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Video: Bauschutt entsorgenvon Neuwest Bauleitern empfohlen
Abbruch & Rückbau Berlin

Bauschutt entsorgen lassen in Berlin – Fachbetrieb für Abbruch & Rückbau

Bauschutt ist kein homogener Abfallstrom: Beton, Ziegel, Gipsputz und Bitumen unterliegen unterschiedlichen AVV-Schlüsseln und Entsorgungswegen. Schon eine falsche Fraktionsmischung kann aus günstig recyclefähigem Material (AVV 17 01 07, nicht-gefährlich) kostspieligen Sondermüll machen.

Entscheidend für Kosten und Rechtskonformität sind die Schadstoffvoruntersuchung auf PAK, Asbest und Künstliche Mineralfasern (KMF) sowie die sortenreine Trennung am Ort des Anfalls. Eine lückenlose Dokumentationskette – Wägeschein, Kippschein, bei gefährlichen Abfällen Begleitschein – schließt den Nachweis nach Kreislaufwirtschaftsgesetz ab.

Leistungsumfang

Was umfasst die Bauschutt-Entsorgung?

  • Schadstoffvoruntersuchung & AVV-Klassifikation (PAK, Asbest, KMF, Sulfat)
  • Sortenreine Trennung nach Fraktion: Beton, Ziegel, Gips, Bitumen getrennt erfassen
  • Containerbereitstellung & Beladung mit Achslast- und Gewichtskontrolle
  • Wägeschein-Dokumentation & Kippschein für zugelassene Entsorgungsanlage
  • Anliefer an zertifiziertes RC-Recyclingwerk oder DepV-konforme Deponie
  • Entsorgungsnachweis & Verwertungsquoten-Dokumentation nach KrWG

Für Projekte mit nachgewiesenen Schadstoffen erfolgt die Entsorgung nach TRGS 519 (Asbest) bzw. TRGS 521 (KMF) mit separater Abfalllogistik, BigBag-Verpackung und elektronischem Begleitschein (eANV) für gefährliche Abfälle.

~55 Mio. tBauschutt in Deutschland pro Jahr (größte Einzelabfallfraktion)
89 %RC-Verwertungsquote Bauschutt bundesweit
25 mg/kgPAK-Grenzwert EPA-16 — Trennung teerhaltig / bituminös
3 JahreAufbewahrungspflicht Entsorgungsnachweise (§ 23 NachwV)
AVV-Abfallschlüssel: 9 Bauschutt-Fraktionen und Nachweispflicht – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Schadstoffkataster vor dem Abbruch: Pflicht, Umfang und Haftungsrisiken

Vor jedem Abbruch mit Verdacht auf schadstoffhaltige Materialien — in der Praxis nahezu alle Bauten bis Baujahr 1993 — ist eine Schadstoffuntersuchung nach LAGA-Merkblatt M 20 Pflicht, nicht nur zum Arbeitsschutz, sondern weil die AVV-Einstufung des anfallenden Bauschutts direkt von ihr abhängt.

Asbesthaltige Baustoffe (TRGS 519), künstliche Mineralfasern (TRGS 521), PCB-haltige Fugendichtstoffe und teerhaltige Anstriche verlangen jeweils eigene Untersuchungsverfahren und Nachweisketten. Wer die Schadstoffkartierung unterlässt, riskiert im Schadensfall persönliche Haftung nach § 22 KrWG sowie erhebliche Mehrkosten durch nachträgliche Umsortierung.

Gebäude-Querschnitt mit vier markierten Schadstoffquellen vor dem Abbruch: Asbest-Rohrisolierung, KMF-Dämmwolle, PCB-Fugendichtung und Teeranstrich am Fundament.
Preise & Kosten

Was kostet Bauschutt entsorgen?

Richtpreise für Berlin; Abweichungen je nach Menge, Fraktion, Anfahrt und Marktlage möglich. Preise netto.

