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Video: Sonderabfall aus Sanierung entsorgenvon Neuwest Bauleitern empfohlen
Gefährliche Abfälle aus Altbau-Sanierung & Rückbau

Sonderabfall aus Sanierung entsorgen lassen – Fachbetrieb Berlin

Mineralwolle, PAK-haltiger Teer, Asbestplatten, PCB-Fugenmassen: Wer einen Altbau saniert oder rückbaut, stößt regelmäßig auf Abfälle, die die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) als gefährliche Abfälle (Sonderabfall) einstuft. Der Unterschied zum normalen Bauschutt liegt nicht im Aussehen, sondern in chemischen Parametern — und falsch klassifizierter Abfall kann Bußgelder im fünfstelligen Bereich und eine persönliche Haftung des Bauherrn auslösen.

Für Sonderabfall aus Sanierungsvorhaben gilt in Deutschland ein lückenloser Nachweispflicht-Kreislauf: Entsorgungsnachweis, Begleitschein, elektronische Meldung über das ZKS-Abfall-System der Länder. Ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb übernimmt die gesamte Kette — von der korrekten AVV-Schlüsselnummer bis zum Eingangsbeleg der Deponie — und stellt dem Auftraggeber alle Originalnachweise als Haftungsabsicherung zur Verfügung.

Leistungsumfang

Was umfasst Sonderabfall aus Sanierung entsorgen?

  • Analytische Voruntersuchung (Materialprobe/Raumluft) und Zuordnung zum korrekten AVV-Schlüssel aus Kapitel 17
  • Getrennte Erfassung jeder Abfallfraktion in zugelassenen Behältern (Big-Bag, Fass, IBC) mit Kennzeichnung nach GefStoffV
  • Erstellung des elektronischen Entsorgungsnachweises über das ZKS-Abfall-System (EnNachwV)
  • Beauftragter Transport mit ADR-zertifiziertem Fahrzeug und ausgefertigtem Begleitschein
  • Übergabe an genehmigte Entsorgungs- oder Deponieanlage (DK II/DK III) mit Wiegequittung und Eingangsprotokoll
  • Rückgabe vollständiger Originalnachweise (Begleitschein-Quittung, Entsorgungsnachweis-Abschluss) an den Auftraggeber

Asbestzementtafeln, KMF-Dämmstoffe, teerhaltige Bitumenbahnen und schwermetallbelastete Böden werden baustellenseitig voneinander getrennt erfasst — Mischladungen erhöhen die Entsorgungskosten überproportional und sind bei bestimmten Fraktionen (z.B. Asbest mit anderen Abfällen) ordnungswidrig.

AVV-Spiegeleinträge: Stern-Code und Pflichtschlüssel bei Sanierungsabfall – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

PAK in Teer und Bitumen: Grenzwerte und die Tücke gemischter Lagen

PAK-Gehalte in teer- und pechhaltigen Baustoffen werden nach TRGS 551 bewertet; der Entsorgungsgrenzwert liegt bei 1.000 mg/kg Gesamt-PAK nach EPA-16. Kritisch sind Mehrschichtsysteme: Liegt unter einem PAK-armen Bitumenanstrich eine ältere Teerschicht, bestimmt die höher belastete Schicht die Abfallklasse des Gesamtgemischs.

Für die Beprobung gilt die Pflicht zur schichtweisen Probenahme — eine Mischprobe aus dem Bohrkern kann eine Entsorgungsklasse-Unterschreitung vortäuschen. Bei unbekannten Schichtfolgen empfiehlt sich eine Rasterbohrung im 5-m-Raster mit je einer Probe pro Schicht.

