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Heizungstausch Berlin

Heizung austauschen lassen in Berlin – Kosten, Förderung & Ablauf

Ein Heizungsaustausch ist weit mehr als das Wechseln eines Kessels: Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, hydraulischer Abgleich und korrekte Systemauslegung entscheiden, ob die neue Anlage effizient arbeitet und die Anforderungen des GEG erfüllt.

In Berlin greifen seit 2024 verschärfte Vorschriften – von der gesetzlichen Pflicht zum hydraulischen Abgleich bis zur 65-%-EE-Vorgabe bei Neuinstallationen. Wer Förderbedingungen der BEG kennt und den Tausch technisch sauber plant, holt deutlich mehr Förderung heraus.

Leistungsumfang

Was umfasst Heizung austauschen lassen?

  • Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und Auslegung des neuen Wärmeerzeugers
  • Demontage der Altanlage und fachgerechte Entsorgung (Heizöl/Schadstoffe nach AVV)
  • Montage, Rohrleitungsanschluss und Kältemittel-Dichtheitsprüfung (bei Wärmepumpe)
  • Befüllung, Entlüftung und Wasseraufbereitung nach VDI 2035 (pH-Wert, Leitfähigkeit)
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B (GEG-Pflicht, Voraussetzung BEG-Förderung)
  • Inbetriebnahme, Aufheizprotokoll, Einweisung und Übergabedokumentation

Von der Planung über den Heizungsaustausch bis zur förderfähigen Dokumentation wird der gesamte Ablauf fachgerecht koordiniert – damit keine Fördervoraussetzung verloren geht.

Interaktiv

Heizlast-Schnellrechner (vereinfacht nach DIN EN 12831)

Basisansatz: 75 W/m² beheizte Nettogrundfläche (NWF) — typisch für Bestandsbau 1980–2000, Dach gedämmt, Fenster 2-fach. Korrekturfaktoren: unsanierter Altbau vor 1978 × 1,5–1,6 (110–120 W/m²); KfW-55-Neubau × 0,5 (35–40 W/m²); Passivhaus × 0,2 (15 W/m²). Keller und nicht beheizte Nebenräume ausschließen. Die empfohlene Nennleistung des Wärmeerzeugers liegt 15–20 % über der Normheizlast (Auslegungsreserve für Spitzentage). Richtpreis Luft-WP inkl. Installation: ca. 1.200 €/kW (ohne BEG-Förderung).

Normheizlast
Richtkosten inkl. Arbeit

Unverbindlicher Richtwert – der genaue Preis hängt von Untergrund, Aufwand und Ausführung ab.

Lösungs-Finder

Heizsystem-Finder: Welcher Wärmeerzeuger passt?

Welche Ausgangssituation trifft auf Ihr Objekt zu?

