Schornstein abbrechen in Berlin – Fachbetrieb für sicheren Rückbau
Ein Schornsteinabbruch ist kein reiner Abbruchauftrag: Tragkonstruktion, Schadstoffbelastung und Dachabdichtung müssen vor dem ersten Hammerschlag geklärt sein. Besonders in Berliner Altbauten (Baujahre 1900–1970) sind Schornsteine oft in die Deckenstruktur eingebunden – sie tragen Auflager oder Stürze, die ein Tragwerksplaner statisch bewerten muss.
Hinzu kommen materialspezifische Risiken: Fugenmörtel, Dichtungsschnüre und Kittmassen aus den 1950er bis 1970er Jahren enthalten häufig Asbestfasern; älterer Schornsteinputz kann polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) aufweisen. Eine Schadstoffkartierung nach TRGS 519 ist deshalb fester Bestandteil einer fachgerechten Vorbereitung – keine optionale Zusatzleistung.
Was umfasst Schornstein abbrechen?
- Schadstoffkartierung (Asbest/PAK) und Einstufung nach TRGS 519 vor Abbruchbeginn
- Abmeldung beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (SchfHwG) und Prüfung der Genehmigungspflicht (BauOBln / DSchG Bln)
- Statische Prüfung der Schornsteineinbindung in Decken- und Wandkonstruktion durch Tragwerksplaner
- Einhausung, Fußgängerschutz und Staubbindung – bei schadstoffhaltigem Material: gekapselter Arbeitsbereich
- Abbruch Steinlage für Steinlage von oben nach unten, handgeführt oder mit Kleinmaschinen
- Schließen der Dachdurchführung (Steildach: VOB/C DIN 18338 / Flachdach: DIN 18531) und Entsorgungsnachweis nach KrWG
Der Abbruch erfolgt grundsätzlich von oben nach unten – Lage für Lage, ohne Vorabriss ganzer Schäfte. Dieses Verfahren sichert die Standfestigkeit des verbleibenden Mauerwerks und verhindert unkontrollierte Lastabtragung auf angrenzende Bauteile. Das anfallende Material wird sortenrein getrennt (Ziegel, Beton, schadstoffhaltige Fraktionen) und nachweisbar nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entsorgt.

Schornstein als Aussteifungselement – statische Prüfung vor dem Abbruch
In Berliner Gründerzeit- und Vorkriegsbauten (1880–1950) sind gemauerte Schornsteine häufig konstruktiv mit dem Gebäude verzahnt: Sie wirken als vertikal durchlaufende Aussteifungsscheibe, die Horizontalkräfte aus Wind und Deckenscheiben in die Fundamente ableitet. Ein Abbruch ohne vorherige statische Beurteilung kann die Gebäudesteifigkeit lokal schwächen und zu Schubrissen im benachbarten Mauerwerk führen.
Vor dem Abbruch ist ein statisches Gutachten einzuholen, das die Einbindungstiefe der Schornsteinzungen in die Deckenauflager, die Verbundwirkung mit dem Außenmauerwerk und den Einfluss auf die Gesamtaussteifung bewertet. Temporäre Abstützmaßnahmen legt der Tragwerksplaner verbindlich fest.
Besonders kritisch sind nachträglich aufgestockte Gebäude, bei denen der Schornstein das einzige durchgehende Vertikalelement über alle Geschosse darstellt – hier ist die Rücksprache mit dem Tragwerksplaner keine Option, sondern Pflicht.

