Bauunternehmen für sicheres Bauen
Asbest sicher entfernen
  • Kurzfristiger Baubeginn
  • Festpreise
  • Kostenlose Besichtigung durch Bau-Experten
  • Hohe Qualität in der Ausführung
  • Transparente Abrechnung
Kostenloses Angebot erhalten
Ø Angebot innerhalb von einer Woche
Sanierung
Ausbau
Neubau
Wärmedämmung
Abriss
Baugutachten
Sonstiges

Ort des Bauvorhabens

Details zum Bauvorhaben

Dateien hierher ziehen oder klicken – bis zu 50 Dateien

Objekttyp

Einfamilienh.
Mehrfamilienh.
Wohnung
Doppelhaus
Reihenhaus
Dachgeschoss
Bungalow
Gewerbe
Video: Asbestvon Neuwest Bauleitern empfohlen
Gefahrstoffsanierung & Rückbau

Asbest entfernen lassen in Berlin – TRGS-519-konforme Sanierung vom Fachbetrieb

Asbesthaltige Baustoffe wurden in Deutschland bis 1993 verbaut – nicht nur in Dachplatten, sondern in Spachtelmassen, Bodenklebern, Rohrdämmungen und Fensterkitten. Entscheidend für das Sanierungskonzept ist die Bindungsform: Fest gebundener Asbest (Asbestzement, VAF-Fliesen) gibt Fasern nur bei mechanischer Bearbeitung frei; schwach gebundener Asbest (Spritzasbest, Flockbelag) setzt bereits bei Erschütterungen und altersbedingtem Zerfall Fasern frei und erfordert stets vollständige Einhausung mit Unterdruckhaltung nach TRGS 519.

Für Architekten und Bauherren ist das Fasertyp-Profil eines Gebäudes oft wichtiger als der reine Asbestgehalt: Amphibol-Varianten wie Krokydolith (Blauasbest) und Amosit (Braunasbest) haben eine biologische Halbwertszeit von mehreren hundert Jahren im Lungengewebe, Chrysotil-Fasern hingegen werden in Monaten bis wenigen Jahren abgebaut. In Berliner Gewerbe- und Industriebauten der 1960er–1970er Jahre ist Spritzasbest mit hohem Krokydolith-Anteil keine Seltenheit – ein Befund, der Sanierungskonzept und Freimess-Dokumentation maßgeblich beeinflusst.

Leistungsumfang

Was umfasst die Asbestentfernung?

  • Probenahme & Materialanalyse: Identifikation aller asbesthaltigen Baustoffe inkl. verdeckter Vorkommen (Kitte, Bitumenkleber, Rohrdämmung)
  • Behördenabstimmung, Entsorgungsnachweisverfahren & Sanierungsplanung nach TRGS 519
  • Einrichten der zertifizierten Schwarz-Weiß-Schleuse mit Unterdruckhaltung (5–8 Pa Differenzdruck) und Personendekontamination
  • Nassaushub-Verfahren & manuelle Materialentfernung mit H-Klasse-Absauggeräten (mind. HEPA-Filterklasse H13)
  • Raumluft-Freimessung durch akkreditiertes Labor nach VDI 3492 (Rasterelektronenmikroskopie, REM)
  • Deklarationsanalytik, normgerechte Verpackung & Entsorgung auf zugelassenen Deponien (AVV 17 06 01* / 17 06 05*)

Der gesamte Ablauf richtet sich nach TRGS 519 (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest) und der Gefahrstoffverordnung. Für Tätigkeiten mit schwach gebundenem Asbest oder bei Überschreitung definierter Expositionsschwellen ist eine behördliche Anzeige verpflichtend; die ausführenden Fachkräfte müssen die nach TRGS 519 geforderte Sachkundeschulung nachweisen.

Interaktiv

Kostenrichtwert: Asbestsanierung

Richtwert für Asbestzement-Platten (6 mm, z.B. Fassade/Dach) inkl. Rüstung, PSA Klasse P3, Absperrung und Sonderentsorgung (AVV 170605*) — netto. Spritzasbest (friabel): Gesamtkosten Faktor 2,5–3×. Vinyl-Bodenbelag: Abzug ca. 25–30 % (geringere PSA-Anforderung, kein Gerüst).