Querschnitt eines Straßenaufbaus mit teerhaltigen Schichten, extrahiertem Bohrkern und getrennten Einzelproben je Schicht im 5-m-Raster.
1.000 mg/kgPAK-Grenzwert Gesamt-EPA-16 nach TRGS 551
40 TageWHO-Biodurability-Halbwertzeit — KMF-Sonderabfall-Schwelle
1 mg/kgPCB-Grenzwert Gesamtgehalt — ab hier überwachungsbedürftig
5 JahreAufbewahrungspflicht Entsorgungsnachweise (NachweisV)

Deklarationsanalyse: Pflichtparameter und wie Doppelanalytik vermieden wird

Die Deklarationsanalyse nach LAGA M 20 legt fest, welche Parameter vor der Entsorgung analytisch nachzuweisen sind. Je nach Verdachtsmoment — Baujahr, Nutzungshistorie, Voruntersuchungsergebnis — können Kompaktanalysepakete die Laborkosten gegenüber Einzelparametern erheblich senken.

Doppelanalytik entsteht häufig, wenn Rückbau- und Entsorgungsplanung zeitlich auseinanderfallen: Die Eluatanalytik für die Deklaration überschneidet sich in vielen Parametern mit der bodenschutzrechtlichen Untersuchung. Eine abgestimmte Probenahme spart in der Praxis bis zu 40 % der Laborkosten.

Lösungs-Finder

AVV-Schlüssel & Entsorgungsweg: Materialart-Finder

Welchen schadstoffhaltigen Baustoff wollen Sie entsorgen?

AVV 17 06 05* — asbesthaltige Baumaterialien. Entsorgungsweg: Untertageversatz oder Deponie DK III; Verdichtungsverbot, dichte Big-Bag-Verpackung Pflicht; Beförderung als Gefahrgut ADR UN 2590 (Weißasbest gebunden). Nachweise: Entsorgungsnachweis (EN), Begleitschein 6-fach, eANV über ZEDAL. Voraussetzung: Schadstoffkataster und abschließende Freigabemessung nach TRGS 519 Abschn. 5.
AVV 17 03 01* — kohlenteerhaltige Bitumengemische. Gefährlicher Abfall wenn Steinkohleteer nachweislich enthalten — Indikatorwert: PAK16 >500 mg/kg im Originalbaustoff nach LAGA PN 98. Entsorgungsweg: ausschließlich Sonderabfallverbrennungsanlage (SAVA) oder zugelassene Hochtemperaturanlage; Deponierung verboten. Nachweise: EN, eANV. Fehldeklaration als 17 03 02 (nicht gefährlich) ist bußgeldbewehrt.
AVV 17 09 02* — PCB-haltige Bau- und Abbruchabfälle. Typisch in DDR-Plattenbauten bis 1989: Thiokol-basierte Fugenmassen mit PCB-Gehalten bis 500 mg/kg. Ab 50 mg/kg greift das PCBAbfallbeseitigungsG: ausschließlich SAVA, keine Deponierung zulässig. Probenahme und Analytik vor Entsorgungsauftrag Pflicht. Nachweise: EN, eANV; zuständige Behörde: SBB Berlin.
AVV 17 06 03* — Dämmmaterial mit gefährlichen Stoffen. Mineralwolle ohne RAL-Gütezeichen für Biopersistenz (Einbau vor ~1996–2000) kann krebserzeugende KMF der Kat. 1B enthalten; Einstufung nach TRGS 521. Entsorgungsweg: Deponie DK III, reißfeste PE-Säcke, kein Pressen. Nach Schadstoffgutachten ggf. Umstufung zu AVV 17 06 04 (nicht gefährlich) → DK II möglich. Nachweise: EN, eANV.
AVV 17 09 03* — sonstige Bau- und Abbruchabfälle mit gefährlichen Stoffen. Eluatprüfung nach DIN EN 12457-2 bestimmt Deponieklasse gemäß DepV Anhang 3 (Zuordnungswerte DK I–III). Entsorgungsweg: Deponie DK II oder DK III je Eluatklasse; bei hoch belastetem Abbruchputz ggf. SAVA. Nachweise: EN ab 2 t/a, Kleinmengenregelung darunter, eANV unabhängig von der Mengenschwelle.
AVV 17 05 03* — Boden und Steine mit gefährlichen Stoffen. Gefährlich wenn LAGA M 20 Z2-Werte oder BBodSchV-Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Mensch überschritten. Entsorgungsweg: Bodenwäsche (ab ca. 300–500 t bei MKW wirtschaftlich), thermische Desorption, Deponie DK III oder On-site-Behandlung nach BBodSchG §4. Nachweise: EN, Deponieeignungsnachweis, eANV; SBB Berlin als zuständige Behörde.
Technische Daten

