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Aufzugstechnik & Einbau

Personenaufzug einbauen lassen – Fachbetrieb Berlin

Ein Personenaufzug im Bestand stellt andere Anforderungen als ein Neubau-Aufzug: Schachtgrubentiefe, Überfahrt und Tragfähigkeit der Deckenkonstruktion müssen mit der vorhandenen Gebäudestruktur kompatibel sein – und das erfordert früh im Planungsprozess eine präzise Abstimmung von Aufzugstyp, Antrieb und Schachtabmessung.

Die Wahl zwischen Treibscheibenaufzug (MRL), Hydraulikaufzug und Spindelaufzug entscheidet über Schachttiefe, Energieeffizienz und Wartungsintervalle – und damit über die Gesamtkosten über den Lebenszyklus. Die wichtigsten technischen Entscheidungsgrundlagen sind hier kompakt aufbereitet.

Leistungsumfang

Was umfasst Personenaufzug einbauen lassen?

  • Schachtaufmaß, Tragwerksanalyse & Typenauswahl (Antrieb, Nutzlast, Kabinengröße)
  • Baugenehmigung & Anzeige bei der Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)
  • Schachtbau oder Schachtanpassung (Gruben-, Wand- und Deckenarbeiten)
  • Aufzugsmontage inkl. Führungsschienen, Antrieb, Steuerung & Sicherheitseinrichtungen
  • Elektroanschluss, Kabinenbeleuchtung & Notbeleuchtung nach EN 81-20
  • Abnahmeprüfung durch ZÜS & Übergabe mit vollständiger Betriebsdokumentation

Bestandseinbauten erfordern häufig eine Verstärkung der Grubenbodenplatte sowie eine brandschutztechnische Bewertung aller Schachtdurchbrüche – beides wird vor Montageplanung geprüft und im Leistungsumfang berücksichtigt.

ab 320 kgNennlast Standard-Wohnaufzug (EN 81-20)
±10 mmHaltepunktgenauigkeit unter Nennlast (EN 81-20)
alle 2 JahreZÜS-Wiederholungsprüfung nach BetrSichV
ab 22 mFeuerwehraufzugspflicht Gebäudehöhe (BauO Bln)
Antriebsprinzipien im Vergleich: Traktion, Hydraulik, Spindel – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

MRL-Aufzug: Schachtkopf, Steuerung und Belüftung richtig planen

Beim maschinenraumlosen Aufzug (MRL) sitzen Antrieb und Steuerung im Schachtkopf oder in einer wandintegrierten Steuerungsnische neben der obersten Haltestelle — kein separater Maschinenraum über dem Schacht. Daraus folgt eine erhöhte Anforderung an die Schachtkopfhöhe: Je nach Nenngeschwindigkeit und Herstellerkonzept sind 3 400–3 600 mm Lichtmaß über der Oberkante der obersten Türschwelle einzuplanen; bei v = 1,0 m/s können bis zu 3 800 mm erforderlich werden.

Die Schachtbelüftung ist nach EN 81-20 sicherzustellen; als Richtwert gilt eine freie Lüftungsöffnung von mindestens 1/100 der Schachtquerschnittsfläche, nicht unter 100 cm². Wird diese Öffnung nachträglich durch Verkleidungen, Installationskanäle oder brandschutztechnische Maßnahmen verdeckt, drohen Abnahmeversagen durch die ZÜS und kostspielige Nachbesserungen.

Cutaway-Zeichnung des MRL-Schachtkopfs mit freier Lüftungsöffnung, Steuerschrank, Triebwerk und Warnung vor verdeckter Öffnung.
Im Überblick

Aufzugstypen: Antriebsprinzip und Einsatzbereich

Treibscheiben-MRL (elektrisch)

Dominierender Typ im Wohn- und Gewerbebau. Kein Maschinenraum, Gegengewicht reduziert den Energiebedarf erheblich, Förderhöhen bis über 60 m. IE3-Motoren mit Frequenzumrichter sind seit 2022 Standard; Haltepunktgenauigkeit bis ±2 mm erreichbar.

Hydraulikaufzug

Kolben-Zylinder-Antrieb, ideal bis ca. 18 m Förderhöhe und 4–5 Haltestellen. Kein Schachtkopfbedarf über dem letzten Stockwerk; Aggregatraum neben oder unter dem Schacht erforderlich. WHG-Anforderungen an Ölauffangwanne und Dichtheitsprüfung sind zwingend zu beachten.

Kleinstaufzug / Homelift

Nennlast 100–250 kg, oft ohne oder mit minimaler Schachtgrube, bis 4 Haltestellen. Fällt je nach Bauart unter Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU oder Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. DIN-18040-1-Konformität (barrierefreier Zugang) ist bei diesen Systemen in der Regel nicht erreichbar.