LeistungPreis-Spanne (Richtwert)
Betonbruch sauber getrennt (Transport + RC-Anlage)8–18 EUR/t
Mauerwerksbruch getrennt (RC-Anlage)12–25 EUR/t
Mischbauschutt Container 5 m³ (Anlieferung + Entsorgung)350–550 EUR
Gipshaltiger Bauschutt (Sonderfraktion RC-Ausschluss)45–90 EUR/t
Teerhaltiger Asphalt AVV 17 03 01* (Sonderabfall)120–250 EUR/t
Asbesthaltiges Material AVV 17 06 01* (Sonderabfall)350–600 EUR/t
Sondernutzungserlaubnis Container Straßenland Berlin30–90 EUR/Tag
eANV-Begleitschein Fremdleistung (Sternfraktionen)30–80 EUR/Nachweis

Richtwerte für Berlin/Brandenburg, projektabhängig — kostenloses Festpreis-Angebot anfragen.

eANV: Nachweispflicht bei kontaminiertem Bauschutt — was Bauherren oft übersehen

Für als gefährlich eingestufte Abfälle — erkennbar am Sternchen im AVV-Schlüssel, z. B. 17 01 06*, 17 03 01*, 17 06 01* — schreibt die Nachweisverordnung (NachwV) das elektronische Abfallnachweisverfahren vor. Jede Übergabe an einen Entsorger braucht einen vollständig ausgefüllten Begleitschein über die Bundesplattform ZKS-Abfall.

Was Bauherren oft übersehen: Als Abfallerzeuger sind sie mitverantwortlich für die korrekte AVV-Einstufung und Nachweisführung — nicht nur der Entsorger. Die Aufbewahrungspflicht für alle Entsorgungsnachweise beträgt nach § 23 NachwV drei Jahre; bei Bodenaushub mit Schadstoffverdacht gelten nach BBodSchV fünf Jahre.

Interaktiv

Entsorgungskosten-Rechner: Abbruchmasse und Containeranzahl

Volumen in m³ eingeben (Schüttvolumen nach Abbruch, nicht Bauwerksvolumen). Kalkulationsbasis: Mischbauschutt, Schüttdichte 1,4 t/m³, Entsorgung Berlin 80–130 €/t. Reine Betonfraktion: ca. 45–65 €/t. Kontaminierter Schutt (Asbest/PAK/PCB): >200 €/t Sonderentsorgung.

Schüttmasse (Mischbauschutt)
Richtkosten inkl. Arbeit

Unverbindlicher Richtwert – der genaue Preis hängt von Untergrund, Aufwand und Ausführung ab.

Im Überblick

Bauschutt-Fraktionen und ihre RC-Eignung

Betonbruch (AVV 17 01 01)

Hochwertigste RC-Fraktion; erzielt als sauber getrennter Betonbruch RC-1-Qualität und ist in tragendem Beton einsetzbar. Stahlbewehrung vorher ausbauen erhöht den Schrottwert und verbessert die RC-Einstufung.

Ziegelbruch (AVV 17 01 02)

Poröseres Gefüge als Beton — hohe Wasseraufnahme senkt RC-Körnungsqualität auf RC-2/RC-3. Mörtelanhaftungen müssen bei der RC-Aufbereitung ausgehalten werden.

Fliesen und Keramik (AVV 17 01 03)

Geringe RC-Qualität (RC-3/RC-4), meist nur für Straßen- und Wegeunterbau oder Verfüllung geeignet. Höherer Entsorgungsanteil trotz rein mineralischer Zusammensetzung.

Mischbauschutt (AVV 17 01 07)

Gemisch der obigen Fraktionen ohne nachgewiesene Schadstoffe; deutlich höhere Entsorgungskosten als getrennte Fraktionen, da RC-Anlage intern sortieren muss.

Gipshaltiger Bauschutt

Gipskarton, Anhydritestrich, Gipsputze — zwingend separat zu erfassen. Verursacht Sulfatkontamination im RC-Beton (Ettringitbildung). Eigene Entsorgungskette außerhalb des RC-Kreislaufs.

Bituminöser Asphalt (AVV 17 03 02)

PAK < 25 mg/kg; kann in zugelassenen Asphaltmischanlagen wiederverwertet werden. Vor Vermischung mit teerhaltigem Material PAK-Schnelltest unbedingt empfohlen.