Relevante Abfallschlüssel und Grenzwerte (Übersicht)

Abfallschlüssel / ParameterWert / Beschreibung
AVV 17 06 03*Sonstige Dämmmaterialien, gefährlich — KMF ohne Biodurability-Nachweis (vor 2000)
AVV 17 01 06*Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen mit gefährlichen Stoffen
AVV 17 09 03*Sonstiger Bauschutt mit gefährlichen Stoffen (Mischkontamination)
AVV 17 05 03*Boden und Steine mit gefährlichen Stoffen
PAK-Grenzwert (TRGS 551)> 1.000 mg/kg Gesamt-EPA-16 → Sonderabfall, Nachweispflicht
PCB-Grenzwert≥ 1 mg/kg Gesamt-PCB → überwachungsbedürftig, eANV-Pflicht
WHO-Biodurability KMFHWZ in der Lunge > 40 Tage → krebserzeugend Kat. 1B (TRGS 905)
eANV-Begleitschein-Kette: Fristen und Pflichten im elektronischen Nachweis – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Alte Mineralwolle als Sonderabfall: WHO-Biodurability-Index und die Baujahr-2000-Grenze

Mineralwolle, die vor dem 1. Juni 2000 eingebaut wurde, gilt nach GefStoffV und TRGS 905 als krebserzeugend der Kategorie 1B (IARC-Gruppe 2A), sofern kein herstellerseitiger Nachweis der Biopersistenzprüfung vorliegt. Entscheidendes Kriterium ist der WHO-Biodurability-Index: Fasern mit einer Halbwertszeit in der Lunge von mehr als 40 Tagen gelten als biopersistent.

Fehlt der Nachweis, ist die Einstufung als KMF-Sonderabfall (AVV 17 06 03*) und die Entsorgung auf DK-III-Deponie oder in einer Hochtemperaturanlage (> 1.200 °C) zwingend. Neuere Dämmstoffe (nach 2000) mit herstellerseitigem Biodurability-Nachweis und RAL-Gütezeichen GZ 388 können als nicht gefährlicher Abfall (AVV 17 06 04) entsorgt werden.

Vergleichsgrafik: alte Mineralwolle vor 2000 als KMF-Sonderabfall auf DK-III-Deponie oder Hochtemperaturanlage, neue Dämmwolle nach 2000 als nicht gefährlicher Abfall.
Im Vergleich

Deponieklassen im Vergleich: Schadstoffniveau und Entsorgungskosten

KriteriumDK IDK IIDK III
Schadstoffniveaugeringmittelhoch / gefährlich
Typische AbfälleSchwach belasteter BauschuttMittel belasteter BauschuttAsbest, KMF* (pre-2000), PCB*
Nachweispflichtkeine / vereinfachteingeschränktvollständig (eANV Pflicht)
Kosten Berlin/Brandenburg30–55 EUR/t60–120 EUR/t180–340 EUR/t
Kapazitätslageausreichendsaisonal angespanntEngpässe, Wartelisten möglich

PCB-Fugenmassen: Grenzwert, Messmethode und verdeckte Raumluftgefahr

PCB-haltige Fugenmassen in Betonfertigteilbauten (Baujahre 1955–1985) gelten ab 1 mg/kg Gesamt-PCB als überwachungsbedürftiger Sonderabfall. Die Messung erfolgt per Gaschromatographie-Massenspektrometrie (GC-MS); Schnelltest-Kits auf Immunoassay-Basis sind für die Deklaration nicht zulässig und werden von Deponien abgelehnt.

Besonders tückisch ist die sekundäre Raumluftbelastung: PCB migriert aus den Fugen in angrenzende Bauteilflächen (Beton, Putz) und wird durch Erschütterungen beim Rückbau freigesetzt. Eine Raumluftmessung nach VDI 4300 Blatt 10 vor Rückbaubeginn ist daher in vielen Fällen arbeitsschutz- und baurechtlich geboten.