Entsorgung Asbestzement (AVV 170605*)
Richtkosten inkl. Arbeit

Unverbindlicher Richtwert – der genaue Preis hängt von Untergrund, Aufwand und Ausführung ab.

Lösungs-Finder

Risikostufe & Verfahren nach TRGS 519

Wählen Sie das passende Szenario — Baujahr, Verdachtsort und Materialzustand:

Risikostufe TRGS 519 Anlage 3 (hohe Exposition): Hochwahrscheinlich Spritzasbest (Sokalit, Limpet) — friables Material mit maximaler Faserfreisetzung. Sofortmaßnahme: Bereich sofort sperren, keine mechanische Bearbeitung, Materialprobe zur REM/EDX-Analyse durch akkreditiertes Labor. Verfahren: Nassabbruch unter Unterdruckhaltung (Differenzdruck mind. 5 Pa), ausschließlich zugelassener Fachbetrieb (§ 6 GefStoffV, DGUV Regel 101-004), Begleitmessung nach TRGS 519, Freigabemessung vor Aufhebung der Sperrzone.
Risikostufe TRGS 519 Anlage 1 (geringe Exposition): Asbestzement fest gebunden, Chrysotil-Anteil typisch 10–15 %, bei intakten Platten geringe Faserfreisetzung. Sofortmaßnahme: keine unmittelbare Gefahr, Bohren/Schleifen/Sägen unterlassen. Verfahren: Demontage im Ganzen ohne Teilung, Einzel-BigBag oder stabile Umverpackung, Anzeigepflicht mind. 2 Wochen vor Beginn (§ 37 GefStoffV), Entsorgungsnachweis AVV 170605* erforderlich.
Risikostufe TRGS 519 Anlage 2 (mittlere Exposition): Vinyl-Asbest-Platten und Bitumenkleber enthalten bis 25 % Chrysotil — bei Beschädigung mittelhohe Faserfreisetzung. Sofortmaßnahme: nicht schleifen, nicht aufbrechen, nicht trocken fegen. Verfahren: Überbelegung nach TRGS 519 bei nachweislich intaktem Belag möglich — sonst Feuchtabtrag mit Spachtelverfahren, Begleitmessung und Dokumentationspflicht.
Risikostufe TRGS 519 Anlage 1–2 je nach Bauteilzustand: Dämmpappen und Formteile in Nachtspeicheröfen enthalten häufig Amosit (Braunasbest) — toxikologisch gefährlicher als Chrysotil. Sofortmaßnahme: Ofen nicht selbst öffnen oder demontieren. Verfahren: Elektrofachbetrieb mit Asbestzulassung beauftragen, Dampfsperre und Einzelverpackung aller asbesthaltigen Teile, Begleitschein-Pflicht als gefährlicher Abfall (AVV 170605*).
Interaktiv

Entsorgungsgewicht & Deponiekosten

Asbestzement-Abbruchmaterial ist als gefährlicher Abfall (AVV 170605*) nachweispflichtig. Rohdichte Asbestzement ca. 1.950–2.050 kg/m³ — hier mit 2.000 kg/m³ gerechnet, ergibt 12 kg/m² bei 6 mm Plattendicke (4 mm: 8 kg/m², 8 mm: 16 kg/m²). Ergebnis dient als Basis für Entsorgungsnachweis und Transportgenehmigung. Deponiegebühr Sonderdeponie Berlin-Brandenburg: ca. 0,40–0,55 EUR/kg.

Asbestzement-Platten 6 mm (ca. 12 kg/m²)
Richtkosten inkl. Arbeit

Unverbindlicher Richtwert – der genaue Preis hängt von Untergrund, Aufwand und Ausführung ab.

Asbestfasertypen: Serpentin vs. Amphibol-Gruppe – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Asbestfasertypen: Serpentin vs. Amphibol-Gruppe

Chrysotil (Serpentin-Gruppe) besitzt spiralförmige Fasern mit biologisch kürzerer Halbwertszeit im Lungengewebe; Amphibol-Fasern (Krokydolith, Amosit, Aktinolith) sind starre Nadeln, die tief in die Alveolen eindringen und ein bis zu 500-fach erhöhtes Mesotheliom-Risiko bedingen — WHO-Faserdefinition: Länge >5 µm, Durchmesser <3 µm, Länge/Breite-Verhältnis >3:1.