LAGA M 20: Z-Wert-Klassen für RC-Baustoffe im Überblick – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Gips im Bauschutt: Eine Fraktion, die die gesamte RC-Charge unbrauchbar macht

Gipshaltige Bauteile — Gipskartonplatten, Gipsputze, Anhydritestrich — sind die kritischste Kontaminationsquelle im Bauschutt-Recycling. Sulfate aus Kalziumsulfat reagieren im Zementstein mit Aluminatphasen zu Ettringit, einer expansiven Treibreaktion, die Beton von innen sprengt.

Die DIN 4226-101 begrenzt den SO₃-Gehalt in RC-Gesteinskörnungen auf 0,6 M.-%; bereits ein Massenanteil von 3–5 % Gips im Rohbauschutt kann diese Grenze überschreiten und die gesamte Charge für RC-1/RC-2-Qualitäten disqualifizieren. RC-Anlagen lehnen solche Lieferungen ab oder rechnen sie als deutlich teureren Mischbauschutt ab.

Querschnitt eines Bauschutthaufens mit weissen Gipsplatten-Fragmenten zwischen sauberem Beton- und Ziegelbruch vor einer RC-Brechanlage mit Reject-Bunker.
So gehen wir vor

Ablauf: Bauschutt fachgerecht entsorgen

1

Schadstoffuntersuchung und Kartierung

Probenahme nach LAGA-Merkblatt M 20 vor Abbruchbeginn; Einstufung aller Fraktionen in nicht gefährlich / gefährlich (AVV-Sternschlüssel). Ergebnis bestimmt Entsorgungsweg und Kostenkalkulation.

2

Fraktionsplanung und Voranfrage RC-Anlage

Festlegen welche Materialien getrennt anfallen; Abnahmekonditionen und Qualitätsklassen bei RC-Anlage vorab klären, um Nachsortierungskosten und Rückweisung am Tor zu vermeiden.

3

Selektiver Rückbau

Gips-, Teer- und Asbestmaterialien zuerst manuell ausbauen, bevor mechanischer Abbruch beginnt — verhindert Kreuzkontamination der mineralischen Hauptfraktionen.

4

Genehmigungen einholen

Sondernutzungserlaubnis Straßenland (Container auf Gehweg/Fahrbahn), ggf. Zwischenlager-Genehmigung BImSchG, eANV-Registrierung für Sternfraktionen vorbereiten.

5

Containerstellung und Beladung

Getrennte Container je Fraktion; Überladeverbot beachten — Beladung max. bis Oberkante Container (§ 22 StVZO). Warntafeln und Blinkleuchten bei Straßenlage vorschriftsmäßig anbringen.

6

Transport mit korrekter Nachweisführung

eANV-Begleitscheine für Sternfraktionen vollständig ausgefüllt mitführen; Wiegescheine für Massennachweis drei bzw. fünf Jahre aufbewahren.

7

Verwertung und Endnachweis

RC-Anlage stellt Wiegeschein und Verwertungsnachweis aus; Deponie stellt Annahmebeleg aus. Beide gehören als Pflichtdokumente in die Bauakte.

Teerhaltiger Asphalt: Sonderstatus, Erkennung und reale Entsorgungskosten

Teerhaltiger Straßenaufbruch mit einem PAK-Gehalt (Summe EPA-16) von ≥ 25 mg/kg wird nach AVV 17 03 01* als gefährlicher Abfall eingestuft und unterliegt der vollen eANV-Nachweispflicht. Die Vermischung mit nicht teerhaltigem Asphalt (AVV 17 03 02) ist verboten und macht den gesamten Mischposten zum Sonderabfall.

Auf der Baustelle lässt sich Teer durch den Phenolphthalein-Test oder eine Schnellanalytik nach LAGA M 19 identifizieren. Die realen Entsorgungskosten für AVV 17 03 01* betragen 120–250 EUR/t — je nach Annahmestelle und PAK-Konzentration fünf- bis zehnmal mehr als für bituminösen Regelasphalt.

Lösungs-Finder

Schadstoff-Vorabcheck: Deklarations- und Nachweispflicht

Baujahr des Gebäudes und zu entfernendes Bauteil oder Material?