Interaktiv

Entsorgungskosten-Schätzer: Schadstoffhaltiger Bauschutt Berlin/Brandenburg

Orientierungskalkulation für Rückbau und Deponieentsorgung schadstoffhaltiger Baumaterialien (angenommene Schichtdicke ~8 cm, Rohdichte ~1,5 t/m³ → ca. 0,12 t/m²). Basis: DK-III-Deponiegebühr inkl. Annahmeprüfung sowie Rückbau- und Verpackungskosten. Analytik und Schadstoffgutachten separat einplanen (800–3.000 EUR/Untersuchungspaket je Umfang). Für SAVA-pflichtige Abfälle (PCB, Teer) Aufschlag 200–900 EUR/t einkalkulieren.

Sonderabfall DK III (Deponiegebühr inkl. Annahmeprüfung)
Richtkosten inkl. Arbeit

Unverbindlicher Richtwert – der genaue Preis hängt von Untergrund, Aufwand und Ausführung ab.

Im Überblick

Typische Sonderabfallarten aus Sanierung und Rückbau

Teerhaltiger Straßen- und Dachaufbruch

PAK-Gehalte oft 3.000–80.000 mg/kg. Kaltrecycling nur bei < 25 mg/kg zulässig; darüber DK-II- oder DK-III-Deponierung zwingend.

Künstliche Mineralfasern (KMF, vor 2000)

Ohne Biodurability-Nachweis: AVV 17 06 03*, Entsorgung auf DK-III-Deponie oder Hochtemperaturanlage (> 1.200 °C).

PCB-haltige Fugenmassen

Typisch in Plattenbau-Fassaden. Sekundärkontamination angrenzender Bauteile oft unterschätzt; Probenahme aus Tiefe 0–5 cm empfohlen.

Schwermetallbelasteter Abbruchbeton

Bleihaltige Farbanstriche, chromat-haltige Zemente. Nassschneiden und Nassfräsen reduzieren Staubemissionen erheblich.

Asbest-zementgebundene Materialien (SGA)

Schutzmaßnahmen nach TRGS 519; Entsorgung in BigBag (max. 1 m³), Feuchthaltung während Transport Pflicht.

CKW/BTEX-belastete Böden

Kontaminationen aus Altlastenflächen; Totalgehaltsanalytik nach DIN ISO 16703 vor Deklaration — Einstufung oft DK III oder thermische Entsorgung.

LAGA M 20 Zuordnungsklassen: Grenzwerte für mineralische Sanierungsabfälle – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Haftungsdreieck Erzeuger-Beförderer-Entsorger: wer bei Nachweislücken haftet

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) legt eine gemeinsame Verantwortung von Erzeuger, Beförderer und Entsorger fest; lückenhafte Begleitscheine nach NachweisV können alle drei in die Haftung nehmen. In der Praxis trifft die Erstverantwortung den Erzeuger: Fehlt der Übernahmeschein des Beförderers oder stimmt die Abfallschlüsselnummer nicht mit dem Entsorgungsnachweis überein, haftet der Bauherr — auch wenn der Abfall korrekt deponiert wurde.

Besonderes Risiko besteht bei Subunternehmer-Ketten: Jeder Kettenwechsel erzeugt eine neue Beförderereigenschaft und einen neuen Pflichtenschein. Für Architekten gilt: Die Ausschreibung muss AVV-Schlüssel und Entsorgungsnachweispflichten explizit benennen — fehlen sie, droht die Haftung als Miterzeuger.

Erklär-Grafik: Abfallkette von Erzeuger über Beförderer-Subunternehmer zum Entsorger mit Nachweisdokumenten und Haftungsdreieck bei Nachweislücken.
So gehen wir vor

Ablauf der Sonderabfall-Entsorgung: Von der Untersuchung bis zum Nachweis

1

Schadstoffuntersuchung (Phase I/II)

Historische Erkundung (Desk Study), Ortsbegehung, Beprobung nach Verdachtsmoment. Ergebnis: Schadstoffkataster als Planungsgrundlage für LPH 5/6.