Asbestverbot-Zeitstrahl Deutschland 1979–1993

Das erste Spritzasbest-Verbot 1979 erfasste nur offenporige Produkte mit hohem Freisetzungspotenzial; schwach gebundene Erzeugnisse wie Vinyl-Bodenbeläge und Nachtspeicher-Befüllungen folgten 1990; das vollständige Herstellungs- und Verwendungsverbot trat 1993 durch die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) in Kraft und schloss auch fest gebundene Erzeugnisse wie Faserzementplatten und Dachpappe ein.

Asbestverbot-Zeitstrahl Deutschland 1979–1993 – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)
Dreizonenplan: Schwarz-Grau-Reinzone nach TRGS 519 – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Dreizonenplan: Schwarz-Grau-Reinzone nach TRGS 519

Die Dreizonenstruktur nach TRGS 519 und BGR 197 trennt Schwarz- (kontaminierte Arbeitszone), Grau- (Körperdekontamination mit Pflichtdusche) und Reinzone durch Luftdruckdifferenz: Die Schwarzzone wird durch HEPA-H14-Abluft im Unterdruck gehalten (mindestens −40 Pa gegenüber Reinzone), sodass keine freigesetzten Fasern in angrenzende Bereiche entweichen können.

Sanierungsverfahren nach Bindungsgrad und Freisetzungsrisiko

Das Nassverfahren (Durchfeuchtung mit Wasser-Tensid-Gemisch nach TRGS 519) ist Pflichtstandard beim direkten Rückbau; Glove-Bags ermöglichen punktuelle Rohrdemontage ohne Volleinkapselung des gesamten Raums; Einschluss und Kapselung sind nach TRGS 519 nur bei nachweislich intaktem, fest gebundenem Asbest ohne erkennbare Schädigung als temporäre Maßnahme zulässig — sie ersetzen keine fachgerechte Entfernung.

Sanierungsverfahren nach Bindungsgrad und Freisetzungsrisiko – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)
Entsorgungskette: Probenahme bis Deponierung (AVV 17 06 01 / 17 06 05) – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Entsorgungskette: Probenahme bis Deponierung (AVV 17 06 01 / 17 06 05)

Asbesthaltige Abfälle werden obligatorisch als gefährlich eingestuft (AVV-Schlüssel 17 06 01* für Dämmmaterial mit reinem Asbest, 17 06 05* für asbesthaltigen Bauschutt); der Deponietyp — DK I (Inertstoff) bis DK III (Sonderabfall-Reaktoranlage) — bestimmt Transport- und Einlagerungskosten entscheidend, in Berlin/Brandenburg fallen typisch 80–180 EUR/t an, bei kontaminierter Mischfraktion deutlich mehr.