PAK-Verdacht (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe): Bitumenkleber vor 1975 enthält regelmäßig PAK >1.000 mg/kg. Deklarationsanalyse gem. LAGA PN 98 erforderlich. Bei Überschreitung Zuordnungswert Z2: eANV-Pflicht (elektronisches Abfallnachweisverfahren), Begleitschein, Entsorgungsnachweis. Analytikkosten: ca. 150–300 € je Probe.
Asbest-Vorabprüfung erforderlich: Ältere Bitumenbahnen und Dachpappen können chrysotilhaltige Fasereinlagen enthalten. Sichtprüfung allein reicht nicht — Faseranalyse per Phasenkontrastmikroskopie (PCM) oder REM-EDX notwendig. Bei Bestätigung: Entsorgung als Asbestabfall AVV 17 06 05*, gem. TRGS 519, ausschließlich durch zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe.
PCB-Verdacht (polychlorierte Biphenyle): Polysulfid- und Thiokol-Fugenmassen der Baujahre 1960–1985 enthalten PCB-Gehalte bis >10.000 mg/kg. Raumluftmessung bei großflächigen Fugenarbeiten empfohlen. Bei PCB >50 mg/kg im Material: Sonderabfall AVV 17 09 02*, erhebliche Mehrkosten (>250 €/t). Sanierungskonzept gem. PCB-Leitfaden des Umweltbundesamts erforderlich.
Asbest-Nachweis wahrscheinlich: Spritzasbest, Asbestzement-Rohre, Weichasbest-Ummantelungen sind in Gebäuden vor 1993 weit verbreitet. Gefahrstoffkataster gem. TRGS 519 vor Abbruchbeginn gesetzliche Pflicht (§ 16 ArbSchG). Entsorgung AVV 17 06 05* ausschließlich durch nach § 19 KrWG zugelassene Fachbetriebe. Ohne Kataster: Bußgeld und Baustopp möglich.
KMF-Einstufung prüfen (Künstliche Mineralfasern): Mineralwolle mit RAL-Gütezeichen nach Einführung 1996 gilt als nicht kanzerogen (WHO-Biopersistenz-Kriterium erfüllt). Ältere Chargen ohne Kennzeichnung: KMF-Analyse gem. TRGS 521 empfohlen. Einstufung als gefährlicher Abfall AVV 17 06 03* möglich. PSA Schutzklasse P3 beim Rückbau Pflicht.
In der Regel unkritisch. Für Verwertung als RC-Baustoff: Zuordnungstest gem. LAGA M20 (Einstufung Z0/Z1.1/Z1.2/Z2) erforderlich. Güteüberwachung des RC-Materials nach DIN EN 12620. Getrennte Erfassung sauberer Fraktionen senkt Entsorgungskosten erheblich: Betonbruch ab 45 €/t vs. Mischbauschutt ab 80 €/t Berlin.
Gefahrstoffkataster vor Abbruchbeginn gesetzliche Pflicht (TRGS 519 für Asbest, TRGS 521 für KMF). Kombiniertes Screening-Paket (PAK, Asbest, PCB, KMF) spart gegenüber Einzeluntersuchungen 30–40 %. Gutachtenkosten: ca. 800–2.500 € je nach Gebäudegröße und Bauteilvielzahl. Ohne Kataster kein rechtskonformer Abbruch möglich.
Im Vergleich

Entsorgungsoptionen im Vergleich

KriteriumGetrennte FraktionenMischbauschuttDirekttransport RC-Anlage
Entsorgungskostenam niedrigstenmittel bis hochniedrig ab ca. 20 t
Aufwand Baustellehoch (Trennlogistik)geringmittel
Erzielbare RC-QualitätRC-1 möglichRC-3 / RC-4RC-1 bei sauberem Beton
eANV-Pflichtnur Sternfraktionenseltenselten
Geeignet fürNeubau, Rohbaukleiner UmbauGroßabbruch ab 50 t
Schüttdichten der Hauptfraktionen: 7-Tonnen-Containergrenze – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Container auf der Straße stellen in Berlin: Genehmigung, Beleuchtung und Haftung

Wer einen Absetzcontainer auf öffentlichem Straßenland abstellt, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis beim Straßenverkehrsamt des zuständigen Berliner Bezirks — Bearbeitungszeit 2–5 Werktage, Gebühr je nach Bezirk und belegter Fläche 30–90 EUR pro Tag.