2

Deklarationsanalyse beauftragen

Laboranalytik nach LAGA M 20: Parameter je Abfallfraktion festlegen, schichtweise Probenahme durch akkreditiertes Labor.

3

Entsorgungsnachweis beantragen (EN)

Vorabkontrolle beim Entsorger: Grunddatenblatt einreichen, Annahmeerklärung der Deponie einholen, EN-Nummer zuweisen lassen.

4

Zertifizierten Entsorger beauftragen

Zertifikat nach § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) prüfen, Betriebsnummer für eANV notieren.

5

Getrennter Rückbau nach AVV-Schlüssel

Sonderabfall strikt von Wertstoffen und unbelastetem Bauschutt trennen; keine Vermischung unterschiedlicher AVV-Schlüssel in einem Behälter.

6

Begleitscheine im eANV führen

Elektronischer Begleitschein je Fahrt — alle Felder korrekt belegen: AVV-Schlüssel, Menge in Tonnen, Betriebsnummer Beförderer.

7

Entsorgungsnachweis abschließen

Entsorger quittiert Übernahme; Erzeuger erhält Eingangsbestätigung. Unterlagen 5 Jahre aufbewahren (NachweisV).

Zwischenlagerung auf der Baustelle: Mengen, Fristen und Kennzeichnungspflichten

Sonderabfälle dürfen auf der Baustelle nur zeitlich und mengenmäßig begrenzt zwischengelagert werden; die Grenzwerte richten sich nach KrWG und den Berliner Ausführungsvorschriften. Die Kennzeichnung nach GHS/CLP ist zwingend: Behälter und Bigbags müssen AVV-Schlüssel, Gefahrgut-Piktogramm und Erzeugerangabe tragen.

Ab bestimmten Lagermengen gefährlicher Abfälle ist die zuständige Behörde (SenUMVK Berlin) vorab zu informieren. Fehlende Anzeige gilt als Ordnungswidrigkeit; eine frühzeitige Abstimmung mit dem Umweltamt vermeidet Bußgelder und Vollzugsmaßnahmen.

Interaktiv

Nachweispflicht-Check: EN, SEN oder Kleinmengenregelung?

Die Nachweisverordnung (NachwV) staffelt Nachweis- und Dokumentationspflichten nach der jährlich anfallenden Menge je AVV-Schlüssel und Erzeugerstandort. Schieben Sie den Regler auf Ihre geschätzte Jahresmenge für den relevanten Abfallschlüssel.

Jahresmenge je AVV-Schlüssel am Standort

Mischcontainer-Falle vermeiden

Sonderabfall darf niemals gemeinsam mit unbelastetem Bauschutt in einen Container. Einmal gemischt, erzwingt das Gemisch die höhere Deponieklasse — sämtliche Mehrkosten trägt der Erzeuger vollständig.

Analytik und Entsorgungsplanung koordinieren

Werden bodenschutzrechtliche Untersuchung und Deklarationsanalytik gemeinsam geplant, überschneiden sich viele Pflichtparameter. Abgestimmte Probenahme spart regelmäßig 30–40 % der Laborkosten.

Elektronisches Nachweisverfahren (eANV) seit 2011 Pflicht

Alle Begleitscheine für gefährliche Abfälle sind zwingend über das eANV-System zu führen. Papierbegleitscheine sind nur bei dokumentierten technischen Störungen ausnahmsweise zulässig.

Schadstoffmatrix: Erkennungsmerkmale und Entsorgungswege bei Sanierungsabfall – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)

Abfallprognose in LPH 5/6: Planerpflicht und Haftung bei Fehlklassifikation

In den Leistungsphasen 5 und 6 der HOAI sind Objektplaner verpflichtet, Abfallmengen und -qualitäten in die Ausschreibungsunterlagen aufzunehmen (KrWG i. V. m. HOAI Leistungsbild Objektplanung). Eine Fehlklassifikation — Einstufung als Bauschutt statt Sonderabfall — löst bei späterer Entdeckung Nachentsorgungspflichten aus, die den ursprünglichen Entsorgungsansatz um das Drei- bis Fünffache übersteigen können.