Pelletkessel als 1:1-Drop-in empfohlen: identischer Aufstellraum wie Öltank, gleiche Heizkreis-Hydraulik, kein Heizkörpertausch. Norm: 1. BImSchV Stufe 2 (Feinstaub ≤ 20 mg/Nm³, CO ≤ 250 mg/Nm³). Lagerbedarf Pellets: ca. 2,5 m³ je 10 kW Heizlast (Schüttgewicht ~650 kg/m³, Heizwert 4,9 kWh/kg netto). BEG-EM: Grundförderung 30 % + Klima-Geschwindigkeitsbonus 20 % (Anlage ≥ 20 Jahre) = 50 %. GEG § 72: Ölkessel Baujahr ≤ 1994 unterliegen ab sofort der 65-%-EE-Pflicht beim Heizungstausch — Investitionssicherheit Pellet deutlich höher als Resurgenz Gas.
Hybrid-Wärmepumpe (Luft-WP + Gasbrennwert) ohne Heizkörpertausch: WP übernimmt Grundlast bis ca. –5 °C Außentemperatur (Bivalenzpunkt), Gaskessel schließt Spitze — typische Deckungsrate WP: 70–80 % der Jahresenergiemenge. BEG-EM: 30 % + Klima-Geschwindigkeitsbonus 20 % (Gasanlage ≥ 20 Jahre) = 50 %. Mittelfristig Heizkörper-Upgrade auf AT-Auslegung (VL 50–55 °C) einplanen — dann monovalenter Betrieb mit höherer JAZ. Berliner H/L-Gas-Netzumstellung bis 2030 beachten (Brennerumbau zusätzliche Kosten).
Monovalente Luft-Wasser-Wärmepumpe ist die optimale Wahl: JAZ ≥ 3,5 bei VL ≤ 45 °C realistisch (Prüfpunkt A2W35 nach EN 14825, Klimazone Berlin). BEG-EM: Grundförderung 30 % + Effizienzbonus 5 % (JAZ-Nachweis Wärmepumpe) + Klima-Geschwindigkeitsbonus 20 % = 55 %. Sole-Wasser-WP sinnvoll ab Grundstück > 300 m² (Horizontalkollektoren) oder gesicherter Bohrtiefe > 80 m — dann JAZ ≥ 4,0–4,5, Effizienzbonus systemisch gesichert. Pflicht: Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B als BEG-Fördervoraussetzung vor Inbetriebnahme.
Anlagentechnisch risikoärmste Option: kein Heizraum, kein Wartungsvertrag, kein Pufferspeicher. Technische Prüfpunkte vor Vertragsabschluss: Netztemperaturniveau (Hochtemperaturnetz > 90 °C erfordert Übergabestation mit Wärmetauscher), Primärenergiefaktor fp für GEG-Nachweis (Berliner Fernwärme-Netze variieren je nach Erzeugermix), Preisindexklausel im Wärmeliefervertrag (häufig an Brennstoffindex gekoppelt — Risikoanalyse!). BEG-EM Fernwärme-Anschluss: 30 % Förderung, Voraussetzung Wärmenetz mit ≥ 65 % erneuerbaren Anteilen, KWK-Wärme oder unvermeidbarer Abwärme (Nachweis des Netzbetreibers bei BAFA einreichen).
Interaktiv

BEG-EM Förderrechner – Wärmeerzeuger-Austausch

Basisquote 2024/2025: Grundförderung 30 % + Klima-Geschwindigkeitsbonus 20 % (Bestandsanlage ≥ 20 Jahre oder nicht funktionsfähig) + Effizienzbonus 5 % (Sole/Wasser-WP oder Luft-WP mit JAZ ≥ 3,5 nach EN 14825) = 55 %. Zusätzlich Einkommensbonus +30 % (zvE ≤ 40.000 €, Eigennutzer EFH), max. Gesamtquote 70 %. Förderfähige Kostenhöchstgrenze: 30.000 € (EFH / 1. Wohneinheit), 15.000 € je weitere WE. Eingabe: förderfähige Investitionskosten in Euro (Deckel: 30.000 € EFH).

BEG-Zuschuss (55 %-Basisquote)
Richtkosten inkl. Arbeit

Unverbindlicher Richtwert – der genaue Preis hängt von Untergrund, Aufwand und Ausführung ab.

Vorlauftemperatur-Matrix: System und Heizkörpertyp – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Vorlauftemperatur-Matrix: System und Heizkörpertyp

Die Vorlauftemperatur entscheidet über die Systemkompatibilität: Wärmepumpen arbeiten effizient nur bis ca. 45 °C, was Flächenheizung oder neue Niedertemperatur-Flachheizkörper voraussetzt. Gussradiatoren aus Altbeständen benötigen oft 70–90 °C und sind mit einer Wärmepumpe ohne Tauscher-Nachrüstung meist nicht wirtschaftlich zu betreiben.

GEG 2024 — Wege zur 65-%-EE-Erfüllung beim Heizungstausch

Das Gebäudeenergiegesetz 2024 schreibt beim Heizungstausch einen Erneuerbaren-Anteil von mindestens 65 % vor; fünf Erfüllungswege sind zugelassen. Bei Havarie gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren, bis die kommunale Wärmeplanung den verbindlichen Versorgungsrahmen vorgibt.