Nach § 32 StVO muss der Container mit retroreflektierenden Warntafeln (800 × 200 mm, Klasse RA2) und bei Dunkelheit mit batteriebetriebenen Blinkleuchten (Baustellenblinklicht) ausgestattet sein. Ohne Sondernutzungserlaubnis haften Auftraggeber und Containervermieter gesamtschuldnerisch für eventuelle Unfallfolgen.

Cutaway-Diagramm eines Straßencontainers in Berlin mit retroreflektierender Warntafel, batteriebetriebenem Blinklicht und markierter Sondernutzungsfläche.
Technische Daten

AVV-Schlüssel und technische Grenzwerte im Überblick

AVV 17 01 01Beton — nicht gefährlich
AVV 17 01 02Ziegel — nicht gefährlich
AVV 17 01 03Fliesen, Keramik — nicht gefährlich
AVV 17 01 06*Beton/Ziegel/Keramik-Gemische MIT Schadstoffen — gefährlich
AVV 17 01 07Mischbauschutt ohne Schadstoffe — nicht gefährlich
AVV 17 03 01*Bitumengemische MIT Teer (PAK ≥ 25 mg/kg) — gefährlich
AVV 17 03 02Bitumengemische OHNE Teer (PAK < 25 mg/kg) — nicht gefährlich
AVV 17 06 01*Asbesthaltige Dämmmaterialien — gefährlich
PAK-Grenzwert teerhaltig / bituminös25 mg/kg Summe EPA-16 (LAGA M 19 / ErsatzbaustoffV)
SO₃-Grenzwert RC-Gesteinskörnungmax. 0,6 M.-% (DIN 4226-101)
TOC-Grenzwert Deponierung DK I/IImax. 3 M.-% (§ 3 Abs. 2 DepV)
Aufbewahrungspflicht Entsorgungsnachweis3 Jahre NachwV § 23; 5 Jahre BBodSchV bei Schadstoffverdacht

Deponieverbot für Bauschutt: Was seit 2005 gilt und welche Pflichten daraus folgen

Seit dem 1. Juni 2005 verbietet § 3 Abs. 2 Deponieverordnung (DepV) die unbehandelte Ablagerung von Abfällen mit einem organischen Anteil (TOC) von mehr als 3 M.-% auf Deponien der Klassen I und II. Für Bauschutt heißt das: Mischbauschutt mit Holz-, Papier- oder Kunststoffresten muss vor der Deponierung sortiert und aufbereitet werden.

Reiner mineralischer Bauschutt kann — nach Einstufung anhand der Zuordnungswerte DepV Anhang 3 in eine Deponieklasse (DK 0 bis III) — direkt abgelagert werden, findet in der Berliner Praxis wegen der RC-Nachfrage aber fast immer den Weg in eine Recyclinganlage. Das Vorranggebot der Verwertung vor Beseitigung (§ 8 KrWG) verstärkt diesen Weg rechtlich.

Interaktiv

Vorsortierung am Abbruchort: Break-even Trennaufwand vs. Entsorgungsersparnis

Wie viele Fraktionen werden direkt am Abbruchort getrennt erfasst? Ziehen Sie den Regler, um den Kosteneffekt gegenüber unsortiertem Mischbauschutt (Basispreis 100 %) abzulesen.

Getrennte Fraktionen am Abbruchort

Gips und Beton nie in denselben Container

Selbst kleine Mengen Gipskarton im Betoncontainer können die gesamte RC-Charge auf SO₃ > 0,6 M.-% heben. RC-Anlagen lehnen kontaminierte Lieferungen ab oder rechnen sie als Mischbauschutt — mit bis zu dreifachem Entsorgungspreis.

Bewehrung vor Ort ausbauen spart doppelt

Stahlbewehrung im Betonbruch zieht einen Qualitätsabzug bei der RC-Anlage. Wer die Bewehrung vor dem Abbruch ausbaut, erhöht den Schrottwert (ca. 200–300 EUR/t Stahl) und senkt gleichzeitig den RC-Entsorgungspreis.

Frühe Voranfrage bei RC-Anlage lohnt sich

Abnahmekonditionen, Öffnungszeiten und Mindestmengen variieren je Anlage. In Berlin nehmen nicht alle RC-Anlagen alle Fraktionen an — wer vorab klärt, spart Nachsortierungskosten und vermeidet Rückweisung am Tor.