Panorama- und Außenaufzug

Freitragende Stahl- oder Glas-Stahl-Konstruktion ohne umschließenden Betonschacht. Statisch anspruchsvoll wegen fehlender Schachtsteifigkeit; Wind- und Schneelasten sind gesondert nachzuweisen. Abstimmung mit ZÜS bereits in der Entwurfsphase erforderlich.

Körperschall und Trennfuge: der häufigste und teuerste Planungsfehler

Der Aufzugsschacht muss vom umgebenden Gebäudetragwerk vollständig entkoppelt werden: eine durchgehende Trennfuge von 20–30 mm, fugenlos von der Schachtgrubensohlplatte bis zur Schachtkopfdecke, frei von Mörtelbrücken und ohne starre Leitungsdurchdringungen. Jede Überbrückung — auch durch Rohre oder Kabel ohne elastische Manschette — wirkt als direkte Schallbrücke in das Gebäude.

VDI 2566 Blatt 1 definiert Beurteilungskurven für Körperschall aus haustechnischen Anlagen; für Aufzüge gilt in Wohn-Schlafräumen in der Regel Kurve Kr 25. Das konstruktive Mittel sind elastomere Lagerplatten (z. B. Sylomer®, Sylodyn®) unter der Schachtbodenplatte und an allen Wandanschlüssen. Nachträgliche Entkopplung nach Fertigstellung kostet erfahrungsgemäß 15 000–40 000 EUR und erfordert partielle Schacht-Demontage.

Interaktiv

Investitionskosten-Schätzung Personenaufzug

Richtwert für MRL-Traktionsaufzug 630 kg, Standardkabine, Stahlschacht (Neubau Berlin) — Ansatz pro Haltestelle inkl. anteiliger Schachtkonstruktion und Montage. Hydraulikantrieb: Aufschlag ca. +10 %; Nennlast 1.000 kg: +20 %; Komfort-/Panoramaausstattung: +15–30 %; Bestandseinbau mit Schachtnachrüstung: +25–50 %. Baugenehmigung und ZÜS-Abnahme (ca. 2.500–4.500 EUR) gesondert.

Aufzugtechnik inkl. Schachtbau (Antrieb, Kabine, Steuerung, Schacht)
Richtkosten inkl. Arbeit

Unverbindlicher Richtwert – der genaue Preis hängt von Untergrund, Aufwand und Ausführung ab.

Im Vergleich

MRL vs. Hydraulik vs. Kleinlift: Entscheidungsmatrix

KriteriumMRL TreibscheibeHydraulikaufzugKleinlift / Homelift
Max. Förderhöhe60 m und mehrbis ca. 18 mbis ca. 10 m
Nenngeschwindigkeit0,63–2,5 m/s0,15–0,63 m/s0,15–0,3 m/s
Schachtkopf-Lichtmaß3 400–3 800 mmbis 2 500 mmbis 2 000 mm
Schachtgrube1 000–1 400 mm1 000–1 200 mm0–600 mm
Maschinenraum nötigneinja (Aggregatraum)nein
DIN 18040-1 erfüllbarjajai. d. R. nein
WHG-Pflichtenkeineja (Öl, Wannen)keine
Jahresbetriebskostenmittelhöher (Ölservice)niedrig
Pflichtmasse nach EN 81-20: Schachtgrube, Fahrkabine und Schachtkopf – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Feuerwehraufzug nach EN 81-72: Pflicht, Zusatztechnik und Mehrkosten

Die Berliner Bauordnung (BauO Bln § 35) schreibt Feuerwehraufzüge für Gebäude vor, bei denen der Fußboden des höchsten Aufenthaltsraums mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt. Der Aufzug muss EN 81-72 entsprechen: gesicherter Vorhaltebetrieb für die Feuerwehr, Stromversorgung aus dem Sicherheitsstromkreis, Feuerwehrhauptschalter im Erdgeschoss und abschließbares Bedienfeld in der Kabine (Typ-B-Schlüssel nach DIN 14620).

Die Zusatztechnik umfasst typischerweise eine Schacht-Druckbelüftungsanlage (Überdruck gegen Raucheintritte, Zielwert ≥ 50 Pa nach EN 12101-6), hitzebeständige Verkabelung, Evakuierungssteuerung und erhöhte Kabinentraglast (mind. 630 kg nach EN 81-72). Mehrkosten gegenüber einem Standardaufzug: 18 000–35 000 EUR; die Druckbelüftungsanlage allein schlägt mit 8 000–15 000 EUR zu Buche.