GEG 2024 — Wege zur 65-%-EE-Erfüllung beim Heizungstausch – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)
Abgasanlage im Systemvergleich: NT-Kessel, Brennwert, Luft-WP – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Abgasanlage im Systemvergleich: NT-Kessel, Brennwert, Luft-WP

Der Schornstein ist beim Heizungstausch das unterschätzte Nadelöhr: Ein Brennwertgerät erfordert einen feuchteresistenten PP-Liner im Überdruckbetrieb sowie einen normierten Kondensatablauf — Umrüstkosten je nach Schornsteinhöhe 800 bis 2.500 €. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kommt ohne Schornstein aus, setzt aber eine bauordnungsrechtlich konforme Außenwandöffnung mit Schallschutznachweis voraus.

Hydraulischer Abgleich — Rohrnetz vor und nach Einstellung

Ohne hydraulischen Abgleich erhalten nahe Heizkörper zu viel und entfernte zu wenig Volumenstrom — kalte Räume trotz Volllast-Pumpe und unnötiger Energieverbrauch sind die typische Folge. Das GEG verpflichtet bei Kesseltausch zum Abgleich nach Verfahren A oder B; ohne Nachweis entfällt die BAFA-Bundesförderung effiziente Gebäude.

Hydraulischer Abgleich — Rohrnetz vor und nach Einstellung – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)
Pufferspeicher-Dimensionierung: Taktrate und Mindestvolumen (25–50 l/kW) – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Pufferspeicher-Dimensionierung: Taktrate und Mindestvolumen (25–50 l/kW)

Unterschreitet das Puffervolumen 25 l/kW Heizleistung, taktet der Kompressor zu häufig — jeder Kaltstart erhöht den elektrischen Anlaufstrom und mindert die Lebensdauer des Verdichters erheblich. Empfohlen werden 40–50 l/kW; bei Kombispeichern mit Trinkwasserzone ist das nutzbare Heizwasser-Nettovolumen separat zu bilanzieren.