Entsorgungspfad Bauschutt: Von der Baustelle zur Verwertung oder Deponie – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Bauschutt zwischenlagern: Was erlaubt ist und wann eine Genehmigung nötig wird

Das vorübergehende Zwischenlagern von Bauschutt auf dem eigenen Grundstück ist bis 100 m³ Lagermenge und 6 Monate Lagerdauer genehmigungsfrei (§ 26 KrWG i. V. m. 4. BImSchV). Wird eine dieser Schwellen überschritten, ist eine förmliche Genehmigung nach BImSchG erforderlich.

Bei gefährlichen Abfällen (Sternfraktionen) gilt bereits ab 1 t eine gesonderte Lagerpflicht nach Gefahrstoffverordnung; Schutzabstände und Überdachungspflichten sind einzuhalten. Berliner Umweltbehörden prüfen bei Zwischenlagern auf Abbruchgrundstücken besonders auf Asbest- und Teerhaltigkeiten — selbst kurze unkontrollierte Lagerzeiten können Ordnungswidrigkeitsverfahren auslösen.

Querschnitt eines überdachten Bauschutt-Zwischenlagers mit dichter Bodenplatte, geschlossenen Gefahrstoffbehältern für Asbest und Teer sowie Schutzabstand zur Grundstücksgrenze.
Kurz erklärt

Wichtige Begriffe rund um Bauschutt entsorgen

AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung)
Europaweit harmonisiertes Verzeichnis aller Abfallarten mit sechsstelligem Schlüssel. Ein Sternchen (*) kennzeichnet gefährliche Abfälle mit besonderer Nachweispflicht nach NachwV.
eANV (Elektronisches Abfallnachweisverfahren)
Pflicht-Onlineplattform ZKS-Abfall für die Übergabe gefährlicher Abfälle seit 2011; ersetzt papiergebundene Begleitscheine. Grundlage: Nachweisverordnung (NachwV).
RC-Gesteinskörnung
Rezyklierte Gesteinskörnung aus aufbereitetem Bauschutt; klassifiziert in Typ RC-1 bis RC-4 nach DIN 4226-101. Nur RC-1 und RC-2 sind für tragenden Beton nach DIN EN 206 zugelassen.
Ettringit
Expansives Mineral, das entsteht wenn Sulfat (z. B. aus Gips) auf Aluminatphasen im Zementstein trifft. Treibt Beton von innen auf und verursacht Rissbildung — das Kernproblem bei Gips im RC-Bauschutt.
Selektiver Rückbau
Gezielter manueller Ausbau schadstoff- oder recyclingrelevanter Bauteile vor dem maschinellen Abbruch. Voraussetzung für hochwertige RC-Qualitäten und Pflicht bei asbesthaltigen Materialien.
DepV (Deponieverordnung)
Regelt Zuordnungswerte und Annahmebedingungen für Deponien der Klassen DK 0, I, II, III und IV. § 3 Abs. 2 DepV: Ablagerungsverbot für organisch belasteten Abfall seit 1. Juni 2005.

RC-Gesteinskörnungen im Neubeton: Zulässige Anteile, Normen und Berliner Praxis

DIN 4226-101:2017 klassifiziert rezyklierte Gesteinskörnungen in vier Typen (RC-1 bis RC-4) nach Zusammensetzung und Fremdstoffgehalt; RC-1 besteht zu ≥ 90 M.-% aus Betongestein mit ≤ 1 M.-% Fremdbestandteilen. In Kombination mit DIN EN 206 und dem deutschen Anwendungsdokument DIN 1045-2 sind bei niedrigen Expositionsklassen (≤ XC2, kein XD/XF/XA) bis zu 45 % Ersatz des Grobzuschlags durch RC-1-Körnung möglich.

Deponietypen DK 0 / DK I / DK II: Abdichtungssysteme und Kostendifferenz – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)
Querschnitt eines Beton-Probekörpers mit sichtbarem Naturkies, recyceltem Betonbruch und Zementmatrix zur Veranschaulichung zulässiger RC-Anteile.