Cutaway eines Feuerwehraufzug-Schachts mit Druckbelüftungsanlage, hitzebeständiger Verkabelung, Evakuierungssteuerung und Kabine mit erhöhter Traglast.
Preise & Kosten

Was kostet ein Personenaufzug einbauen?

Richtwerte für den Berliner Markt, inkl. Montage, ohne Schachtbau und Genehmigungen. Preise netto, Stand 2025.

LeistungPreis-Spanne (Richtwert)
Kleinstaufzug / Homelift (2–3 Haltestellen, bis 250 kg)18 000–38 000 EUR
Standard-Wohnaufzug MRL (3–5 Haltestellen, 320–630 kg)55 000–95 000 EUR
Hydraulikaufzug (4–5 Haltestellen, bis 1 000 kg)45 000–80 000 EUR
Gewerblicher MRL-Aufzug (6+ Haltestellen, 630–1 000 kg)80 000–140 000 EUR
Aufpreis Feuerwehraufzug EN 81-72 inkl. Druckbelüftung18 000–35 000 EUR
Schachtbau Neubau in Beton (je Haltestelle, ca.)8 000–18 000 EUR
Statik, Planung, Genehmigungsunterlagen4 000–12 000 EUR
Jahreswartungsvertrag inkl. ZÜS-Koordination1 200–3 500 EUR/Jahr

Richtwerte für Berlin/Brandenburg, projektabhängig — kostenloses Festpreis-Angebot anfragen.

Aufzug-Nachrüstung im Bestand: Statik, BauO Bln und Genehmigungspflicht

Die Nachrüstung eines Personenaufzugs in ein bestehendes Berliner Gebäude erfordert eine Baugenehmigung nach BauO Bln sowie — nach erfolgter Montage — die Erstabnahme durch eine ZÜS. Für Deckendurchbrüche und Wandöffnungen im Schachtverlauf sind statische Nachweise der neu eingeleiteten Lasten beim zuständigen Bezirksamt einzureichen; ab Gebäudeklasse 4 wird ein Prüfsachverständiger für Standsicherheit eingebunden.

Brandschutztechnisch gilt kein vollständiger Bestandsschutz: Aufzugsschachttüren müssen auch in Bestandsgebäuden mindestens den Feuerwiderstand E 30 aufweisen; ältere Schachttüren sind zu ersetzen. Häufig unterschätzter Kostenposten: die Ertüchtigung der Fundamentplatte oder Schachtgrubensohlplatte, die beim nachträglichen Einbau oft nicht die erforderliche Traglast für Puffer und Grubensohllasten aufweist.

Lösungs-Finder

Antriebskonzept-Finder: Welcher Aufzugtyp passt?

Was beschreibt Ihre Einbausituation am besten?

Empfehlung: MRL-Traktionsaufzug (PM-Antrieb) — Maschinenraumloser Seilzugaufzug mit Permanentmagnet-Synchronmotor. Nenngeschwindigkeit 1,0–1,6 m/s, Nennlast 630–1.600 kg. Energieeinstufung VDI 4707 Klasse B (Standby-Leistung < 300 W). Kein separater Maschinenraum; Triebwerk im Schachtkopf. Normreferenz: EN 81-20/50. Einschränkung: Schachtkopfhöhe mind. 3.500 mm über letzter Haltestelle erforderlich; unterschreiten erfordert Sonderlösung (Flachdeckensystem).
Empfehlung: Hydraulikaufzug mit Kurzhubkolben — Direkthydraulischer Antrieb, Unterfahrt ab 150 mm realisierbar. Max. Nenngeschwindigkeit 0,63 m/s, Nennlast bis 1.000 kg. Aggregatraum (ca. 2–4 m²) in Schachtnähe erforderlich. VDI 4707 Energieklasse D–E. Einschränkung: Öltemperatur-Management bei > 400 Starts/Tag beachten; Hydrauliköl nach WHG wassergefährdungsrechtlich als WGK 1 ausführen, doppelwandiger Behälter bei Grundwassernähe Pflicht.
Empfehlung: Riemen- oder Kettenantrieb ohne Grube (schachtloser Aufzug) — Selbsttragende Schachtkonstruktion aus Stahl oder Glas, Unterfahrt 0–50 mm. Tragfähigkeit 250–400 kg (2–4 Personen). Einschränkung: Nicht barrierefrei nach DIN 18040-1 (Mindest-Innenmaß 1,1 × 1,4 m selten erreichbar mit Nullschwellen-System); max. 3–4 Haltestellen wirtschaftlich sinnvoll. Schallschutznachweise im Bestand kritisch prüfen — Körperschallübertragung auf Decken ohne Entkopplungslager häufige Fehlerquelle.
Empfehlung: Getriebeloser MRL-Antrieb 1,6–2,5 m/s mit Gruppensteuerung — PM-Synchronantrieb mit Frequenzumrichter (VF-Regelung), VDI 4707 Energieklasse A (Standby < 50 W). Bei > 200 Nutzern und > 8 Stockwerken: Gruppensteuerung (2–4 Aufzüge) mit Traffic-Management-System. Hinweis: Round-Trip-Time-Berechnung nach ISO 8100-32 für Wartezeitnachweis (Büro-Zielwert ≤ 30 s) durch Fachplaner erforderlich. Ab 2 Anlagen rückspeisefähige Umrichter (Regenerative Drive) wirtschaftlich — Einsparung 15–25 % gegenüber resistivem Bremswiderstand.
Empfehlung: Kleiner Wohnaufzug nach EN 81-41 (Vertikalplattformlift) oder EN 81-21 — EN 81-41: Tragfähigkeit 250–400 kg, max. 0,15 m/s; EN 81-21 (neue Aufzüge in Bestandsgebäuden): bis 0,63 m/s, 400–630 kg. Schachtquerschnitt ab ca. 1,0 × 1,0 m realisierbar. Einschränkung: EN 81-41-Anlagen häufig nicht baugenehmigungspflichtig (Landesrecht prüfen), jedoch kein Ersatz für barrierefreien Aufzug nach DIN 18040-1 (Pflichtmaße: Innenraum 1,1 × 1,4 m, lichte Türbreite 900 mm). Als Komfort- und Mobilitätshilfe geeignet.
Technische Daten