Asbest entfernen Fragen & Antworten

Welche Asbestarten kommen in Berliner Altbauten vor, und warum sind Amphibol-Fasern gesundheitlich gefährlicher als Chrysotil?
In Berliner Gebäuden der Baujahre 1950–1993 dominiert Chrysotil (Weißasbest) aus der Serpentinit-Gruppe – er steckt in Asbestzementplatten, VAF-Fliesen und Dichtungen. In Industrie- und Gewerbebauten jener Ära findet sich daneben häufig Krokydolith (Blauasbest) und Amosit (Braunasbest) aus der Amphibol-Gruppe, oft als Spritzbelag an Stahlstützen und Deckenuntersichten. Der entscheidende Unterschied ist die biologische Biopersistenz: Chrysotil-Fasern werden durch Makrophagen im Lungengewebe innerhalb von Monaten bis wenigen Jahren abgebaut. Amphibol-Fasern verbleiben hingegen mehrere hundert Jahre biologisch inert im Gewebe, akkumulieren und lösen chronische Entzündungsreaktionen aus – statistisch ist Mesotheliom weit stärker mit Krokydolith assoziiert als mit Chrysotil. Für das Sanierungskonzept gilt dennoch für alle Asbestarten dieselbe TRGS-519-Schutzklasse; bei Amphibol-Verdacht sollten Freimessung und Schleusendokumentation besonders sorgfältig geführt werden.
Was unterscheidet fest gebundenen von schwach gebundenem Asbest – und warum bestimmt diese Einteilung den Sanierungsaufwand?
Fest gebundener Asbest (FG-Asbest) – z. B. Asbestzementplatten (Wellplatten, Eternit-Fassaden), Druckrohre und VAF-Bodenfliesen – enthält die Fasern eingebettet in eine Zement- oder Kunstharzmatrix. Faserfreisetzung erfolgt nur bei Sägen, Schleifen oder Bohren. Intakte FG-Produkte können nach TRGS 519 Anlage 2 unter erleichterten Bedingungen (Tätigkeiten mit geringer Exposition) demontiert werden, sofern kein mechanisches Bearbeiten stattfindet. Schwach gebundener Asbest (SG-Asbest) – Spritzasbest, Flockbeläge, alte Asbestputze – gibt Fasern bereits bei normaler Luftbewegung, Erschütterungen oder Alterungsrissen frei. Er erfordert vollständige Folien-Einhausung mit Unterdruckhaltung, Personenschleuse und H-Klasse-Absaugung – was die Sanierungskosten gegenüber FG-Asbest um den Faktor 3–8 erhöht.
Wie funktioniert die Raumluft-Freimessung nach einer Asbestsanierung, und welcher Messwert gilt als Freigabekriterium?
Nach Abschluss der Arbeiten und Reinigung ist eine Messung durch ein akkreditiertes Messlabor Pflicht. Die Probenahme erfolgt nach VDI 3492 über Membranfilter-Kassetten; die Auswertung per Rasterelektronenmikroskopie (REM) – nur die elektronenmikroskopische Analyse kann Asbestfasern von anderen anorganischen Mineralfasern sicher unterscheiden, Lichtmikroskopie reicht dafür nicht aus. Als Freigabekriterium gilt nach TRGS 519 ein Wert von unter 500 Fasern/m³ (entspricht 0,0005 F/cm³). Zum Vergleich: Unbelastete Außenluft enthält typischerweise 10–100 F/m³. Wird der Schwellenwert überschritten, ist eine erneute Nassreinigung mit anschließender Wiederholungsmessung erforderlich. Das Freimessprotokoll ist Bestandteil der Dokumentationspflicht gegenüber Auftraggeber und zuständiger Behörde.
Warum ist Spritzasbest an Deckenkonstruktionen die aufwändigste Sanierungsform – und was ist bei gleichzeitigen Brandschutzanforderungen zu beachten?
Spritzasbest (u. a. Handelsbezeichnungen Pyrok, Limpet) wurde ab ca. 1955 als Brandschutz- und Akustikdämmung aufgespritzt und hat einen Fasergehalt von typischerweise 20–55 %. Da die Fasern nicht matrixgebunden sind, zählt er zu den kritischsten SG-Asbestprodukten. Die Sanierung erfordert vollständige Folieneinhausung, kontinuierliche Unterdruckhaltung von mindestens 5–8 Pa gegenüber dem Umgebungsdruck sowie mindestens 3-stufige Personenschleusen. Bautechnisch kritisch: Spritzasbest sitzt häufig direkt auf tragenden Stahlträgern, die nach Asbestentfernung ihren ursprünglichen Brandwiderstand verlieren. Das Sanierungskonzept muss deshalb vor Baubeginn mit dem Brandschutznachweis koordiniert werden – Ersatzmaßnahmen (Brandschutzputz, Vermiculite-Beschichtung oder Bekleidung) sind planerisch einzuplanen und dürfen nicht als Nachtrag entstehen.