Planungsrechtlich empfiehlt sich eine orientierende Schadstoffuntersuchung (Phase I/II) als Grundlage der LPH-5-Kalkulation. Fehlt sie und entstehen durch Falscheinstufung Mehrkosten, droht dem Planer ein Schadensersatzanspruch wegen Planungsfehlers.

Prozessgrafik: Materialprobe, Laboranalyse, Abfalldeklaration und LPH-5-Kalkulation als Grundlage der Abfallprognose und Planerhaftung.
Preise & Kosten

Was kostet Sonderabfall aus Sanierung entsorgen?

Die Kosten hängen stark von Schadstoffart, Menge und Deponieklasse ab. Folgende Richtwerte gelten für Berlin/Brandenburg (Stand 2024/2025); saisonale DK-III-Engpässe können Tonnenpreise um bis zu 35 % erhöhen.

LeistungPreis-Spanne (Richtwert)
LeistungKostenrahmen
Schadstoffuntersuchung Phase I (Desk Study)800 – 2.500 EUR pauschal
Deklarationsanalyse (Laborpaket je Probe)200 – 800 EUR je Probe
KMF/Mineralwolle pre-2000 (DK III)180 – 340 EUR/t
PCB-haltige Fugenmassen (DK III)250 – 420 EUR/t
PAK-haltiger Teeraufbruch > 1.000 mg/kg (DK II–III)120 – 220 EUR/t
Asbesthaltige Materialien SGA (DK III)180 – 360 EUR/t
Schwermetallbelasteter Boden (DK II)60 – 130 EUR/t
eANV-Verwaltung und Entsorgungsnachweis150 – 400 EUR pauschal

Richtwerte für Berlin/Brandenburg, projektabhängig — kostenloses Festpreis-Angebot anfragen.

Was die Entsorgungskosten wirklich treibt: Deponieklasse, Kapazität und Sortierqualität

Der größte Einzelposten ist die Deponieklasse: DK III kostet in Berlin/Brandenburg 180–340 EUR/t, DK II 60–120 EUR/t. Engpässe bei DK-III-Kapazitäten — bundesweit sind nur wenige Anlagen für gefährliche Abfälle zugelassen — führen zu saisonalen Preisausschlägen von bis zu 35 %.

Containerstrategie: Sortierpflichten nach KrWG § 14 – Erklär-Grafik (NEUWEST Berlin)
Cutaway-Detail einer Betonfassaden-Fuge: PCB-Fugenmasse wird herausgeschnitten und getrennt vom unbelasteten Abbruchbeton gesammelt.

Schlechte Sortiergüte auf der Baustelle ist der häufigste Kostentreiber: PCB-Fugenmasse gemischt mit unbelastetem Abbruchbeton erzwingt für das Gesamtgemisch DK III. Eine konsequente Trennung nach AVV-Schlüssel amortisiert sich bereits bei kleinen Mengen deutlich.

Kurz erklärt

Wichtige Begriffe rund um Sonderabfall aus Sanierung entsorgen

AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung)
Bundesverordnung mit 6-stelligen Abfallschlüsseln; Sternchen (*) markiert gefährliche Abfälle mit vollständiger eANV- und Nachweispflicht.
eANV (Elektronisches Nachweisverfahren)
Seit 2011 gesetzlich vorgeschriebenes Online-System für Begleitscheine und Entsorgungsnachweise gefährlicher Abfälle; ersetzt den Papier-Begleitschein.
Deklarationsanalyse
Pflichtlaboranalytik vor Entsorgung zur Bestimmung von Abfallart und Deponieklasse; Parameterumfang richtet sich nach LAGA M 20.
KMF (Künstliche Mineralfasern)
Sammelbezeichnung für Glas- und Steinwolle; Sonderabfall-Einstufung (AVV 17 06 03*) ohne herstellerseitigen Biodurability-Nachweis bei vor-2000-Material.
TRGS 551
Technische Regel für Gefahrstoffe zu teer- und pechhaltigen Produkten; regelt Umgang, Probenahme und Entsorgungsgrenzwert (1.000 mg/kg PAK gesamt, EPA-16).
NachweisV (Nachweisverordnung)
Bundesverordnung, die Inhalt und Führung von Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen für gefährliche Abfälle vorschreibt; Aufbewahrungspflicht 5 Jahre.
VDI 4300 Blatt 10
VDI-Richtlinie für die Messung von PCB in Innenraumluft; relevant als Grundlage der Raumluftmessung vor Rückbau PCB-haltiger Fugenmassen.