Technische Kennwerte: Personenaufzug nach EN 81-20 (Orientierungswerte Wohnbau)

Nennlast (Stufen)320 kg (4 P.) / 450 kg (6 P.) / 630 kg (8 P.)
Nenngeschwindigkeit (3–5 Stopps)0,63 m/s
Nenngeschwindigkeit (ab 5 Stopps)1,0 m/s
Mindest-Kabinengrundfläche DIN 18040-11 100 mm × 1 400 mm (Rollstuhl-tauglich)
Mindest-Türlichtmaß (Barrierefreiheit)900 mm Breite × 2 100 mm Höhe
Schachtkopfhöhe MRL (v = 0,63 m/s)≥ 3 400 mm über OK oberster Türschwelle
Schachtkopfhöhe MRL (v = 1,0 m/s)≥ 3 600 mm über OK oberster Türschwelle
Schachtgrubentiefe MRL (Standard)1 000–1 200 mm
Haltepunktgenauigkeit EN 81-20±10 mm unter Nennlast
Belüftungsöffnung Schacht≥ 1/100 Schachtquerschnitt, mind. 100 cm²
Kabinenluftschall (VDI 2566 Richtwert)≤ 55 dB(A) während der Fahrt
Barrierefreie Kabinen-Konfigurationen: DIN 18040-1 vs. DIN 18040-2 – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Hydraulikaufzug: Öl, Leckageschutz und WHG-Pflichten

Hydraulische Aufzüge verwenden Drucköl — klassisch Mineralöl der Klasse HLP nach DIN 51524, zunehmend biologisch schnell abbaubare Esteröle (HEES-Klasse nach ISO 15380). Nach § 62 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) sind Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen so zu errichten, dass keine Gewässerverunreinigung eintreten kann: dichte Auffangwanne mit ausreichendem Rückhaltevolumen, Leckageüberwachung und regelmäßige Dichtheitsprüfung des Aggregats.

In Wasserschutzgebieten Zone I und II ist der Einsatz von Mineralöl grundsätzlich unzulässig — hier sind HEES-Esteröle Pflicht. Für Anlagen ab Gefährdungsstufe 1 (Mineralöl-Hydraulik) schreibt das WHG eine Sachverständigenprüfung alle 5 Jahre durch einen nach WHG anerkannten Sachverständigen vor — eine in der Praxis häufig nicht termingerecht wahrgenommene Betreiberpflicht mit Bußgeldrisiko.