Schornsteinfeger-Protokoll: Pflichtschritte vor dem ersten Abbruchhammer
Vor jedem Schornsteinabbruch muss der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Anlage inspizieren, alle angeschlossenen Feuerstätten als außer Betrieb bescheinigen und einen aktuellen Feuerstättenbescheid nach Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) ausstellen. Ohne dieses Dokument ist der Abbruch formell nicht zulässig.
Kritisch: In Berliner Altbauten wurden Gaszuleitungen zu Gasetagenheizungen gelegentlich durch den Schornsteinkanal geführt. Der Schornsteinfeger prüft, ob noch aktive Feuerstätten am betreffenden Zug hängen – eine übersehene Gasleitung kann nach dem Abbruch zur Leckage ins Gebäude führen.
Nach erfolgtem Abbruch ist eine Ummeldung beim Bezirksschornsteinfeger erforderlich: Der Schornstein wird aus dem Kehrbezirks-Register gelöscht. Erst dann entfällt die wiederkehrende Kehrgebühr, die andernfalls weiterläuft.
Schuttmengen-Rechner: Volumen und Entsorgungskosten
Ansatz: Ziegelschornstein 38×38 cm Außenmaß, 14×14 cm Innenquerschnitt, Wandstärke ca. 11,5 cm (Normstein). Rohdichte Ziegelmauerwerk 1.800 kg/m³ ergibt 0,11 m³ Schutt je Laufmeter. Betonformstein oder Schalstein: Faktor 1,3–1,5 auf Volumen. Entsorgungskosten = Deponiegebühr ohne Containermiete und Abtransport (Pauschalansatz Container + Transport: 150–250 EUR je Einsatz zusätzlich). PAK- oder Asbest-Belastung: gefährlicher Abfall nach AVV, Entsorgungsnachweis nach NachweisV Pflicht, Faktor 4–8 auf Deponiekosten.
Unverbindlicher Richtwert – der genaue Preis hängt von Untergrund, Aufwand und Ausführung ab.
Was kostet Schornstein abbrechen?
Die Kosten variieren nach Schornsteinhöhe, Zuganzahl, Schadstoffbelastung und Entsorgungsweg. Richtwerte für Berlin (netto, ohne MwSt.):
| Leistung | Preis-Spanne (Richtwert) |
|---|---|
| Teilleistung | Kosten (Richtwert) |
| Abbruch Schornstein 1-züig bis Dachebene (je lfm) | 80–130 EUR/lfm |
| Komplettabbruch inkl. Dachdurchführungsarbeiten (je lfm) | 120–220 EUR/lfm |
| Statikgutachten vor Abbruch | 400–900 EUR |
| Schadstoffgutachten (PAK, Asbest, Schwermetalle) | 350–700 EUR |
| Entsorgung unbelasteter Bauschutt (Abbruchmauerwerk) | 40–70 EUR/t |
| Entsorgung PAK-belasteter Putze / Teerpappen | 180–350 EUR/t |
| Entsorgung asbesthaltiger Dichtmaterialien (TRGS 519) | 350–600 EUR/t |
| Deckenschlitze vermauern / Öffnung schließen (je Geschoss) | 200–500 EUR |
| Dacheindeckung / Abdichtung Dachdurchführung | 300–800 EUR |
| Gesamtprojekt typisches Wohnhaus 3–4 Geschosse (unbelastet) | 2.500–6.000 EUR |
| Gesamtprojekt mit Schadstoffsanierung | 5.000–12.000 EUR |
Richtwerte für Berlin/Brandenburg, projektabhängig — kostenloses Festpreis-Angebot anfragen.

Schadstoffprofil: PAK, Asbest und Schwermetalle in alten Kaminanlagen
PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) finden sich in Teer- und Bitumenprodukten, die bis in die 1980er Jahre als Fugenabdichtung, Schornsteinputz-Zusatz und Kaminofen-Dichtschnur eingesetzt wurden. Je nach PAK-Konzentration fallen Abbruchmaterialien nach Deponieverordnung (DepV Anhang 3) in unterschiedliche Deponieablagerungsklassen – bei hohen Werten als gefährlicher Abfall mit Begleitscheinnachweispflicht.
Asbest wurde in flexiblen Verbindungsmuffen, Kaminofendichtschnüren und Asbestzement-Verbindungsstücken vor 1993 eingebaut. Chrysotil-Fasern in Dichtschnüren sind zwar schwächer gebunden als Spritzasbest, müssen aber dennoch nach TRGS 519 durch zertifizierte Fachbetriebe entfernt werden.
Blei und Chrom treten in Glasuren historischer Keramik-Formsteine, in Bleiverwahrungen an Dachdurchführungen und in alten Farbanstrichen auf. Vor Abbruchbeginn empfiehlt sich eine Schadstofferkundung nach den Untersuchungsstrategien der LAGA, damit Entsorgungsmengen und -wege belastbar geplant werden können.

