversammlungs-Beschlusses nach § 20 WEG n.F.
Verbundschornstein
Mehrschaliger Schornstein bestehend aus Innenrohr (Edelstahl oder Keramik), Dämmschicht und Außenmantel (Beton oder Leichtstein). Trennaufwand und Entsorgungsplanung aufwendiger als bei einschaligem Mauerwerk.

Ein Schornstein ist im Berliner Altbau selten nur ein Schornstein. Wer ohne Statikgutachten und Schadstofferkundung beginnt, riskiert Schubrisse im Nachbarmauerwerk, eine unbekannte Gasleitung – und einen Entsorgungsnachweis, den er nachträglich nicht mehr beibringen kann.

Tragwerksplaner, Berliner Altbausanierung

Schornstein abbrechen Fragen & Antworten

Wann ist ein Schornstein tragend – und wer muss das prüfen?
In Mauerwerksbauten bis ca. 1970 sind Schornsteine regelmäßig in die Deckenkonstruktion eingebunden: Holzbalken liegen auf dem Schornsteinmauerwerk auf, Stürze über Türen oder Wandöffnungen sind ins Schornsteinmauerwerk eingemauert. Vor dem Abbruch muss ein Tragwerksplaner klären, ob diese Lasten umgeleitet werden müssen und ob eine temporäre Fangkonstruktion erforderlich ist. Fehlt diese Prüfung, können beim Abbruch Decken- oder Wandrisse entstehen – in Extremfällen bis hin zu Teileinstürzen.
Welche Schadstoffe kommen im Schornstein vor – und was bedeutet das für den Ablauf?
Besonders kritisch sind: asbesthaltige Dichtungsschnüre und Fugenkitte (bis ca. 1993 verbaut), PAK-haltiger Teerfilmputz im Innenschacht sowie blei- oder chromathaltige Altanstriche auf Putzflächen. Der Umgang mit diesen Materialien unterliegt der TRGS 519 (für Asbest) bzw. der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Asbesthaltige Abbrucharbeiten dürfen nur durch Fachbetriebe mit nachgewiesener Sachkunde nach TRGS 519 ausgeführt werden; das Material ist als gefährlicher Abfall nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu deklarieren und nachweisbar zu entsorgen.
Braucht man in Berlin eine Baugenehmigung für den Schornsteinabbruch?
Der Abbruch eines Schornsteins ist in der Regel nach §60 BauOBln verfahrensfrei, sofern keine Standsicherheitsrelevanz für das Gesamtgebäude besteht. Liegt das Gebäude in einem Denkmalbereich oder ist der Schornstein selbst in der Berliner Denkmalliste eingetragen, ist die Untere Denkmalschutzbehörde (UDBL) des jeweiligen Bezirksamts zwingend einzubinden – eine denkmalrechtliche Genehmigung nach DSchG Bln ist dann erforderlich. Darüber hinaus schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bei Abbruchvorhaben ab definierten Mengenschwellen ein Abfallwirtschaftskonzept vor.
Warum muss der Schornsteinfeger vor dem Abbruch eingebunden werden?
Nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) ist jeder nutzungsfähige Schornstein beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger registriert und kehrbuchpflichtig. Vor dem Abbruch muss der Schornstein offiziell außer Betrieb gesetzt und aus dem Kehrbuch gelöscht werden – sonst bleiben Kehr- und Überprüfungspflichten mit laufenden Gebühren bestehen. Außerdem prüft der Schornsteinfeger, ob noch angeschlossene Feuerstätten (Heizkessel, Kachelofen) betroffen sind, für die eine Alternativabführung nachgewiesen werden muss.
Was kostet Schornstein abbrechen in Berlin – und wovon hängen die Kosten ab?
Die Kosten variieren erheblich: Ein einfacher Außenschornstein ohne Schadstoffbelastung und mit guter Zugänglichkeit liegt typisch im Bereich von 1.500–4.500 €. Innenschornsteine in Mehrfamilienhäusern mit beengten Verhältnissen, Asbestbelastung und komplexer Dachabdichtung können 8.000–20.000 € und mehr kosten. Maßgebliche Kostentreiber sind: Schachthöhe, Wandstärke und Mauerwerksmaterial (Klinker vs. Lochziegel), Schadstoffgrad, Zugänglichkeit (Gerüst vs. Hubarbeitsbühne) sowie Art und Zustand der Dachdurchführung.
Wie wird die Dachdurchführung nach dem Schornsteinabbruch fachgerecht geschlossen?
Das Schließen der Dachdurchführung ist oft der handwerklich anspruchsvollste Teil: Bei Steildächern (geregelt in DIN 18338 VOB/C) muss die Deckung vollständig neu eingebunden und die Unterspannbahn lückenlos geschlossen werden; angrenzende Dachhölzer sind auf Feuchteschäden zu prüfen. Bei Flachdächern schreibt DIN 18531 für bituminöse Abdichtungen eine Mindestanschlusshöhe von 150 mm über Belagsebene vor – wird diese unterschritten, drohen verdeckte Leckagen, die erst Jahre später als Deckenschäden im Inneren sichtbar werden.
Kann ein Schornstein unter Denkmalschutz stehen, auch wenn das Gebäude selbst nicht geschützt ist?
Ja – in Berlin können einzelne Bauteile als selbstständiges Baudenkmal im Sinne des Berliner Denkmalschutzgesetzes (DSchG Bln) in der Denkmalliste eingetragen sein. Industrieschornsteine aus der Gründerzeit oder der Weimarer Republik stehen häufig als Einzeldenkmale, unabhängig vom Gebäudestatus. Vor jedem Abbruchauftrag sollte die Berliner Denkmalliste (online beim Landesdenkmalamt Berlin einsehbar) geprüft werden; bei Zweifeln gibt die UDBL des Bezirks verbindlich Auskunft. Ein ungenehmigter Abbruch eines eingetragenen Baudenkmals ist nach DSchG Bln eine Ordnungswidrigkeit.
Wird der Schornstein auch im Keller und Fundament entfernt?
In der Praxis wird der unterirdische Schornsteinsockel häufig nicht vollständig entfernt, wenn er in Bodenplatte oder Kellerboden eingebunden ist – der Aufwand übersteigt den Nutzen, solange keine konkrete Nutzungsplanung für den Raum besteht. Soll der Keller umgenutzt werden (z.B. als Wohnraum oder für Haustechnik), muss der Sockel herausgestemmt, die Bodenplatte geschlossen und die Abdichtung nach der DIN-18533er-Reihe (erdberührte Bauteile) neu bewertet werden. Der Aufwand für den Kelleranteil ist im Angebot stets gesondert auszuweisen.
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Schornstein abbrechen Referenzen & Beispiele

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Die folgenden Normen und Regelwerke bilden die fachliche Grundlage für einen sicheren, rechtskonformen Schornsteinabbruch.

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