Querschnitt eines Hydraulikaufzugs: Zylinder, Öltank mit Pumpe, doppelwandige Auffangwanne und Leckagesensor zum WHG-konformen Ölschutz.
Zeitlicher Ablauf

Projektablauf: Von der Planung bis zur ZÜS-Abnahme

  • Bedarfsanalyse, Typenauswahl und Voranfrage Bezirksamt1–3 Wochen
  • Schacht- und Statikplanung, Ausschreibung Aufzug4–8 Wochen
  • Baugenehmigung Bezirksamt Berlin4–16 Wochen
  • Schachtbau (Grube, Wände, Schachtkopf)3–8 Wochen
  • Elektro- und Datenleitungsvorinstallation1–2 Wochen
  • Aufzugsmontage, Einregulierung und Probefahrt2–4 Wochen
  • Erstprüfung und Abnahme durch ZÜS1–2 Wochen
  • Übergabe, Einweisung Betreiber, Prüfbuch anlegen1 Woche

Haltepunktgenauigkeit: ±10-mm-Norm und Nachregelautomatik

EN 81-20 verlangt, dass die Kabine unter Nennlast eine Haltestelle auf ±10 mm genau anfährt. Bei Hydraulikaufzügen ohne Nachregelautomatik oder bei älteren Treibscheiben-Aufzügen ohne Frequenzumrichter entsteht durch den Lastabfall beim Aussteigen eine Aufwärtsdrift, die diesen Toleranzbereich verlässt — erkennbar als störende Stufe zwischen Kabinenflur und Haltestellenniveau.

Die Lösung ist eine Nachregelautomatik (Re-Leveling): Die Steuerung detektiert Positionsabweichungen per induktivem Geber oder Absolutwertencoder und korrigiert auf ±2–5 mm. Für barrierefreie Aufzüge nach DIN 18040-1 wird eine Haltepunktgenauigkeit von ±5 mm empfohlen; fehlt die Nachregelautomatik, ist die geforderte stufenlose Überfahrt bei schwankenden Lasten dauerhaft nicht gewährleistbar.

Interaktiv

Fördermengen-Check: Aufzuganzahl und Nenngeschwindigkeit

Orientierungswerte nach VDI 4707 Nutzungsklassen (Starts/Jahr) und Verkehrsplanung. Eingabe: Gesamtzahl der Gebäudenutzer (alle Etagen). Wartezeit-Richtwerte: Wohnen ≤ 60 s, Büro ≤ 30 s, Hotel ≤ 40 s. Stockwerkzahl und Nutzungsart präzisieren die Empfehlung.

Nutzer im Gebäude (alle Etagen)

Mörtelbrücken in der Trennfuge: teuerster Planungsfehler

Jede Überbrückung der Schacht-Trennfuge durch Mörtelreste, Leitungen ohne Manschette oder Stahleinbauteile leitet Körperschall direkt ins Gebäude. Die Ursache ist nach Fertigstellung schwer lokalisierbar; eine vollständige Sanierung erfordert im schlechtesten Fall den partiellen Rückbau des Schachts — oft teurer als der Aufzug selbst.

ZÜS-Termin frühzeitig reservieren

Berliner ZÜS-Kapazitäten (TÜV, DEKRA, GTÜ) sind eng; Wartezeiten auf Erstprüfungstermine betragen aktuell 4–8 Wochen. Wird der ZÜS-Termin erst nach Abschluss der Montage angefragt, riskiert der Betreiber, dass der Aufzug fertig, aber nicht in Betrieb genommen werden darf.

DIN 18040-1: Barrierefreiheit beginnt vor der Aufzugstür

Ein normgerecht ausgeführter Aufzug nach DIN 18040-1 allein genügt nicht: Vor der Tür ist eine Bewegungsfläche von mindestens 1 500 mm × 1 500 mm freizuhalten. Wird diese im Bestandsflur unterschritten, ist formal keine DIN-18040-1-Konformität gegeben — auch wenn die Kabine alle Maße erfüllt.

Energieklassen nach VDI 4707 Blatt 1: Skala A bis G mit Verbrauchskennwerten – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Luftschall in der Kabine: 55-dB-Richtwert und konstruktive Stellschrauben

EN 81-20 enthält keine Grenzwerte für den Schalldruckpegel im Kabineninneren. VDI 2566 Blatt 1 empfiehlt als Stand der Technik maximal 55 dB(A) bei Nennfahrt — ein Wert, der bei mangelhafter Konstruktion oder Wartungsverzug rasch überschritten wird. Hauptquellen: Führungsrollengeräusche (Verschleiß, fehlendes Schienenfett), Türantriebslärm und Antriebsgeräusche aus dem Schachtkopf.

Konstruktive Stellschrauben: elastomere Entkopplung des Kabinenrahmens vom Fahrgestell (Gummi-Metall-Elemente, Sylomer-Lagerblöcke), gedämmte Kabinenpaneele mit aufgeklebten Schwerschichtmatten, weichgedichtete Türblätter und ein geregelter Türantrieb mit definierten Schließkraft-Grenzen nach EN 81-20. Fehlendes Schienenfett allein erhöht den Kabinengeräuschpegel innerhalb weniger Betriebsmonate um 5–10 dB.