Ablauf eines fachgerechten Schornsteinabbruchs
Statische und Schadstofferkundung
Tragwerksplaner prüft Aussteifungsfunktion; akkreditiertes Labor entnimmt Materialproben auf PAK, Asbest und Schwermetalle.
Schornsteinfeger-Abnahme und Abmeldung
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger erstellt Feuerstättenbescheid, bescheinigt Außerbetriebnahme aller angeschlossenen Feuerstätten.
Behördliche Genehmigung Berlin
Einreichung beim Bezirksamt (Bauaufsicht); bei eingebundenem Schornstein i.d.R. Abbruchgenehmigung nach BauO Bln erforderlich.
WEG-Beschluss (Mehrfamilienhaus)
Eigentümerversammlung fasst Beschluss mit einfacher Mehrheit der Abstimmenden (§ 20 WEG n.F.); Protokoll für Behörde bereithalten.
Schutz angrenzender Bauteile
Deckenfelder und Nachbarmauerwerk gegen Erschütterungsschäden sichern; Staubschutzmaßnahmen nach TRGS 524 einrichten.
Abbruch geschossweise von oben nach unten
Handabbruch mit Presslufthammer oder Trennschnitt je Geschoss; kein freies Abtragen ganzer Schornsteinzüge auf einmal.
Kontrollierter Abtransport und Entsorgungsnachweis
Schadstoffhaltiges Material getrennt verpacken, als gefährlichen Abfall deklarieren; Begleitschein nach Nachweisverordnung (NachweisV) führen.
Nacharbeiten Öffnungen und Dach
Deckendurchbrüche statisch schließen; Dachdurchführung fachgerecht abdichten; Putzrestflächen mit Armierungsgewebe ausführen.
Gemeinschaftsschornstein: WEG-Beschluss und Miteigentümerrechte
Schornsteine in Mehrfamilienhäusern gehören nach § 5 Abs. 2 WEG regelmäßig zum Gemeinschaftseigentum, sofern sie konstruktiv mit dem Gebäude verbunden sind – auch wenn sie faktisch nur einer Wohneinheit dienen. Kein einzelner Eigentümer darf den Abbruch eigenmächtig veranlassen.
Seit der WEG-Reform 2020 genügt für bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum die einfache Mehrheit der abstimmenden Eigentümer (§ 20 WEG n.F.). Allerdings dürfen die Kosten einer baulichen Veränderung nur auf zustimmende Eigentümer umgelegt werden – bei knapper Mehrheit eine potenzielle Kostenfalle.
Sonderfall: Ist der Schornstein der einzige Anschluss für eine noch betriebene Feuerstätte eines Miteigentümers, verletzt der Abbruch dessen Nutzungsrecht. Die technische Alternativlösung – z. B. Umbau auf Außenwandheizung – ist vor dem WEG-Beschluss schriftlich zu fixieren.
Genehmigungspflicht-Check: Welcher Behördenweg gilt?
Welche Situation beschreibt Ihren Schornstein am besten?
Abbruchumfang im Vergleich: Vollständig vs. Rückbau bis Dachebene
| Kriterium | Vollständiger Abbruch bis Keller | Rückbau bis Dachebene (Restschornstein bleibt) |
|---|---|---|
| Statischer Einfluss | Vollständige Entlastung aller Decken | Restkörper in Keller/EG statisch weiter aktiv |
| Kosten | Höher – alle Geschosse, mehr Entsorgung | Geringer – nur obere Abschnitte betroffen |
| Genehmigung | Abbruchgenehmigung Berlin i.d.R. erforderlich | Je nach Umfang ggf. nur Abbruchanzeige |
| Dacharbeiten | Dachdurchführung vollständig abdichten | Nur Mündungsverwahrung erforderlich |
| Schadstoffrisiko | Vollständige Sanierung aller Schadstoffzonen | Rückstände in Untergeschossen verbleiben |
| Nachnutzung | Freifläche für neue Leitungsführung möglich | Kein Raumgewinn in Keller/EG |
| Empfehlung | Bei Umbau, Sanierungsprojekt, Denkmal | Bei Kostenminimierung ohne Eingriff im UG |

Genehmigungsrecht Berlin: Wann der Schornsteinabbruch genehmigungspflichtig wird
Die Berliner Bauordnung (BauO Bln) regelt den Abbruch baulicher Anlagen. Ein in das Gebäude konstruktiv eingebundener Schornstein gilt als Gebäudeteil; sein Abbruch erfordert bei nicht genehmigungsfreigestellten Gebäuden eine Abbruchgenehmigung beim Bezirksamt (Bauaufsichtsbehörde). Die verfahrensfreien Ausnahmen für Kleinanlagen greifen bei eingebundenen Schornsteinen in der Regel nicht.
Liegt das Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder Milieuschutzgebiet (§ 172 BauGB), können zusätzliche bezirkliche Zustimmungen erforderlich sein. In Berliner Erhaltungssatzungsgebieten ist der Abbruch wesentlicher Gebäudebestandteile besonders sorgfältig zu begründen.
Für denkmalgeschützte Gebäude laufen bau- und denkmalrechtliches Verfahren parallel: Neben der Bauaufsicht muss das Landesdenkmalamt Berlin (LDA) zustimmen. Beide Genehmigungen sind vor Baubeginn einzuholen; erfahrungsgemäß sind 4–12 Wochen Bearbeitungszeit je Behörde einzuplanen.