In der Berliner Praxis fordern Baudienststellen und öffentliche Auftraggeber häufig eine Erstprüfung (Eignungsnachweis) nach DIN EN 206 Anhang D vor dem Einsatz — auch bei nachweislicher RC-1-Qualität. Der Mehraufwand für die Prüfung amortisiert sich bei Projekten ab ca. 300 m³ Beton durch die günstigere Rohstoffbeschaffung gegenüber Primärzuschlag.

Der häufigste Kostentreiber bei der Bauschutt-Entsorgung ist nicht das Material selbst, sondern die fehlende Fraktionstrennung auf der Baustelle: Ein gemischter Container kostet drei- bis fünfmal mehr als getrennte Fraktionen — und blockiert zusätzlich den RC-Kreislauf für Folgeprojekte.

Fachpraxis Abbruch & Bauschutt-Recycling

Bauschutt entsorgen Fragen & Antworten

Ab welchem PAK-Gehalt gilt Straßenaufbruch oder Bitumenmasse als gefährlicher Abfall?
Für teerhaltige Baustoffe gilt der Spiegeleintrag AVV 17 03 01* als gefährlicher Abfall ab einem PAK (EPA16)-Gehalt von ≥ 25 mg/kg Trockensubstanz (gängige Praxisschwelle nach LAGA-Empfehlung für Straßenaufbruch) – unterhalb davon greift 17 03 02 (nicht-gefährlich). Typische Hochrisikomaterialien: Straßenasphalt vor 1980 (bis 30.000 mg/kg PAK), schwarze Parkettkleber ('Schwarzkleber', Steinkohlenteer-Basis, oft > 1.000 mg/kg) und alte Teerpappe. Ein Beilstein-Vortest oder eine XRF-Schnellanalyse klärt dies vor Abbruchbeginn für ca. 50–150 € pro Probe – weit günstiger als nachträgliche Sonderentsorgung der Gesamtcharge.
Was unterscheiden die AVV-Codes 17 01 01, 17 01 02 und 17 01 07 – und warum ist das kostenrelevant?
AVV 17 01 01 steht für Beton, 17 01 02 für Ziegel, 17 01 03 für Fliesen und Keramik – alle drei sind als Einzelfraktion nicht-gefährlich und recyclingfähig (RC-Qualitätsklasse RC-1 bis RC-3). Werden sie gemischt angeliefert, gilt AVV 17 01 07 (Gemisch nicht-gefährlich): die Recyclingqualität sinkt, und viele Anlagen berechnen für Mischbauschutt 40–90 € mehr je Tonne als für sortenreine Fraktionen. Unkontrolliertes Mischen auf der Baustelle ist der häufigste und teuerste Einzelfehler bei der Bauschutt-Entsorgung.
Was regelt die Ersatzbaustoffverordnung 2023 für recycelten Bauschutt – und was ändert sich in der Praxis?
Die ErsatzbaustoffV (in Kraft seit 01.08.2023) hat die bisherigen Länder-Regelungen (LAGA M20) durch bundesweit einheitliche Einbauklassen (0+, 0, 1, 2, 3) mit verbindlichen Zuordnungswerten abgelöst. RC-Baustoffe aus Bauschutt müssen nun Güteüberwachungsnachweise mitführen – entweder ein RAL-Gütezeichen oder eine Werkseignungsprüfung des Recyclingwerks. Praktische Konsequenz: RC-Material ohne Prüfzeugnis darf in wasserwirtschaftlich sensiblen Einbausituationen nicht mehr verwertet werden. Sortenreine Anlieferung ermöglicht höhere RC-Klassen und damit bessere Verwertbarkeit des Materials.
Wann ist eine Schadstoffvoruntersuchung vor dem Abbruch rechtlich erforderlich?
Eine Schadstofferkundung ist beim Abbruchantrag nach Berliner Bauordnung (BauO Bln) in der Regel für Gebäude vor Baujahr 1995 nachzuweisen, da Asbest, KMF der alten Generation und PAK-haltige Kleber in diesem Zeitraum regulär verbaut wurden. Viele Berliner Bezirksämter verlangen dafür einen Erkundungsbericht nach dem Berliner Leitfaden 'Schadstoffe im Hochbau'. Unabhängig von der formellen Rechtspflicht gilt: Ohne Voruntersuchung riskiert der Auftraggeber, dass kontaminiertes Material in nicht-gefährlichem Bauschutt landet – was die gesamte Abbruchmasse zur gefährlichen Abfallcharge macht und die Entsorgungskosten vervielfacht.