Können intakte Vinyl-Asbestfliesen (VAF) mit einem neuen Bodenbelag überschichtet werden, oder ist Entfernung zwingend?
Technisch zulässig – intakte, vollflächig haftende VAF-Fliesen (Chrysotil-Anteil meist 10–25 %) dürfen nach TRGS 519 überschichtet werden, sofern der neue Belag vollflächig verklebt oder verschweißt wird und eine zukünftige Faserfreisetzung dauerhaft ausschließt. Die Maßnahme ist im Gebäudekataster und Übergabeprotokoll zu dokumentieren. Nicht empfehlenswert ist die Überschichtung wenn: künftige Bodenöffnungen (Leitungsverlegung, Renovierung) geplant sind; die Fliesen chrysotilhaltige Bitumenklebstoffe haben, die beim späteren Entfernen freigesetzt würden; oder der Untergrund Risse oder Hohlstellen zeigt. In diesen Fällen ist die kontrollierte Entfernung die technisch und haftungsrechtlich sicherere Entscheidung.
Welche Schutzmaßnahmen schreibt TRGS 519 für Asbestsanierer konkret vor – und warum sind Bartträger ausgeschlossen?
TRGS 519 unterscheidet Tätigkeitskategorien mit unterschiedlichen Schutzanforderungen. Bei Tätigkeiten geringer Exposition (Anlage 2 TRGS 519) – z. B. Demontage unversehrter Asbestzementplatten ohne Schneiden – genügen FFP3-Halbmaske, Einweg-Schutzanzug Typ 5/6 und H-Klasse-Staubsauger. Bei regulären ASI-Arbeiten mit signifikanter Faserfreisetzung ist Atemschutz P3 Pflicht – entweder Vollmaske oder gebläseunterstütztes Haubengerät (TH3P) –, ergänzt durch Einweg-Schutzanzug und das Schwarzweiß-Schleusensystem mit Körperdekontamination. Bartträger sind für alle dichtschließenden Atemschutzgeräte (Halb- und Vollmasken) nicht einsetzbar, weil bereits kurze Bartstoppeln die Gesichtsdichtung aufheben und den Schutzfaktor eliminieren. Ergänzend verlangt die Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit dem DGUV Grundsatz G 1.2 eine Pflichtvorsorgeuntersuchung für alle regelmäßig asbestexponierten Beschäftigten.
Auf welchen Deponien muss Asbestabfall entsorgt werden, und welche Schlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung sind relevant?
Asbesthaltige Abfälle sind gefährliche Abfälle im Sinne der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Relevant sind AVV 17 06 01* (Dämmmaterial, das Asbest enthält – z. B. Spritzasbest, asbesthaltige Rohrisolierungen) und AVV 17 06 05* (Baustoffe auf Asbestbasis – z. B. Asbestzementplatten, VAF-Fliesen). Fest gebundene Abfälle (17 06 05*) können auf Deponien der Klasse DK II angenommen werden, wenn sie reißfest doppelwandig verpackt und deklarationsanalytisch freigegeben sind. Schwach gebundener Asbest (17 06 01*) erfordert in der Regel DK III (Untertagedeponie oder zugelassene Sonderabfalldeponie). Die Deponiegebühren für DK III liegen je nach Standort und Anfallmenge bei 300–800 €/t – bei großen Spritzasbest-Mengen wird die Entsorgung damit zum dominierenden Kostenblock.
Welche Asbestvorkommen werden bei Berliner Sanierungsprojekten am häufigsten übersehen – und welche Konsequenzen hat ein Nachtragsfund?
Die häufigsten übersehenen Asbestquellen in Berliner Bestandsgebäuden sind: schwarze Bitumenklebstoffe unter Bodenbelägen (asbesthaltig unabhängig vom Belag selbst), Fensterkitte und Glasierungen (bis Baujahr ~1980), Wellrohr-Ummantelungen und Flanschdichtungen an Heizungs-/Lüftungsleitungen in Kellergeschossen, Brandschutzklappen-Einlagen sowie Elektroinstallationsrohre (Panzerschläuche) aus den 1960er Jahren. Ein Nachtragsfund nach Vergabe erzwingt Baustopp, Neuanzeige bei der Behörde, Ergänzungs-Sanierungsplan und Neuvergabe der Entsorgungsleistung – mit typischen Kosten- und Terminverzügen von 4–12 Wochen. Best Practice: vollständige Schadstofferkundung inklusive Bauteilbeprobung von Kitten, Klebern und Dichtungen vor Ausschreibung der Abbruchleistungen beauftragen.
Unsere Projekte

Asbest entfernen Referenzen & Beispiele

Weitere Referenzen ansehen

Normative Grundlagen und Regelwerke, auf die sich diese Seite stützt:

Bereit für Ihr Bauprojekt?

Kostenlose Besichtigung & Festpreis-Angebot – meist innerhalb von 24 Stunden.

Jetzt kostenlos anfragen

Asbest entfernen: Bauwissen & Ratgeber