Querschnitt einer Aufzugskabine mit elastomerer Entkopplung, Schwerschichtmatten, Türdichtung und geregeltem Türantrieb zur Luftschall-Dämmung.
So gehen wir vor

Genehmigungsweg in Berlin: Von der Planung bis zur Betriebserlaubnis

1

Voranfrage Bezirksamt

Klärung Baugenehmigungspflicht, Abstandsflächen, ggf. Befreiungstatbestände. Bei Nachrüstung im Bestand: Bestandsaufnahme und Abgleich mit aktuellen BauO-Bln-Anforderungen, Identifikation baurechtlicher Hürden frühzeitig.

2

Bauantrag mit aufzugsspezifischen Unterlagen

Einreichung: Schacht-Grundrisse, Schnitte, statischer Nachweis für neue Lasteinleitungen, Brandschutzkonzept mit Angabe der Schachttür-Feuerwiderstandsklasse. Ab Gebäudeklasse 4 mit Prüfsachverständigem für Standsicherheit abstimmen.

3

Herstellerdokumentation vorbereiten

Vor Erstprüfung der ZÜS bereitzustellen: EU-Konformitätserklärung nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, Risikobeurteilung, Prüfbescheinigungen für sicherheitsrelevante Bauteile (Bremse, Fangvorrichtung, Geschwindigkeitsbegrenzer).

4

Erstprüfung durch ZÜS

Gesetzlich vorgeschriebene Prüfung vor Inbetriebnahme durch TÜV, DEKRA oder GTÜ. Prüfumfang: Vollständigkeit der Dokumentation, Funktions- und Sicherheitsprüfung (Fangversuch, Begrenzerschaltung, Pufferwirkung, Haltepunktgenauigkeit).

5

Prüfbuch anlegen und Betrieb aufnehmen

Nach bestandener Erstprüfung: Prüfbuch mit Abnahmeprotokoll anlegen, Wartungsvertrag abschließen, Prüffristen eintragen — jährliche Prüfung durch befähigte Person nach TRBS 1203, ZÜS-Wiederholungsprüfung alle 2 Jahre.

ZÜS, befähigte Person und BetrSichV: Wer prüft wann — und was bei Versäumnis

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) klassifiziert Personenaufzüge als überwachungsbedürftige Anlagen. Das Prüfsystem ist zweistufig: Erstprüfung vor Inbetriebnahme durch eine ZÜS, danach Wiederholungsprüfung durch ZÜS alle 2 Jahre sowie jährliche Prüfung durch eine 'befähigte Person' — eine dokumentiert qualifizierte Fachkraft nach TRBS 1203, betriebsintern oder fremdvergeben.

Prüfpflichten-Ablauf nach BetrSichV: Erstabnahme bis Notruf-Test – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)
Cutaway eines stillgelegten Aufzugs mit Absperrung und fehlender ZÜS-Prüfplakette am Schacht als Folge versäumter Prüfung.

Bei versäumter ZÜS-Prüfung ist der Aufzug unverzüglich außer Betrieb zu nehmen; die Wiederzulassung setzt eine Nachholprüfung voraus. Haftungsrechtlich gilt die fehlende Prüfbescheinigung als grob fahrlässige Verletzung der Betreiberpflicht — der Versicherungsschutz kann im Schadensfall entfallen. Berliner Betreiber sollten ZÜS-Termine mindestens 6 Wochen im Voraus buchen, da Kapazitäten in Ballungsräumen saisonal eng sind.