Welche Deponieklasse (DK 0 bis DK III) nimmt welchen Bauschutt an – und wie werden die Zuordnungswerte geprüft?
Die Deponieverordnung (DepV, Anhang 3) definiert Zuordnungswerte per Eluat- und Feststoffanalyse: DK-0-Inertdeponien akzeptieren ausschließlich unbelasteten Bauschutt (Beton, Ziegel, Naturstein) mit sehr niedrigen TOC- und Schwermetall-Eluatwerten. DK I nimmt schwach belastete Gemische, DK II höher belastete Fraktionen. Sonderfall Gips: Gipshaltiger Bauschutt überschreitet wegen Sulfatauswaschung (oft > 2.000 mg/l Sulfat im Eluat) regelmäßig die DK-0-Grenzwerte und muss auf spezialisierten Gips-Deponien oder DK-I-Deponien entsorgt werden – bei Altbauten mit Gipsputz ein häufig unterschätztes Kostenproblem.
KMF-Dämmstoffe aus Abbruch: Welche Faserkategorie bestimmt den Entsorgungsweg?
Mineralwolle ist nicht gleich Mineralwolle: Glas- und Steinwolle, die vor dem 01.06.2000 hergestellt wurden, können bio-persistente Fasern enthalten (KMF-Kategorie 1 nach TRGS 521) und gelten als gefährlicher Abfall (AVV 17 06 03*). Maßgeblich ist der Kanzerogenitätsindex (KI): Ein KI < 40 gilt als bedenklich (Fasern mit KI ≥ 40 gelten als nicht krebserzeugend / freigezeichnet). Diese Wolle erfordert BigBag-Verpackung, Begleitschein und DK-II-Deponierung. Neuere Mineralwolle (Herstellung ab 2000) trägt in der Regel das KMF-Gütezeichen und ist als nicht-gefährlich (AVV 17 06 04) entsorgbar – die Unterscheidung erfordert Produktdatenblatt oder Einbaujahrnachweis.
Wie wird Bauschutt exakt gewogen und abgerechnet – was sind typische Streitpunkte?
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich in Netto-Tonnen per Wiegeschein einer geeichten Fahrzeugwaage am Entsorgungswerk – Schätzungen in m³ am Container weichen typisch 20–35 % ab. Drei häufige Streitpunkte: (1) Restfeuchte nach Regen erhöht das Gewicht messbar – Containerabdeckung ist im Auftrag zu vereinbaren. (2) Lkw-Achslasten nach StVZO begrenzen die Zuladung auf ca. 10–13 t netto je Standardfahrzeug – Überladungsverantwortung liegt beim Auftraggeber, wenn dieser die Beladung angeordnet hat. (3) Ein Tara-Wiegeschein (Leergewicht des Fahrzeugs vor Beladung) ist Voraussetzung für korrekte Nettogewicht-Abrechnung und sollte immer eingefordert werden.
Was ist der Kippschein – und welche Entsorgungsnachweispflichten gelten speziell in Berlin?
Der Kippschein (Annahmebestätigung der Entsorgungsanlage) ist der Nachweis, dass Bauschutt bei einer nach KrWG zugelassenen Anlage abgeliefert wurde. Berliner Bezirksämter verlangen diese Belege regelmäßig als Abschlussunterlage bei Bauabnahme und Rückbauprotokoll. Für gefährliche Abfälle (PAK*, Asbest, KMF*) gilt zusätzlich die Begleitschein-Pflicht – seit 2010 elektronisch über das eANV-System (elektronischer Abfallnachweis). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten nach KrWG §69 mit empfindlichen Bußgeldern. Die Aufbewahrungspflicht beträgt mindestens 3 Jahre, für gefährliche Abfälle 5 Jahre.
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Bauschutt entsorgen Referenzen & Beispiele

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Die Bauschutt-Entsorgung richtet sich nach folgenden Regelwerken – ihre Kenntnis ist Voraussetzung für eine rechts- und kostenkonforme Abwicklung:

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