Wer in LPH 5 keine orientierende Schadstoffuntersuchung ansetzt, kalkuliert blind — und haftet später für das Fünffache der gesparten Analysekosten.

Erfahrungswert aus der Berliner Rückbau- und Sanierungspraxis

Sonderabfall aus Sanierung entsorgen Fragen & Antworten

Wann wird Bauschutt zum Sonderabfall — und wer muss die Ungefährlichkeit beweisen?
Bauschutt gilt als gefährlicher Abfall, wenn er nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung, Umsetzung der EU-Entscheidung 2001/573/EG) mit einem Sternchen-Code (*) zu versehen ist — etwa 17 09 03* (gemischte Bauabfälle mit gefährlichen Stoffen). Die Beweislast liegt beim Erzeuger: Er muss die Ungefährlichkeit analytisch nachweisen; eine Sichtprüfung genügt nicht. Baustoffe aus Gebäuden mit Baujahr vor 1990 sind daher analytisch zu untersuchen, bevor ein nicht-gefährlicher AVV-Schlüssel vergeben werden darf. Kann der Erzeuger die Ungefährlichkeit nicht belegen, muss er zwingend den Sternchen-Code verwenden.
Welche AVV-Schlüsselnummern kommen bei Altbau-Sanierungen am häufigsten vor?
Kapitel 17 der AVV (Bau- und Abbruchabfälle) enthält die maßgeblichen Codes. Die häufigsten Sonderabfall-Schlüssel bei Sanierungsvorhaben sind: 17 03 01* (kohlenteerhaltige Bitumengemische), 17 05 03* (Boden und Steine mit gefährlichen Stoffen), 17 06 01* (Dämmmaterial mit Asbest), 17 06 03* (anderes Dämmmaterial mit gefährlichen Stoffen, z.B. biobeständige alte KMF) sowie 17 09 03* (gemischte Bauabfälle mit gefährlichen Stoffen). Entscheidend: Der Sternchen-Code bestimmt Nachweispflicht, Transportanforderungen und zulässige Deponieklasse. Jeder Sternchen-Code hat einen sogenannten Spiegelcode ohne Sternchen — die falsche Auswahl ist eine Ordnungswidrigkeit.
Was regelt die EnNachwV und wer trägt die Verantwortung?
Die Entsorgungsnachweisverordnung (EnNachwV) schreibt für gefährliche Abfälle einen elektronischen Dreiklang vor: Der Erzeuger (Bauherr oder Generalunternehmer) erstellt den Entsorgungsnachweis, der Beförderer führt den Begleitschein, die Entsorgungsanlage quittiert den Eingang — alle Schritte digital über das ZKS-Abfall-Portal der Bundesländer. Ausnahme: Bei geringen Mengen je Abfallschlüssel ist ein Sammelentsorgungsnachweis (SEN) zulässig. Kritisch: Fehlt der Nachweis oder ist er unvollständig, haftet der Erzeuger persönlich — auch wenn der Abfall bereits physisch beim Entsorger angekommen ist.
Wie unterscheiden sich die Deponieklassen DK 0 bis DK III — und welcher Sonderabfall kommt wohin?
Die Deponieverordnung (DepV) definiert in Anhang 3 Zuordnungswerte über Eluatwerte und Gesamtgehalte. DK 0 ist ausschließlich für Inertabfall (unbelastetes Betonrezyklat, sauberer Kies). DK I nimmt schwach belasteten mineralischen Abfall auf. DK II ist für mittelbelasteten Abfall mit erhöhten organischen Anteilen. DK III (Sonderabfalldeponie) nimmt stark kontaminierte Fraktionen auf — z.B. teerasphaltreiche Fragmente mit sehr hohen PAK-Werten oder schwermetallbelastete Böden über den DK-III-Zuordnungswerten. Praxishinweis: Viele als Sonderabfall eingestuften Sanierungsabfälle landen tatsächlich auf DK II, weil ihre Analysenwerte die DK-III-Schwelle nicht erreichen — das senkt die Deponiegebühr erheblich.