Kurz erklärt

Wichtige Begriffe rund um Personenaufzug einbauen

MRL (Machine Room Less)
Maschinenraumloser Aufzug; Antrieb und Steuerung sitzen im Schachtkopf oder in einer Wandnische neben der obersten Haltestelle — kein separater Maschinenraum erforderlich.
ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle)
Staatlich anerkannte Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ); führt gesetzlich vorgeschriebene Erstprüfungen und Wiederholungsprüfungen überwachungsbedürftiger Anlagen nach BetrSichV durch.
Schachtkopfhöhe
Lichter Abstand von der Oberkante der obersten Haltestellen-Türschwelle bis zur Schachtdeckenunterkante; bestimmt, ob MRL-Technik realisierbar ist oder ein Maschinenraum über dem Schacht benötigt wird.
Schachtgrube
Vertiefung unter der untersten Haltestelle; dient als Sicherheitsfreiraum für Montagepersonal und nimmt Puffer sowie ggf. Ölsumpf (Hydraulik) auf. Mindesttiefe nach EN 81-20: 1 000 mm.
BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
Deutsche Verordnung über Sicherheit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln; klassifiziert Aufzüge als überwachungsbedürftige Anlagen und legt Prüfpflichten und -fristen fest.
Haltepunktgenauigkeit
Maß für die Positioniergenauigkeit der Kabine gegenüber dem Haltestellenniveau; EN 81-20 fordert ±10 mm, DIN 18040-1 empfiehlt ±5 mm für barrierefreie Aufzüge.
WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
Deutsches Bundesgesetz zum Schutz der Gewässer; für Hydraulikaufzüge relevant, da Drucköl als wassergefährdender Stoff eingestuft ist — mit Pflichten zu Auffangwannen, Leckageschutz und Sachverständigenprüfung.
EN 81-72 (Feuerwehraufzüge)
Europäische Norm für Aufzüge im Feuerwehreinsatz; definiert Zusatzanforderungen wie Sicherheitsstromversorgung, Schachtdruckbelüftung, Typ-B-Schlüsselbedienfeld und erhöhte Kabinentraglast.