Asbest: Keine Eigendemontage
Kaminofendichtschnüre und flexible Verbindungsmuffen aus Asbest dürfen ausschließlich durch Fachbetriebe nach TRGS 519 entfernt werden. Eigenmächtige Demontage ist ordnungswidrig und führt zur unkontrollierten Faserfreisetzung im Gebäude.
Gasleitungen im Schornsteinkanal prüfen
In Berliner Altbauten wurden Gaszuleitungen gelegentlich durch Schornsteinkanäle geführt. Vor Abbruchbeginn muss der Netzbetreiber schriftlich bestätigen, dass keine aktiven Leitungen im Schacht verlaufen.
Alternative: Schornstein als Installationsschacht umnutzen
Ein gesäuberter Kaminzug kann als Lüftungsschacht, Kabelkanal oder Abluftführung reaktiviert werden – oft wirtschaftlicher als Abbruch und Neubau. Voraussetzung: Wanddicke und lichter Querschnitt erlauben die neue Nutzung.
Entsorgungsnachweis nach NachweisV
Für gefährliche Abfälle (PAK-belastet, Asbest) ist ein Begleitschein-Nachweis nach Nachweisverordnung (NachweisV) zu führen – auch bei Kleinmengen. Der Entsorger stellt das Formular; der Auftraggeber verwahrt das Original mindestens 3 Jahre.
Typische Abbruchschäden und ihre bauphysikalischen Ursachen
Häufigster Schaden: ungesicherte Deckendurchbrüche. Das Schornsteinmauerwerk lagert auf Deckenauflagern; nach dem Abbruch fehlt die seitliche Abstützung der Deckenränder. Ohne Ringankerverstärkung oder Querkraftnachweis entstehen diagonale Schubrisse von den Öffnungsecken ausgehend – ein klassisches Zeichen übersehener Lastumleitung.
Feuchteeinbrüche treten fast immer an der Dachdurchführung auf: Wird die Schornstein-Verwahrung (Bleieindeckung, Manschette) entfernt, ohne sofort eine fachgerechte Abdichtung einzubauen, dringt Niederschlagswasser ein und verursacht Folgeschäden bis in die oberste Geschossdecke – oft erst Monate später sichtbar.
Erschütterungsrisse im angrenzenden Sichtmauerwerk entstehen durch unsachgemäßen Abbruch mit schwerem Gerät ohne Dämpfungsmatten. Fachgerechter Handabbruch mit Trennschnitt und kontrolliertem Ablegen der Bruchstücke minimiert dieses Risiko erheblich.
Gesamtkosten-Kalkulator: Abbruch nach Geschossanzahl (Berlin)
Richtwert Berlin, innerer Ring: Ansatz 3,0 m Schornsteinhöhe je Vollgeschoss, 310 EUR/m Gesamtkosten (inkl. Einrüsten bei Außenschornstein, Abbruchleistung, Abtransport, Bauschutt-Recycling). Innenhof oder stark eingeschränkte Zufahrt: Aufschlag 15–25 %. PAK-belasteter Fugenmörtel (häufig Altbau vor 1980): Faktor ×1,8. Asbest oder Asbestzement: Faktor ×2,5–4,0 (Abbruch nach TRGS 519, Sonderentsorgung mit Nachweis).
Unverbindlicher Richtwert – der genaue Preis hängt von Untergrund, Aufwand und Ausführung ab.
Technische Kennwerte historischer Schornstein-Mauerwerkskonstruktionen
| Kennwert | Richtwert |
|---|---|
| Wanddicke 1-zügig (Normalformat-Ziegel) | 11,5–24 cm (je nach Zugquerschnitt) |
| Wanddicke 2-zügig (Normalformat-Ziegel) | 36–49 cm |
| Rohdichte Vollziegel historisch | 1.600–2.000 kg/m³ |
| Mörtelfestigkeitsklasse Altbau | MG I (0,4 N/mm²) bis MG IIa (1,8 N/mm²) |
| Charakteristische Mauerwerk-Druckfestigkeit | 1–5 N/mm² (DIN EN 1996-1-1) |
| Schornsteinmündung über First (MFeuV) | Mindestabstand ≥ 1,0 m über Firsthöhe |
| Lichter Mindestquerschnitt Einzelfeuerstätte | ab 15 × 15 cm (konstruktiver Richtwert) |
| Asbestfaser-Aktionswert Abbruchstaub (TRGS 519) | 0,10 F/cm³ |