Ab welchem PAK-Gehalt gilt Teer- oder Bitumenmaterial als gefährlicher Abfall?
Maßgeblich ist der Gehalt an EPA-16-PAK (Summe der 16 prioritären PAK nach US EPA). Übersteigt der Gesamtgehalt den maßgeblichen Entsorgungsgrenzwert, wird das Material dem AVV-Schlüssel 17 03 01* (kohlenteerhaltige Bitumengemische, gefährlich) zugeordnet; darunter gilt 17 03 02 (nicht gefährlich). In der Praxis liegen Proben aus Altbau-Bitumenbahnen, Kaltasphalt-Unterlagen oder Teerpappen häufig zwischen 500 und 5.000 mg/kg — der Grenzwert ist optisch nicht erkennbar. Material ohne Teer-Anteil liegt deutlich unterhalb dieses Grenzwerts, während äußerlich identisches Material mit Teer-Zusatz weit darüber liegt. Eine laboranalytische Prüfung (GC-MS oder RFA-Screening) vor Abbruchbeginn ist daher Pflicht.
Wann ist alte Mineralwolle als künstliche Mineralfaser (KMF) mit Sonderabfall-Status einzustufen?
Mineralwolle, die vor dem 1. Juni 2000 eingebaut wurde und kein RAL-Gütezeichen der Kategorie 'neue Mineralwolle' trägt, gilt nach TRGS 521 als potenziell kanzerogen durch biobeständige Fasern. Beim Ausbau sind erhöhte Schutzmaßnahmen erforderlich: Feuchthaltung der Faser, Atemschutz mindestens FFP2, Einwegschutzanzug. Entsorgt wird unter AVV-Schlüssel 17 06 03* (gefährlich). Der Schlüssel 17 06 04 (nicht gefährlich) darf ausschließlich für neuere Mineralwolle mit nachgewiesenem Bioabbau-Kriterium verwendet werden — nicht für Alteinbauten ohne Herstellungsnachweis. Im Zweifel gilt: Als 17 06 03* entsorgen.
Welche Besonderheiten gelten für PCB-haltige Fugenmassen und Beschichtungen?
PCB (polychlorierte Biphenyle) wurden zwischen ca. 1955 und 1978 in elastischen Baufugen eingesetzt, besonders in Stahlbetonfertigteil- und Industriebauten. Ab einem Gehalt von 50 mg/kg der Summe der sechs Indikator-PCB ist das Fugenmaterial als gefährlicher Abfall zu klassifizieren und gesondert zu entsorgen. Ergänzend: Übersteigt die Raumluftkonzentration im Gebäude 300 ng PCB/m³, greifen die länderspezifischen PCB-Sanierungsrichtlinien mit Sanierungspflicht für das gesamte Bauwerk. PCB-haltiges Material darf nicht mit anderen Abfallfraktionen gemischt werden — Mischladungen machen die gesamte Charge zum PCB-Sonderabfall.
Was sind die größten Kostentreiber bei der Sonderabfall-Entsorgung aus Sanierungen?
Deponiegebühren für gefährliche Bauabfälle variieren erheblich: PAK-haltiger Asphalt auf DK II liegt je nach Standort bei ca. 150–300 €/t, stark kontaminierter Boden auf DK III kann 800–1.500 €/t und mehr kosten. Kostentreiber Nummer eins ist die Mischkontamination: Wird Betonbruch versehentlich mit KMF-Staub oder Teeranteilen vermischt, steigt die gesamte Charge auf den teuersten Entsorgungspfad. Kostentreiber zwei ist fehlende Vorab-Analytik: Ohne Analysebefund darf Material nicht transportiert werden — Standzeiten von Containern oder Mulden kosten täglich 30–80 €. Empfehlung: Analysen aller verdächtigen Fraktionen vor Baubeginn beauftragen, nicht erst wenn die Mulde voll ist.
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