Personenaufzug einbauen Fragen & Antworten

Welche Schachtgrubentiefe und Überfahrt sind für einen Personenaufzug im Bestand mindestens erforderlich?
Die erforderliche Schachtgrubentiefe ist in EN 81-20 geschwindigkeitsabhängig definiert: Bei Nenngeschwindigkeit 0,63 m/s liegt sie typisch bei 1,0–1,1 m, bei 1,0 m/s bei ca. 1,5 m – der genaue Wert ergibt sich aus Pufferauslegung und Einfahrweg. Die Überfahrt (lichte Höhe oberhalb der obersten Haltestelle bis Deckennische) beträgt bei maschinenraumlosen Anlagen (MRL) üblicherweise 3,5–4,0 m. Ist die Grube im Bestand zu flach, lässt sie sich durch hydraulische Kurzhub-Puffer oder herstellerspezifische Flat-Pit-Sets kompensieren – diese Sonderlösungen erfordern jedoch eine gesonderte Beurteilung durch die ZÜS, da sie von den Standardvorgaben der Norm abweichen.
EN 81-20 vs. EN 81-70 – was regelt welche Norm, und gelten beide gleichzeitig?
EN 81-20:2014 (ersetzt EN 81-1) ist die sicherheitstechnische Basisnorm für Konstruktion und Einbau elektrischer Treibscheiben- und Hydraulikaufzüge; sie legt u. a. Schachttoleranzen, Puffer, Fangvorrichtung, Sicherheitskreis und Beleuchtungsanforderungen fest. EN 81-70 ergänzt diese additiv um barrierefreiheitsspezifische Anforderungen: Kabinenmaße, Anfahrgenauigkeit ≤ 10 mm, maximale Türschließkraft ≤ 150 N sowie Tableau-Beschriftung und Sprachausgabe. Ein häufiger Irrtum in der Planung: EN 81-70 gilt nicht alternativ zu EN 81-20, sondern zusätzlich – und ist immer dann verpflichtend anzuwenden, wenn das Gebäude unter DIN 18040-1 (öffentliche Gebäude) oder DIN 18040-2 (Wohngebäude) fällt.
Treibscheibenaufzug (MRL) oder Hydraulikaufzug – wann empfiehlt sich welcher Antrieb?
Der Treibscheibenaufzug ohne Maschinenraum (MRL) ist heute Standard im Wohnungsbau: geringer Energieverbrauch (typisch Klasse A oder B nach VDI 4707 Blatt 1), keine separate Hydraulikeinheit, kein Öl-Leckagerisiko. Der Hydraulikaufzug hat Vorteile bei sehr geringer Überfahrt (teilweise unter 3,0 m realisierbar), niedrigen Nenngeschwindigkeiten (bis 0,63 m/s) und kurzen Hubhöhen (bis ca. 12 m). Nachteil: Hydrauliköl gilt als wassergefährdender Stoff (WGK 1 bis WGK 2 je nach Produkt) – Lagerung und Leckagesicherung unterliegen der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen). Im Bestand mit sehr engen Platzverhältnissen kann der Hydraulikaufzug trotzdem die wirtschaftlichere Wahl sein.
Welche Genehmigungen benötige ich in Berlin für den Einbau eines Personenaufzugs?
In Berlin ist der Einbau eines Personenaufzugs nach der Berliner Bauordnung (BauO Bln) in der Regel baugenehmigungspflichtig, da er als bautechnisch relevante Anlage gilt und fast immer mit Eingriffen in Decken oder tragende Wände verbunden ist. Kleine Haushaltsaufzüge unterhalb bestimmter Tragfähigkeits- und Hubhöhengrenzen können im Einzelfall verfahrensfrei sein – dies klärt die zuständige Baubehörde. Unabhängig von der baurechtlichen Einordnung schreibt die BetrSichV, Anhang 2 Abschnitt 4, vor, die Anlage vor der ersten Inbetriebnahme einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS, z. B. TÜV oder DEKRA) anzuzeigen; erst nach erfolgreicher Prüfung darf der Aufzug in Betrieb gehen.
In welchem Turnus muss ein Personenaufzug nach der Inbetriebnahme geprüft werden?
Die BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 schreibt für Aufzugsanlagen eine wiederkehrende ZÜS-Prüfung alle zwei Jahre vor. Ergänzend verpflichtet die TRBS 3121 (Technische Regeln Betriebssicherheit: Betreiben von Aufzugsanlagen) den Betreiber zu einer jährlichen Prüfung durch befähigte Personen sowie zu anlassbezogenen Prüfungen nach Unfällen oder wesentlichen Änderungen. Parallel muss ein Wartungsvertrag nach EN 13015 mit mindestens 6-monatlichem Wartungsintervall abgeschlossen werden – er ist Voraussetzung für die ZÜS-Zulassung und hat direkten Einfluss auf Versicherungsprämien und Haftung des Betreibers.
Welche Kabinenmaße sind für einen rollstuhlgerechten Aufzug nach DIN 18040 erforderlich?
DIN 18040-2 (barrierefreie Wohngebäude) fordert eine lichte Kabinen-Mindestgröße von 1,10 m × 1,40 m (Breite × Tiefe), damit ein Rollstuhl vollständig einfahren kann. EN 81-70 ergänzt dies um eine maximale Anfahrgenauigkeit von ±10 mm (statisch und dynamisch), eine Mindesttürbreite von 0,80 m lichtem Durchgangsmaß sowie eine Haltekraft am Türrand von ≤ 150 N. Ein verbreiteter Planungsfehler: Das lichte Türmaß wird mit der Türblatt-Nennbreite verwechselt – das tatsächliche Durchgangsmaß nach Zargenmontage liegt oft 2–4 cm darunter und kann die Anforderung knapp verfehlen. Für öffentlich zugängliche Gebäude nach DIN 18040-1 gelten je nach Anforderungsstufe Kabinenmaße bis 2,0 m × 1,4 m.
Welche Folgekosten entstehen beim Betrieb eines Personenaufzugs langfristig?
Neben dem Investitionsaufwand fallen dauerhaft an: Wartungsvertrag (EN 13015) typisch 1.200–2.500 €/Jahr je nach Aufzugstyp und Servicelevel; ZÜS-Prüfungen alle zwei Jahre ca. 300–600 €; Energiekosten bei modernen MRL-Anlagen (Klasse A/B nach VDI 4707) ca. 300–800 kWh/Jahr inklusive Schachtbeleuchtung und Bereitschaftsbetrieb. Mittelfristig fallen Kosten für Tragseile (nach ca. 15–20 Jahren), Führungsschuhe und Rollen an. Oft unterschätzt wird die Steuerungsmodernisierung nach 20–25 Jahren: Ersatzteile für ältere Steuerungen sind häufig nicht mehr verfügbar; eine Erneuerung kostet realistisch 15.000–30.000 € – und wird als wesentliche Änderung erneut ZÜS-pflichtig.
Welche Planungsfehler beim Bestandseinbau führen typischerweise zu Nachtragskosten?
Der häufigste Fehler ist eine unzureichende Bauwerksanalyse vor der Ausschreibung: Wird die Tragfähigkeit der Grubenbodenplatte nicht nachgewiesen, kommen Verstärkungsmaßnahmen als teure Nachträge. Ebenfalls unterschätzt wird der Brandschutz an Schachtdurchbrüchen: Jede Öffnung durch eine Brandabschnittswand erfordert zugelassene Abschlüsse (F30/F60/F90 je nach Gebäudeklasse) – fehlt dies im Leistungsverzeichnis, wird es unverhältnismäßig teuer. Bei Hydraulikaufzügen wird der Aufstellraum des Aggregats zu spät in die Planung einbezogen, sodass Leitungen durch fremde Nutzungsbereiche geführt werden müssen. Schließlich: Schallschutz nach VDI 2566 zwischen Schacht und angrenzenden Wohnräumen wird im Bestand häufig erst nach Mieterbeschwerden nachgerüstet – was doppelt so teuer kommt wie eine Erstplanung mit entkoppelter Schachtkonstruktion.
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