Heizung austauschen lassen Fragen & Antworten

Wann bin ich als Eigentümer zum Heizungsaustausch gesetzlich verpflichtet?
Das GEG (§ 72) verpflichtet zur Außerbetriebnahme von Konstanttemperaturkesseln, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden. Für Kessel jüngerer Baujahre gilt eine Betriebsdauer-Obergrenze von 30 Jahren – danach Austauschpflicht. Ausgenommen sind Eigentümer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus seit dem 1. Februar 2002 ununterbrochen selbst bewohnen (Eigennutzer-Ausnahme nach § 72 Abs. 2 GEG). Bei Eigentümerwechsel gilt: Neue Eigentümer müssen verpflichtungspflichtige Kessel innerhalb von zwei Jahren tauschen.
Muss nach einem Heizungsaustausch zwingend ein hydraulischer Abgleich erfolgen?
Ja – seit der GEG-Novelle 2024 ist der hydraulische Abgleich bei Heizungstausch in Gebäuden ab sechs Wohneinheiten gesetzliche Pflicht und zugleich Voraussetzung für BEG-Fördermittel. Technisch unterscheidet man Verfahren A (vereinfacht: Voreinstellung der Thermostatventile auf Basis von Heizkörperdaten) und Verfahren B (raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 – präziser und für den Effizienzbonus innerhalb der BEG erforderlich). Ohne korrekten Abgleich können bis zu 30 % der Heizenergie durch hydraulische Überversorgung einzelner Heizkreise verloren gehen.
Wie wird die Nenn-Heizleistung der neuen Anlage korrekt ermittelt?
Grundlage ist DIN EN 12831, die die Heizlast raumweise aus Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten berechnet. In Berlin (Normaußentemperatur –12 °C nach DIN/TS 12831-1) liegt der spezifische Wärmebedarf für unsanierte Altbauten aus 1960–1990 typisch bei 60–90 W/m². Ein häufiger Planungsfehler: die Leistung des alten Kessels übernehmen – dieser ist erfahrungsgemäß 30–50 % überdimensioniert, was zu Taktbetrieb und schlechter Jahresarbeitszahl führt. Der Warmwasser-Spitzenbedarf darf nur mit korrekter Speicherpufferberechnung in die Auslegung einfließen.
Was schreibt VDI 2035 beim Heizungsaustausch für die Wasseraufbereitung vor?
VDI 2035 Blatt 1 (Steinbildungsschutz) und Blatt 2 (Korrosionsschutz) sind anerkannte Regeln der Technik und bei Wärmeerzeugern über 50 kW oft Herstellervoraussetzung für die Gewährleistung. Kernwerte: pH-Wert 8,2–10,0 bei Stahlsystemen, 7,5–9,0 bei Aluminium-Wärmetauschern; elektrische Leitfähigkeit maximal 100 µS/cm. Beim Tausch eines Stahlkessels gegen Aluminium oder Edelstahl muss das gesamte System gespült und neu konditioniert werden – Magnetit-Schlamm aus dem Altkessel schädigt andernfalls den neuen Wärmetauscher innerhalb weniger Monate.
Welche Vorlauftemperatur ist entscheidend für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe?
Die Jahresarbeitszahl (SCOP nach DIN EN 14825) sinkt je 1 °C Vorlauftemperaturerhöhung um rund 2–3 %. Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe gilt näherungsweise: 35 °C Vorlauf ergibt SCOP ≥ 3,5; bei 55 °C Vorlauf typisch nur noch 2,2–2,5. Bestehende Heizkörper lassen sich mit der vereinfachten Übertragungsformel Q_neu = Q_alt × [(T_VL_neu – T_RL_neu) / (T_VL_alt – T_RL_alt)]^1,3 prüfen. Häufiges Ergebnis: Vorhandene Radiatoren leisten bei 45 °C Vorlauf bereits ausreichend – ein kostenintensiver Heizkörpertausch ist dann nicht nötig.
Wie hoch ist die BEG-Förderung beim Heizungsaustausch aktuell (Stand 2025)?
Das BAFA fördert über die BEG-EM (Einzelmaßnahmen) Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Solarthermie. Grundfördersatz: 30 % der förderfähigen Kosten (Bemessungsgrundlage max. 30.000 € beim Einfamilienhaus). Klima-Geschwindigkeitsbonus: +20 % bei Austausch einer noch funktionsfähigen Gas-, Öl- oder Kohleheizung (befristet bis 31.12.2028). Einkommensbonus: +30 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr. Alle Boni sind kumulierbar bis max. 70 %. Wichtig: Der Antrag muss vor Beauftragung des Fachbetriebs gestellt werden – ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn schließt die Förderung vollständig aus.
Was ist beim Membranausdehnungsgefäß (MAG) beim Heizungsaustausch zu beachten?
Das MAG muss nach DIN EN 12828 für das neue System neu ausgelegt werden. Der Gasvordruck entspricht der statischen Anlagenhöhe (Faustregel: 0,1 bar je Meter Gebäudehöhe plus 0,3 bar Sicherheitszuschlag). Ein falsch dimensioniertes MAG aus der Altanlage verursacht häufigen Druckabfall, Sicherheitsventil-Ansprechen oder Überdruck-Korrosion im geschlossenen Kreislauf. Bei Wärmepumpenanlagen mit Pufferspeicher muss das Wasservolumen aller Heizkreise und des Speichers gemeinsam in die MAG-Berechnung einfließen – ein in der Praxis häufig unterschätzter Fehler.
Welche Genehmigungen und Vorlaufzeiten sind beim Heizungsaustausch einzuplanen?
Gasbrennwerttherme: genehmigungsfrei, Schornsteinfegerabnahme erforderlich. Luft-Wasser-Wärmepumpe im Freien: In Berlin je nach Abstandsfläche ggf. Baugenehmigungspflicht (BauO Bln § 6) sowie schalltechnischer Nachweis nach TA Lärm (Immissionsrichtwert nachts je nach Gebietstyp 35–40 dB(A)). Elektrischer Netzanschluss: Meldung beim Netzbetreiber nach § 19 NAV; Anlagen über 12 kW Nennleistung benötigen in Berlin typisch 4–8 Wochen für den Zählerumbau. Kältemittelkreis: Dichtheitsprüfung und Dokumentation nach EU-F-Gase-Verordnung Nr. 517/2014 durch zertifizierten Techniker ist Pflicht.
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Technische Grundlagen dieser Seite stützen sich auf GEG (2024), DIN EN 12831, DIN EN 12828, VDI 2035 sowie die aktuellen BEG-EM-Förderrichtlinien des BAFA.

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