Denkmalschutz: Wenn der Schornstein unter Erhaltungspflicht steht
In Berlin stehen zahlreiche Gründerzeit- und Jugendstilbauten unter Einzel- oder Ensembleschutz nach dem Berliner Denkmalschutzgesetz (DSchG Bln). Schornsteine, die im Straßenbild sichtbar sind oder zur historischen Erscheinung des Gebäudes beitragen, können der Erhaltungspflicht unterliegen – auch wenn sie im Denkmalbescheid nicht ausdrücklich aufgeführt sind.
Das Landesdenkmalamt Berlin (LDA) ist vor jedem Eingriff in die geschützte Bausubstanz zu konsultieren. In der Praxis wird häufig eine Befunduntersuchung gefordert: Querschnitt öffnen, historische Mörtel- und Materialproben nehmen, bauarchäologisch dokumentieren – erst danach entscheidet das LDA über genehmigten Abbruch oder Erhaltungsauflage.
Als denkmalverträgliche Alternative zum Abbruch ist häufig eine substanzerhaltende Verwahrung möglich: Mündung mit Edelstahlhaube schließen, Innenraum ausschnüren, Außenputz konservieren. Das LDA akzeptiert dies oft, da der Straßenbildcharakter gewahrt bleibt.

Schornsteintypen und ihr Abbruchverhalten
Vollziegel-Schornstein (vor 1945)
Massives Mauerwerk mit Vollziegeln und Kalkmörtel (MG I). Typisch: 1–3 Züge, stark mit Decken verzahnt, häufig PAK-belasteter Innenputz. Handabbruch notwendig; Schadstoffgutachten vor Beginn Pflicht.
Hohlziegel-Schornstein (1950–1975)
Leichterer Aufbau mit Hochlochziegeln und Zementmörtel, geringere Einbindungstiefe. Asbestverdacht in Fugen und flexiblen Verbindern. Mechanischer Abbruch bedingt möglich; Schadstoffvorerkundung erforderlich.
System-Schornstein / Fertigteil (ab 1970)
Keramisches Innenrohr in Perlitmantelstein (z. B. Schiedel, Tona). Geringe statische Einbindung; geschossweiser Abbruch ohne Spezialwerkzeug möglich. Perlit-Mantelstein gesondert auf Entsorgbarkeit prüfen.
Verbundschornstein / mehrschalig (ab 1985)
Edelstahlrohr in Betonmantel oder Außenrohr mit Mineralwolledämmung. Trennaufwand höher; Betonfräse oder Kernbohrung nötig. Edelstahlrohr als Wertstoff gesondert verwerten.
Nacharbeiten: Öffnungen schließen, Lastpfade sichern und Abdichtung herstellen
Deckendurchbrüche sind nach dem Abbruch statisch zu schließen: Bei kleinen Querschnitten (≤ 30 × 30 cm) genügt Ausmauerung in Mörtelgruppe MG III; bei größeren Öffnungen ist eine Stahlbeton-Plombe mit Bewehrungsanschluss an die Bestandsdecke erforderlich. Der Tragwerksplaner gibt Ausführungstiefe und Bewehrung verbindlich vor.


Die Dachdurchführung ist der abdichtungskritischste Punkt: Auf Flachdächern wird die Öffnung mit einer aufkaschierten Bitumen-Schweißbahn (mindestens zweilagig) wasserdicht geschlossen; auf Steildächern sichert ein konfektioniertes Anschlussblech mit seitlichen Klemmbändern den Übergang zur vorhandenen Eindeckung.
Putzflächen über ehemaligen Schornsteinschlitzen im Innen- und Außenputz sind mit einem eingebetteten alkalibeständigen Glasfaser-Armierungsgewebe (Maschenweite 4 × 4 mm) auszuführen, um Rissbildung durch die veränderte Lastverteilung zu unterbinden.
Wichtige Begriffe rund um Schornstein abbrechen
Feuerstättenbescheid
Aussteifungsscheibe
PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe)
TRGS 519
Abbruchgenehmigung
Gemeinschaftseigentum (WEG)
Verbundschornstein
Ein Schornstein ist im Berliner Altbau selten nur ein Schornstein. Wer ohne Statikgutachten und Schadstofferkundung beginnt, riskiert Schubrisse im Nachbarmauerwerk, eine unbekannte Gasleitung – und einen Entsorgungsnachweis, den er nachträglich nicht mehr beibringen kann.
Tragwerksplaner, Berliner Altbausanierung










